Betreff
23. Änderung des Flächennutzungsplans - Nordöstlich IGP -;
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
019/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

           I.          Die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplans - Nordöstlich IGP - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

         II.          Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung (Anlagen 3 - 5) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


Mit dem Ende der Braunkohleförderung im Tagebau Inden und der damit verbundenen Kraftwerksschließung am Standort Weisweiler stellt sich für die ganze Region, aber insbesondere für die Stadt Eschweiler die Frage, wie die absehbaren strukturpolitischen Folgen mit Arbeitsplatzabbau und Beschäftigtenverlusten frühzeitig aufgefangen und ausgeglichen werden können. Aufgrund der regionalen Bedeutung dieser Fragestellungen hat das Wirtschaftsministerium des Landes NRW eine Machbarkeitsstudie zum „Industriedrehkreuz Weisweiler-Inden-Stolberg“ erstellen lassen, die in einem Masterplan Handlungsempfehlungen für unterschiedliche Bereiche aufzeigt (vgl. VV 366/18).

 

Angrenzend zum Kernbereich des Kraftwerkstandortes Weisweiler wurden dabei Flächen auf ihre Eignung als zukünftige Gewerbe- und Industriestandorte untersucht. Dabei verfügt das Gelände um den Kraftwerksstandort Weisweiler über ein enormes Flächenpotenzial, welches zu großen Teilen industriell genutzt werden kann.

 

Abb.1: Auszug - Bereits in Nutzung befindliche Gebiete - Standort Weisweiler (NRW.URBAN Apr. 2018)

 

Im Ergebnis der o.a. Machbarkeitsstudie gab es die Empfehlung, die Flächen zeitnah in Richtung eines gewerblich industriell geprägten Standortes mit energieintensiven Branchen zu entwickeln. Flankierend seien logistische Ansiedlungen und Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen vorstellbar.

Ein Baustein dieser Entwicklung ist die hier betrachtete Fläche nordöstlich des Industrie- und Gewerbeparks (IGP), in der Studie als Potenzialfläche „P2“ benannt (siehe Abb. 2).

Abb.2: Potentialfläche 2 – Auszug - Potenzialflächen gem. Nutzungskonzept (NRW.URBAN März 2018)

 

Dabei handelt es sich um ein weitgehend konfliktfreies, verkehrstechnisch sehr gut angebundenes Gebiet entlang der L228 nordwestlich des Kraftwerks Weisweiler.

 

Diese Fläche steht im direkten Zusammenhang mit dem IGP, sodass eine städtebauliche und funktionale Verknüpfung naheliegt. „Arbeiten im Park“ als Konzept des IGP soll daher auf dieser nordöstlichen Erweiterungsfläche in einem „Faktor-X-Gewerbegebiet“ weitergeführt werden. Ziel ist dabei die Entwicklung eines ressourcenschonenden, umweltfreundlichen, klimawandel- und strukturwandelsicheren Gewerbe-/ Industriegebietes mit direktem Landschaftsbezug. Als Nutzer sollen kleine und mittelständische Unternehmen aus dem Bereich Produktion, Logistik, Handwerk sowie Forschung und Entwicklung angesprochen werden.

In der weiteren Projektentwicklung soll der „Faktor-X Gedanke“ in der Umsetzung eines Gewerbegebietes an diesem Standort modellhaft ausgearbeitet werden. Eingebunden in den Prozess werden die regionalen Partner indeland Entwicklungsgesellschaft mbH, Zukunftsagentur Rheinisches Revier und die Gemeinde Inden.

Mit dem Ziel einer zukünftig hohen Widerstandsfähigkeit des Gewerbegebietes gegenüber Klimawandel und Marktveränderungen sollen auf Bebauungsplanebene

  • die Ideen zur ressourcen- und klimaschonenden Herstellung von Gebäuden und Infrastruktur,
  • zur Ausschöpfung lokal verfügbarer erneuerbarer Energiequellen und Energieüberschüsse,
  • zur hocheffizienten Flächenausnutzung (max. Arbeitsplätze pro ha),
  • zur grünen (ggf. vertikalen) Infrastruktur und
  • zu nachhaltigen Mobilitätsangeboten

konkretisiert und gebündelt werden.

Zur Umsetzung des geplanten Projektes sind eine landesplanerische Abstimmung nach § 34 Landesplanungsgesetz mit der Bezirksregierung Köln, die Änderung des Flächennutzungsplans mit der Zielsetzung der Darstellung einer gewerblichen Baufläche und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen wird der Änderungsbereich bisher als ein „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich (AFAB)“ dargestellt. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (Anlage 2) der Stadt Eschweiler (FNP 2009) stellt aktuell für die betrachteten Grundstücke eine "Fläche für die Landwirtschaft“ dar, über die verschiedene oberirdische Leitungen verlaufen.

Zur planungsrechtlichen Vorbereitung des „Faktor-X Gewerbegebietes“ soll die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan dargestellte „Fläche für die Landwirtschaft“ im Rahmen der Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplans – Nordöstlich IGP – in eine „Gewerbliche Baufläche“ und eine „Fläche für Wald“ geändert werden (Anlage 3).

Als erster Verfahrensschritt für die Flächennutzungsplanänderung sind der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen. Mit diesem politischen Beschluss soll dann bei der Bezirksplanungsbehörde parallel ein Verfahren zur Änderung des Regionalplans in die Wege geleitet werden mit dem Ziel der Ausweisung eines „Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ für die hier betrachteten Flächen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplans - Nordöstlich IGP - (Anlagen 3, 4 und 5) sowie die frühzeitige Beteiligung an dieser Bauleitplanung zu beschließen.

 


Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens müssen ggf. externe Gutachten vergeben werden. Die Notwendigkeit ergibt sich erst aus den Stellungnahmen der Fachbehörden im weiteren Aufstellungsverfahren. Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem im Produkt 095110101 - Räumliche Planung und Entwicklung - geführten Sachkonto 52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - zur Verfügung.

 

 


Die Aufstellung des o.g. Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.