Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, die im Sachverhalt aufgelisteten
Kindertageseinrichtungen im Teilfachplan der Tageseinrichtungen für Kinder als
plusKita-Einrichtungen fortzuführen, bzw. zwei neue plusKitas hinzu zu nehmen,
und die insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 365.000,-€
für plusKitas und andere Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf
gemäß § 45 KiBiz, wie in der Anlage aufgezeigt, zu verteilen.
Der Landtag NRW hat
in seiner Sitzung am 29.11.2019 das Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung
der frühen Bildung verabschiedet. Die Änderungen des Kinderbildungsgesetzes
sollen zum 01.08.2020 in Kraft treten.
Gemäß § 45 KiBiz
gewährt das Land dem Jugendamt einen Zuschuss für plusKita und andere
Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf. Das Land stellt hierfür im
Kindergartenjahr 2020/21 einen Betrag in Höhe von 100 Millionen Euro landesweit
zur Verfügung. Für die Stadt Eschweiler beträgt der Zuschuss 365.000,-€.
Nach § 45 I Ziff.2
KiBiz ergibt sich der Zuschuss zu 75% aus der Anzahl der Kinder im
Jugendamtsbezirk unter sechs Jahren in Familien mit Leistungsbezug zur
Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch -
Grundsicherung für Arbeitssuchende - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.
Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094) in der jeweils geltenden Fassung, im Verhältnis
zur landesweiten Gesamtzahl der Kinder unter sechs Jahren in Familien mit
Leistungsbezug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Nach § 45 I Ziff. 2
KiBiz ergibt sich der Anteil zu 25% aus der Anzahl der Kinder unter sechs
Jahren im Jugendamtsbezirk in Kindertageseinrichtungen, in deren Familien
vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird im Verhältnis zur landesweiten
Gesamtzahl der Kinder unter sechs Jahren in Kindertageseinrichtungen, in deren
Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird.
Die Verteilung der
Mittel auf die verschiedenen Kindertageseinrichtungen soll für einen Zeitraum
von fünf Jahren festgeschrieben werden. Beginnend mit dem KitaJahr 2020/21,
somit verbindlich bis zum Ende des KitaJahres 2024/25, vorbehaltlich
eventueller Dynamisierung seitens des Landes.
Die v.g. Kriterien
zur Verteilung der Mittel auf die Jugendämter wurde diesseits angewendet um die
erwarteten Zuschussmittel auf die entsprechenden Kindertageseinrichtungen in
Eschweiler zu verteilen. Dabei wurde berücksichtigt, dass keine
Kindertageseinrichtung finanziell schlechter gestellt werden sollte, also
Zuschussmittel in mindestens der gleichen Höhe jährlich erwarten kann, wie in
den vergangenen fünf Jahren.
Die diesseits
erhobenen Daten aus dem Bereich des Elternbeitragswesens zum Leistungsbezug
nach dem SGB II, dem AsylbLG, Wohngeld oder/und Kinderzuschlag wurden ebenso
wie die Angaben der Kindertageseinrichtungen zur vorrangig gesprochenen Sprache
in den Familien zusammengetragen und bewertet.
Es wurde weiterhin
berücksichtigt, dass gem. § 45 II KiBiz plusKitas mindestens einen Zuschuss in
Höhe von 30.000,-€ zu erwarten haben und Kitas, die Bedarf an zusätzlichen
Sprachfördermaßnahmen haben, mindestens einen Betrag in Höhe von 5.000,-€
weitergeleitet bekommen sollen.
Auf Basis der gesetzlichen Vorgaben und der errechneten Werte wurde seitens der örtlichen Jugendhilfeplanung ein Vorschlag zur Mittelverteilung erarbeitet. In der Sitzung der AG 78 „Kindertagesbetreuung“, vom 09.01.2020, wurde dieser Vorschlag vorgestellt und von allen Mitgliedern einstimmig legitimiert (Anlage 1).
Die zu erwartenden Zuschussgelder werden wie folgt im städtischen Haushalt (ggfs. als Mehrertrag und entsprechender Mehraufwand) vereinnahmt und verausgabt:
Ertrag
plusKita in Höhe von 300.000,-€: Sachkonto 41413400 LZW Familienzentren
Aufwand plusKita in Höhe von 300.000,-€: Sachkonto 53118230
Weiterleitung Landeszuweisung Familienzentren
Ertrag für Sprachfördermaßnahmen in Höhe von 65.000,-€:
Sachkonto 41413100 LZW Kindergarten Sprachförderung
Aufwand Sprachfördermaßnahmen in Höhe von 65.000,-€: Sachkonto 53118240 Weiterleitung Landeszuschüsse Sprachförderung
Die Weiterleitung und Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel erfolgt über vorhandenes Personal des städtischen Jugendamtes.