Betreff
Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2020
Vorlage
058/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Dem Forstwirtschaftsplan 2020 für den Bereich des Stadtwaldes wird wie folgt zugestimmt:

Einnahmen
[€]

Ausgaben
[€]

2020

2019

 

2020

2019

 

 

IST

 

 

IST

Teil I

 

 

 

 

 

0.

Holzeinschlag und Rückung

50.000,00

87.036,70

 

41.626,00

44.177,94

Teil II

 

 

 

 

 

1.

Kulturbegründung

 

 

 

23.240,00

13.069,99

2.

Forstschutz

 

 

 

15.875,00

7.472,35

3.

Bestandespflege

 

 

 

1.800,00

0,00

4.

Wegebau

 

 

 

25.985,00

9.257,25

5.

Maschinen und Geräte

 

 

 

48.725,00

39.235,68

6.

Sozialfunktion

5.000,00

0,00

 

28.000,00

18.262,73

7.

Übrige Betriebsmaßnahmen

 

 

 

60.150,00

60.218,19

55.000,00

87.036,70

 

245.401,00

191.694,13

 


I.        Rechtliche Grundlagen

 

Das Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFoG-NW) vom 24. April 1980, in der derzeit gültigen Fassung, legt unter anderem fest, dass der Gemeindewald mit einer Größe über 100 ha nach einem Betriebsplan (Forsteinrichtungsplanung) bewirtschaftet wird. Die Erfüllung des Betriebsplanes ist durch einen jährlichen Wirtschaftsplan sicher zu stellen. Form und Mindestinhalt des Wirtschaftsplanes richten sich nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Landesforstgesetzes vom 03. November 1983.

Danach gliedert sich der Wirtschaftsplan in

 

Teil I     - Holzeinschlag und Rücken -

Teil II    - sonstige Betriebsmaßnahmen -

 

Zu den sonstigen Betriebsmaßnahmen zählen:

1.       Kulturbegründung

2.       Forstschutz

3.       Bestandespflege

4.       Wegebau

5.       Maschinen und Geräte

6.       Sozialfunktion

7.       Übrige Betriebsmaßnahmen

 

II.       Erläuterungen zum jährlichen Forstwirtschaftsplan

 

Grundlage für den jährlichen Forstwirtschaftsplan ist der zehnjährige Betriebsplan (Forsteinrichtung), welcher für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2024 aufgestellt wurde.

 

Die in der Forsteinrichtung vorgegebenen Maßnahmen werden durch die jährlichen Wirtschaftspläne erfüllt. Bei der jährlichen Planung handelt es sich um ein Soll, welches nicht immer erfüllt werden kann. Unvorhersehbare Faktoren wie Personalausfall, biotische und abiotische Schadereignisse können zu Abweichungen führen. Sich stark auswirkende biotische und abiotische Schadereignisse wie Sturm und Schädlingsbefall werden als Kalamitäten zusammengefasst.

 

Im Folgenden werden die Planungsansätze der einzelnen Betriebsmaßnahmen für das Forstwirtschaftsjahr (FWJ) 2020 sowie die Ergebnisse des Jahres 2019 erläutert:

 

Teil I

Block 0 - Holzeinschlag und Rücken -

 

Planung und Erläuterung:

 

Entsprechend der aktuellen Forsteinrichtung (Stichtag 01.01.2015) können im Stadtwald im Durchschnitt jährlich ca. 1.415 Efm Holz genutzt werden. Dies trifft jedoch aktuell nicht mehr zu, da es im Stadtwald durch die Sturmereignisse der letzten beiden Jahre mit anschließender Sommertrockenheit und Borkenkäferproblematik, zu hohen unplanmäßigen Nutzungsanteilen in Fichtenbeständen gekommen ist. Insgesamt mussten in den letzten beiden Forstwirtschaftsjahren ca. 4.230 Efm Fichtenholz zwangsweise genutzt werden, was nahezu einem fünffachen jährlichen Hiebsatz für die Baumart Fichte entspricht. Dies spiegelt sich auch in den Ergebnissen des Jahres 2019 wieder. Das unplanmäßig angefallene Holz konnte zwar nur noch zu deutlich schlechteren Preisen vermarktet werden, als in den Vorjahren, dennoch wurde durch die angefallene Gesamtmasse erneut ein höherer Erlös aus Holzverkauf erwirtschaftet als geplant war. Aufgrund der Schadholzmengen, die seit 2018 landesweit durch die geschilderten Kalamitäten angefallen sind, ist der Holzmarkt übersättigt. Der Preis für Fichtenstammholz ist entsprechend drastisch gefallen und für das FWJ 2020 wird ein weiterer Preisverfall für Fichtenholz erwartet. Der Einnahmeansatz für 2020 wurde daher entsprechend reduziert.

