hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
I.
Die
Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplans - Nordöstlich IGP - gemäß
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem in der Anlage 1 dargestellten
Geltungsbereich wird beschlossen.
II.
Gleichzeitig
wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung (Anlagen
3 - 5) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die
Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.
Mit dem Ende der Braunkohleförderung im
Tagebau Inden und der damit verbundenen Kraftwerksschließung am Standort
Weisweiler stellt sich für die ganze Region, aber insbesondere für die Stadt
Eschweiler die Frage, wie die absehbaren strukturpolitischen Folgen mit
Arbeitsplatzabbau und Beschäftigtenverlusten frühzeitig aufgefangen und
ausgeglichen werden können. Aufgrund der regionalen Bedeutung dieser
Fragestellungen hat das Wirtschaftsministerium des Landes NRW eine
Machbarkeitsstudie zum „Industriedrehkreuz Weisweiler-Inden-Stolberg“ erstellen
lassen, die in einem Masterplan Handlungsempfehlungen für unterschiedliche
Bereiche aufzeigt (vgl. VV 366/18).
Angrenzend zum Kernbereich des
Kraftwerkstandortes Weisweiler wurden dabei Flächen auf ihre Eignung als
zukünftige Gewerbe- und Industriestandorte untersucht. Dabei verfügt das
Gelände um den Kraftwerksstandort Weisweiler über ein enormes Flächenpotenzial,
welches zu großen Teilen industriell genutzt werden kann.
Abb.1: Auszug - Bereits in
Nutzung befindliche Gebiete - Standort Weisweiler (NRW.URBAN Apr. 2018)
Im Ergebnis der o.a. Machbarkeitsstudie gab
es die Empfehlung, die Flächen zeitnah in Richtung eines gewerblich industriell
geprägten Standortes mit energieintensiven Branchen zu entwickeln. Flankierend
seien logistische Ansiedlungen und Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen
vorstellbar.
Ein Baustein dieser Entwicklung ist die hier
betrachtete Fläche nordöstlich des Industrie- und Gewerbeparks (IGP), in der
Studie als Potenzialfläche „P2“ benannt (siehe Abb. 2).
Abb.2: Potentialfläche 2 –
Auszug - Potenzialflächen gem. Nutzungskonzept (NRW.URBAN März 2018)
Dabei handelt es sich um ein weitgehend
konfliktfreies, verkehrstechnisch sehr gut angebundenes Gebiet entlang der L228
nordwestlich des Kraftwerks Weisweiler.
Diese Fläche steht im direkten Zusammenhang
mit dem IGP, sodass eine städtebauliche und funktionale Verknüpfung naheliegt.
„Arbeiten im Park“ als Konzept des IGP soll daher auf dieser nordöstlichen
Erweiterungsfläche in einem „Faktor-X-Gewerbegebiet“ weitergeführt werden. Ziel
ist dabei die Entwicklung eines ressourcenschonenden, umweltfreundlichen,
klimawandel- und strukturwandelsicheren Gewerbe-/ Industriegebietes mit
direktem Landschaftsbezug. Als Nutzer sollen kleine und mittelständische
Unternehmen aus dem Bereich Produktion, Logistik, Handwerk sowie Forschung und
Entwicklung angesprochen werden.
In der weiteren Projektentwicklung soll der
„Faktor-X Gedanke“ in der Umsetzung eines Gewerbegebietes an diesem Standort
modellhaft ausgearbeitet werden. Eingebunden in den Prozess werden die
regionalen Partner indeland Entwicklungsgesellschaft mbH, Zukunftsagentur
Rheinisches Revier und die Gemeinde Inden.
Mit dem Ziel einer zukünftig hohen
Widerstandsfähigkeit des Gewerbegebietes gegenüber Klimawandel und
Marktveränderungen sollen auf Bebauungsplanebene
- die Ideen zur ressourcen- und
klimaschonenden Herstellung von Gebäuden und Infrastruktur,
- zur Ausschöpfung lokal verfügbarer
erneuerbarer Energiequellen und Energieüberschüsse,
- zur hocheffizienten Flächenausnutzung
(max. Arbeitsplätze pro ha),
- zur grünen (ggf. vertikalen)
Infrastruktur und
- zu nachhaltigen Mobilitätsangeboten
konkretisiert und gebündelt werden.
Zur Umsetzung des geplanten Projektes sind
eine landesplanerische Abstimmung nach § 34 Landesplanungsgesetz mit der
Bezirksregierung Köln, die Änderung des Flächennutzungsplans mit der
Zielsetzung der Darstellung einer gewerblichen Baufläche und die Aufstellung
eines Bebauungsplans erforderlich.
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk
Köln, Teilabschnitt Region Aachen wird der Änderungsbereich bisher als ein
„Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich (AFAB)“ dargestellt. Der rechtswirksame
Flächennutzungsplan (Anlage 2) der Stadt Eschweiler (FNP 2009) stellt
aktuell für die betrachteten Grundstücke eine "Fläche für die
Landwirtschaft“ dar, über die verschiedene oberirdische Leitungen verlaufen.
Zur planungsrechtlichen Vorbereitung des
„Faktor-X Gewerbegebietes“ soll die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan
dargestellte „Fläche für die Landwirtschaft“ im Rahmen der Aufstellung der 23.
Änderung des Flächennutzungsplans – Nordöstlich IGP – in eine „Gewerbliche
Baufläche“ und eine „Fläche für Wald“ geändert werden (Anlage 3).
Als erster Verfahrensschritt für die Flächennutzungsplanänderung
sind der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen. Mit diesem politischen
Beschluss soll dann bei der Bezirksplanungsbehörde parallel ein Verfahren zur
Änderung des Regionalplans in die Wege geleitet werden mit dem Ziel der
Ausweisung eines „Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“
für die hier betrachteten Flächen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplans - Nordöstlich IGP - (Anlagen 3, 4 und 5) sowie die frühzeitige Beteiligung an dieser Bauleitplanung zu beschließen.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens müssen ggf. externe Gutachten vergeben werden. Die Notwendigkeit ergibt sich erst aus den Stellungnahmen der Fachbehörden im weiteren Aufstellungsverfahren. Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem im Produkt 095110101 - Räumliche Planung und Entwicklung - geführten Sachkonto 52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - zur Verfügung.
Die Aufstellung des o.g. Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.