Dem
Forstwirtschaftsplan 2020 für den Bereich des Stadtwaldes wird wie folgt
zugestimmt:
Einnahmen |
Ausgaben |
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2020 |
2019 |
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2020 |
2019 |
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IST |
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IST |
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Teil
I |
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0. |
Holzeinschlag
und Rückung |
50.000,00 |
87.036,70 |
|
41.626,00 |
44.177,94 |
|
Teil
II |
|
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1. |
Kulturbegründung |
|
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|
23.240,00 |
13.069,99 |
|
2. |
Forstschutz |
|
|
|
15.875,00 |
7.472,35 |
|
3. |
Bestandespflege |
|
|
|
1.800,00 |
0,00 |
|
4. |
Wegebau |
|
|
|
25.985,00 |
9.257,25 |
|
5. |
Maschinen
und Geräte |
|
|
|
48.725,00 |
39.235,68 |
|
6. |
Sozialfunktion |
5.000,00 |
0,00 |
|
28.000,00 |
18.262,73 |
|
7. |
Übrige
Betriebsmaßnahmen |
|
|
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60.150,00 |
60.218,19 |
|
55.000,00 |
87.036,70 |
|
245.401,00 |
191.694,13 |
I.
Rechtliche
Grundlagen
Das Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFoG-NW) vom
24. April 1980, in der derzeit gültigen Fassung, legt unter anderem fest, dass
der Gemeindewald mit einer Größe über 100 ha nach einem Betriebsplan (Forsteinrichtungsplanung)
bewirtschaftet wird. Die Erfüllung des Betriebsplanes ist durch einen
jährlichen Wirtschaftsplan sicher zu stellen. Form und Mindestinhalt des
Wirtschaftsplanes richten sich nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des
Landesforstgesetzes vom 03. November 1983.
Danach gliedert sich der Wirtschaftsplan in
Teil I - Holzeinschlag und
Rücken -
Teil II - sonstige
Betriebsmaßnahmen -
Zu den sonstigen Betriebsmaßnahmen zählen:
1.
Kulturbegründung
2.
Forstschutz
3.
Bestandespflege
4.
Wegebau
5.
Maschinen und
Geräte
6.
Sozialfunktion
7.
Übrige
Betriebsmaßnahmen
II.
Erläuterungen
zum jährlichen Forstwirtschaftsplan
Grundlage für den jährlichen Forstwirtschaftsplan ist der zehnjährige
Betriebsplan (Forsteinrichtung), welcher für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis
zum 31.12.2024 aufgestellt wurde.
Die in der Forsteinrichtung vorgegebenen Maßnahmen werden durch die
jährlichen Wirtschaftspläne erfüllt. Bei der jährlichen Planung handelt es sich
um ein Soll, welches nicht immer erfüllt werden kann. Unvorhersehbare Faktoren
wie Personalausfall, biotische und abiotische Schadereignisse können zu
Abweichungen führen. Sich stark auswirkende biotische und abiotische
Schadereignisse wie Sturm und Schädlingsbefall werden als Kalamitäten
zusammengefasst.
