Betreff
Betreuung von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien in Kindertageseinrichtungen
Vorlage
344/19
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Mit Schreiben vom 10.01.2017 wurden durch die Vorsitzende des Integrationsrates, Frau Nora Hamidi,

Informationen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien in Kindertageseinrichtungen,

Tagespflege, Schule bei der Verwaltung abgefragt. Diese Daten wurden in 2019 fortgeschrieben und bilden hier

die Basis für die folgende Informationsvorlage.

 

1. Wie viele Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG haben, leben in der Stadt Eschweiler?

 

In Eschweiler leben 151 Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die Anspruch auf

Asylbewerberleistungen haben. (Stand 22.10.2019)

 

2. Wie viele Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in der Stadt Eschweiler nehmen derzeit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch?

 

Fast alle Kinder (außer Säuglinge und Kleinstkinder), die im Leistungsbezug AsylbLG stehen, nehmen BUT-Leistungen in Anspruch.

 

3. Wie viele Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die Anspruch auf Leistungen des

Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ haben, leben in der Stadt Eschweiler?

 

Zunächst ist festzuhalten, dass es keinen Rechtsanspruch für den Härtefallfonds „ Alle Kinder essen mit“ gibt.

Insofern besteht auch kein Anspruch für Asylbewerber.

 

Weiterhin gilt, dass Anträge zur Bezuschussung des Mittagessens im Rahmen des Härtefallfonds nur dann

berücksichtigt werden dürfen, wenn kein Anspruch auf Förderung durch Bildung und Teilhabe besteht. Diesen

Anspruch auf die wesentlich umfangreicheren Leistungen des Bildung- und Teilhabepaketes haben aber

Asylbewerber.

 

Bei der Antragstellung erklärt der Antragsteller schriftlich, dass er keinen Anspruch auf Leistungen nach dem

Bildungs- und Teilhabepaket hat.

 

Daraus folgt, dass derzeit keine Kinder von Asylbewerbern Leistungen aus dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen

mit“ in Anspruch nehmen können.

 

Darüber hinaus sind seit dem 01.08.2019 Familien, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen und Wohngeld beziehen von der Eigenbeteiligung befreit. 

 

 

4. Wie stellt die Stadt sicher, dass die Eltern der betroffenen Kinder über die Anspruchsberechtigung ihrer Kinder auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets oder nach dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ informiert werden?

 

Im Rahmen der Einladung zur Schulanmeldung und zur Veranstaltung nach § 36 Schulgesetz NRW wird über die

Fördermöglichkeiten informiert.

Darüber hinaus wird auf den Wohngeldbescheiden auf die Förderung „ Bildung und Teilhabe“ hingewiesen.

Außerdem übernehmen die Kindertagesstätten und Schulsozialarbeiterinnen eine wichtige Informations- und

Hilfsfunktion.

 

Für die Leitungen von Kindertagesstätten, Schulsekretärinnen und Schulsozialarbeiter/innen finden Schulungen

zu den Fördermöglichkeiten statt. Auch bei Neueinstellungen von Schulsekretärinnen und

Schulsozialarbeiter/innen, aber auch von Kita-Leiterinnen finden Schulungen auf Nachfrage statt.

 

5. Wie viele Kinder aus den Flüchtlingsfamilien (Asylbewerber + Personen mit Schutzstatus), die den Kommunen zugewiesen wurden und die einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagesbetreuung haben, leben in der Stadt Eschweiler?

 

Es werden derzeit 2.007 Kinder in Eschweiler Kindertageseinrichtungen betreut (Stand Januar 2019). Weitere 220 Kinder nutzen zudem das Angebot der Kindertagespflege. Geflüchtete Kinder und Jugendliche können dabei

über das Kriterium „Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“ identifiziert

werden. Hier ergibt die Datenauswertung derzeit insgesamt 37 Kinder (Stand 31.12.2018).

 

Grundsätzlich kann man natürlich davon ausgehen, dass durch den Wechsel in andere Rechtskreise

(z.B. SGB II) die Gesamtzahl von geflüchteten Kindern in Einrichtungen der Kindertagespflege und in

Kindertageseinrichtungen größer sein wird. Zusätzlich zu den Angeboten der Kindertagespflege und der Betreuung in einer Kindertagesstätte gibt es sog. "Brückenprojekte". Hier handelt es sich um niederschwellige Maßnahmen zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder der Altersgruppe vor Schuleintritt aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen.  In zwei Familienzentren in der Stadt Eschweiler wird jeweils an zwei Nachmittagen in der Woche Kinderbetreuung angeboten.

 

Es handelt sich um das "BKJ inklusives Familienzentrum Jahnstraße" und das AWO- "Familienzentrum Zauberhut" in der Franz-Rüth-Straße.

Bis zum Jahr 2018 fand eines der Brückenprojekte in Kita "BKJ Familienzentrum Purzelbaum" statt. Da sich der Wohnort der Besuchergruppe jedoch maßgeblich verschoben hat, fand zu Beginn des Jahres 2019 eine Standortverlagerung des Projektes in das Familienzentrum in der Franz-Rüth-Straße statt.

 

Es stehen in den beiden Familienzentren insgesamt 20 Plätze für die niederschwellige Kinderbetreuung zur Verfügung. Diese werden jedoch derzeit nicht umfänglich in Anspruch genommen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 


Personelle Auswirkungen