Betreff
Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Aufwendungen/ Auszahlungen
Vorlage
390/19
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Entsprechend § 83 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der derzeitigen Fassung nimmt der Rat der Stadt Eschweiler die in der Zeit vom 01.01.2019 bis 13.11.2019 genehmigten unerheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen/  Auszahlungen - gemäß Anlage I - zur Kenntnis.

 


Die durch den Stadtkämmerer bzw. Leiterin des Amtes 20 - Finanzbuchhaltung - genehmigten nicht erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis 50.000 € bzw. 25.000 € sind dem Stadtrat vierteljährlich zur Kenntnis zu bringen (siehe Anlage I).


Die Deckung der jeweiligen Haushaltsüberschreitung ist im Einzelfall gewährleistet (siehe Anlage I).


Es ergeben sich keine personellen Auswirkungen.