Im Folgenden werden die Planungsansätze der einzelnen Betriebsmaßnahmen
für das Forstwirtschaftsjahr (FWJ) 2020 sowie die Ergebnisse des Jahres 2019
erläutert:
Teil I
Block 0 - Holzeinschlag und
Rücken -
Planung und Erläuterung:
Entsprechend der aktuellen Forsteinrichtung
(Stichtag 01.01.2015) können im Stadtwald im Durchschnitt jährlich ca. 1.415
Efm Holz genutzt werden. Dies trifft jedoch aktuell nicht mehr zu, da es im
Stadtwald durch die Sturmereignisse der letzten beiden Jahre mit anschließender
Sommertrockenheit und Borkenkäferproblematik, zu hohen unplanmäßigen
Nutzungsanteilen in Fichtenbeständen gekommen ist. Insgesamt mussten in den
letzten beiden Forstwirtschaftsjahren ca. 4.230 Efm Fichtenholz zwangsweise
genutzt werden, was nahezu einem fünffachen jährlichen Hiebsatz für die Baumart
Fichte entspricht. Dies spiegelt sich auch in den Ergebnissen des Jahres 2019
wieder. Das unplanmäßig angefallene Holz konnte zwar nur noch zu deutlich
schlechteren Preisen vermarktet werden, als in den Vorjahren, dennoch wurde durch
die angefallene Gesamtmasse erneut ein höherer Erlös aus Holzverkauf
erwirtschaftet als geplant war. Aufgrund der Schadholzmengen, die seit 2018
landesweit durch die geschilderten Kalamitäten angefallen sind, ist der
Holzmarkt übersättigt. Der Preis für Fichtenstammholz ist entsprechend
drastisch gefallen und für das FWJ 2020 wird ein weiterer Preisverfall für
Fichtenholz erwartet. Der Einnahmeansatz für 2020 wurde daher entsprechend
reduziert.
Bei der vorliegenden Planung für das FWJ 2020
wird aus den angeführten Gründen keine ordentliche, planmäßige Nutzung
bei der Baumart Fichte berücksichtigt. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass
ein Großteil der aktuell überwinternden Borkenkäferpopulation ab dem Frühjahr
2020 weiteren Befall in den verbliebenden Fichtenbeständen verursachen wird.
Auch das gestiegene Windwurfrisiko, welches sich innerhalb der aufgerissenen
Restbestände ergibt, führt aktuell bereits bei leichteren Windböen zu weiteren
Folgeschäden.
Vor diesem Hintergrund beinhaltet die
vorgelegte Planung für 2020 erneut einen hohen Anteil von 800 Fm
Fichten-Nutzholz für voraussichtlich notwendige Kalamitätshiebe im gesamten
Revier. Ein Frischholzeinschlag bei der Baumart Fichte kann planmäßig bis zum
Ende des aktuellen Forsteinrichtungszeitraums (31.12.2024) nicht mehr erfolgen.
Insgesamt verteilt sich die weitere
Holznutzung auf die Baumarten/Baumartengruppen wie folgt:
|
Eiche |
Rotbuche |
Alh |
Aln |
Fichte |
Douglasie |
Lärche |
Kiefer |
Pappel |
Gesamt |
Masse (Efm
o.R.) |
89,0 |
224,0 |
200,0 |
30,0 |
800,0 |
34,0 |
29,0 |
25,0 |
0,0 |
1431,0 |
Verteilung
(%) |
6,2 |
15,7 |
14,0 |
2,1 |
55,9 |
2,4 |
2,0 |
1,7 |
0,0 |
100,0 |
Erläuterung:
Alh
steht für Baumarten mit hoher Umtriebszeit (z. B. Bergahorn, Esche).
Aln steht
für Baumarten mit niedriger Umtriebszeit (z. B. Birke, Roteiche, Roterle).
Efm o.R. steht für Erntefestmeter ohne Rinde
Im FWJ 2020 ist geplant jung- und mittelalte
Laubholzbestände, welche regelmäßige Pflegeeingriffe benötigen, um im Alter die
gewünschten Qualitäten zu erzielen, zu durchforsten. Für die Bewirtschaftung
des Stadtwaldes ist es ein wichtiges Ziel, heutige Laubholzbestände mit hoher
Wertholzerwartung vorsichtig und nachhaltig so zu nutzen, dass nachfolgenden
Generationen die einzelstammweise Nutzung von zielstarken Stämmen möglich ist,
welche bei geringer Durchforstungsstärke hohe Wertholzerträge ermöglichen. Nur
durch eine regelmäßige Pflege dieser jung- und mittelalten Bestände kann für
die kommenden Jahrzehnte sichergestellt werden, dass starkes und somit
besonders wertvolles Buchen- und Eichen-Wertholz heranwächst. Insgesamt weist
die vorgelegte Planung daher trotz der ggf. erforderlichen Kalamitätshiebe in
Fichtenbeständen einen Ansatz von ca. 343 Efm Holz aus Pflegedurchforstungen in
Laubholzbeständen (Baumartengruppen Eiche, Rotbuche und Alh) auf.
