Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Eschweiler ist ein attraktiver und gefragter Wohnstandort in der
Region. Neben der starken Nachfrage nach verhältnismäßig günstigem Mietwohnraum
zieht es immer mehr bauwillige Familien nach Eschweiler, die hier ein
attraktives und im Vergleich zu den umliegenden Kommunen noch bezahlbares
Wohnbaugrundstück suchen. In den zurückliegenden Jahren wurden so zahlreiche
Neubaugebiete in Eschweiler
entwickelt und umgesetzt. Die Einwohnerzahl der Indestadt stieg auch aus diesem
Grund in den vergangenen drei Jahren um rund 1000 Personen auf jetzt 58.800
Einwohner*innen.
Dieser Bauboom scheint auf Grund der langanhaltenden Niedrigzinsphase
und trotz der stetig steigenden Baukosten nicht abzureißen.
Daher wird die Stadt auch in den nächsten Jahren weitere Baugebiete
ausweisen und damit für die Schaffung von Wohnraum viele attraktive
Baugrundstücke anbieten können.
Gleichzeitig soll jedoch im Sinne einer
nachhaltigen Entwicklung der Neuflächenverbrauch für die Schaffung von Bauland
in Eschweiler auf ein notwendiges Maß reduziert werden. In diesem Spannungsfeld
beabsichtigt die Stadt aktuell die
Nachverdichtung innerstädtischer Flächen zu fördern und bereits erschlossenes
und planungsrechtlich gesichertes Bauland in der Stadt zu aktivieren und einer
Wohnnutzung zuzuführen.
Die Stadt führt zu diesem Zweck ein
Baulandkataster, in dem alle direkt, potenziell (d.h. Erschließung bisher noch
nicht gesichert) und perspektivisch bebaubaren Flächen dokumentiert werden. Zu
den direkt bebaubaren Grundstücken gehören die sogenannten Baulücken. Dies sind
unmittelbar bebaubare Flächen innerhalb eines im Zusammenhang bebauten
Ortsteils (Innenbereich), die verkehrlich und technisch (Ver- und Entsorgung)
erschlossen sind und von der Größe und dem Zuschnitt her eine Wohnbebauung
zulassen.
Die Stadt hat in der Vergangenheit ihre
Baulücken im Eigentum bereits einer Wohnnutzung zugeführt.
Aktuell erfasst das Baulandkataster aber noch
rund 260 Baulücken mit insgesamt 150.000 m² Fläche, die in privater Hand sind.
Um herauszufinden, ob diese Baulücken ebenfalls aktiviert werden können, hat
die Stadt alle Eigentümer dieser Grundstücke angeschrieben. Diese haben einen
Fragebogen erhalten (Anlage 1), mit dessen Beantwortung die Gründe für eine
nicht erfolgte Bebauung bzw. eine ggf. fehlende Verkaufsbereitschaft ermittelt
werden sollen.
Hier ist jedoch zu unterstreichen, dass die
Stadt Eschweiler mit dieser Abfrage nicht das Ziel verfolgt die als Baulücken
definierten Grundstücke eigens zu erwerben. Vielmehr soll diese als Datenbasis
zum Aufbau eines Informationsangebotes für potenzielle Bauherren fungieren. Zu
diesem Zweck beabsichtigt die Stadt, die betreffenden Flächen mit Angabe der
Flur- und Flurstücksnummer, des Straßennamens und der jeweiligen
Grundstücksgröße nach § 200 (3)
BauGB in Form einer digitalen Karte zu
veröffentlichen, sofern die Eigentümer nicht ausdrücklich widersprechen. Somit
könnten sich die Kaufinteressenten in Eigenregie Kenntnisse über verfügbares
Bauland im Bestand einholen. Die Stadt soll in diesem Prozess lediglich eine
vermittelnde Funktion zwischen Eigentümer und Interessant, einnehmen. Zudem
wird den privaten Eigentümern von Seiten der Stadt konkrete Hilfe bei der
Klärung planungsrechtlicher Fragen bzw. von Fragen zur Bebaubarkeit angeboten.
Keine
Die Maßnahmen im Rahmen der Wohnbauflächenerfassung, -auswertung
(Bauflächenkataster) und -aktivierung binden personelle Kapazitäten in den
Fachämtern 23 und 61 sowie in der Stabsstelle nachhaltige Entwicklung.