Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Mit Schreiben vom 10.01.2017 wurden durch die Vorsitzende des
Integrationsrates, Frau Nora Hamidi,
Informationen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen aus
Flüchtlingsfamilien in Kindertageseinrichtungen,
Tagespflege, Schule bei der Verwaltung abgefragt. Diese Daten
wurden in 2019 fortgeschrieben und bilden hier
die Basis für die folgende Informationsvorlage.
1. Wie viele
Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die Anspruch auf Leistungen
nach dem AsylbLG haben, leben in der Stadt Eschweiler?
In Eschweiler leben 151 Kinder von Asylbewerberinnen und
Asylbewerbern, die Anspruch auf
Asylbewerberleistungen haben. (Stand 22.10.2019)
2. Wie viele
Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in der Stadt Eschweiler nehmen
derzeit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch?
Fast alle Kinder (außer Säuglinge und Kleinstkinder), die im
Leistungsbezug AsylbLG stehen, nehmen BUT-Leistungen in Anspruch.
3. Wie viele Kinder von Asylbewerberinnen
und Asylbewerbern, die Anspruch auf Leistungen des
Härtefallfonds
„Alle Kinder essen mit“ haben, leben in der Stadt Eschweiler?
Zunächst ist festzuhalten, dass es keinen Rechtsanspruch für den
Härtefallfonds „ Alle Kinder essen mit“ gibt.
Insofern besteht auch kein Anspruch für Asylbewerber.
Weiterhin gilt, dass Anträge zur Bezuschussung des Mittagessens im
Rahmen des Härtefallfonds nur dann
berücksichtigt werden dürfen, wenn kein Anspruch auf Förderung
durch Bildung und Teilhabe besteht. Diesen
Anspruch auf die wesentlich umfangreicheren Leistungen des
Bildung- und Teilhabepaketes haben aber
Asylbewerber.
Bei der Antragstellung erklärt der Antragsteller schriftlich, dass
er keinen Anspruch auf Leistungen nach dem
Bildungs- und Teilhabepaket hat.
Daraus folgt, dass derzeit keine Kinder von Asylbewerbern
Leistungen aus dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen
mit“ in Anspruch nehmen können.
Darüber hinaus sind seit dem 01.08.2019 Familien, die Leistungen
nach dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen und Wohngeld beziehen
von der Eigenbeteiligung befreit.
4. Wie stellt die Stadt
sicher, dass die Eltern der betroffenen Kinder über die Anspruchsberechtigung
ihrer Kinder auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets oder nach dem
Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ informiert werden?
Im Rahmen der Einladung zur Schulanmeldung und zur Veranstaltung
nach § 36 Schulgesetz NRW wird über die
Fördermöglichkeiten informiert.
Darüber hinaus wird auf den Wohngeldbescheiden auf die Förderung „
Bildung und Teilhabe“ hingewiesen.
Außerdem übernehmen die Kindertagesstätten und
Schulsozialarbeiterinnen eine wichtige Informations- und
Hilfsfunktion.
Für die Leitungen von Kindertagesstätten, Schulsekretärinnen und
Schulsozialarbeiter/innen finden Schulungen
zu den Fördermöglichkeiten statt. Auch bei Neueinstellungen von
Schulsekretärinnen und
Schulsozialarbeiter/innen, aber auch von Kita-Leiterinnen finden
Schulungen auf Nachfrage statt.
5. Wie viele Kinder aus
den Flüchtlingsfamilien (Asylbewerber + Personen mit Schutzstatus), die den
Kommunen zugewiesen wurden und die einen Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz in der Kindertagesbetreuung haben, leben in der Stadt
Eschweiler?
Es werden derzeit 2.007 Kinder in Eschweiler
Kindertageseinrichtungen betreut (Stand Januar
2019). Weitere 220 Kinder nutzen zudem das Angebot
der Kindertagespflege. Geflüchtete Kinder und Jugendliche können dabei
über das Kriterium „Bezieher von Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“ identifiziert
werden. Hier ergibt die Datenauswertung derzeit insgesamt 37
Kinder (Stand 31.12.2018).
Grundsätzlich kann man natürlich davon ausgehen, dass durch den
Wechsel in andere Rechtskreise
(z.B. SGB II) die Gesamtzahl von geflüchteten Kindern in
Einrichtungen der Kindertagespflege und in
Kindertageseinrichtungen größer sein wird. Zusätzlich zu den
Angeboten der Kindertagespflege und der Betreuung in einer Kindertagesstätte
gibt es sog. "Brückenprojekte". Hier handelt es sich um
niederschwellige Maßnahmen zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder
der Altersgruppe vor Schuleintritt aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren
Lebenslagen. In zwei Familienzentren in
der Stadt Eschweiler wird jeweils an zwei Nachmittagen in der Woche
Kinderbetreuung angeboten.
Es handelt sich um das "BKJ inklusives Familienzentrum
Jahnstraße" und das AWO- "Familienzentrum Zauberhut" in der
Franz-Rüth-Straße.
Bis zum Jahr 2018 fand eines der Brückenprojekte in Kita "BKJ
Familienzentrum Purzelbaum" statt. Da sich der Wohnort der Besuchergruppe
jedoch maßgeblich verschoben hat, fand zu Beginn des Jahres 2019 eine
Standortverlagerung des Projektes in das Familienzentrum in der
Franz-Rüth-Straße statt.
Es stehen in den beiden Familienzentren insgesamt 20 Plätze für
die niederschwellige Kinderbetreuung zur Verfügung. Diese werden jedoch derzeit
nicht umfänglich in Anspruch genommen.
Finanzielle Auswirkungen
Personelle Auswirkungen