- Der Beschluss über die Wahlgebietseinteilung vom 18.09.2018 sowie die Bekanntmachung dessen vom 03.12.2018 (Amtsblatt Nr. 19, 34. Jg., vom 06.12.2018) werden aufgehoben.
- Der Wahlausschuss nimmt die von der Verwaltung für die einzelnen Wahlbezirke erstellten Berechnungen, die die Grundlage für die Wahlbezirkseinteilung darstellen, zur Kenntnis (Anlagen 1 und 2).
- Das Wahlgebiet für die im Jahr 2020 stattfindenden Kommunalwahlen wird in die im Sachverhalt dargestellten 25 Wahlbezirke eingeteilt.
- Die Abgrenzung der Wahlbezirke ergibt sich aus dem als Anlage 3 beigefügten Straßenverzeichnis und der als Anlage 4 beigefügten Karte. Die Anlagen 3 und 4 sind Bestandteil des Beschlusses. Der Beschluss ist innerhalb von 4 Wochen nach Beschlussfassung öffentlich bekanntzumachen.
Mit Beschluss vom 18.09.2018 teilte der Wahlausschuss das Wahlgebiet für
die Kommunalwahlen 2020 in Wahlbezirke ein. Hinsichtlich der rechtlichen
Grundlagen für diese Einteilung wird auf die Darstellungen in VV-Nr. 206/18
verwiesen. Nach der bereits erfolgten Beschlussfassung wurden die
kommunalwahlrechtlichen Vorschriften umfangreich geändert. Die Änderungen
betrafen zwar die grundsätzlichen Rechtsgrundlagen für die
Wahlgebietseinteilung nicht, wohl jedoch u. a. die Frage, welche Einwohnerzahl
für die Einteilung des Wahlgebietes maßgeblich ist. Diese und weitere
Änderungen waren Gegenstand von Klageverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof
NRW.
Dieser entschied mit Urteil vom 20.12.2019 (VerfGH 35/19) über die
eingereichten Klagen und befasste sich – obgleich diese Frage nicht
streitgegenständlich war - in diesem Zusammenhang auch mit der Frage der
Zulässigkeit der gesetzlich vorgesehenen Abweichungstoleranzen bei der
Einteilung des Wahlgebietes. Während der Gesetzgeber mit der Regelung in § 4
Abs. 2 KWahlG eine Abweichung bis zu 25 v. H. von der durchschnittlichen
Einwohnerzahl ermöglicht hat, urteilte der Verfasungsgerichtshof NRW, dass
Abweichungen in dieser Größenordnung nur dann im Einzelfall zulässig seien,
wenn diese durch verfassungskonforme Auslegung sachlich zu begründen seien.
Im Übrigen verstoße jede über 15 % hinausgehende Abweichung gegen den
Grundsatz der Chancengleichheit bei der Wahl. In dem vorg. Urteil wird insoweit
ausgeführt, dass
- eine Abweichung von bis zu 15 % bezogen
auf die Einwohner/innen mit deutscher Staatsangehörigkeit bzw. der
Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates in der Regel unproblematisch
sei;
- eine Abweichung von mehr als 15 % bei
einem Wahlbezirk nur dann unproblematisch sei, wenn diese bei
Berücksichtigung der (kleineren) Zahl der Wahlberechtigten im Verhältnis
zur durchschnittlichen Zahl der Wahlberechtigten unter oder bei 15 %
liege;
- eine Abweichung von mehr als 15 %
bezogen auf die Wahlberechtigten zur Wahrung räumlicher Zusammenhänge
gerechtfertigt sein könne, wenn sie z. B.
a)
die
Kommunikation zwischen den Wählern und mit den Mandatsbewerbern erleichtere und
damit die politische Willensbildung fördere, was aber nur bei weit
auseinanderliegenden Ortschaften in einer großflächigen Gebietskörperschaft zum
Tragen komme, oder
b)
im
ländlichen Raum auf gewachsene Ortsstrukturen Rücksicht nehme, um die
Wahlbereitschaft zu erhöhen.
- eine pauschalierende Anwendung der 25
%-Klausel – etwa aus Grunden der Verwaltungsvereinfachung oder der bloßen
leichteren Zuordnung eines Wahlbezirks zu einem Wohngebiet – unzulässig
sei. Ein Rückgriff auf die 25 %-Abweichungsklausel sei in einer Großstadt
jedenfalls dann zu beanstanden, wenn es ohne weiteres möglich sei, durch
die Einbeziehung angrenzender Straßenzüge oder einzelner kleinerer
Stadtquartiere zu annähernd gleich großen Wahlbezirken zu gelangen.
