Betreff
Einbürgerungsfeier 2019
Vorlage
334/19
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Einbürgerung

Vielfältig sind die Motive der Menschen, die in unser Land einreisen und sich hier für eine längere Zeit oder für immer niederlassen: z.B. eine attraktive Arbeitsstelle, die Suche nach politischem Asyl oder Familienzusammenführung. Etwa 11.934 ausländische Einwohner*innen aus 117 Ländern leben derzeit in Eschweiler (Stand 31.08.2019, Quelle Bürgerbüro).

 

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann erworben werden, wenn Ausländer*innen seit mindestens acht Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben, im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis sind und ihren Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen bestreiten können. Weitere Voraussetzungen sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, die schriftliche Erklärung, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung zu bekennen und Straffreiheit, d.h., der Einbürgerungsbewerbende darf nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Bei der Einbürgerung von Familien reicht es aus, wenn ein Elternteil die achtjährige Mindestaufenthaltszeit erfüllt. Für Ehegatten bzw. Ehegattinnen von deutschen Staatsangehörigen gilt eine erheblich kürzere Aufenthaltszeit. Die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden.

 

Einbürgerungsverfahren

Das Einbürgerungsverfahren ist aufgrund einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen des Staatsangehörigkeitsrechts sehr komplex und nimmt in der Regel eine Bearbeitungszeit von 3 bis 12 Monaten in Anspruch.

Einbürgerungswillige sind verpflichtet einen Antrag zu stellen - entweder direkt bei der Ausländerbehörde oder im Bürgerbüro der Stadt Eschweiler.

Mit der Antragstellung wird eine gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungsgebühr fällig. Die Gebühr beträgt pro erwachsene Person 255,00 €. Werden minderjährige Kinder mit eingebürgert, werden 51,00 € pro Kind erhoben. Für minderjährige Kinder, die ohne die Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 255,00 €.

 

Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit

Nachdem das Einbürgerungsverfahren abgeschlossen ist, wird die Einbürgerungsurkunde mit entsprechenden Personalien ausgestellt, unterschrieben und mit einem Siegel versehen. Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Wahlweise kann die Einbürgerungsurkunde im Ausländeramt oder im Bürgerbüro der Stadt Eschweiler überreicht werden.

Mit der Einbürgerungsurkunde sind die deutschen Personaldokumente (Personalausweis und Reisepass) im Bürgerbüro zu beantragen.

 

Einbürgerungen 2007-11.10.2019

Von 2007 (erstmals Durchführung der Einbürgerungsfeier) bis zum Stichtag 11.10.2019 wurden insgesamt 953 Ausländer*innen eingebürgert.

Detail-Übersicht 2007-11.10.2019

Jahr

Einbürgerungen

2007

122

2008

101

2009

69

2010

62

2011

51

2012

53

2013

89

2014

74

2015

67

2016

70

2017

59

2018

73

2019

Stichtag 11.10.19      63

 

Einbürgerungsfeier 2019

Die Einbürgerungsfeier hat nach wie vor einen bedeutenden symbolischen Wert, indem sie die Wertschätzung gegenüber den Neubürger*innen zum Ausdruck bringt. Die Einbürgerung bedeutet für viele Neubürger*innen weitaus mehr als eine Urkunde und den deutschen Personalausweis zu erhalten. Sie ist ihr Bekenntnis zu Deutschland als neuer Heimat und zu allen Werten, mit allen Rechten und auch Pflichten, die mit einem Leben hier verbunden sind.

Seit 2007 werden eingebürgerte Eschweiler*innen mit ihren Familien von Bürgermeister Rudi Bertram zu einer Einbürgerungsfeier im festlichen Ambiente des Rathauses eingeladen.

Die diesjährige Einbürgerungsfeier findet am 13. Dezember 2019 statt; derzeit erhalten 140 Neubürger*innen aus 33 Nationen eine Einladung.

