hier: Umsetzung der Maßnahmen
1. Der
Rat der Stadt Eschweiler beschließt „Eschweilers Klimaschutzteilkonzept
Mobilität“ (ESKLIMO) als Handlungsfahrplan
für die Verkehrsplanung und –entwicklung der nächsten Jahre, um durch
verschiedene Maßnahmen,
insbesondere die Förderung des Radverkehrs in Eschweiler, die durch den
motorisierten Verkehr verursachten CO2-Emissionen
deutlich zu senken und hierdurch die Attraktivität der Stadt Eschweiler nachhaltig zu steigern.
2. Der Rat der Stadt Eschweiler beauftragt die
Verwaltung, vorbehaltlich einer öffentlichen Förderung und vorbehaltlich der
Beschlussfassung über den Haushalt 2020, die Maßnahmen der Tabelle 2
haushaltsverträglich umzusetzen.
3. Der
Rat der Stadt Eschweiler beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich einer
öffentlichen Förderung, für die Organisation
und Koordination der Maßnahmenumsetzung des ESKLIMO eine Personalstelle
„Kommunales Mobilitätsmanagement“ zu
schaffen.
„Eschweilers Klimaschutzteilkonzept Mobilität“ (ESKLIMO) (vgl. VV
227/19), das unter Mitwirkung zahlreicher Akteure von Januar 2018 bis August
2019 vom Büro für Stadt- und Verkehrsplanung BSV Aachen erstellt wurde, bildet
den konzeptionellen und strategischen Rahmen für die Verkehrsplanung und
–entwicklung der nächsten Jahre in der Stadt Eschweiler. Ziel ist es, durch die
Umsetzung des umfassenden Handlungsprogramms des ESKLIMO die verkehrsbedingten
CO2-Emissionen und den Anteil des motorisierten Individualverkehrs
(MIV) in der Stadt zu reduzieren und hierdurch die Attraktivität der Stadt
Eschweiler nachhaltig zu steigern.
Aus Anlass eines Antrages der SPD-Fraktion für die Erstellung eines
Mobilitätskonzeptes aus dem Jahr 2016 wurde nach einer weiteren Konkretisierung
eine Förderung für die Erstellung eines Klimaschutzteilkonzeptes Mobilität beim
Projektträger Jülich beantragt. Die Bewilligung datiert vom 20.10.2017.
Den Fördervorgaben folgend, berücksichtigt das ESKLIMO hierbei alle
Handlungsfelder kommunaler Mobilität (Rad- und Fußverkehr, Motorisierter
Individualverkehr (MIV), öffentlicher (und hier auch schienengebundener)
Personennahverkehr (ÖPNV/SPNV) und Lieferverkehre). Schwerpunkt der
Ausarbeitung ist der Radverkehr, da hier durch infrastrukturelle Maßnahmen
bereits kurzfristig, und nach Umsetzung aller aufgeführten Vorhaben, eine
erhebliche Verlagerung des Verkehrsaufkommens auf das umweltverträgliche
Verkehrsmittel Rad erreicht wird. Eine im ESKLIMO prognostizierte Erhöhung des
Anteils des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen (Modal Split) um 11%-Punkte
auf 17% (heute 6%) führt trotz steigender Einwohner- und Arbeitsplatzzahlen zu
einer Reduzierung des MIV. Die Stadt, insbesondere die Innenstadt und das
Stadtzentrum, können hierdurch an Aufenthaltsqualität und Attraktivität
gewinnen, da sich durch die Reduktion des MIV-Anteils weniger Bedarf an
Parkraum ergibt. Der Parkdruck in der Innenstadt wird sich verringern, eine
Umnutzung von Flächen des ruhenden Verkehrs für höherwertige Nutzungen
erscheinen möglich. Zudem wird durch die Verbesserung der
Radverkehrsinfrastruktur die Sicherheit beim Radfahren, insbesondere für
Schüler und Senioren, deutlich erhöht, was sich perspektivisch in der
Unfallstatistik der Stadt niederschlagen wird.
Ein erster wichtiger Meilenstein bei der Bearbeitung des ESKLIMO war die
Durchführung eines Workshops. Dieser fand am 24.01.2018 im Rathaus unter
Beteiligung der Verwaltungsspitze, den Amts- und Abteilungsleitern und
Vertretern der Politik statt. Weiterhin wurde anhand eines Zwischenergebnisses
ein Meinungsbild auf der „Straße“ eingeholt. Am Rande des Stadtfestes am
02.09.2018 wurde ein Präsentationsstand durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung
und Vertretern des Planungsbüros betrieben. Hier wurden die ersten Ergebnisse
vorgestellt und aus den Rückmeldungen der zahlreichen interessierten Bürger
konnten verschiedene Ziele für die weitere Bearbeitung formuliert werden.