Vor diesem Hintergrund war die bereits beschlossene Wahlgebietseinteilung
einer nochmaligen Überprüfung nach der vorstehend dargestellten 2-stufigen
Berechnungssystematik zu unterziehen. Zudem waren zusätzlich auch
Bevölkerungsentwicklungen, die bis zum Wahltag erkennbar gravierende
Veränderungen auslösen könnten, zu betrachten. Dies erfolgte durch eine
zusätzliche Betrachtung der Einwohnerzahlenentwicklung zwischen den mit Erlass
des Landeswahlleiters vom 12.04.2019 als maßgeblich festgelegten
Einwohnerzahlen vom 30.04.2019 und den Einwohnerzahlen vom 31.12.2019. Zu
beiden Stichtagen wurden mit Blick auf das Urteil des VerfGH zudem auch die
Wahlberechtigtenzahlen betrachtet.
Insgesamt ergab sich, dass die am 18.09.2018 beschlossene
Wahlbezirkseinteilung den mit dem Urteil des VerfGH NRW formulierten strengeren
Vorgaben in weiten Teilen nicht standhalten konnte und insoweit als
wahlrechtswidrig einzustufen war. Die Wahlbezirke sind daher unter Beachtung
der vorstehend beschriebenen Vorgaben neu einzuteilen. Die hierfür als Basis
dienenden Berechnungen sind zur Information als Anlagen 1 und 2
beigefügt.
Aufgrund der getroffenen Feststellungen schlägt die Verwaltung die
folgende Einteilung der Wahlbezirke vor:
Bereich Stadtmitte:
Die benachbarten Wahlbezirke 200, 800 und 900 weisen allesamt eine
deutliche Unterschreitung der durchschnittlichen Einwohnerzahl von jeweils mehr
als 25 % auf. Auch die Zahl der Wahlberechtigten unterschreitet die
durchschnittliche Zahl der Wahlberechtigten jeweils um mehr als 25 %. Ein
Ausgleich durch Verschiebungen aus anderen umliegenden Wahlbezirken ist nicht
möglich. Der mittig liegende bisherige Wahlbezirk „900 - Gebiet Sportzentrum Jahnstraße“ wird daher
aufgelöst.
Hierzu werden aus dem Wahlbezirk 0900 die Straßen
August-Thyssen-Straße |
Langwahn |
Dechant-Kirschbaum-Straße |
Steinstraße |
Jahnstraße |
Vulligstraße |
dem benachbarten Wahlbezirk „0200 – West“ und die Straßen
An der Glocke |
Josef-Nacken-Weg |
Anna-Klöcker-Anlage |
Raiffeisen-Platz |
Bismarckstraße |
Rosenallee |
Franzstraße |
|
dem benachbarten Wahlbezirk „0800 – Stadtzentrum“ zugeordnet.
Die vorstehend beschriebene Änderung bewirkt, dass sich die prozentuale
Abweichung sowohl bei Betrachtung der Einwohnerzahlen als auch bei Betrachtung
der Wahlberechtigtenzahlen innerhalb der zulässigen Abweichungsgrenze von max.
15% bewegt. Die neue Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl
beläuft sich beim Wahlbezirk 0200 auf +4,45 % und beim Wahlbezirk 0800 auf
+7,17 %.
Bereich Dürwiß:
Die prozentuale Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl liegt
derzeit im Wahlbezirk 2000 bei +29,43 %, im Wahlbezirk 2100 bei +25,66 % und im
Wahlbezirk 2200 bei +28,35 %. Auch die Zahl der Wahlberechtigten überschreitet
die durchschnittliche Zahl der Wahlberechtigten jeweils um deutlich mehr als 25
%. Diesen erheblichen Überschreitungen der Durchschnittszahlen kann nur durch
Bildung eines weiteren Wahlbezirks im Bereich Dürwiß begegnet werden. Dies ist
insbesondere auch mit Blick auf die weiterhin rege Bautätigkeit im Ortsteil
Dürwiß notwendig, um eine zukunftsorientierte Neueinteilung des Wahlgebietes in
diesem Bereich zu erreichen.