Weiterhin musste im letzten Jahr bereits viel
Holz des Bergahorns zwangsweise genutzt werden. Ein neuartiger Pilzbefall, die
sogenannte Rußrindenkrankheit, hat im Sommer 2019 zum massenhaften Absterben
von Bäumen in Ahornbeständen geführt. Die neuartige Erkrankung profitiert deutschlandweit
stark von der Sommertrockenheit der letzten beiden Jahre. Es wird vermutet,
dass die Dürre im Jahr 2018 viele Bergahornbestände so vorgeschädigt hat, dass
diese im darauffolgenden Sommer 2019 absterben konnten. Da weiterer Befall im
FWJ 2020 nicht ausgeschlossen werden kann, beinhaltet die vorgelegte
Nutzungsplanung auch einen Anteil von 200 Efm Ahornholz (Baumartengruppe Aln)
für ggf. notwendige Kalamitätshiebe.
Holzernte- und Rücketechnik:
Grundsätzlich findet die Bewirtschaftung des
Eschweiler Stadtwaldes anhand der Kriterien von naturnaher und ordnungsgemäßer
Forstwirtschaft statt. Erkenntnisse aktueller Waldbaukonzepte des Landes NRW
werden in der Praxis umgesetzt.
Zusätzlich sind die Eschweiler Waldflächen
entsprechend der Qualitätskriterien und Richtlinien des PEFC (Programme for the
Endorsement of Forest Certification Schemes) zertifiziert und wurden bereits
zuvor nach diesen Standards bewirtschaftet.
Zur Holzernte ist anzumerken, dass die reinen
Einschlagsarbeiten in der Regel zu 100 % in Eigenleistung durch manuelles
Arbeiten mit der Motorsäge durchgeführt werden. In den Jahren 2018 und 2019
musste jedoch kurzfristig auch auf Unterstützung durch einen Forstunternehmer
zurückgegriffen werden, welcher Fichten mit Borkenkäferbefall und nach
Sturmschäden mittels einer Vollerntemaschine (Harvester) eingeschlagen hat.
Grundsätzlich soll zur Schonung der Waldböden und Baumbestände jedoch auch
weiterhin auf den Einsatz von Vollerntemaschinen verzichtet werden.
Auch für den Transport des Holzes aus den
Waldparzellen an die Forstwirtschaftswege, dem sogenannten Holzrücken, ist es
unter Umständen notwendig, auf externe Forstunternehmen zurückzugreifen. Der
Großteil des Stammholzes kann inzwischen jedoch mit dem städtischen
Forstschlepper gerückt werden. Der Traktor hat sich bei der Bewältigung der
Schadholzmengen sehr bewährt und ist so flexibel einsetzbar, dass in vielen
Bereichen des Stadtwaldes auf den Einsatz von Großmaschinen, wie beispielsweise
Forwardern (auch Rückezug genannt) verzichtet werden kann.
Die Befahrung der Waldböden erfolgt mit allen
eingesetzten Maschinen ausschließlich auf vorher festgelegten und eindeutig
markierten Erschließungslinien, um Bodendruck und -verdichtung zu minimieren.
Eingesetzte Rückemaschinen verfügen zudem über moderne Forsttechnik und werden
u.a. mit biologisch abbaubaren Hydraulikölen betrieben. Der Nachweis einer
PEFC- bzw. RAL-Zertifizierung ist zudem Voraussetzung für die Vergabe von
Aufträgen an Forstunternehmen.
