hier: Fortschreibung des LAP (Stufe III)
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen und die Stadtverwaltung mit der Veröffentlichung des Entwurfes beauftragt.
Die
Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) des Europäischen Parlaments vom 25. Juni
2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verpflichtet die
Kommunen europaweit, Lärmkartierungen und Lärmaktionspläne aufzustellen und
diese regelmäßig fortzuschreiben. Nach Artikel 10 Abs. 2 dieser Richtlinie
hatte die Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedsstaat der Europäischen Union
dafür Sorge zu tragen, dass die Zusammenfassungen der Lärmaktionspläne bis zum
18. Januar 2019 der EU-Kommission übermittelt wurden. Die Stadt Eschweiler
wurde daher durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz NRW mit Schreiben vom 07.11.2018 aufgefordert eine
Sachstandsmitteilung abzugeben.
Für
die Stadt Eschweiler liegt bereits ein Lärmaktionsplan der Stufe I und II vor.
Dieser wurde in der Stadtratssitzung am 15.03.2016 (Vorlage 024/16)
beschlossen. Nun gilt es die Fortschreibung dieses Planes vorzunehmen. Im Juli
2018 wurde das Ingenieurbüro BSV – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung mit der
Ausarbeitung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stufe III beauftragt.
Auf Basis von Umgebungslärmkarten, die durch das Landesamt für Natur, Umwelt
und Verbraucherschutz (LANUV) zur Verfügung gestellt werden, ist ein Überblick
über die Lärmsituation im Stadtgebiet möglich. Sie machen die Lärmprobleme und
negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Da lokal begrenzt besonders hohe
Lärmbelastungen vorliegen, muss ein Lärmaktionsplan aufgestellt werden. Im Plan
sind Maßnahmen zu formulieren, die kurz- oder mittelfristig oder auch über
einen langen Zeitraum umgesetzt werden, die helfen sollen die erkannten
Lärmprobleme zu beseitigen. Durch die Unterteilung der Maßnahmen nach
zeitlichen Fristen erfolgt eine Priorisierung dieser.
Im
Zuge der Bearbeitung kamen bei Sichtung der Umgebungslärmkarten Zweifel über
deren Richtigkeit auf. Diese Zweifel sollten ausgeräumt werden, weshalb der
Kontakt mit dem LANUV im Oktober 2018 gesucht wurde, um Zugriff auf die der
Berechnung der Umgebungslärmkarten zugrunde liegenden Modelldaten zu erlangen.
Trotz mehrfacher Nachfrage, war es nicht möglich diese in einer prüfbaren Form
zur Verfügung zu stellen. Im Juli 2019 wurde dies dann auch schriftlich durch
das LANUV mitgeteilt. Die Einschätzung des LANUV, es handele sich nicht um
gravierende Fehler, kann ohne die Möglichkeit einer Prüfung der Modellkarten
nicht geteilt werden. Eine detaillierte Betrachtung des fraglichen Abschnittes
an der BAB A4 wird in diesem Plan daher nicht erfolgen und ist bei der Fortschreibung
des Plans vorzunehmen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt dieser Vorlage als Anlage 1
bei. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf dessen Inhalt verwiesen. Die
Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist ein mehrstufiges Verfahren. Im nächsten Schritt
erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form von Pressearbeit,
Publikation im Internet und einer Offenlage im Rathaus. Ferner werden die
Träger öffentlicher Belange gezielt über die Aufstellung des Entwurfes
informiert und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die sich aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung ergebenden Anregungen und Hinweise werden bewertet
und finden nach Abwägung Eingang in die Schlussfassung des Lärmaktionsplans,
der dann dem Rat der Stadt Eschweiler zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Der
zeitliche Ablauf zur Aufstellung des Lärmaktionsplans sieht die folgenden
Schritte vor:
Das Büro BSV-Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier wurde mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans am 20.07.2018 beauftragt, die Auftragssumme beträgt 8.925,00 €. Hierauf wurden bereits Zahlungen i.H.v. 6.693,75 € geleistet.
Buchung:
Gesamtauftragswert 8.925,00
€
./. bereits geleistete Zahlungen 6.693,75 €
Restauftragswert 2.231,25 €
Produkt: 125410101
Bezeichnung: Gemeindestraßen
Sachkonto: 52910000
Bezeichnung: Aufwendungen sonstige Dienstleistungen
Ansatz 2019 37.000,00 €
Bisherige Sollausgaben 19.287,52 €
Vormerkungen (Aufträge) 17.000,00 €
überplanmäßig
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noch bestehende nicht vorgemerkte Ermächtigung 712,48 €
Die fehlenden Mittel in Höhe von 1.518,77 € werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Das Projekt wird durch die Abteilung 660 betreut. Hierdurch wird Personal gebunden.