Die neuen Wahlbezirke im Bereich Dürwiß sind wie folgt aufgebaut:
Wahlbezirk „2000 – Dürwiß I“:
Ahornweg |
Jülicher Straße 180 - Ende 183 - Ende |
Am Bongert |
Kastanienweg |
Am Kleekamp |
Konrad-Adenauer-Straße |
Am Steinacker |
Lindenhof |
Bonifatiusstraße |
Lindenstraße |
Drimbornshof |
Lohner Straße |
Dürwißer Kirchweg |
Nagelschmiedstraße |
Eichenstraße |
Pfarrer-Bringmann-Platz |
Erlenweg |
Römerstraße 1 - 33, 2 - 14 |
Fronhovener Straße |
Tannenhof Dürwiß |
Fuchshofweg |
Ulmenstraße |
Grünstraße 1 - 65, 2 - 50 |
Wilhelm-Proemper-Straße |
Hans-Böckler-Straße 75 - Ende 78 - Ende |
Zehnthofstraße |
Wahlbezirk „2100 – Dürwiß II“:
Am Fließ 28 - Ende |
Kapellenstraße |
Am Hochhaus |
Karl-Arnold-Straße; 1-9 |
August-Schmidt-Straße |
Käthe-Kollwitz-Straße |
Baumschulenweg |
Knappenweg |
Bertold-Brecht-Straße |
Kurt-Tucholsky-Straße |
Breslauer Straße |
Römerstraße 35 - Ende 16 - Ende |
Dornweißstraße |
Schillerstraße |
Erich-Kästner-Straße |
Weisweilerstraße |
Freiherr-vom-Stein-Straße |
Zukunft |
Friedrich-Ebert-Straße |
|
Wahlbezirk „2200 – Dürwiß III“ (bestehend aus den Stimmbezirken 2201
und 2202):
Stimmbezirk „2201 – Dürwiß III“:
Abt-Simons-Straße |
Kurt-Nagel-Straße |
Albert-Einstein-Straße |
Kurt-Schumacher-Straße |
Am Vogelschuss |
Laurentiusstraße |
An der Waidmühle |
Laurenzberger Hof |
Auf dem Bend |
Laurenzberger Straße |
Carl-Zeiss-Straße |
Lürkener Straße |
Erich-Berschkeit-Straße |
Martinstraße |
Ernst-Abbe-Straße |
Sebastianusstraße |
Grünstraße 52 - Ende 67 - Ende |
Stresemannstraße |
Hermann-Hollerith-Straße |
Wilhelm-Lexis-Straße |
Im Winkel |
Zum Blaustein-See |
Karl-Arnold-Straße; 12 - Ende 15 - Ende |
Zum Freibad |
Kathy-Beys-Straße |
|
Stimmbezirk „2202 – Fronhoven/Neu-Lohn“:
Alle bisher dem Stimmbezirk 2202 zugeordneten Straßen.
Wahlbezirk „Dürwiß IV“:
Am Fließ 1 - Ende 2 - 20 |
Hans-Böckler-Straße 1 - 73 2 - 76a |
Am Hörschberg |
Harbigstraße |
Am Rodelberg |
Heinrich-Heine-Straße |
Auf dem Hügel |
Jülicher Straße 115 - 181 110 - 178 |
Bonhoefferstraße |
Marie-Juchacz-Straße |
Broicher Pfad |
Obermerzer Hof |
Buchenweg |
Platanenweg |
Eschenweg |
Raiffeisenweg |
Gasthausstraße |
Robert-Koch-Straße |
Goethestraße |
Theodor-Heuss-Ring |
Hainbuchenweg |
Wilhelm-Dohmen-Straße |
Die vorstehend beschriebene Änderung bewirkt, dass sich die prozentuale
Abweichung sowohl bei Betrachtung der Einwohnerzahlen als auch bei Betrachtung
der Wahlberechtigtenzahlen innerhalb der zulässigen Abweichungsgrenze von max.
15% bewegt. Die neue Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl
beläuft sich im Wahlbezirk „2000 – Dürwiß I“ (neu) auf -6,66 %, im Wahlbezirk
„2100 – Dürwiß II“ (neu) auf -2,57 %, im Wahlbezirk „2200 – Dürwiß III“ (neu)
auf -6,42 % und im Wahlbezirk ,,2300 - Dürwiß IV“ (neu) auf -0,92 %.
Bereiche Eschweiler-Ost und
Weisweiler:
Die prozentuale Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl liegt
derzeit im Wahlbezirk 0600 bei
-17,34 %, im Wahlbezirk 2300 bei -13,53 %, im Wahlbezirk 2400 bei -20,16
% und im Wahlbezirk 2500 bei -15,88 %. Ein Ausgleich durch Verschiebungen aus
anderen umliegenden Wahlbezirken ist nicht möglich. Ebenso ist es aufgrund der
hohen Unterschreitungen in allen Weisweiler Wahlbezirken nicht mehr möglich,
einen Ausgleich innerhalb des Ortsteils Weisweiler zu erreichen, so dass eine
gemeinsame Betrachtung der Gebiete Eschweiler-Ost und Weisweiler vonnöten war.
