Betreff
Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit;
hier: Verwendungsnachweis des SkF Eschweiler e.V. für das Jahr 2019
Vorlage
041/20
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der im Rahmen einer Falldokumentation vorgelegte Verwendungsnachweis 2019 für die dem SkF Eschweiler e.V. übertragene Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Dem Sozialdienst katholischer Frauen Eschweiler e. V. (SkF e.V.) wurde - fortgesetzt - für die Jahre 2018 und 2019 im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung die Aufgabe der Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit übertragen. Für die Leistungserbringung des SkF e.V. in diesem Bereich zahlte die Stadt Eschweiler pro Jahr einen Festbetragszuschuss in Höhe von 33.000 Euro an den Verein.

 

Vom SkF e.V. wurde - wie bereits für das Jahr 2018 praktiziert - der Verwendungsnachweis 2019 in Form einer anonymisierten Falldokumentation eingereicht, er ist als Anlage zur Information beigefügt. In der Sitzung des Sozial- und Seniorenausschusses wird darüber hinaus eine Vertreterin des Vereins zur Verfügung stehen, um ergänzende Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten.

 

Für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2022 wurde eine erneute Vereinbarung mit dem SkF e.V. über die Aufgabenwahrnehmung „Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit“ abgeschlossen, hierzu wird auf die entsprechende Beschlussvorlage Nr. 324/19 verwiesen.

 


 

Die finanzielle Förderung erfolgt aus Produkt 053510101 „Sonstige soziale Angelegenheiten“, Sachkonto 53118000 „Zuwendungen und Zuschüsse lfd. Zwecke übrige Bereiche“. Die benötigten  Zuschussmittel sind für die Jahre 2020 bis 2022 entsprechend eingeplant.

 


 

Keine personellen Auswirkungen.