hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 19.09.2019
1. Der Beschlussvorschlag der FDP-Fraktion (siehe Anlage: FDP-Antrag vom
19.09.2019) wird abgelehnt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse des
Ladeinfrastrukturkonzeptes der StädteRegion Aachen zur Förderung des Ausbaus
der Elektromobilität nach Fertigstellung in einer der nächsten Sitzungen des
Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vorzustellen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das städteregionale
Ladeinfrastrukturkonzept hinsichtlich eines weiteren Informationsbedarfs für
die Ladeinfrastrukturentwicklung in der Stadt Eschweiler zu prüfen, und bei
Bedarf ein ergänzendes Planungskonzept für die Ladeinfrastruktur zu
beauftragen.
4. Bei der Planung von städtischen Neu- und Umbauten sollen zukünftig, falls
dort ein tatsächlicher Ladeinfrastrukturbedarf prognostiziert wird, die
technischen Voraussetzungen für die Einrichtung von Ladepunkten geschaffen
werden, um so erhebliche Folgekosten einzusparen.
5. Die Stadtverwaltung wird beauftragt jährlich einen Bericht und Plan zur
Entwicklung der Versorgung mit neuen Elektroladestellen sowie weiteren
Entwicklungen zur Versorgung mit alternativen Treibstoffen in der Stadt
vorzulegen.
Mit Schreiben vom 19.09.2019 (Anlage 1) hat
die FDP-Fraktion einen Antrag zur Stärkung der Elektromobilität in Eschweiler
gestellt.
Zu den hier aufgeführten Beauftragungen an
die Stadtverwaltung nimmt diese wie folgt Stellung:
Die StädteRegion Aachen hat im Frühjahr 2019
die EcoLibro GmbH beauftragt, ein Ladeinfrastrukturkonzept zu erstellen mit dem
Ziel, die Planungsgrundlagen für den
bedarfsorientieren Ausbau von E-Ladeinfrastruktur in der gesamten StädteRegion
Aachen zu schaffen. Das Konzept soll nach seiner Fertigstellung für die
regionsangehörigen Kommunen in den kommenden Jahren als Handlungsleitfaden für
eine ganzheitliche Planung der Ladeinfrastruktur dienen und Schritt für Schritt
umgesetzt werden.
Das Konzept beinhaltet die Analyse des aktuellen
Bestandes und der potenziellen öffentlichen Flächen für die Einrichtung von
E-Ladeinfrastruktur, aktuelle und zukünftige Entwicklungen auf halböffentlichen
und privaten Parkplatzflächen sowie Prognosen zu den künftigen Bedarfen an
Elektroladeinfrastruktur bis 2030. Die Ergebnisse werden mit den derzeitigen
Kapazitäten in den Stromnetzen abgeglichen, mögliche Schwachstellen im Netz
identifiziert sowie Maßnahmenvorschläge zur Ertüchtigung erarbeitet.
Auf dieser Basis wird eine räumlich
verortete, parkplatzflächengenaue Bedarfsermittlung durchgeführt. Die Ergebnisse werden in Form von digitalen
Karten visualisiert, die zusätzliche Informationen, wie z.B. die
Besitzverhältnisse oder den täglichen Strombedarf pro Parkplatzfläche,
beinhalten (vgl. z.B. Abbildung 1-3).
Die Zwischenergebnisse dieses Projektes
sollen bereits den städteregionalen Kommunen am 31.10.2019 in einer gemeinsamen
Veranstaltung vorgestellt werden. Am 20.11.2019 veranstaltet die StädteRegion
Aachen zusätzlich einen Workshop, um bereits konkrete Maßnahmen zur Umsetzung
der im Konzept entwickelten Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Hier wird den
Kommunen die Möglichkeit eröffnet, eigene Interessen und Schwerpunkte in die
Maßnahmenerarbeitung miteinfließen zu lassen.
Es ist beabsichtigt, die finalen
Konzeptergebnisse im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler
am 28.11.2019 vorzustellen.
Sollte sich aus dem städteregionalen
Ladeinfrastrukturkonzept ein weiterer Planungsbedarf für die Stadt Eschweiler
ergeben, empfiehlt die Verwaltung, ein ergänzendes Planungskonzept zu
beauftragen, in dem zusätzlich auch der zukünftige Bedarf an Wasserstoff- sowie
Erdgas- bzw. Flüssiggastankpunkten in der Stadt Eschweiler untersucht werden
könnte. Für ein solches Gesamtkonzept hat die Stadt bereits im April 2019 einen
Förderantrag im Rahmen des Landesprogramms NRW im Bereich progres.nrw –
Emissionsarme Mobilität gestellt, zu dem der Stadt bereits ein positiver
Förderbescheid vorliegt.
