Betreff
1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler vom 18.12.2018
Vorlage
383/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die als Anlage 1 beigefügte 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler vom 18.12.2018 wird beschlossen.

 

Der Beschlussfassung liegt die Gebührenkalkulation vom 14.11.2019 für den Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft für die Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2020 (Anlage 2) zugrunde.


Aufgrund der vorgesehenen Aufnahme des Gebührentatbestandes der Sonderentleerung in der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler (VV 361/19) ist auch die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler anzupassen. Nähere Einzelheiten sind der v.g. Verwaltungsvorlage zu entnehmen.

 

Die Gebührensätze für die Abfallentsorgung sind in der Gebührensatzung vom 18.12.2018 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler festgesetzt.

 

Für die Gebührenkalkulation wurden die Kosten und Erträge unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen und basierend auf dem Betriebsergebnis 2018 ermittelt. Ausweislich dieser als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation vom 14.11.2019 ergeben sich ab dem 01.01.2020 nachfolgende Gebührensätze:

 

Benutzungsgebühr
jährlich in Euro

2019

2020

1.

Ohne Benutzung einer Biotonne

 

1.1

für einen 60-l-Abfallbehälter

133,37

132,60 

 

1.2

für einen 120-l-Abfallbehälter

223,85

221,77 

 

1.3

für einen 240-l-Abfallbehälter

404,81

400,12 

 

1.4

für einen 1,1 cbm-Container

1.701,66

1.678,29 

2.

Mit Benutzung einer Biotonne

 

2.1

für einen 60-l-Abfallbehälter

169,72

168,12 

 

2.2

für einen 120-l-Abfallbehälter

273,20

270,01 

 

2.3

für einen 240-l-Abfallbehälter

480,15

473,81 

 

2.4

für einen 1,1 cbm-Container

1.777,00

1.751,98 

3.

Für jede zusätzliche Biotonne

 

Unterschiedsbetrag zwischen 240-l-Abfallbehälter
ohne Benutzung einer Biotonne und 240-l-Abfall-
behälter mit Benutzung einer Biotonne

75,34

73,69  

 

 

4.

Benutzungsgebühr für zugelassene Abfallsäcke

 

je Abfallsack

4,80

4,70 

5.

Benutzungsgebühr für zugelassene Bioabfallsäcke

 

je Abfallsack

3,20

3,20 

 

 

 

 

6.

Benutzungsgebühr für die Sonderleerung

 

 

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32,40

 

Die Einzelheiten ergeben sich aus der Gebührenkalkulation, insbesondere aber aus den ausführlichen Erläuterungen hierzu (Seite 12 ff.). Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Gebührensätze ab 01.01.2020, wie vorstehend angegeben, festzusetzen.

 

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Die Abfallentsorgungsgebühren werden bei Sachkonto-Nr. 43211400 –Abfallbeseitigungsgebühren und ähnliche Entgelte- im Produkt 115370101 –Abfallwirtschaft- verbucht.

 

 


Keine Auswirkungen