Gleiches wurde nochmals im Rahmen eines weiteren Workshops am 12.09.2019 mit
Vertretern aus Politik, Verwaltung und externen Akteuren aus dem Bereich
Mobilität durchgeführt.
Um eine entsprechende Steigerung des Verkehrsmittelanteils von ÖPNV und
SPNV zu erreichen, sind zahlreiche Maßnahmen zur Attraktivierung, wie z.B. die
Erhöhung der Taktzeiten, der Ausbau bzw. die Umstrukturierung des Liniennetzes
und die Verbesserung der Tarifstrukturen erforderlich. Da die Stadt selbst
nicht Aufgabenträgerin für den ÖPNV/SPNV ist, ist der unmittelbare
Handlungsspielraum der Stadt zur Verbesserung des ÖPNV/SPNV-Angebotes
beschränkt. Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Aachener
Verkehrsverbunds AVV besteht jedoch die Möglichkeit, den aktualisierten Bedarf
für die Nutzung von Bus und Bahn in die Planung einzubringen. Eine umfangreiche
Analyse der bestehenden Strukturen sowie eine fundierte Prognose des
zukünftigen Bedarfes war jedoch nicht Gegenstand des ESKLIMO. Auf Grund der
Komplexität der ÖPNV-/SPNV-Strukturen kann hier nur ein eigenständiges
ÖPNV-/SPNV-Bedarfskonzept die zur Anpassung des ÖPNV-/SPNV-Angebotes
notwendigen Daten liefern. Die Einführung eines eigenständigen verbilligten
City-Tarifs oder ein verbilligtes Jahresabo könnte zwar die Attraktivität
steigern, eine strukturelle Verbesserung wird es aber sicherlich nur durch die
Anpassung der Taktzeiten und der Linienstruktur geben. Dies kann jedoch nur
durch ein entsprechendes Konzept erarbeitet werden.
Das ESKLIMO enthält einen umfassenden Maßnahmenkatalog, der sich über
alle o.g. Handlungsfelder erstreckt. Da der Radverkehr hier einen deutlichen
Schwerpunkt einnimmt, beziehen sich die detaillierten Handlungsempfehlungen auf
die Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr. Da alle Maßnahmen auf
Grund des Kostenumfangs und der durch die Umsetzung zu bindenden personellen
Ressourcen nur sukzessive über einen Zeitraum von vielen Jahren zu realisieren
sind, wurden diese priorisiert und unterteilt in kurzfristig (in den nächsten 2
Jahren), mittelfristig (in den nächsten 2 bis 5 Jahren) und langfristig
(Umsetzung erst nach 5 Jahren und später) umzusetzende Maßnahmen. Bei der
Aufteilung wurden die Aspekte Bedeutung im Radwegenetz (Netzhierarchie),
Zuständigkeit (Baulastträgerschaft), Relevanz (Qualitätspotenzial) sowie
Bauprogramm (Straßen- und Kanalbau) berücksichtigt.
Das Ergebnis der Priorisierung stellt sich, wie in Tabelle 1 aufgeführt,
dar.
Tabelle 1: Im ESKLIMO
priorisierte, kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen
Maßnahmen ID |
Bild im ESKLIMO Anlagenband |
Streckenabschnitt |
Maßnahme |
vorauss. Kosten (brutto) |
1.0 |
A-86 |
Liebfrauenstr. –
Hehlrather Str. |
Fahrradstraße |
40.700 € |
1.1 |
A-86 |
Franz-Liszt-Str. –
Hehlrather Str. – |
Fahrradstraße |
117.800 € |
1.2, 1.3, 1.4 |
A-86 |
Peter-Paul-Str.-
Eichendorffstr. - Eduard-Mörike-Str. – Oststr. – Saarstr. |
Fahrradstraße |
280.500 € |
3.3 |
A-86 |
Uferstr. – Patternhof |
Fahrradstraße |
111.400 € |
6.5 |
A-86 |
Dechant-Deckers-Str.
– Franzstr. – Bourscheidtstr. |
Fahrradstraße |
117.800 € |
18.1.1 |
A-90 |
Fronhover Str. |
Beleuchtung |
24.400 € |
13.0 |
A-89 |
Radweg entlang der
Halde |
Verbesserung gem.