 

Bei der vorliegenden Planung für das FWJ 2020 wird aus den angeführten Gründen keine ordentliche, planmäßige Nutzung bei der Baumart Fichte berücksichtigt. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass ein Großteil der aktuell überwinternden Borkenkäferpopulation ab dem Frühjahr 2020 weiteren Befall in den verbliebenden Fichtenbeständen verursachen wird. Auch das gestiegene Windwurfrisiko, welches sich innerhalb der aufgerissenen Restbestände ergibt, führt aktuell bereits bei leichteren Windböen zu weiteren Folgeschäden.

Vor diesem Hintergrund beinhaltet die vorgelegte Planung für 2020 erneut einen hohen Anteil von 800 Fm Fichten-Nutzholz für voraussichtlich notwendige Kalamitätshiebe im gesamten Revier. Ein Frischholzeinschlag bei der Baumart Fichte kann planmäßig bis zum Ende des aktuellen Forsteinrichtungszeitraums (31.12.2024) nicht mehr erfolgen.

 

Insgesamt verteilt sich die weitere Holznutzung auf die Baumarten/Baumartengruppen wie folgt:

 

 

Eiche

Rotbuche

Alh

Aln

Fichte

Douglasie

Lärche

Kiefer

Pappel

Gesamt

Masse (Efm o.R.)

89,0

224,0

200,0

30,0

800,0

34,0

29,0

25,0

0,0

1431,0

Verteilung (%)

6,2

15,7

14,0

2,1

55,9

2,4

2,0

1,7

0,0

100,0

 

Erläuterung:

Alh steht für Baumarten mit hoher Umtriebszeit (z. B. Bergahorn, Esche).

Aln steht für Baumarten mit niedriger Umtriebszeit (z. B. Birke, Roteiche, Roterle).

Efm o.R. steht für Erntefestmeter ohne Rinde

 

Im FWJ 2020 ist geplant jung- und mittelalte Laubholzbestände, welche regelmäßige Pflegeeingriffe benötigen, um im Alter die gewünschten Qualitäten zu erzielen, zu durchforsten. Für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes ist es ein wichtiges Ziel, heutige Laubholzbestände mit hoher Wertholzerwartung vorsichtig und nachhaltig so zu nutzen, dass nachfolgenden Generationen die einzelstammweise Nutzung von zielstarken Stämmen möglich ist, welche bei geringer Durchforstungsstärke hohe Wertholzerträge ermöglichen. Nur durch eine regelmäßige Pflege dieser jung- und mittelalten Bestände kann für die kommenden Jahrzehnte sichergestellt werden, dass starkes und somit besonders wertvolles Buchen- und Eichen-Wertholz heranwächst. Insgesamt weist die vorgelegte Planung daher trotz der ggf. erforderlichen Kalamitätshiebe in Fichtenbeständen einen Ansatz von ca. 343 Efm Holz aus Pflegedurchforstungen in Laubholzbeständen (Baumartengruppen Eiche, Rotbuche und Alh) auf.

Weiterhin musste im letzten Jahr bereits viel Holz des Bergahorns zwangsweise genutzt werden. Ein neuartiger Pilzbefall, die sogenannte Rußrindenkrankheit, hat im Sommer 2019 zum massenhaften Absterben von Bäumen in Ahornbeständen geführt. Die neuartige Erkrankung profitiert deutschlandweit stark von der Sommertrockenheit der letzten beiden Jahre. Es wird vermutet, dass die Dürre im Jahr 2018 viele Bergahornbestände so vorgeschädigt hat, dass diese im darauffolgenden Sommer 2019 absterben konnten. Da weiterer Befall im FWJ 2020 nicht ausgeschlossen werden kann, beinhaltet die vorgelegte Nutzungsplanung auch einen Anteil von 200 Efm Ahornholz (Baumartengruppe Aln) für ggf. notwendige Kalamitätshiebe.

 

Holzernte- und Rücketechnik:

 

Grundsätzlich findet die Bewirtschaftung des Eschweiler Stadtwaldes anhand der Kriterien von naturnaher und ordnungsgemäßer Forstwirtschaft statt. Erkenntnisse aktueller Waldbaukonzepte des Landes NRW werden in der Praxis umgesetzt.