Die Wahlbezirke 0600, 2300, 2400 und 2500 werden daher zu insgesamt drei
Wahlbezirken zusammengefasst, so dass sie eine rechtmäßige Größe erreichen.
Hierzu werden aus dem Wahlbezirk 2300 (alt) die Straßen
Am Hovener Feld |
Floraweg |
Am Mühlengraben |
Hovener Straße; 4-36; 5-31 |
Auf dem Pesch |
In der Krause |
Brigidastraße |
Max-Planck-Straße |
Dürener Straße; 471-535a; 342-464c |
Vollmühle |
Elektrowerk |
|
dem Wahlbezirk 0600 zugeordnet.
Aus dem Wahlbezirk 2500 (alt) werden die Straßen
Am Kraftwerk |
Haus Palant |
An der Burgmauer |
Hochbrückerweg |
An Haus Palant |
In den Burgwiesen |
Bachstraße |
Johannisstraße |
Burggraben |
Klinkgasse |
Burgweg |
Lindenallee; 2-36; 1-23 |
Dr.-Gilles-Straße |
Pfarrer-Hoffmans-Straße |
Dr.-Hildegard-Basting-Straße |
Rößlers Mühle |
Filzengraben |
Severinstraße |
Franz-Gessen-Straße;19 - Ende; 40 - Ende |
Von-Hatzfeld-Straße |
Hauptstraße |
|
dem Wahlbezirk 2500 (neu) zugeordnet.
Aus dem Wahlbezirk 2500 werden die Straßen
Am Buschend |
Hermann-Löns-Straße 20a - 32; 45 - 47 |
Am Schildchen |
Langerweher Straße |
Franz-Gessen-Straße; 1 - 17; 2 - 38 |
Lindenallee; 27 - Ende; 38 - Ende |
Heidesiedlung |
Sandkaulberg |
dem Wahlbezirk 2400 zugeordnet.
Die vorstehend beschriebene Änderung bewirkt, dass sich die prozentuale
Abweichung sowohl bei Betrachtung der Einwohnerzahlen als auch bei Betrachtung
der Wahlberechtigtenzahlen innerhalb der zulässigen Abweichungsgrenze von max.
15% bewegt. Die neue Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl
beläuft sich im Wahlbezirk „0600 – Ost II / Weisweiler I“ (neu) auf +10,23 %,
im Wahlbezirk „2500 - Weisweiler III“
(neu) auf +9,95 % und im Wahlbezirk „2400 – Weisweiler II“ (neu) auf +12,91 %.
Bereich
Stich/Waldsiedlung/Röthgen:
Die prozentuale Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl liegt
derzeit im Wahlbezirk 1000 bei +17,38 %, im Wahlbezirk 1200 bei +18,37 % und im
Wahlbezirk 1300 bei +31,64 %. In den Wahlbezirken 1200 und 1300 wird auch bei
Betrachtung der Wahlberechtigtenzahlen die 15 %-Grenze überschritten; im
Wahlbezirk 1000 wird sie mit 14,37 % nur noch marginal unterschritten. Somit besteht
auch in diesem Bereich Handlungsbedarf.
Eine rechtmäßige Größe der genannten Wahlbezirke kann durch die folgenden
Maßnahmen erreicht werden:
Der Wahlbezirk 1000 wird leicht angepasst und aus den Wahlbezirken 1200
und 1300 werden insgesamt drei Wahlbezirke gebildet.
Hierzu werden dem Wahlbezirk „1300 - Gebiet Jägerspfad“ die Straßen
Alte Ziegelei (1000) |
Heinrichsweg (1000, 1301) |
Am Grünen Winkel (1301) |
Hermann-Löns-Anger (1301) |
Am Hang (1301) |
Im Hag (1301) |
Am Heinrichsschacht (1301) |
Jägerspfad (1301) |
Am Kitzberg (1301) |
Kunstschacht (1301) |
Am Pütt (1301) |
Lehmkuhlweg (1301) |
Backsteinweg (1301) |
Matthiasweg (1301) |
Bohler Heide (1302) |
Oberdorf (1000) |
Buschweg (1301) |
Ringofen (1301) |
Dampfziegelei (1301) |
Stich; 17 - 33a (1301) |
Duffenter (1302) |
Tonbrennerweg (1301) |
Einhardstraße (1000) |
Wilhelminenstraße; 67 - Ende (1302) |
Feldbrandweg (1301) |
Wilhelmstraße; 40 - Ende; 65 -
Ende (1000) |
Florianweg (1301) |
Zieglerstraße (1301) |
(bisheriger Wahlbezirk)
zugeordnet.