Geh-/Radweg |
333.800 € |
19.1 |
A-90 |
Jülicher Str. |
Benutzungspflicht
aufhebenàNebenanlage kann als sog. Sonstiger Radweg
weiterhin genutzt werden |
0 € |
|
|
|
|
|
Die Verwaltung hat diese Maßnahmen noch einmal hinsichtlich der derzeit
verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen geprüft und für die erste
Umsetzungsphase aus dem o.g. Katalog folgende Maßnahmen bestimmt:
Tabelle 2: Von der
Verwaltung empfohlene, priorisierte und kurzfristig umzusetzende Maßnahmen
Maßnahmen ID |
Bild im
ESKLIMO Anlagenband |
Streckenabschnitt |
Maßnahme |
vorauss.
Kosten (brutto) |
1.0 |
A-86 |
Liebfrauenstr. – Hehlrather Str. |
Fahrradstraße |
40.700 € |
1.3 |
A-86 |
Eduard-Mörike-Str. – Oststr. |
Fahrradstraße |
83.500 € |
1.4 |
A-86 |
Saarstr. |
Fahrradstraße und sonstige
Handlungsempfehlung |
72.800 € |
3.3 |
A-86 |
Uferstr. – Patternhof |
Fahrradstraße
und sonstige Handlungsempfehlung |
111.400 € |
6.5 |
A-86 |
Dechant-Deckers-Str. – Franzstr. –
Bourscheidtstr. |
Fahrradstraße |
117.800 € |
|
|
|
Bausumme |
426.200 € |
|
|
|
Planungsleistungen 10% |
42.620 € |
|
|
|
Gesamt Finanzbedarf |
468.820 € |
Die in Tabelle 2 aufgeführten Maßnahmen sind ausschließlich
Umgestaltungsmaßnahmen der genannten Straßen(-abschnitte) zu Fahrradstraßen.
Auf diesen Strecken abseits der Hauptrouten ist auf Grund der Anbindung der
Ortsteile an das Zentrum und die Anbindung der weiterführenden Schulen an das
priorisierte Radwegenetz bereits heute ein verstärkter Radverkehr, und in
Zukunft nach Umgestaltung mit einem hohen Fahrradverkehrsaufkommen zu rechnen.
Weitere Ausführungen dazu sind dem Abschlussbericht des ESKLIMO (vgl. VV 227/19)
zu entnehmen.
Für die o.g. Maßnahmen sind insgesamt Kosten in Höhe von rund 470.000 €
(brutto) inkl. Planungskosten kalkuliert.
Aktuell können diese Maßnahmen über die Nationale Klimaschutzinitiative
(NKI) und dort über die Kommunalrichtlinie gefördert werden. Der für
Antragsteller aus den vier Braunkohlerevieren um 15% erhöhte Fördersatz beträgt
für die Maßnahmen „Fahrradstraßen“ und „Neuanlage- bzw. Umgestaltung von
Fahrradwegen“ maximal 55% bei einem maximalen Investitionszuschuss von 500.000
€ je Antrag.
Die Richtlinie zur Förderung der Nahmobilitat in den Städten, Gemeinden
und Kreisen des Landes NRW (FöRi-Nah), die bisher eine Förderung von bis zu 80%
für Fahrradstraßen vorsah, endet 2019. Da zwar eine Weiterführung dieses
Landesförderprogramms von Seiten der Bezirksregierung Köln in Aussicht gestellt
wird, bisher aber dazu keine offizielle Richtlinie verabschiedet wurde, kann
diese derzeit auch in der haushaltsrechtlichen Betrachtung nicht berücksichtigt
werden.
Weitere Fördermöglichkeiten bzw. hier zu kombinierende Förderungen sowie
deren tatsächliche Förderhöhen können erst bei konkreter Maßnahmenplanung
abgefragt werden. In naher Zukunft ist aber zu erwarten, dass die Förderung im
Bereich der umweltverträglichen Mobilität weiter ausgebaut wird.
Unter Ansatz der o.g. Förderquoten ergibt sich folgende
Finanzierungsübersicht:
Tabelle 3:
Finanzierungsplan
Maßnahmen |
Kostenansatz (brutto) |
Förderquote max. |
max. Zuschuss |
verbleibender Eigenanteil |
Fahrradstraßen |
468.820 € |
55 % |
257.851 € |
210.969 € |
Nach überschlägiger Kalkulation verbleibt derzeit ein
Finanzierungseigenanteil für die Stadt in Höhe von rund 211.000 €.