Teil II
Block 1 - Kulturbegründung -
Für den Eschweiler Stadtwald wird waldbaulich
angestrebt, strukturreiche und naturnahe Wälder mit einer hohen Artenvielfalt
zu entwickeln und zu erhalten, welche gleichermaßen nach ökologischen und
ökonomischen Gesichtspunkten bewirtschaftet werden können. Aktuelle
Erkenntnisse der forstlichen Versuchsanstalten (z.B. NW-FVA) werden bei
Waldumwandlungen und Kulturbegründungen ebenso beachtet, wie aktuelle
Waldbaukonzepte der Landesforstverwaltung NRW (z.B. Buchen-, Fichten- und
Eichenkonzept).
Die Umwandlung von Fichtenbeständen in
artenreiche und stabile Mischwälder erfolgt bereits seit Jahrzehnten mit den
nach heutigen Erkenntnissen klimawandeltoleranten und standörtlich angepassten
Laubholz-Baumarten, wie z.B. Rotbuche, Roterle und Stieleiche. Diese Bemühungen
werden kontinuierlich weitergeführt.
Auch Nadelhölzer, wie Douglasie, Weiß- und
Küstentanne, werden in geringem Umfang beigemischt und bei Kulturbegründungen
nicht reinbestandsweise, sondern trupp- oder gruppenweise mit Laubhölzern
gepflanzt. Grundsätzlich wird der natürlichen Verjüngung aller Baumarten
Vorrang vor der Kulturbegründung durch Pflanzung gewährt.
Insgesamt sind im Jahr 2019 knapp 6.000
Jungbäume gepflanzt worden. Dies entspricht nicht dem vollen Planungsansatz, da
die Pflanzperiode im letzten Frühjahr durch das Sturmtief Eberhard unterbrochen
wurde, welcher Mitte März viel Schaden verursacht hat. Die nachfolgend
notwendigen Aufräumarbeiten betrafen vielfach die wiederaufzuforstenden
Flächen, sodass eine weitere Bepflanzung nicht möglich war.
Für das FWJ 2020 sind verschiedene
Wiederaufforstungsmaßnahmen geplant. Der Schwerpunkt der Neupflanzungen liegt
in diesem Jahr im Bereich der Kalamitätsflächen, welche vormals mit Fichte
bestockt waren. Insgesamt ist die Pflanzung von 9.200 Stück jungen Laub- und
Nadelbäumen vorgesehen. Die Planungen enthalten dabei auch die Pflanzung von
1.000 kleinen Fichten, welche im Stadtwald ausschließlich zum Zwecke der
Weihnachtsbaumwerbung für städtische Einrichtungen gesetzt werden.
Bestehende Kulturflächen und Aufforstungen
der letzten Jahre (ca. 8,60 ha) werden bei entsprechender
Vegetationsentwicklung von Reitgräsern, Adlerfarn und Brombeere jährlich einer
ein- bis zweimaligen Pflegemaßnahme (Freischnitt) unterzogen.
Block 2 - Forstschutz -
Aufgrund der vergangenen Schadereignisse sind
viele Nadelholzbestände aufgerissen und erwärmen sich durch ihr gestörtes
Waldinnenklima insbesondere bei Trockenperioden im Frühjahr und Sommer stark.
Diese Bestände bieten Schädlingen, wie z.B. verschiedenen Borkenkäferarten,
ausgezeichnete Vermehrungsmöglichkeiten.
Um fortschreitenden Schäden durch diese
Borkenkäfer vorzubeugen, wird im Eschweiler Stadtwald ein erhöhtes Augenmerk
auf präventive Maßnahmen der biologisch-technischen Schädlingsbekämpfung gelegt.
Dazu zählen u.a.:
- Die Fortführung und Erweiterung des Vogel-
und Fledermausschutzes durch jährliche Reinigung der bestehenden sowie
Anbringung von neuen Nisthilfen,
- der anteilige Nutzungsverzicht in
Altholzbeständen und die Belassung von liegendem und stehendem Totholz in allen
Waldbeständen, wodurch insbesondere die vorkommenden Specht- und Folgearten,
sowie seltene Insektenarten gefördert werden,
- die Pflege und Erhaltung des Bestandes der
Waldameise sowie
- die Bekämpfung des Buchdruckers und
Kupferstechers an der Fichte durch Errichtung von Fangholzhaufen und durch die
Entwertung geeigneten Brutmaterials (zersägen von Kronenholz, um die Trocknung
zu fördern).