Alter 2019

Gesamt

w

m

0-8

4

3

1

9-13

4

1

3

14-17

3

2

1

       18-19

10

7

3

20-29

36

21

15

        30-39

29

17

12

40-49

28

15

13

50-59

9

7

2

60-69

6

1

5

70-79

10

4

6

85

1

0

1

 

 
Aktuelle Detail-Statistik Einbürgerungen, 25.11.2017-11.10.2019              Altersgruppen

Ehemalige Staatangehörigkeit

Gesamt

w

m

afghanisch

1

0

1

albanisch

2

1

1

äthiopisch

1

1

0

bosnisch

1

0

1

britisch

6

3

3

britisch/japanisch

1

1

0

dominikanisch

1

1

0

griechisch

4

2

2

indisch

2

1

1

irakisch

4

2

2

iranisch

5

2

3

italienisch

2

0

2

ivorisch

1

1

0

kamerunisch

1

1

0

kirgisisch

2

1

1

kongolesisch

3

2

1

kosovarisch

3

3

0

kroatisch

6

5

1

libysch

7

4

3

marokkanisch

20

11

9

mazedonisch

3

1

2

nigerianisch

2

1

1

polnisch

8

5

3

portugiesisch

1

1

0

rumänisch

4

4

0

russisch

3

3

0

schwedisch

1

1

0

serbisch

1

0

1

simbabwisch

1

0

1

syrisch

6

3

3

togoisch

2

2

0

türkisch

26

12

14

ukrainisch

7

3

4

vietnamesisch

1

0

1

staatenlos

1

0

1

Gesamt

140

78

62

 

Insgesamt sind 33 Nationen vertreten, eine doppelte Staatsbürgerschaft (britisch/japanisch) und ein Staatenloser.

Die größte Gruppe bilden die ehemals türkischen Staatsangehörigen (26), gefolgt von marokkanischen (20) und polnischen (8) Staatsangehörigen.

 

Auffällig ist, dass erstmals seit 2007 britische Staatbürger*innen eingebürgert wurden. In Eschweiler sind derzeit 45 Personen aus Großbritannien gemeldet. 

 

Die Mehrzahl der Eingebürgerten ist in der Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen mit 36 Personen vertreten. Die Altersgruppe der 30- bis 39-Jährigen (29 Personen) und die der 40- bis 49-Jährigen (28 Personen) liegen dicht beieinander.

 

Im Gegensatz zu den Vorjahren ist die Anzahl der Eingebürgerten ab dem 60. Lebensjahr gestiegen (2018/2019: 11 Personen, 2015-2017: 0 Personen). Ausreißer und bis dato ältester Eingebürgerter im Alter von 85 Jahren ist ein ehemaliger marokkanischer Staatsbürger.

 

Programm der Einbürgerungsfeier 2019

 

Die diesjährige Einbürgerungsfeier findet im traditionellen Veranstaltungsformat am 13. Dezember 2019, 18:00 bis 21:00 Uhr, im Ratssaal statt.

 

Folgende Programmpunkte sind vorgesehen:

 

- Begrüßung und Eröffnung

  Rudi Bertram, Bürgermeister

 

- Talkrunde mit Eingebürgerten

  Moderation Jürgen Rombach, Amtsleiter für Soziales, Senioren und Integration

 

- Gratulation zum Eintritt in den Deutschen Staatsverband

  Bürgermeister Rudi Bertram

 

- Schlussworte

  Nora Hamidi, Vorsitzende des Integrationsrates

 

Der feierliche Festakt wird musikalisch begleitet durch Oliver Schmitt (bekannt als „Der singende Kommissar“).

 

Im Anschluss folgt: Get Together mit Imbiss und Getränken.

 


Die Aufwendungen zur Durchführung der Einbürgerungsfeier wurden unter Produkt 053130101 „Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“, Sachkonto 52811100 „Aufwendungen Veranstaltungen“ eingestellt.

 


Keine