Zusätzlich sind die Eschweiler Waldflächen entsprechend der Qualitätskriterien und Richtlinien des PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) zertifiziert und wurden bereits zuvor nach diesen Standards bewirtschaftet.

Zur Holzernte ist anzumerken, dass die reinen Einschlagsarbeiten in der Regel zu 100 % in Eigenleistung durch manuelles Arbeiten mit der Motorsäge durchgeführt werden. In den Jahren 2018 und 2019 musste jedoch kurzfristig auch auf Unterstützung durch einen Forstunternehmer zurückgegriffen werden, welcher Fichten mit Borkenkäferbefall und nach Sturmschäden mittels einer Vollerntemaschine (Harvester) eingeschlagen hat. Grundsätzlich soll zur Schonung der Waldböden und Baumbestände jedoch auch weiterhin auf den Einsatz von Vollerntemaschinen verzichtet werden.

 

Auch für den Transport des Holzes aus den Waldparzellen an die Forstwirtschaftswege, dem sogenannten Holzrücken, ist es unter Umständen notwendig, auf externe Forstunternehmen zurückzugreifen. Der Großteil des Stammholzes kann inzwischen jedoch mit dem städtischen Forstschlepper gerückt werden. Der Traktor hat sich bei der Bewältigung der Schadholzmengen sehr bewährt und ist so flexibel einsetzbar, dass in vielen Bereichen des Stadtwaldes auf den Einsatz von Großmaschinen, wie beispielsweise Forwardern (auch Rückezug genannt) verzichtet werden kann.

 

Die Befahrung der Waldböden erfolgt mit allen eingesetzten Maschinen ausschließlich auf vorher festgelegten und eindeutig markierten Erschließungslinien, um Bodendruck und -verdichtung zu minimieren. Eingesetzte Rückemaschinen verfügen zudem über moderne Forsttechnik und werden u.a. mit biologisch abbaubaren Hydraulikölen betrieben. Der Nachweis einer PEFC- bzw. RAL-Zertifizierung ist zudem Voraussetzung für die Vergabe von Aufträgen an Forstunternehmen.

 

Teil II

Block 1 - Kulturbegründung -

 

Für den Eschweiler Stadtwald wird waldbaulich angestrebt, strukturreiche und naturnahe Wälder mit einer hohen Artenvielfalt zu entwickeln und zu erhalten, welche gleichermaßen nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten bewirtschaftet werden können. Aktuelle Erkenntnisse der forstlichen Versuchsanstalten (z.B. NW-FVA) werden bei Waldumwandlungen und Kulturbegründungen ebenso beachtet, wie aktuelle Waldbaukonzepte der Landesforstverwaltung NRW (z.B. Buchen-, Fichten- und Eichenkonzept).

 

Die Umwandlung von Fichtenbeständen in artenreiche und stabile Mischwälder erfolgt bereits seit Jahrzehnten mit den nach heutigen Erkenntnissen klimawandeltoleranten und standörtlich angepassten Laubholz-Baumarten, wie z.B. Rotbuche, Roterle und Stieleiche. Diese Bemühungen werden kontinuierlich weitergeführt.

 

Auch Nadelhölzer, wie Douglasie, Weiß- und Küstentanne, werden in geringem Umfang beigemischt und bei Kulturbegründungen nicht reinbestandsweise, sondern trupp- oder gruppenweise mit Laubhölzern gepflanzt. Grundsätzlich wird der natürlichen Verjüngung aller Baumarten Vorrang vor der Kulturbegründung durch Pflanzung gewährt.

 

Insgesamt sind im Jahr 2019 knapp 6.000 Jungbäume gepflanzt worden. Dies entspricht nicht dem vollen Planungsansatz, da die Pflanzperiode im letzten Frühjahr durch das Sturmtief Eberhard unterbrochen wurde, welcher Mitte März viel Schaden verursacht hat. Die nachfolgend notwendigen Aufräumarbeiten betrafen vielfach die wiederaufzuforstenden Flächen, sodass eine weitere Bepflanzung nicht möglich war.

