Der Antrag des SV-OG Eschweiler 1920 wird abgelehnt.
Mit dem als Anlage
beigefügten Schreiben vom 02.05.2019 beantragte der Verein für Deutsche
Schäferhunde, Ortsgruppe Eschweiler 1920, einen Zuschuss in Höhe von 1.400 €
zur Beschaffung eines Sitzrasenmähers (siehe auch Verwaltungsvorlage 181/19).
Auf das auch als Anlage beigefügte Anschreiben vom 13.05.2019 hat der Verein
trotz des Hinweises auf die Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen zur
Förderung des Sports bis zum Erstellen der Vorlage nicht reagiert.
Der Verein ist kein
Mitglied im Stadtsportverband.
Gemäß § 4 A) 2. der
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports entscheidet
der Sportausschuss über Anträge von Vereinen, die nicht Mitglied im
Stadtsportverband Eschweiler sind.
Da der Verein die im Rahmen des § 5 Punkt 2 der oben erwähnten Richtlinien angefragten Unterlagen nicht eingereicht hat, schlägt die Verwaltung vor, den Antrag des SV-OG Eschweiler 1920 wegen fehlender Mitwirkung abzulehnen.
Keine finanziellen Auswirkungen
Keine personellen
Auswirkungen