Betreff
Lärmaktionsplan Eschweiler
hier: Fortschreibung des LAP (Stufe III)
Vorlage
372/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen und die Stadtverwaltung mit der Veröffentlichung des Entwurfes beauftragt.


Die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) des Europäischen Parlaments vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verpflichtet die Kommunen europaweit, Lärmkartierungen und Lärmaktionspläne aufzustellen und diese regelmäßig fortzuschreiben. Nach Artikel 10 Abs. 2 dieser Richtlinie hatte die Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedsstaat der Europäischen Union dafür Sorge zu tragen, dass die Zusammenfassungen der Lärmaktionspläne bis zum 18. Januar 2019 der EU-Kommission übermittelt wurden. Die Stadt Eschweiler wurde daher durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW mit Schreiben vom 07.11.2018 aufgefordert eine Sachstandsmitteilung abzugeben.

 

Für die Stadt Eschweiler liegt bereits ein Lärmaktionsplan der Stufe I und II vor. Dieser wurde in der Stadtratssitzung am 15.03.2016 (Vorlage 024/16) beschlossen. Nun gilt es die Fortschreibung dieses Planes vorzunehmen. Im Juli 2018 wurde das Ingenieurbüro BSV – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung mit der Ausarbeitung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stufe III beauftragt. Auf Basis von Umgebungslärmkarten, die durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zur Verfügung gestellt werden, ist ein Überblick über die Lärmsituation im Stadtgebiet möglich. Sie machen die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Da lokal begrenzt besonders hohe Lärmbelastungen vorliegen, muss ein Lärmaktionsplan aufgestellt werden. Im Plan sind Maßnahmen zu formulieren, die kurz- oder mittelfristig oder auch über einen langen Zeitraum umgesetzt werden, die helfen sollen die erkannten Lärmprobleme zu beseitigen. Durch die Unterteilung der Maßnahmen nach zeitlichen Fristen erfolgt eine Priorisierung dieser.

 

Im Zuge der Bearbeitung kamen bei Sichtung der Umgebungslärmkarten Zweifel über deren Richtigkeit auf. Diese Zweifel sollten ausgeräumt werden, weshalb der Kontakt mit dem LANUV im Oktober 2018 gesucht wurde, um Zugriff auf die der Berechnung der Umgebungslärmkarten zugrunde liegenden Modelldaten zu erlangen. Trotz mehrfacher Nachfrage, war es nicht möglich diese in einer prüfbaren Form zur Verfügung zu stellen. Im Juli 2019 wurde dies dann auch schriftlich durch das LANUV mitgeteilt. Die Einschätzung des LANUV, es handele sich nicht um gravierende Fehler, kann ohne die Möglichkeit einer Prüfung der Modellkarten nicht geteilt werden. Eine detaillierte Betrachtung des fraglichen Abschnittes an der BAB A4 wird in diesem Plan daher nicht erfolgen und ist bei der Fortschreibung des Plans vorzunehmen.

 

Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt dieser Vorlage als Anlage 1 bei. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf dessen Inhalt verwiesen. Die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist ein mehrstufiges Verfahren. Im nächsten Schritt erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form von Pressearbeit, Publikation im Internet und einer Offenlage im Rathaus. Ferner werden die Träger öffentlicher Belange gezielt über die Aufstellung des Entwurfes informiert und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die sich aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ergebenden Anregungen und Hinweise werden bewertet und finden nach Abwägung Eingang in die Schlussfassung des Lärmaktionsplans, der dann dem Rat der Stadt Eschweiler zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Der zeitliche Ablauf zur Aufstellung des Lärmaktionsplans sieht die folgenden Schritte vor:


Das Büro BSV-Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier wurde mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans am 20.07.2018 beauftragt, die Auftragssumme beträgt 8.925,00 €. Hierauf wurden bereits Zahlungen i.H.v. 6.693,75 € geleistet.

 

Buchung:

 

Gesamtauftragswert                                        8.925,00 €

./. bereits geleistete Zahlungen                           6.693,75 €

Restauftragswert                                                          2.231,25 €

 

Produkt:                       125410101

Bezeichnung:    Gemeindestraßen

 

Sachkonto:                   52910000

Bezeichnung:                Aufwendungen sonstige Dienstleistungen

 

Ansatz 2019                                                                           37.000,00 €

Bisherige Sollausgaben                                                            19.287,52 €

Vormerkungen (Aufträge)                                                          17.000,00 €

überplanmäßig                                                                        

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noch bestehende nicht vorgemerkte Ermächtigung                                  712,48 €

 

 

Die fehlenden Mittel in Höhe von 1.518,77 € werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt.


Das Projekt wird durch die Abteilung 660 betreut. Hierdurch wird Personal gebunden.