Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
In der Sitzung am 26.06.2019 wurde der Sportausschuss mündlich über das
Landesförderprogramm
„Moderne Sportstätte 2022“ informiert.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen zur Modernisierung,
Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung, Umbau und Ersatzneubau von
Sportstätten und Sportanlagen sowie die begleitende sportfachlich notwendige
Infrastruktur unter besonderer Berücksichtigung einer energetischen
Ertüchtigung, digitaler Modernisierung, der Herstellung von Barrierefreiheit
(-armut) und Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Verletzungen und Schäden im
Sport. Der Erwerb von Sportstätten ist von der Förderung ausgeschlossen.
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger im Sinne
des Landesförderprogramms sind
a) gemeinnützige, rechtsfähige
Sportorganisationen,
b) Gemeinden und
Gemeindeverbände und
c) sonstige juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts sowie natürliche Personen.
Für gemeinnützige, rechtsfähige Sportorganisationen beträgt die Förderung
grundsätzlich:
a) bei einer Förderhöhe von 10 000 Euro bis 100 000
Euro 50 Prozent bis höchstens 90 Prozent,
b) bei einer Förderhöhe von mehr als 100 000 Euro
bis 1 000 000 Euro 50 Prozent bis höchstens 85 Prozent und
c) bei einer Förderhöhe von mehr als 1 000 000 Euro 50 Prozent bis
höchstens 80 Prozent
Um in den Genuss der Fördermittel zu kommen, müssen für Sportvereine
zwei Voraussetzungen erfüllt sein.
Voraussetzung 1: Der
Sportverein hat die Doppelmitgliedschaft, d.h. er ist Mitglied eines
Stadtsportbundes sowie Mitglied in einem Sport-Fachverband. Dabei muss
mindestens eine der Mitgliedschaften bereits vor dem 15.10.2018 bestanden haben
und die jeweils noch ausstehende Mitgliedschaft zur Antragstellung (Phase 2,
Schritt 4) beantragt werden.
Voraussetzung 2: Die
Sportanlage ist im Eigentum des Antragstellers/der Antragstellerin oder ist
ihm/ihr in einem langfristigen Pacht-/Mietverhältnis (mindestens 10 Jahre ab
Antragstellung) zugesichert. Der Verein muss dabei wirtschaftlicher Träger sein,
d.h. zuständig für „Dach und Fach“.
Falls diese
Voraussetzungen erfüllt sind, reicht der Sportverein nach Beratung durch den
vor Ort zuständigen Stadtsportverband über das Förderportal des
Landessportbundes NRW eine Projektskizze ein, die aus einer Beschreibung des
Vorhabens und einem Kosten- und Finanzierungsplan besteht. Aus den
eingereichten Projektskizzen erstellt der zuständige Stadtsportverband eine
Förderliste /Förderempfehlung als Beschlussvorlage für die Staatskanzlei.
Zwischenzeitlich hat
ein Abstimmungsgespräch über das weitere Vorgehen bei vorliegenden Anträgen
zwischen dem Stadtsportverband und Vertretern der Verwaltung stattgefunden.
Die Eschweiler
Vereine wurden über das Landesförderprogramm informiert (Anlage I).
Die Richtlinien zu „Moderne
Sportstätte 2022“ sind als Anlage II beigefügt.
Das Förderportal des
Landessportbundes ist ab dem 01. Oktober unter
https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite
zu erreichen.
Finanzielle Auswirkungen sind zurzeit noch nicht abzusehen, da im ersten Zug die Vereine Empfänger der Zuwendungen sind. Für evt. Folgekosten haben ebenfalls die Vereine aufzukommen.
Es sind zunächst keine personellen Auswirkungen für die Stadt zu erwarten.