Dem Wahlbezirk „1100 – Stich/Aue“ werden die Straßen
Am Bergamt (1200) |
Im Padtkohl (1200) |
Am Buchenwald (1302) |
Phönixstraße (1200) |
Am Schlemmerich (1302) |
Pümpchen (1301) |
Auestraße (1200) |
Pumpe (1200) |
Barbarastraße (1302) |
Sebastianusweg (1302) |
Eduardstraße (1302) |
Sofienstraße (1302) |
Elisabethweg (1200) |
Sperlichstraße (1302) |
Friedhofsweg (1302) |
Stich; 37 - Ende; 14 - Ende (1301) |
Friedrichsstraße (1302) |
Wilhelminenstraße; 1 - 65; 2 - Ende (1302) |
Heinrichsallee (1302) |
Zentrum (1302) |
(bisheriger Wahlbezirk)
zugeordnet.
Dem Wahlbezirk „1200 - Waldsiedlung“ werden die Straßen
Akazienhain (1200) |
Luisenstraße (1200) |
Alte Rodung (1200) |
Moosweg (1200) |
Am Ginsterbusch (1200) |
Rotdornweg (1200) |
Am Rosenstock (1200) |
Schlehdornweg (1200) |
Birkengangstraße (1302) |
Städtlerstraße (1200) |
Erikaweg (1200) |
Steinkohlenfeld (1200) |
Fichtenweg (1200) |
Stolberger Straße (1200) |
Hagedornweg (1200) |
Waldstraße (1200) |
Heidestraße (1200) |
Weißdornweg (1200) |
Kiefernweg (1200) |
|
(bisheriger Wahlbezirk)
zugeordnet.
Die vorstehend beschriebenen Änderungen bewirken, dass sich die
prozentuale Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl in diesen
Wahlbezirken innerhalb der gesetzlichen zulässigen Abweichungsgrenze von max.
15% bewegt. Auch bei Betrachtung der Wahlberechtigtenzahlen wird der Grenzwert
eingehalten. Die neue Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl
beläuft sich im Wahlbezirk „900 – Röthgen-Ost“ (neu; zuvor WB 1000) auf -2,94 %, im Wahlbezirk „1300 -
Jägerspfad“ (neu) auf -8,02 %, im Wahlbezirk „1100 - Stich/Aue“ (neu) auf -9,34
% und im Wahlbezirk ,,1200 - Waldsiedlung“ (neu) auf -12,30 %.
Bereich
Kinzweiler/Hehlrath:
Die prozentuale Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl liegt
derzeit im Wahlbezirk 1800 bei -2,09 % und im Wahlbezirk 1900 bei -15,50 %. Bei
Betrachtung der Zahl der Wahlberechtigten ergibt sich für den Wahlbezirk 1800
ein Wert von -1,65 % und für den Wahlbezirk 1900 ein Wert von -14,54 %.
Wenngleich die Abweichungsgrenze von 15 % im Wahlbezirk 1900 noch marginal
unterschritten wird, wird verwaltungsseitig hier dennoch Handlungsbedarf
gesehen. Es wird daher vorgeschlagen, die folgende Änderung vorzunehmen:
Die Straßen
Mühlenweg |
Langendorfer Hof |
Kinzweiler Burg |
|
werden aus dem Wahlbezirk 1800 in den Wahlbezirk 1900 verschoben.
Die vorstehend beschriebene Änderung bewirkt, dass sich die prozentuale
Abweichung sowohl bei Betrachtung der Einwohnerzahlen als auch bei Betrachtung
der Wahlberechtigtenzahlen innerhalb der gesetzlichen zulässigen
Abweichungsgrenze von max. 15% bewegt. Die neue Abweichung von der
durchschnittlichen Einwohnerzahl beläuft sich beim Wahlbezirk 1800 auf -5,39 %
und beim Wahlbezirk 1900 auf -12,21 %.
Im Übrigen bleiben die Wahlbezirke inhaltlich unverändert, jedoch ist infolge der vorstehend beschriebenen Änderungen in größerem Umfang eine neue Bezeichnung/Bezifferung der Wahlbezirke erforderlich. Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Bezeichnungen der Wahlbezirke ist als Anlage 5 beigefügt.
-keine-
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