Betreff
Aufteilung der Landeszuschüsse für plusKita-Einrichtungen und zusätzlichen Sprachförderbedarf ab dem Kindergartenjahr 2020/21
Vorlage
031/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die im Sachverhalt aufgelisteten Kindertageseinrichtungen im Teilfachplan der Tageseinrichtungen für Kinder als plusKita-Einrichtungen fortzuführen, bzw. zwei neue plusKitas hinzu zu nehmen, und die insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 365.000,-€ für plusKitas und andere Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf gemäß § 45 KiBiz, wie in der Anlage aufgezeigt, zu verteilen.

 


Der Landtag NRW hat in seiner Sitzung am 29.11.2019 das Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung verabschiedet. Die Änderungen des Kinderbildungsgesetzes sollen zum 01.08.2020 in Kraft treten.

 

Gemäß § 45 KiBiz gewährt das Land dem Jugendamt einen Zuschuss für plusKita und andere Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf. Das Land stellt hierfür im Kindergartenjahr 2020/21 einen Betrag in Höhe von 100 Millionen Euro landesweit zur Verfügung. Für die Stadt Eschweiler beträgt der Zuschuss 365.000,-€.

 

Nach § 45 I Ziff.2 KiBiz ergibt sich der Zuschuss zu 75% aus der Anzahl der Kinder im Jugendamtsbezirk unter sechs Jahren in Familien mit Leistungsbezug zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitssuchende - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094) in der jeweils geltenden Fassung, im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl der Kinder unter sechs Jahren in Familien mit Leistungsbezug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Nach § 45 I Ziff. 2 KiBiz ergibt sich der Anteil zu 25% aus der Anzahl der Kinder unter sechs Jahren im Jugendamtsbezirk in Kindertageseinrichtungen, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl der Kinder unter sechs Jahren in Kindertageseinrichtungen, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird.

 

Die Verteilung der Mittel auf die verschiedenen Kindertageseinrichtungen soll für einen Zeitraum von fünf Jahren festgeschrieben werden. Beginnend mit dem KitaJahr 2020/21, somit verbindlich bis zum Ende des KitaJahres 2024/25, vorbehaltlich eventueller Dynamisierung seitens des Landes.

 

Die v.g. Kriterien zur Verteilung der Mittel auf die Jugendämter wurde diesseits angewendet um die erwarteten Zuschussmittel auf die entsprechenden Kindertageseinrichtungen in Eschweiler zu verteilen. Dabei wurde berücksichtigt, dass keine Kindertageseinrichtung finanziell schlechter gestellt werden sollte, also Zuschussmittel in mindestens der gleichen Höhe jährlich erwarten kann, wie in den vergangenen fünf Jahren.

 

Die diesseits erhobenen Daten aus dem Bereich des Elternbeitragswesens zum Leistungsbezug nach dem SGB II, dem AsylbLG, Wohngeld oder/und Kinderzuschlag wurden ebenso wie die Angaben der Kindertageseinrichtungen zur vorrangig gesprochenen Sprache in den Familien zusammengetragen und bewertet.

 

Es wurde weiterhin berücksichtigt, dass gem. § 45 II KiBiz plusKitas mindestens einen Zuschuss in Höhe von 30.000,-€ zu erwarten haben und Kitas, die Bedarf an zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen haben, mindestens einen Betrag in Höhe von 5.000,-€ weitergeleitet bekommen sollen.

 

Auf Basis der gesetzlichen Vorgaben und der errechneten Werte wurde seitens der örtlichen Jugendhilfeplanung ein Vorschlag zur Mittelverteilung erarbeitet. In der Sitzung der AG 78 „Kindertagesbetreuung“, vom 09.01.2020, wurde dieser Vorschlag vorgestellt und von allen Mitgliedern einstimmig legitimiert (Anlage 1).


Die zu erwartenden Zuschussgelder werden wie folgt im städtischen Haushalt (ggfs. als Mehrertrag und entsprechender Mehraufwand) vereinnahmt und verausgabt:

 

Ertrag plusKita in Höhe von 300.000,-€: Sachkonto 41413400 LZW Familienzentren

 

Aufwand plusKita in Höhe von 300.000,-€: Sachkonto 53118230 Weiterleitung Landeszuweisung Familienzentren

 

Ertrag für Sprachfördermaßnahmen in Höhe von 65.000,-€: Sachkonto 41413100 LZW Kindergarten Sprachförderung

 

Aufwand Sprachfördermaßnahmen in Höhe von 65.000,-€: Sachkonto 53118240 Weiterleitung Landeszuschüsse Sprachförderung


Die Weiterleitung und Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel erfolgt über vorhandenes Personal des städtischen Jugendamtes.