 

Für das FWJ 2020 sind verschiedene Wiederaufforstungsmaßnahmen geplant. Der Schwerpunkt der Neupflanzungen liegt in diesem Jahr im Bereich der Kalamitätsflächen, welche vormals mit Fichte bestockt waren. Insgesamt ist die Pflanzung von 9.200 Stück jungen Laub- und Nadelbäumen vorgesehen. Die Planungen enthalten dabei auch die Pflanzung von 1.000 kleinen Fichten, welche im Stadtwald ausschließlich zum Zwecke der Weihnachtsbaumwerbung für städtische Einrichtungen gesetzt werden.

 

Bestehende Kulturflächen und Aufforstungen der letzten Jahre (ca. 8,60 ha) werden bei entsprechender Vegetationsentwicklung von Reitgräsern, Adlerfarn und Brombeere jährlich einer ein- bis zweimaligen Pflegemaßnahme (Freischnitt) unterzogen.

 

Block 2 - Forstschutz -

 

Aufgrund der vergangenen Schadereignisse sind viele Nadelholzbestände aufgerissen und erwärmen sich durch ihr gestörtes Waldinnenklima insbesondere bei Trockenperioden im Frühjahr und Sommer stark. Diese Bestände bieten Schädlingen, wie z.B. verschiedenen Borkenkäferarten, ausgezeichnete Vermehrungsmöglichkeiten.

 

Um fortschreitenden Schäden durch diese Borkenkäfer vorzubeugen, wird im Eschweiler Stadtwald ein erhöhtes Augenmerk auf präventive Maßnahmen der biologisch-technischen Schädlingsbekämpfung gelegt. Dazu zählen u.a.:

 

-     Die Fortführung und Erweiterung des Vogel- und Fledermausschutzes durch jährliche Reinigung der bestehenden sowie Anbringung von neuen Nisthilfen,

-     der anteilige Nutzungsverzicht in Altholzbeständen und die Belassung von liegendem und stehendem Totholz in allen Waldbeständen, wodurch insbesondere die vorkommenden Specht- und Folgearten, sowie seltene Insektenarten gefördert werden,

-     die Pflege und Erhaltung des Bestandes der Waldameise sowie

-     die Bekämpfung des Buchdruckers und Kupferstechers an der Fichte durch Errichtung von Fangholzhaufen und durch die Entwertung geeigneten Brutmaterials (zersägen von Kronenholz, um die Trocknung zu fördern).

 

Maßnahmen zum Schutz der Forstpflanzen gegen Wildverbiss und Fegeschäden sind bei der Pflanzung bestimmter Baumarten erforderlich. Geschützt werden in der Regel junge Edellaubhölzer (z.B. Vogelkirsche oder Bergahorn) und Eichen mit Wuchshüllen, Fegeschutzspiralen oder durch Zaunbau.

 

Auch im Bereich der Wildschutzmaßnahmen wurde im vergangenen Jahr weniger Aufwand verbucht, als geplant. Dies begründet sich ebenfalls durch die anteilig nicht durchführbaren Pflanzmaßnahmen nach Sturmtief Eberhard, wie bereits im Block 1 erläutert wurde.

Im FWJ 2020 sollen ca. 2.250 Wuchshüllen zum Schutz der jungen Laubhölzer verwendet werden. Weiterhin ist der Bau eines neuen Wildschutzzaunes (Hordengatter) geplant.

 

Block 3 - Bestandespflege -

 

Bei der Jungbestandspflege werden hauptsächlich junge, schlecht geformte Vorwüchse (Protze), kranke Individuen und andere Baumarten, die nicht der gewünschten Bestockung entsprechen, durch eine bodennahe Kappung mit der Motorsäge entfernt. Aus arbeitsergonomischen Gründen werden diese Schnitte in einer Höhe von ca. einem Meter durchgeführt. Darüber hinaus können die verbleibenden Schäfte als „Stockausschlag“ kurzfristig wieder austreiben. Dieser Stockausschlag bietet Deckung und Nahrung für das heimische Wild, wodurch sich der Verbissdruck auf die Kulturpflanzen verringert.

 

Insgesamt ist die Jungwuchs- und Jungbestandspflege im Jahr 2020 auf einer Gesamtfläche von ca. 4,13 ha vorgesehen.

