Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die Haushaltsvoranschläge für die
Produkte
a) 05 341 01 01 - Unterhaltsvorschussleistungen
-
b) 06 361 01 01 - Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und in Tagespflege -
c) 06 362 01 01 - Kinder- und Jugendförderung -
d) 06 363 01 01 - Hilfe für junge Menschen und
ihre Familien -
e) 13 551 01 01 - Öffentliches Grün -
Teilbereich Kinderspielplätze -
entsprechend dem Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2020 unter
Berücksichtigung der beigefügten Veränderungsliste des Jugendamtes zu
beschließen.
Entsprechend § 71 Abs. 3 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz - in
Verbindung mit § 6 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler hat der
Jugendhilfeausschuss Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe der vom
Rat beschlossenen Mittel.
Insoweit bildet die Haushaltssatzung 2020 die haushaltswirtschaftliche
Grundlage für die Entscheidungen des Jugendhilfehilfeausschusses.
Die den
Jugendhilfeetat betreffenden Teilbereiche der Haushaltssatzung sind in den
Produkten
a) 05 341 01 01 - Unterhaltsvorschussleistungen
-,
b) 06 361 01 01 - Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und in Tagespflege -,
c) 06 362 01 01 - Kinder- und Jugendförderung -,
d) 06 363 01 01 - Hilfe für junge Menschen und
ihre Familien - und
e) 13 551 01 01 - Öffentliches Grün - Teilbereich
Kinderspielplätze -
abgebildet (Anlage
1).
Die in den jeweiligen Produkten veranschlagten Ansätze entsprechen den
aktuellen Erkenntnissen und Prognosen in den einzelnen Fachbereichen des
Jugendamtes sowie den zwischenzeitlich nach der ersten Kalkulation der Ansätze
eingetretenen Änderungen der tatsächlichen bzw. rechtlichen Verhältnisse.
Abweichend hiervon ergeben sich nachfolgende Änderungen:
Die durch die Stadt Eschweiler zu zahlenden Unterhaltsvorschlussbeträge
erhöhen sich zum 01.01.2020 je nach Altersstufe zwischen 15 bis 19 € pro Monat
und Kind, wodurch Mehraufwendungen in Höhe von
85.000,00 € entstehen. Korrespondiert hierzu erhöhen sich die
Erstattungen des Landes, so dass sich ein Netto-Mehraufwand in Höhe von 25.500,00 € ergibt. Die Ansätze bei den bei Produkt 05 341 01 01
- Unterhaltsvorschusskasse – geführten Sachkonten 44810200 – Erstattung vom
Land NRW – und 53390000 - Sonstige Soziale Leistungen – sind daher entsprechend
anzupassen.
Alle weiteren Änderungen ergeben sich aus der beigefügten
Veränderungsliste (Anlage 2).
Grundsätzlich sind die jeweiligen Ansätze nach den Prinzipien der
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ermittelt worden. Sie wurden so festgelegt,
dass es der Stadt Eschweiler als Träger der öffentlichen Jugendhilfe möglich
ist, ihre Aufgaben, die sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ergeben,
nach pflichtgemäßem Ermessen ordnungsgemäß zu erfüllen.
./.
keine