Betreff
Bioabfallkampagne im ZEW-Verbandsgebiet
Vorlage
318/19
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Plastik, Glas und Plastiktüten im Bioabfall verursachen erheblichen Aufwand in der Kompostierungsanlage. Der Anteil dieser Störstoffe ist -nicht nur in Eschweiler- sondern im gesamten Gebiet des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (und auch bundesweit), in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Inzwischen müssen aus der Kompostierungsanlage in Würselen rd. 6 % des angelieferten Biomülls ausgeschleust und der MVA Weisweiler der Verbrennung zugeführt werden.

 

Auf der anderen Seite sind die Grenzwerte für Störstoffanteile in Komposten mit der Neufassung der einschlägigen Regelwerke weiter verringert worden und werden voraussichtlich im Zusammenhang mit dem großen Umweltthema „Mikroplastik“ noch weiter verschärft. Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) hat deshalb angekündigt, stark verunreinigte Bioabfall-Anlieferungen aus den Kommunen künftig an der Kompostierungsanlage abzuweisen bzw. der MVA Weisweiler zuzuführen und die Kosten der anliefernden Kommune in Rechnung zu stellen.

 

Da eine deutliche Verringerung der Störstoffanteile in der Biotonne dringend erforderlich ist, wird die AWA-Abfallberatung voraussichtlich Ende November/Anfang Dezember mit einer „überregionalen“ Öffentlichkeitsarbeit zur Biotonne beginnen (Radio, Aktuelle Stunde, Presseberichte, Buswerbung, Infostände usw). Leitmotiv dieser „Qualitätsoffensive zur Biotonne“ wird das als Anlage beigefügte Plakat sein, welches u.a. auf Großflächen-Werbetafeln in der Region zu finden sein wird. Neben diesen Plakaten sollen aber auch die Seitenwände der Müllfahrzeuge (in Eschweiler 4 Müllfahrzeuge) mit diesen Tafeln bzw. mit diesem Leitmotiv bestückt werden.

 

Die verbandsweite Öffentlichkeitsarbeit der AWA wird alleine für sich jedoch nicht ausreichen, so dass in den Kommunen zur Verbesserung der Bioabfall-Anlieferungen auch noch Kontrollen an den Biotonnen durchgeführt werden müssen. 

 

Bei den Kontrollen der Biotonne kommen ebenfalls wieder ZEW-weit drei verschiedene „Tonnenanhänger“ zum Einsatz (in grüner, gelber und roter Farbe).

 

grüner Tonnenanhänger bedeutet: keine Beanstandung, vorbildlich;

gelber Tonnenanhänger bedeutet: es gibt Handlungsbedarf, Behälter wird aber diesmal noch geleert;

roter Tonnenanhänger bedeutet: zu hoher Störstoffanteil, Behälter kann nicht geleert werden.

 

Kann ein Behälter nicht geleert werden, so gibt es für den Abfallbesitzer/für die Nutzer der Biotonne bislang nur die Möglichkeit, die Behälter nach zu sortieren und alle Störstoffe zu entfernen. Da dies aus hygienischen Gründen durchaus problematisch sein kann, bietet beispielsweise die Stadt Aachen eine gebührenpflichtige Nachleerung der Biotonne an. Seitens der Stadt Eschweiler (und nach hiesigem Kenntnisstand verbandsweit) ist deshalb beabsichtigt, eine Nachleerung der Biotonne in die Abfallsatzung und in die Abfallgebührensatzung neu  aufzunehmen. Entsprechende Satzungsänderungen sollen deshalb dem Stadtrat in seiner Sitzung am 03.12.2019 vorgelegt werden.


Die Kosten für sämtliche Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit (Großflächenplakate, Tafeln für die Müllfahrzeuge, Tonnenanhänger usw.) werden vom Zweckverband Entsorgungsregion West getragen.


Durch die Öffentlichkeitsarbeit und durch die Kontrollen der Biotonnen wird Personal im Fachbereich Abfallwirtschaft (Abt. 601) und beim Baubetriebshof (Abt. 663) gebunden.