Betreff
Haushalt 2020 - Jugendhilfeetat -
Vorlage
337/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die Haushaltsvoranschläge für die Produkte

 

a)      05 341 01 01 - Unterhaltsvorschussleistungen -

b)      06 361 01 01 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege -

c)       06 362 01 01 - Kinder- und Jugendförderung -

d)      06 363 01 01 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien -

e)      13 551 01 01 - Öffentliches Grün - Teilbereich Kinderspielplätze -

 

entsprechend dem Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2020 unter Berücksichtigung der beigefügten Veränderungsliste des Jugendamtes zu beschließen.

 

 


Entsprechend § 71 Abs. 3 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz - in Verbindung mit § 6 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler hat der Jugendhilfeausschuss Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe der vom Rat beschlossenen Mittel.

 

Insoweit bildet die Haushaltssatzung 2020 die haushaltswirtschaftliche Grundlage für die Entscheidungen des Jugendhilfehilfeausschusses.

 

Die den Jugendhilfeetat betreffenden Teilbereiche der Haushaltssatzung sind in den Produkten

 

a)      05 341 01 01 - Unterhaltsvorschussleistungen -,

b)      06 361 01 01 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege -,

c)       06 362 01 01 - Kinder- und Jugendförderung -,

d)      06 363 01 01 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien - und

e)      13 551 01 01 - Öffentliches Grün - Teilbereich Kinderspielplätze -

 

abgebildet (Anlage 1).

 

Die in den jeweiligen Produkten veranschlagten Ansätze entsprechen den aktuellen Erkenntnissen und Prognosen in den einzelnen Fachbereichen des Jugendamtes sowie den zwischenzeitlich nach der ersten Kalkulation der Ansätze eingetretenen Änderungen der tatsächlichen bzw. rechtlichen Verhältnisse.

 

Abweichend hiervon ergeben sich nachfolgende Änderungen:

 

Die durch die Stadt Eschweiler zu zahlenden Unterhaltsvorschlussbeträge erhöhen sich zum 01.01.2020 je nach Altersstufe zwischen 15 bis 19 € pro Monat und Kind, wodurch Mehraufwendungen in Höhe von  85.000,00 € entstehen. Korrespondiert hierzu erhöhen sich die Erstattungen des Landes, so dass sich ein Netto-Mehraufwand  in Höhe von 25.500,00 € ergibt. Die Ansätze bei den bei Produkt 05 341 01 01 - Unterhaltsvorschusskasse – geführten Sachkonten 44810200 – Erstattung vom Land NRW – und 53390000 - Sonstige Soziale Leistungen – sind daher entsprechend anzupassen.

 

Alle weiteren Änderungen ergeben sich aus der beigefügten Veränderungsliste (Anlage 2).

 

Grundsätzlich sind die jeweiligen Ansätze nach den Prinzipien der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ermittelt worden. Sie wurden so festgelegt, dass es der Stadt Eschweiler als Träger der öffentlichen Jugendhilfe möglich ist, ihre Aufgaben, die sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ergeben, nach pflichtgemäßem Ermessen ordnungsgemäß zu erfüllen.

 

 

 


  ./.

 


  keine