hier: Konzertplanung und Finanzierungsplan für das Jahr 2020
1. Der im
Sachverhalt und in der Anlage bezeichneten Konzertplanung wird zugestimmt.
2. Die
Finanzaufstellung wird zur Kenntnis genommen.
3. Der Städtischen
Musikgesellschaft Eschweiler e.V. wird gemäß der Richtlinien der Stadt
Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung nach Ziffer
5.5 ein Betrag in Höhe von 6.500,00 € nach Rechtskraft des Haushaltsplanes 2020
zur Verfügung gestellt.
Auf der Grundlage
des § 8 Absatz 2 Buchstabe j) der Zuständigkeitsordnung zur Hauptsatzung der
Stadt Eschweiler sowie § 10 Absatz 2 Satz 3 der Satzung der Städtischen
Musikgesellschaft Eschweiler e.V. sind die Konzertplanung und der
Finanzierungsplan der Städtischen Musikgesellschaft Eschweiler e.V. dem
Kulturausschuss der Stadt Eschweiler zur Beschlussfassung vorzulegen.
In Ziffer 5.5 der
„Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur
Kulturförderung“ ist geregelt, dass die Städtische Musikgesellschaft Eschweiler
e.V. einen Zuschuss in Höhe von 6.500,00 € erhält. Die Auszahlung erfolgt nach
Ziffer 5.7 nach Rechtskraft des Haushalts für das jeweils laufende Jahr.
In der Sitzung des
Kulturausschusses am 08.12.2004 (vgl. Verwaltungsvorlage Nummer 403/04) wurde
u.a. der folgende Beschluss einstimmig gefasst:
„… eine
grundsätzliche Förderwürdigkeit der Arbeit der Städt. Musikgesellschaft
Eschweiler e.V. wird anerkannt. Die Auszahlung des Zuschusses kann erst nach
Bestandskraft der Haushaltssatzung 2005 erfolgen. Der Kulturausschuss hegt aber
die Erwartung, dass die Durchführung von Konzerten und Auftritten stärker als
bisher und weitergehend aus eigenen Rückeinnahmen, wie Eintritts- und
Sponsorengelder, finanziert wird.“
In diesem Zusammenhang
wurde seitens der Ausschussmitglieder gebeten, bei zukünftigen
Verwaltungsvorlagen eine spezifische Einnahmen- und Ausgabenstruktur der
Konzerte beizufügen.
Um diesen Anliegen
Rechnung zu tragen, wurden die entsprechenden Daten zusammengeführt und als Anlage
I bis III beigefügt. Bei den angegebenen Einnahmen und Ausgaben ab dem
Weihnachtskonzert 2019 handelt es sich um Schätzkosten. Die Einnahmen- und
Ausgabenstruktur der zuletzt durchgeführten Konzerte ist zum Vergleich
beigefügt.
Für das kommende
Jahr sind ein Frühjahrskonzert und ein Weihnachtskonzert (Anlage II)
geplant.
Der als Anlage
III beigefügte Finanzierungsplan zeigt, dass die Städtische
Musikgesellschaft auf die Bezuschussung der Stadt Eschweiler angewiesen ist, um
weiterhin den gewohnt hohen Standard bei den Konzerten bieten zu können. Der
Finanzierungsplan weist einen Gewinn von 545,00 € aus, allerdings bereits
vorbehaltlich des städtischen Zuschusses von 6.500,00 €, der seit dem
Haushaltsjahr 2019 erhöht wurde. Hier sind jedoch die Einnahmen aus
Mitgliedsbeiträgen sowie mögliche Spenden noch nicht berücksichtigt. Das Konto
der Städtischen Musikgesellschaft weist zum 26.09.2019 einen Kontostand in Höhe
von 2.546,05 € auf. Von diesem Betrag sind jeweils noch 400,00 € für die Monate
September bis Dezember 2019 an die musikalische Leitung zu bezahlen, sowie die
monatlichen Abrechnungen der Sparkasse Aachen. Des Weiteren folgt im Dezember
das diesjährige Weihnachtskonzert, dessen Ausgaben und Einnahmen noch nicht
genau erfasst werden können.
Um die Finanzierung
zu gewährleisten, ist die Städt. Musikgesellschaft weiterhin auf die Auszahlung
des Zuschusses angewiesen. Ansonsten können vorgesehene Konzerte nicht
vorfinanziert und somit nicht durchgeführt werden.
Für das Haushaltsjahr 2020 wurde ein Zuschuss in Höhe von 6.500,00 € bei Sachkonto 53118030 (Zuschuss an „Städtische Musikgesellschaft“) bei Produkt 042810101 (Kulturveranstaltungen und –förderungen) vorgesehen.
Bei dem Zuschuss an die Städtische Musikgesellschaft handelt es sich um eine freiwillige Leistung.
Keine personellen Auswirkungen