Betreff
Moderne Sportstätte 2022
Vorlage
306/19
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


In der Sitzung am 26.06.2019 wurde der Sportausschuss mündlich über das Landesförderprogramm

„Moderne Sportstätte 2022“ informiert.

 

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung, Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten und Sportanlagen sowie die begleitende sportfachlich notwendige Infrastruktur unter besonderer Berücksichtigung einer energetischen Ertüchtigung, digitaler Modernisierung, der Herstellung von Barrierefreiheit (-armut) und Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Verletzungen und Schäden im Sport. Der Erwerb von Sportstätten ist von der Förderung ausgeschlossen.

 

Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger im Sinne des Landesförderprogramms sind

 

a) gemeinnützige, rechtsfähige Sportorganisationen,

b) Gemeinden und Gemeindeverbände und

c) sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie natürliche Personen.

 

Für gemeinnützige, rechtsfähige Sportorganisationen beträgt die Förderung grundsätzlich:

a) bei einer Förderhöhe von 10 000 Euro bis 100 000 Euro 50 Prozent bis höchstens 90 Prozent,

b) bei einer Förderhöhe von mehr als 100 000 Euro bis 1 000 000 Euro 50 Prozent bis höchstens 85 Prozent und

c) bei einer Förderhöhe von mehr als 1 000 000 Euro 50 Prozent bis höchstens 80 Prozent

 

Um in den Genuss der Fördermittel zu kommen, müssen für Sportvereine zwei Voraussetzungen erfüllt sein.

 

Voraussetzung 1: Der Sportverein hat die Doppelmitgliedschaft, d.h. er ist Mitglied eines Stadtsportbundes sowie Mitglied in einem Sport-Fachverband. Dabei muss mindestens eine der Mitgliedschaften bereits vor dem 15.10.2018 bestanden haben und die jeweils noch ausstehende Mitgliedschaft zur Antragstellung (Phase 2, Schritt 4) beantragt werden.

 

Voraussetzung 2: Die Sportanlage ist im Eigentum des Antragstellers/der Antragstellerin oder ist ihm/ihr in einem langfristigen Pacht-/Mietverhältnis (mindestens 10 Jahre ab Antragstellung) zugesichert. Der Verein muss dabei wirtschaftlicher Träger sein, d.h. zuständig für „Dach und Fach“.

 

Falls diese Voraussetzungen erfüllt sind, reicht der Sportverein nach Beratung durch den vor Ort zuständigen Stadtsportverband über das Förderportal des Landessportbundes NRW eine Projektskizze ein, die aus einer Beschreibung des Vorhabens und einem Kosten- und Finanzierungsplan besteht. Aus den eingereichten Projektskizzen erstellt der zuständige Stadtsportverband eine Förderliste /Förderempfehlung als Beschlussvorlage für die Staatskanzlei.

 

Zwischenzeitlich hat ein Abstimmungsgespräch über das weitere Vorgehen bei vorliegenden Anträgen zwischen dem Stadtsportverband und Vertretern der Verwaltung stattgefunden.

 

Die Eschweiler Vereine wurden über das Landesförderprogramm informiert (Anlage I).

 

Die Richtlinien zu „Moderne Sportstätte 2022“ sind als Anlage II beigefügt.

 

Das Förderportal des Landessportbundes ist ab dem 01. Oktober unter

 

https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite

 

zu erreichen.

 


Finanzielle Auswirkungen sind zurzeit noch nicht abzusehen, da im ersten Zug die Vereine Empfänger der Zuwendungen sind. Für evt. Folgekosten haben ebenfalls die Vereine aufzukommen.

 


Es sind zunächst keine personellen Auswirkungen für die Stadt zu erwarten.