Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 ist unter Berücksichtigung der Veränderungsliste der Verwaltung und entsprechend dem Ergebnis der Haushaltsplanberatungen im Haupt- und Finanzausschuss zu überarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 


Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wurde am 02.09.2019 gemäß § 80 Abs. 1 GO NRW vom Stadtkämmerer aufgestellt und am 02.09.2019 vom Bürgermeister bestätigt.

 

Nach Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020 im Stadtrat am 24.09.2019 sind Haushaltsansätze sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan aufgrund von zwischenzeitlich eingetretenen neueren Entwicklungen und Erkenntnissen anzupassen. Die unabweisbar notwendigen Änderungen sind dem als  Anlage 1 beigefügten Veränderungsnachweis Teile A, B und Teile E - H und J (= Veränderungen der Verwaltung) zu entnehmen.

 

Im Vergleich zur Entwurfsplanung ergibt sich in 2020 daraus eine ergebniswirksame Verbesserung in Höhe von insgesamt rd. 100.000 Euro. Die Anpassungen auf der Ertragsseite begründen sich insbesondere mit den Veränderungen aufgrund der  vorläufigen Modellrechnung zur Abrechnung der Lasten der Deutschen Einheit des Jahres 2018 vom 05.09.2019  sowie der Modellrechnung zum GFG 2020 vom 06.11.2019.  Ebenso waren Erträge aus Gewinnanteilen städt. Beteiligungen an die aktuelle positive Entwicklung anzupassen.  Ertragsmindernd wirkt sich die Ansatzanpassung bei den Erträgen aus Vergnügungssteuer aus. Die Schließung einer großen Diskothek sowie die Reduzierung der aufgestellten Glücksspielgeräte führen hier zu rückläufigen Erwartungen. Im Bereich der Aufwendungen ergeben sich die Veränderungen im Wesentlichen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und hier insbesondere im Bereich der Bauunterhaltung Gesamtschule Waldschule sowie aufgrund der Kostenanpassung für den Breitbandausbau.

 

Bei der abzuführenden Regionsumlage wurde in der Entwurfsplanung 2020 unter Berücksichtigung der seinerzeitigen Umlagegrundlagen und des Eckdatenpapiers der StädteRegion Aachen zum Haushaltentwurf 2020  ein Umlagesatz von 40,3862 % zugrunde gelegt. Als direkte Auswirkung der Verbesserung bei den Schlüsselzuweisungen war der Ansatz „Allgemeine Städteregionsumlage“ anzupassen. Bezogen auf die Entwurfsplanung ergeben sich hier Mehraufwendungen in Höhe von 103.250 Euro. Bei den Aufwendungen “Städteregionsumlage Mehrbelastung ÖPNV“ kann hingegen aus der Spitzabrechnung 2018 auf Grundlage Eckpunktepapiers der StädteRegion Aachen eine Verbesserung in Höhe von rd. 250.000 Euro erwartet werden.

 

Mit Schreiben vom 24.09.2019 waren die Stadtratsfraktionen gebeten worden, bis zum 11.11.2019 ihre Änderungsanträge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2019 einzureichen.  Zum Zeitpunkt der Erstellung der Verwaltungsvorlage lagen die als Anlagen 2 – 7  beigefügten Änderungsvorschläge der Stadtratsfraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, UWG und DIE LINKE & Piratenpartei zum Haushaltsentwurf 2020 vor. Die Vorschläge sind im Veränderungsnachweis Teil C, D, bzw. Teil I zusammengefasst.

 

Wie bereits im letzten Jahr erfolgreich praktiziert, wird den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses bis zum 18.11.2019 als zusätzliche Beratungsunterlage  eine kumulierte Veränderungsliste einschließlich der Fraktionsanträge geordnet nach Produktbereichen im DIN A 3 – Format zur Verfügung gestellt. 

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung stellen sich die ergebniswirksamen Veränderungen unter Berücksichtigung der Veränderungsliste der Verwaltung sowie der Beratungsergebnisse im Integrationsrat am 12.11.2019 und  im Jugendhilfeausschuss am 14.11.2019 (Teil E und Teil F der beigefügten Anlage) wie folgt dar:

 

 

Unter Berücksichtigung dieser Veränderungen der Verwaltung sowie des Beratungsergebnisses im Jugendhilfeausschuss am 14.11.2019  ermittelt sich die Nettoneuverschuldungsgrenze im Haushaltsjahr 2020 bzw. im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis 2022 wie folgt:

 

 

 


Siehe Sachverhalt.

 


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