 

Block 4 - Wegebau -

 

Die Planungen für 2020 beinhalten die Instandsetzung von Forstwirtschaftswegen, welche an die sturmgeschädigten Bestände angrenzen. Nach der Holzrückung und Abfuhr der Stämme müssen die Wege in diesen Waldbereichen instandgesetzt werden. Die Planung für das FWJ 2020 entspricht in diesem Bereich größtenteils den Planungen für das abgelaufene Forstwirtschaftsjahr, da die Wegeseitenflächen vieler Forstwege im Jahr 2019 lange für die Holzlagerung gebraucht wurde. Instandsetzungsmaßnahmen an Forstwegen setzen jedoch voraus, dass gelagertes Holz zuvor abgefahren wurde. Dies ist jedoch in 2019 nicht überall möglich gewesen. Auch haben die finanziellen Mittel für Wegebauarbeiten nicht ausgereicht, da bereits ein Großteil der ursprünglich geplanten Mittel im Rahmen von Aufräumarbeiten nach dem Frühjahrssturm Eberhard verausgabt wurde.

Weiterhin sollen Schlaglöcher an Waldparkplätzen ausgebessert werden. Als Material wird ausschließlich natürliches Kalkstein-Mineralgemisch und Kalkstein-Splitt verwendet. Auch Aufastungsarbeiten und die Herstellung des Lichtraumprofils entlang von Wegen und Straßen gehören im Bereich des Stadtwaldes zu den Pflichtaufgaben der Verwaltung und werden im Bereich dieses Blocks des FWP aufgeführt.

 

Block 5 - Maschinen und Geräte -

 

In diese Rubrik entfallen wiederkehrende Lohn- und Sachkosten für die Unterhaltung der Forstfahrzeuge sowie für Motorsägen und anderes forstspezifisches Gerät.

Reparaturen an den Kleingeräten können durch den Forstbetrieb überwiegend selbst ausgeführt werden. Nötige Reparaturarbeiten an Fahrzeugen und Anbaugeräten werden in regionalen Fachwerkstätten durchgeführt. Das Ergebnis der Betriebs- und Unterhaltungskosten bei Maschinen und Geräten in 2019 ist mit dem erhöhten Einsatz durch die unplanmäßigen Kalamitätshiebe zu begründen.

 

Für das FWJ 2020 ist zudem die Übernahme des Dienstwagens für den städt. Förster aus dem ablaufenden Leasingvertrag geplant. Der Haushaltsansatz für den Kauf des Fahrzeugs beläuft sich auf 13.000 €. Dadurch übersteigt der Ansatz 2020 das Ergebnis 2019.

 

Block 6 - Sozialfunktion -

 

Die Bedeutung des Stadtwaldes als stark frequentiertes Naherholungsgebiet, welches auch aus Sicht des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege einen hohen Stellenwert hat, ist überdurchschnittlich hoch.

 

Die Ausgaben im Bereich der Erholungseinrichtungen umfassen u.a. jährliche Instandhaltungsarbeiten an Erholungsbänken, Schutzhütten und Informationstafeln. Über die Sommermonate werden in beschränktem Umfang neue Bänke gebaut sowie vorhandene instandgesetzt und bei Bedarf ausgetauscht.

 

Weiterhin gehört die Beseitigung von „wildem“ Müll, wie z.B. Haushalts- und Gartenabfälle, Elektroschrott und Bauschutt, im Bereich des Stadtwaldes zu den Aufgaben des Forstbetriebes. Neben der Aufwendung finanzieller Mittel für Müllbehältnisse fallen viele Arbeitsstunden für das Einsammeln und den Transport des Mülls zum Betriebsgelände an. Die Lohnkosten werden in diesem Bereich voraussichtlich auch im Jahr 2020 unverändert hoch sein.

 

Die Pflege des Reitwegesystems im Stadtwald wird durch den Forstbetrieb koordiniert. Entsprechend der Höhe der vorhandenen finanziellen Mittel, welche die StädteRegion Aachen aus Fördermitteln des Landes NRW (Reitabgabe) bereitstellt, können die Reitwege einmal im Jahr freigeschnitten und ggf. in Teilstücken saniert werden. Die anfallenden Arbeiten werden dabei durch in der Region ansässige Fachunternehmen durchgeführt.

 

Im Bereich des Biotop- und Artenschutzes sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

-      Die Pflege von Feuchtbiotopen,

-      Maßnahmen zum Erhalt und zur Vermehrung der Roten Waldameise,

-      Maßnahmen zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen,

-      Maßnahmen zum Erhalt der Orchideenvorkommen im Stadtwald und in den Außenbezirken sowie

-      Maßnahmen zur Pflege der Streuobstwiesen.

 

Im Bereich der Sozialfunktion konnten verschiedene Maßnahmen im vergangenen Jahr nur anteilig durchgeführt werden, da in den Sommermonaten mehrere städt. Forstwirte krankheitsbedingt ausfielen.

