Betreff
Kommunale Pflegeplanung für die StädteRegion Aachen;
hier: Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung 2020 - 2022 nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW
Vorlage
400/19
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Fortschreibung der Kommunalen Pflegeplanung für die StädteRegion Aachen sowie die verbindliche Bedarfsplanung für die vollstationären Pflegeeinrichtungen 2020 - 2022 nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW werden zur Kenntnis genommen.

 


 

Erstmalig hat die StädteRegion Aachen auf Grundlage der Kommunalen Pflegeplanung 2015 eine verbindliche Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeplätze für das Jahr 2016 eingeführt. Die verbindliche Bedarfsplanung, die einen Zeitraum von drei Jahren perspektivisch betrachtet, ist nach den Vorgaben des Alten- und Pflegegesetzes NRW fortzuschreiben und durch den Städteregionstag nach vorheriger Beteiligung/Beratung durch die auf Ebene der Städteregion angesiedelte Kommunale Konferenz Alter und Pflege zu beschließen.

 

Die StädteRegion Aachen hat mit Schreiben vom 07.10.2019 die städteregionsangehörigen Kommunen über die den Entwurf der Kommunalen Pflegeplanung und die Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung 2020 - 2021 unterrichtet und die Kommunen gebeten, hierzu bis spätestens zum 25.10.2019 Stellung zu nehmen. Die Stadt Eschweiler hat diese Unterlagen am 09.10.2019 an die Ratsfraktionen, deren Vorsitzende sowie an die Vorsitzende/den stellv. Vorsitzenden des Sozial- und Seniorenausschusses weitergeleitet und die Möglichkeit eröffnet, bis zum 25.10.2018 zur Kommunalen Pflegeplanung sowie zur Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung eigene Gesichtspunkte vorzutragen bzw. die Einschätzung der Verwaltung zu ergänzen.

 

Verwaltungsseitig war festgestellt worden: „Die fortgeschriebene Pflegeplanung 2020 - 2022 weist gegenüber den Vorgängerplanungen für die Stadt Eschweiler keine Veränderungen und damit mittelfristig, mit Ausnahme der weiter notwendigen Verbesserung des Angebotes bei den Kurzzeit- und Tagespflegeplätzen, welches aber nicht Gegenstand der verbindlichen Bedarfsplanung ist, keinen Handlungsbedarf aus. Die Situation in Eschweiler stellt sich nach wie vor, gemessen an der Wohnbevölkerung, mit einem deutlichen Überhang an vollstationären Pflegeplätzen, der auch im Planungszeitraum nur geringfügig zurückgeht (7 von 289 Überhangplätzen) dar. Bei hohen Auslastungsgraden der Eschweiler Einrichtungen wird deutlich, dass die Platzkapazitäten nicht nur die aktuelle und perspektivische Inanspruchnahme am Wohnort decken, sondern in Eschweiler auch ein wesentlicher Beitrag zur bedarfsdeckenden Bilanz der Städteregion insgesamt geleistet wird, in dem Platzkapazitäten auch für die Bevölkerung aus anderen (städteregionalen) Städten und Gemeinden zur Verfügung stehen und von dort auch in Anspruch genommen werden.

 

Vor diesem Hintergrund beabsichtige ich, zur vorgelegten Pflegeplanung und verbindlichen Bedarfsplanung 2020 - 2022 eine zustimmende Einschätzung und Stellungnahme gegenüber der StädteRegion Aachen abzugeben.“

 

Rückmeldungen hierzu erfolgten nicht, so dass mit Schreiben vom 28.10.2019 die entsprechende Stellungnahme der Stadt Eschweiler abgegeben wurde.

 

Unter Einbezug der Stellungnahmen aller städteregionsangehörigen Städte und Gemeinden wird die Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung und der verbindlichen Bedarfsplanung 2020 - 2022 mit Verwaltungsvorlage Nr. 2019/0514, die als umfassende Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt ist, zurzeit in den städteregionalen Gremien beraten/beschlossen. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischer Wandel hat am 20.11.2019 die Fortschreibung vorberaten und für den Städteregionstag am 12.12.2019 eine Beschlussempfehlung gemäß dem Verwaltungsvorschlag abgegeben.

 


 

Keine

 


 

Keine