Diese kurzfristig zu realisierenden Maßnahmen sind ein erster wichtiger
Schritt, die Mobilität in Eschweiler nachhaltiger zu gestalten und ein erstes
wichtiges Zeichen, dem Radverkehr mehr Bedeutung zukommen zu lassen. Weitere
wichtige Maßnahmen auf dem Weg zur Umsetzung des ESKLIMO müssen dem folgen.
Neben Maßnahmen in die Ertüchtigung und den Ausbau oder die Umgestaltung
der Fahrradinfrastruktur werden im ESKLIMO organisatorische und strukturelle
Maßnahmen empfohlen, die unter kommunales Mobilitätsmanagement zu fassen sind.
Hierzu zählen die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung in Kombination mit
der Einführung von Bewohnerparken innerhalb der bestehenden Umweltzone, die
Förderung der Elektromobilität und die Etablierung eines Schulischen
Mobilitätsmanagements. Insbesondere letztgenannte Maßnahme ist unter dem
Gesichtspunkt der Bewusstseinsförderung für nachhaltige Mobilität von
besonderer Bedeutung, da hier das größte Potenzial einer Mobilitätsveränderung
gesehen wird. Die Beseitigung der „Eltern-Taxi“-Problematik bei gleichzeitiger
Gesundheitsförderung durch die nachhaltige Sensibilisierung der Schüler und
ihrer Eltern stehen hier im Fokus.
Die Umsetzung all dieser Maßnahmen, die auch eine starke Öffentlichkeitsarbeit und Partizipation der Bevölkerung voraussetzt, kann nur durch eine koordinierende Stelle in der Stadtverwaltung umgesetzt werden. Daher empfiehlt die Verwaltung, vorbehaltlich einer öffentlichen Förderung, für die Organisation und Koordination der Maßnahmenumsetzung des ESKLIMO eine Personalstelle „Kommunales Mobilitätsmanagement“ zu schaffen. Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative NKI, dort im Bereich Nachhaltige Mobilität, kann eine solche Personalstelle für einen Zeitraum von 2 Jahren zu 65% gefördert werden. Zusätzlich dazu steht der Stadt als vom Strukturwandel betroffene Kommune ein erhöhter Fördersatz von bis zu 80% zu. Eine Anschlussfinanzierung der Personalstelle für ein weiteres Jahr mit einem reduzierten Fördersatz von 55% besteht ebenso.
Für die Durchführung der baulichen Maßnahmen sind insgesamt 468.820 € inkl. Planungsleistungen veranschlagt. Im Finanzplan im Produkt 125410101 „Gemeindestraßen“ und dort im Sachkonto 09110002 unter der IV19AIB009 „Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes“ sind 50.000 € für das HH-Jahr 2020 sowie eine Verpflichtungsermächtigung von 100.000 € für das Jahr 2021 veranschlagt. 50.000 € stehen darüber hinaus für das aktuell laufende Haushaltsjahr 2019, und damit insgesamt 200.000 € für die Jahre 2019-2021 zur Verfügung. Hierbei bedarf es noch einer Prüfung der Zuordnung der diversen Maßnahmen inwiefern es sich dabei um investive oder konsumtive Ausgaben handelt. Eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung der Haushaltsanmeldungen wird haushaltsverträglich im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.
Den aktuell gültigen Fördersatz der Kommunalrichtlinie in Höhe von max. 55% vorausgesetzt, sind für die Durchführung der ersten Maßnahmen Haushaltsmittel in Höhe von 468.820 € erforderlich. Da eine zeitliche Abfolge der einzelnen Maßnahmenschritte derzeit nicht kalkulierbar ist, ist eine detaillierte Kostenverteilung über die Haushaltsjahre 2019-2021 derzeit auch nicht möglich.
Die Einstellung eines Mobilitätsmanagers kann über die Kommunalrichtlinie für zwei Jahre bis zu 80% gefördert werden. Eine Anschlussfinanzierung für ein Jahr mit einer Förderquote von 55% ist möglich. Für die ersten beiden Jahre sind Kosten von ca. 200.000 € inkl. Sachmittel zu veranschlagen. Bei einem Fördersatz von 80% kann ein Zuschuss von 160.000 € erwartet werden. 40.000 € Eigenmittel sind auf zwei Jahre verteilt anzusetzen. Eine Deckung der Eigenmittel kann über die Haushaltsansätze im Produkt 095110101 „Nachhaltige Stadtentwicklung Eschweiler 2030“ sichergestellt werden.
Die Umsetzung der baulichen und der sonstigen Maßnahmen des ESKLIMO bindet personelle Kapazitäten im Amt 66 bzw. in der Stabsstelle Nachhaltige Entwicklung.