Maßnahmen zum Schutz der Forstpflanzen gegen Wildverbiss und
Fegeschäden sind bei der Pflanzung bestimmter Baumarten erforderlich. Geschützt
werden in der Regel junge Edellaubhölzer (z.B. Vogelkirsche oder Bergahorn) und
Eichen mit Wuchshüllen, Fegeschutzspiralen oder durch Zaunbau.
Auch im Bereich der Wildschutzmaßnahmen wurde im vergangenen Jahr
weniger Aufwand verbucht, als geplant. Dies begründet sich ebenfalls durch die
anteilig nicht durchführbaren Pflanzmaßnahmen nach Sturmtief Eberhard, wie
bereits im Block 1 erläutert wurde.
Im FWJ 2020 sollen ca. 2.250 Wuchshüllen zum Schutz der jungen
Laubhölzer verwendet werden. Weiterhin ist der Bau eines neuen Wildschutzzaunes
(Hordengatter) geplant.
Block
3 - Bestandespflege -
Bei der Jungbestandspflege werden
hauptsächlich junge, schlecht geformte Vorwüchse (Protze), kranke Individuen und
andere Baumarten, die nicht der gewünschten Bestockung entsprechen, durch eine
bodennahe Kappung mit der Motorsäge entfernt. Aus arbeitsergonomischen Gründen
werden diese Schnitte in einer Höhe von ca. einem Meter durchgeführt. Darüber
hinaus können die verbleibenden Schäfte als „Stockausschlag“ kurzfristig wieder
austreiben. Dieser Stockausschlag bietet Deckung und Nahrung für das heimische
Wild, wodurch sich der Verbissdruck auf die Kulturpflanzen verringert.
Insgesamt ist die Jungwuchs- und Jungbestandspflege
im Jahr 2020 auf einer Gesamtfläche von ca. 4,13 ha vorgesehen.
Block 4 - Wegebau -
Die Planungen für 2020 beinhalten die
Instandsetzung von Forstwirtschaftswegen, welche an die sturmgeschädigten
Bestände angrenzen. Nach der Holzrückung und Abfuhr der Stämme müssen die Wege
in diesen Waldbereichen instandgesetzt werden. Die Planung für das FWJ 2020
entspricht in diesem Bereich größtenteils den Planungen für das abgelaufene
Forstwirtschaftsjahr, da die Wegeseitenflächen vieler Forstwege im Jahr 2019
lange für die Holzlagerung gebraucht wurde. Instandsetzungsmaßnahmen an
Forstwegen setzen jedoch voraus, dass gelagertes Holz zuvor abgefahren wurde.
Dies ist jedoch in 2019 nicht überall möglich gewesen. Auch haben die
finanziellen Mittel für Wegebauarbeiten nicht ausgereicht, da bereits ein
Großteil der ursprünglich geplanten Mittel im Rahmen von Aufräumarbeiten nach
dem Frühjahrssturm Eberhard verausgabt wurde.
Weiterhin sollen Schlaglöcher an
Waldparkplätzen ausgebessert werden. Als Material wird ausschließlich
natürliches Kalkstein-Mineralgemisch und Kalkstein-Splitt verwendet. Auch
Aufastungsarbeiten und die Herstellung des Lichtraumprofils entlang von Wegen
und Straßen gehören im Bereich des Stadtwaldes zu den Pflichtaufgaben der Verwaltung
und werden im Bereich dieses Blocks des FWP aufgeführt.
Block
5 - Maschinen und Geräte -
In diese Rubrik entfallen wiederkehrende
Lohn- und Sachkosten für die Unterhaltung der Forstfahrzeuge sowie für
Motorsägen und anderes forstspezifisches Gerät.