Durch das hier vorgeschlagene, zweistufige
Vorgehen werden für die Stadt Eschweiler detaillierte Planungsgrundlagen
erarbeitet, um zukünftig die notwendige öffentliche Ladeinfrastruktur sowie
Tankstellen für Wasserstoff und Fahrzeuggas an der richtigen Stelle zu planen
und unnötige und damit kosten- und ressourcenverbrauchende Infrastruktur zu
vermeiden.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und des
Ressourcenschutzes sollten Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge dem
tatsächlichen Bedarf angepasst geschaffen werden. Dieser kann jedoch nur durch
eine detaillierte Analyse der örtlichen Gegebenheiten und durch eine
ortsspezifische Prognose ermittelt werden. Aktuell sind nach schriftlicher
Auskunft des Straßenverkehrsamtes der StädteRegion Aachen in Eschweiler
lediglich 76 rein elektrisch betriebene und insgesamt 291 Hybridfahrzeuge
gemeldet (Stand 01.09.2019).
Außerdem weist der aktuelle und zukünftige
Bedarf an Ladeinfrastruktur eine räumliche Differenzierung entsprechend der
jeweiligen Gebäudestruktur von Stadt- bzw. Wohnquartieren auf. So ist in
Gebieten mit einem homogenen Gebäudebestand, bestehend aus Ein- und
Zweifamilienhäusern, kein Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur gegeben, da
die Menschen ihre Fahrzeuge zu Hause laden (Ökoinstitut e.V.). Gleichzeitig ist
der öffentliche Raum bereits heute mit Infrastruktur überladen, weshalb hier
eine zusätzliche bauliche Verdichtung nur in geringem Maß stattfinden sollte.
Der Aufbau von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum sollte daher
weitestgehend auf heterogen strukturierte Gebiete sowie Gebiete, die eine
dominierende Bebauung mit Mehrfamilienhäusern aufweisen, konzentriert werden,
nach dem Grundatz: „So viel öffentliche Ladeinfrastruktur wie nötig, aber so
wenig wie möglich“ (EcoLibro GmbH 2019). Eine pauschale Planung von
Ladeinfrastrukturen bzw. die pauschale Schaffung von Ausbaumöglichkeiten für
Elektroladeinfrastruktur auf allen Parkplätzen im Zuge von Straßensanierungen
verursacht evtl. unnötige Kosten, die durch ein detailliertes Planungskonzept vermieden
werden können.
Dennoch werden bereits heute bei Kanal- und
Straßensanierungsmaßnahmen an den neuen bzw. umgebauten Querparkständen, an
denen zukünftig auf Grund der vorhandenen Bebauungsstruktur eine Nachfrage
erwartet werden könnte, Leerrohre für den Anschluss von Ladesäulen vorgesehen.
An Straßenabschnitten mit überwiegender Ein- und Zweifamilienhausbebauung wird
dies aus o.g. Gründen nicht getan, da ein vorwiegend „privates“ Laden auf
eigenem Grundstück zu erwarten ist.
Die Kosten für die zusätzliche Ausstattung
mit Leerrohren bei Tiefbaumaßnahmen sind in der Regel zu vernachlässigen. Da
die Stadt aus naheliegenden Gründen die Elektroladeinfrastruktur nicht bauen
und betreiben kann, können an dieser Stelle auch keine Kosten kalkuliert
werden. Das städteregionale Ladeinfrastrukturkonzept sowie das evtl. zu
beauftragende weiterführende Planungskonzept der Stadt werden dazu aber einen
ersten groben Kostenrahmen aufzeigen. Eine pauschale Kostenschätzung erscheint zum jetzigen Zeitpunkt wenig
zielführend zu sein.
Im Rahmen des städteregionalen Ladeinfrastrukturkonzeptes sowie des
evtl. von der Stadt beauftragten detaillierten Planungskonzeptes wird für jeden
bedarfsgerecht ermittelten, potenziellen Ladepunkt auch ein Abgleich mit den im
Stromnetz zur Verfügung stehenden Kapazitäten durchgeführt. Somit lassen sich
aus dieser Analyse auch etwaige Engpässe in den Spannungsnetzen der Stadt
Eschweiler detailliert identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur
Netzanpassung benennen.
Aufbauend auf den
beiden oben genannten Konzepten der StädteRegion Aachen und der Stadt
Eschweiler zur Entwicklung von Ladeinfrastrukturentwicklungen kann die
Verwaltung jährlich im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss berichten.
Daher schlägt die Verwaltung vor, den
Beschlussvorschlag der FDP-Fraktion (siehe Anlage: FDP-Antrag vom 19.09.2019)
abzulehnen und stattdessen die Beschlüsse 2. bis 5. zu fassen.
Eine Kostenbeteiligung beim städteregionalen Ladeinfrastrukturkonzept
ist nicht erforderlich. Für die Beauftragung des detaillierten
Planungskonzeptes für die Ladeinfrastruktur in Eschweiler stehen laut
Förderbescheid vom 02.07.2019 (Bewilligungszeitraum bis 31.07.2020) eine
Zuwendung in Höhe von 24.000 € zur Verfügung. Für die Deckung des Eigenanteils
stehen ausreichend Mittel im Produkt 095110101 – „Nachhaltige Stadtentwicklung“
und dort im Sachkonto 52910820 zur Verfügung.
Die Mitarbeit am städteregionalen Ladeinfrastrukturkonzept sowie die
Koordination und Abwicklung des detaillierten Planungskonzeptes bindet
personelle Kapazitäten in der Stabsstelle nachhaltige Entwicklung.