Die als Anlage 1
beigefügte 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler vom 18.12.2018 wird beschlossen.
Der Beschlussfassung liegt die Gebührenkalkulation vom 14.11.2019 für den Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft für die Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2020 (Anlage 2) zugrunde.
Aufgrund der vorgesehenen Aufnahme des Gebührentatbestandes der
Sonderentleerung in der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt
Eschweiler (VV 361/19) ist auch die Gebührensatzung zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler anzupassen. Nähere Einzelheiten sind
der v.g. Verwaltungsvorlage zu entnehmen.
Die Gebührensätze für die Abfallentsorgung sind in der Gebührensatzung
vom 18.12.2018 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler
festgesetzt.
Für die Gebührenkalkulation wurden die Kosten und Erträge unter
Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen und basierend auf dem
Betriebsergebnis 2018 ermittelt. Ausweislich dieser als Anlage 2 beigefügten
Gebührenkalkulation vom 14.11.2019 ergeben sich ab dem 01.01.2020 nachfolgende
Gebührensätze:
Benutzungsgebühr |
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2019 |
2020 |
|||
1. |
Ohne Benutzung einer Biotonne |
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1.1 |
für einen
60-l-Abfallbehälter |
133,37 |
132,60 |
|
1.2 |
für einen
120-l-Abfallbehälter |
223,85 |
221,77 |
|
1.3 |
für einen 240-l-Abfallbehälter |
404,81 |
400,12 |
|
1.4 |
für einen 1,1
cbm-Container |
1.701,66 |
1.678,29 |
2. |
Mit Benutzung einer Biotonne |
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|
2.1 |
für einen
60-l-Abfallbehälter |
169,72 |
168,12 |
|
2.2 |
für einen
120-l-Abfallbehälter |
273,20 |
270,01 |
|
2.3 |
für einen 240-l-Abfallbehälter |
480,15 |
473,81 |
|
2.4 |
für einen 1,1
cbm-Container |
1.777,00 |
1.751,98 |
3. |
Für jede zusätzliche Biotonne |
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|
Unterschiedsbetrag
zwischen 240-l-Abfallbehälter |
75,34 |
73,69 |
|
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4. |
Benutzungsgebühr für zugelassene Abfallsäcke |
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je Abfallsack |
4,80 |
4,70 |
|
5. |
Benutzungsgebühr für zugelassene Bioabfallsäcke |
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|
je Abfallsack |
3,20 |
3,20 |
|
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6. |
Benutzungsgebühr für die Sonderleerung |
|||
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---- |
32,40 |
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Gebührenkalkulation, insbesondere
aber aus den ausführlichen Erläuterungen hierzu (Seite 12 ff.). Seitens der
Verwaltung wird vorgeschlagen, die Gebührensätze ab 01.01.2020, wie vorstehend
angegeben, festzusetzen.
.
Die Abfallentsorgungsgebühren werden bei Sachkonto-Nr. 43211400 –Abfallbeseitigungsgebühren und ähnliche Entgelte- im Produkt 115370101 –Abfallwirtschaft- verbucht.
Keine Auswirkungen