Reparaturen an den Kleingeräten können durch
den Forstbetrieb überwiegend selbst ausgeführt werden. Nötige Reparaturarbeiten
an Fahrzeugen und Anbaugeräten werden in regionalen Fachwerkstätten
durchgeführt. Das Ergebnis der Betriebs- und Unterhaltungskosten bei Maschinen
und Geräten in 2019 ist mit dem erhöhten Einsatz durch die unplanmäßigen
Kalamitätshiebe zu begründen.
Für das FWJ 2020 ist zudem die Übernahme des
Dienstwagens für den städt. Förster aus dem ablaufenden Leasingvertrag geplant.
Der Haushaltsansatz für den Kauf des Fahrzeugs beläuft sich auf 13.000 €.
Dadurch übersteigt der Ansatz 2020 das Ergebnis 2019.
Block 6 - Sozialfunktion -
Die Bedeutung des Stadtwaldes als stark
frequentiertes Naherholungsgebiet, welches auch aus Sicht des Natur- und
Artenschutzes sowie der Landschaftspflege einen hohen Stellenwert hat, ist
überdurchschnittlich hoch.
Die Ausgaben im Bereich der
Erholungseinrichtungen umfassen u.a. jährliche Instandhaltungsarbeiten an
Erholungsbänken, Schutzhütten und Informationstafeln. Über die Sommermonate
werden in beschränktem Umfang neue Bänke gebaut sowie vorhandene instandgesetzt
und bei Bedarf ausgetauscht.
Weiterhin gehört die Beseitigung von „wildem“
Müll, wie z.B. Haushalts- und Gartenabfälle, Elektroschrott und Bauschutt, im
Bereich des Stadtwaldes zu den Aufgaben des Forstbetriebes. Neben der
Aufwendung finanzieller Mittel für Müllbehältnisse fallen viele Arbeitsstunden
für das Einsammeln und den Transport des Mülls zum Betriebsgelände an. Die
Lohnkosten werden in diesem Bereich voraussichtlich auch im Jahr 2020
unverändert hoch sein.
Die Pflege des Reitwegesystems im Stadtwald
wird durch den Forstbetrieb koordiniert. Entsprechend der Höhe der vorhandenen
finanziellen Mittel, welche die StädteRegion Aachen aus Fördermitteln des
Landes NRW (Reitabgabe) bereitstellt, können die Reitwege einmal im Jahr
freigeschnitten und ggf. in Teilstücken saniert werden. Die anfallenden
Arbeiten werden dabei durch in der Region ansässige Fachunternehmen
durchgeführt.
Im Bereich des Biotop- und Artenschutzes sind
folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Die
Pflege von Feuchtbiotopen,
- Maßnahmen
zum Erhalt und zur Vermehrung der Roten Waldameise,
- Maßnahmen
zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen,
- Maßnahmen
zum Erhalt der Orchideenvorkommen im Stadtwald und in den Außenbezirken sowie
- Maßnahmen
zur Pflege der Streuobstwiesen.
Im Bereich der Sozialfunktion konnten
verschiedene Maßnahmen im vergangenen Jahr nur anteilig durchgeführt werden, da
in den Sommermonaten mehrere städt. Forstwirte krankheitsbedingt ausfielen.
Block 7
- Übrige Betriebsmaßnahmen -
In diesem Block des Forstwirtschaftsplanes
werden u.a. folgende Maßnahmen und Positionen zusammengefasst:
- Pflege
des Rettungspunkte-Systems,
- Werbung
und Bereitstellung von Birken für den Maitag,
- Unterhaltung und Transport von
Arbeitsmaterialien, Gerätschaften, Umsetzarbeiten des Waldarbeiterschutzwagens
und allgemeine Fahrtätigkeiten des Personals,
- Beschaffung
von Dienst- und Schutzkleidung,
- Fortbildung
der Mitarbeiter,
- Durchführung von
Verkehrssicherungsmaßnahmen an den Erholungseinrichtungen sowie entlang stark
frequentierter Waldwege, öffentlicher Wege und Straßen im Bereich des
Stadtwaldes und der Außenbezirke und
- Unterhaltung des Betriebsgeländes und der
Werkstatt.
