Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 ist unter Berücksichtigung der
Veränderungsliste der Verwaltung und entsprechend dem Ergebnis der
Haushaltsplanberatungen im Haupt- und Finanzausschuss zu überarbeiten und dem
Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wurde am
02.09.2019 gemäß § 80 Abs. 1 GO NRW vom Stadtkämmerer aufgestellt und am
02.09.2019 vom Bürgermeister bestätigt.
Nach Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020 im Stadtrat am 24.09.2019
sind Haushaltsansätze sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan aufgrund von
zwischenzeitlich eingetretenen neueren Entwicklungen und Erkenntnissen
anzupassen. Die unabweisbar notwendigen Änderungen sind dem als Anlage 1 beigefügten Veränderungsnachweis
Teile A, B und Teile E - H und J (= Veränderungen der Verwaltung) zu entnehmen.
Im Vergleich zur Entwurfsplanung ergibt sich in 2020 daraus eine
ergebniswirksame Verbesserung in Höhe von insgesamt rd. 100.000 Euro. Die
Anpassungen auf der Ertragsseite begründen sich insbesondere mit den
Veränderungen aufgrund der vorläufigen
Modellrechnung zur Abrechnung der Lasten der Deutschen Einheit des Jahres 2018
vom 05.09.2019 sowie der Modellrechnung
zum GFG 2020 vom 06.11.2019. Ebenso
waren Erträge aus Gewinnanteilen städt. Beteiligungen an die aktuelle positive
Entwicklung anzupassen. Ertragsmindernd
wirkt sich die Ansatzanpassung bei den Erträgen aus Vergnügungssteuer aus. Die
Schließung einer großen Diskothek sowie die Reduzierung der aufgestellten
Glücksspielgeräte führen hier zu rückläufigen Erwartungen. Im Bereich der
Aufwendungen ergeben sich die Veränderungen im Wesentlichen bei den
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und hier insbesondere im Bereich
der Bauunterhaltung Gesamtschule Waldschule sowie aufgrund der Kostenanpassung
für den Breitbandausbau.
Bei der abzuführenden Regionsumlage wurde in der Entwurfsplanung 2020
unter Berücksichtigung der seinerzeitigen Umlagegrundlagen und des
Eckdatenpapiers der StädteRegion Aachen zum Haushaltentwurf 2020 ein Umlagesatz von 40,3862 % zugrunde gelegt.
Als direkte Auswirkung der Verbesserung bei den Schlüsselzuweisungen war der
Ansatz „Allgemeine Städteregionsumlage“ anzupassen. Bezogen auf die Entwurfsplanung
ergeben sich hier Mehraufwendungen in Höhe von 103.250 Euro. Bei den
Aufwendungen “Städteregionsumlage Mehrbelastung ÖPNV“ kann hingegen aus der
Spitzabrechnung 2018 auf Grundlage Eckpunktepapiers der StädteRegion Aachen
eine Verbesserung in Höhe von rd. 250.000 Euro erwartet werden.
Mit Schreiben vom 24.09.2019 waren die Stadtratsfraktionen gebeten
worden, bis zum 11.11.2019 ihre Änderungsanträge zum Entwurf der
Haushaltssatzung 2019 einzureichen. Zum
Zeitpunkt der Erstellung der Verwaltungsvorlage lagen die als Anlagen 2 –
7 beigefügten Änderungsvorschläge der
Stadtratsfraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, UWG und DIE LINKE
& Piratenpartei zum Haushaltsentwurf 2020 vor. Die Vorschläge sind im
Veränderungsnachweis Teil C, D, bzw. Teil I zusammengefasst.
Wie bereits im letzten Jahr erfolgreich praktiziert, wird den Mitgliedern
des Haupt- und Finanzausschusses bis zum 18.11.2019 als zusätzliche
Beratungsunterlage eine kumulierte
Veränderungsliste einschließlich der Fraktionsanträge geordnet nach
Produktbereichen im DIN A 3 – Format zur Verfügung gestellt.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung stellen sich die ergebniswirksamen
Veränderungen unter Berücksichtigung der Veränderungsliste der Verwaltung sowie
der Beratungsergebnisse im Integrationsrat am 12.11.2019 und im Jugendhilfeausschuss am 14.11.2019 (Teil E
und Teil F der beigefügten Anlage) wie folgt dar:
Unter Berücksichtigung dieser Veränderungen der Verwaltung sowie des
Beratungsergebnisses im Jugendhilfeausschuss am 14.11.2019 ermittelt sich die Nettoneuverschuldungsgrenze
im Haushaltsjahr 2020 bzw. im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis 2022
wie folgt:
Siehe Sachverhalt.
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