Fortführung der Leistungsvereinbarung mit dem SkF - Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler über das Jahr 2019 hinaus
Der Fortführung der bisherigen Kooperation mit dem SkF - Sozialdienst
katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler auf Grundlage der
Leistungsvereinbarung zur Präventionsberatung zur Vermeidung von
Wohnungslosigkeit, einschließlich der hierzu notwendigen Allgemeinen Sozialen
Beratung - ASB und unter Gewährung eines Personalkostenzuschusses gemäß den
Ausführungen im Sachverhalt für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2022, wird
zugestimmt.
Die SPD-Stadtratsfraktion hat mit Schreiben vom 26.08.2019 (Anlage 1) die
Fortführung der bisherigen Kooperation mit dem SkF - Sozialdienst katholischer
Frauen e. V. Ortsverein Eschweiler (SkF e.V.) beantragt. Es wird zur
Gewährleistung von Planungssicherheit vorgeschlagen, die Vereinbarung ab dem
01.01.2020 für einen Zeitraum von 3 Jahren abzuschließen.
Bei der im Rahmen der Leistungsvereinbarung auf den SkF e.V. übertragenen
Aufgabe handelt es sich um einen Teilbereich der Allgemeinen Sozialen Beratung
(ASB), die als pflichtige Aufgabe ansonsten in eigener Verantwortlichkeit der
Stadt Eschweiler wahrzunehmen wäre. Alternativ zur Aufgabenübertragung auf den
SkF e.V. wären bei ausschließlicher Erledigung der Präventionsberatung zur
Vermeidung von Wohnungslosigkeit mit eigenem städtischem Fachpersonal (50 %
Beschäftigungsumfang, Eingruppierung S 12, bis Stufe 4) Bruttopersonalkosten in
Höhe von ca. 33.0000 € einzuplanen. Darüber hinaus entstünden bei eigener
Aufgabenwahrnehmung neben den reinen Personalkosten auch Sach- und
Gemeinkosten, die nach den entsprechenden Parametern der KGSt (Kommunale
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) mit einem Kostenumfang in Höhe
von rund 22.000 € zu berücksichtigen wären.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Kooperation mit dem SkF -
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler auf Grundlage einer
neu abzuschließenden Leistungsvereinbarung und der Gewährung eines
Personalkostenzuschusses über den 31.12.2019 hinaus für weitere drei Jahre bis
zum 31.12.2022, fortzusetzen. Der jährliche Personalkostenzuschuss soll für das
Jahr 2020 auf 34.000 € Euro festgelegt werden, für die Jahre 2021 und 2022
erfolgt dann eine Anpassung der Zuschusshöhe auf Grundlage des Tarifergebnisses
im Bereich des TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst, mindestens aber um jeweils
2,00 %/Jahr.
Der unterbreitete Vorschlag berücksichtigt neben den alternativ
aufzuwendenden Personalkosten sowie Sach- und Gemeinkosten auch die Entwicklung
der Komplexität in der Fallbearbeitung und wurde mit dem örtlichen Vorstand des
SkF e.V. einvernehmlich erörtert.
Die zwischen dem SkF
e.V. und der Stadt Eschweiler neu abzuschließende Leistungsvereinbarung ist als
Anlage 2 der Verwaltungsvorlage beigefügt.
Im Haushaltsplan für das Jahr 2020 sowie der mittelfristigen Finanzplanung für den Zeitraum 2021 bis 2023 ist bei Produkt 053510101 Bez.: „Sonstige Soziale Angelegenheiten“, Sachkonto 53118000 Bez.: „Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche“ eine entsprechende Mittelbereitstellung vorzusehen.
Keine personellen
Auswirkungen.