Im Bereich dieses Blocks des FWP sind im Jahr
2019 höhere Kosten angefallen, als geplant war. Im Rahmen von Verkehrssicherungsarbeiten mussten
ab dem Herbst des letzten Jahres viele Bäume im Bereich der Waldränder, Hauptstraßen
und Forstwege gefällt werden, welche in den Sommermonaten abgestorben waren.
III. Öffentlichkeitsarbeit
Im vergangenen Jahr wurden verschiedene
Veranstaltungen (Waldführungen) durchgeführt, an denen viele Kinder und
Erwachsene teilnahmen. Für 2020 bietet die städt. Forstverwaltung, wie in den
vergangenen Jahren, insbesondere für Kindergärten und Schulen Waldführungen an.
Darüber hinaus ist für dieses Jahr die
Durchführung des 7. Eschweiler Waldtages geplant, nachdem dieser im Jahr 2019
aus personellen Gründen kurzfristig abgesagt werden musste. Die Veranstaltung
soll in diesem Jahr bereits am 17. Mai durchgeführt werden. Weiterhin sind mit
Schulklassen der Evangelischen Grundschule Stadtmitte bereits eine Baumpflanz-
und eine Nistkastenaktion geplant.
Im Herbst 2019 fanden zusätzlich zwei
Waldführungen für interessierte Bürger statt, die auf reges Interesse gestoßen
sind. Diese Führungen sollen auch im Jahr 2020 wieder angeboten werden. Die
genauen Termine werden rechtzeitig in der Presse bekannt gegeben.
IV. Sonstiges
Die textliche Abfassung des Wirtschaftsplanes für das
Forstwirtschaftsjahr 2020 wurde den Vorsitzenden der im Rat der Stadt
Eschweiler vertretenen Fraktionen sowie dem Vorsitzenden des Planungs-, Umwelt-
und Bauausschuss gesondert zugesandt. Die Datei kann zusätzlich im
Ratsinformationssystem heruntergeladen werden.
Die im FWP 2020 aufgeführten Sach- und
Unternehmerkosten sind auf die Ansätze der einzelnen Sachkonten in den
Produkten 135550101 (Wald und Forstwirtschaft) und 135540101 (Natur und
Landschaft) des Haushaltsplanes 2020 abgestimmt.
Für das Jahr 2020 beläuft sich der Ansatz der
zu erwirtschaftenden Erträge aus Holzverkauf auf insgesamt 50.000 €. Durch den
Verkauf von Holz haben sich im Haushaltsjahr 2019 Gesamteinnahmen i.H.v.
87.036,70 € aus Holzverkauf ergeben.
Von den im Forstwirtschaftsplan 2020
aufgeführten Maßnahmen werden fast alle Arbeiten durch die bei der Stadt
Eschweiler beschäftigten Forstwirte ausgeführt. Bei den Positionen Holzrückung,
Reparatur von Fahrzeugen, Baumrückschnitt/Fällungsarbeiten im Bereich von
Verkehrssicherungsmaßnahmen und Unterhaltung von Reitwegen müssen mitunter auch
Fachunternehmen eingesetzt werden.
Die Stadt Eschweiler ist auch im Bereich der
forstlichen Ausbildung tätig und hat in den vergangenen beiden Jahren jeweils
einen Umschüler erfolgreich zum Forstwirt ausgebildet.
Zum 1. August des Jahres 2020 soll erneut ein
Auszubildender eingestellt werden. Dieser soll bei guten Leistungen und einem
erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung voraussichtlich in ein festes
Arbeitsverhältnis übernommen werden und das Team des Forstbetriebes dauerhaft
unterstützen.