 

Block 7 - Übrige Betriebsmaßnahmen -

 

In diesem Block des Forstwirtschaftsplanes werden u.a. folgende Maßnahmen und Positionen zusammengefasst:

 

-      Pflege des Rettungspunkte-Systems,

-      Werbung und Bereitstellung von Birken für den Maitag,

-      Unterhaltung und Transport von Arbeitsmaterialien, Gerätschaften, Umsetzarbeiten des Waldarbeiterschutzwagens und allgemeine Fahrtätigkeiten des Personals,

-      Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung,

-      Fortbildung der Mitarbeiter,

-      Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen an den Erholungseinrichtungen sowie entlang stark frequentierter Waldwege, öffentlicher Wege und Straßen im Bereich des Stadtwaldes und der Außenbezirke und

-      Unterhaltung des Betriebsgeländes und der Werkstatt.

 

Im Bereich dieses Blocks des FWP sind im Jahr 2019 höhere Kosten angefallen, als geplant war. Im  Rahmen von Verkehrssicherungsarbeiten mussten ab dem Herbst des letzten Jahres viele Bäume im Bereich der Waldränder, Hauptstraßen und Forstwege gefällt werden, welche in den Sommermonaten abgestorben waren.

 

III.   Öffentlichkeitsarbeit

 

Im vergangenen Jahr wurden verschiedene Veranstaltungen (Waldführungen) durchgeführt, an denen viele Kinder und Erwachsene teilnahmen. Für 2020 bietet die städt. Forstverwaltung, wie in den vergangenen Jahren, insbesondere für Kindergärten und Schulen Waldführungen an.

 

Darüber hinaus ist für dieses Jahr die Durchführung des 7. Eschweiler Waldtages geplant, nachdem dieser im Jahr 2019 aus personellen Gründen kurzfristig abgesagt werden musste. Die Veranstaltung soll in diesem Jahr bereits am 17. Mai durchgeführt werden. Weiterhin sind mit Schulklassen der Evangelischen Grundschule Stadtmitte bereits eine Baumpflanz- und eine Nistkastenaktion geplant.

 

Im Herbst 2019 fanden zusätzlich zwei Waldführungen für interessierte Bürger statt, die auf reges Interesse gestoßen sind. Diese Führungen sollen auch im Jahr 2020 wieder angeboten werden. Die genauen Termine werden rechtzeitig in der Presse bekannt gegeben.

 

IV.   Sonstiges

 

Die textliche Abfassung des Wirtschaftsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2020 wurde den Vorsitzenden der im Rat der Stadt Eschweiler vertretenen Fraktionen sowie dem Vorsitzenden des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss gesondert zugesandt. Die Datei kann zusätzlich im Ratsinformationssystem heruntergeladen werden.

 


Die im FWP 2020 aufgeführten Sach- und Unternehmerkosten sind auf die Ansätze der einzelnen Sachkonten in den Produkten 135550101 (Wald und Forstwirtschaft) und 135540101 (Natur und Landschaft) des Haushaltsplanes 2020 abgestimmt.

 

Für das Jahr 2020 beläuft sich der Ansatz der zu erwirtschaftenden Erträge aus Holzverkauf auf insgesamt 50.000 €. Durch den Verkauf von Holz haben sich im Haushaltsjahr 2019 Gesamteinnahmen i.H.v. 87.036,70 € aus Holzverkauf ergeben.

 


Von den im Forstwirtschaftsplan 2020 aufgeführten Maßnahmen werden fast alle Arbeiten durch die bei der Stadt Eschweiler beschäftigten Forstwirte ausgeführt. Bei den Positionen Holzrückung, Reparatur von Fahrzeugen, Baumrückschnitt/Fällungsarbeiten im Bereich von Verkehrssicherungsmaßnahmen und Unterhaltung von Reitwegen müssen mitunter auch Fachunternehmen eingesetzt werden.

 

Die Stadt Eschweiler ist auch im Bereich der forstlichen Ausbildung tätig und hat in den vergangenen beiden Jahren jeweils einen Umschüler erfolgreich zum Forstwirt ausgebildet.

Zum 1. August des Jahres 2020 soll erneut ein Auszubildender eingestellt werden. Dieser soll bei guten Leistungen und einem erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung voraussichtlich in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden und das Team des Forstbetriebes dauerhaft unterstützen.