Betreff
Städtische Musikgesellschaft e.V.;
hier: Konzertplanung und Finanzierungsplan für das Jahr 2020
Vorlage
293/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

1. Der im Sachverhalt und in der Anlage bezeichneten Konzertplanung wird zugestimmt.

 

2. Die Finanzaufstellung wird zur Kenntnis genommen.

 

3. Der Städtischen Musikgesellschaft Eschweiler e.V. wird gemäß der Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung nach Ziffer 5.5 ein Betrag in Höhe von 6.500,00 € nach Rechtskraft des Haushaltsplanes 2020 zur Verfügung gestellt.

 


Auf der Grundlage des § 8 Absatz 2 Buchstabe j) der Zuständigkeitsordnung zur Hauptsatzung der Stadt Eschweiler sowie § 10 Absatz 2 Satz 3 der Satzung der Städtischen Musikgesellschaft Eschweiler e.V. sind die Konzertplanung und der Finanzierungsplan der Städtischen Musikgesellschaft Eschweiler e.V. dem Kulturausschuss der Stadt Eschweiler zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

In Ziffer 5.5 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ ist geregelt, dass die Städtische Musikgesellschaft Eschweiler e.V. einen Zuschuss in Höhe von 6.500,00 € erhält. Die Auszahlung erfolgt nach Ziffer 5.7 nach Rechtskraft des Haushalts für das jeweils laufende Jahr.

 

In der Sitzung des Kulturausschusses am 08.12.2004 (vgl. Verwaltungsvorlage Nummer 403/04) wurde u.a. der folgende Beschluss einstimmig gefasst:

„… eine grundsätzliche Förderwürdigkeit der Arbeit der Städt. Musikgesellschaft Eschweiler e.V. wird anerkannt. Die Auszahlung des Zuschusses kann erst nach Bestandskraft der Haushaltssatzung 2005 erfolgen. Der Kulturausschuss hegt aber die Erwartung, dass die Durchführung von Konzerten und Auftritten stärker als bisher und weitergehend aus eigenen Rückeinnahmen, wie Eintritts- und Sponsorengelder, finanziert wird.“

In diesem Zusammenhang wurde seitens der Ausschussmitglieder gebeten, bei zukünftigen Verwaltungsvorlagen eine spezifische Einnahmen- und Ausgabenstruktur der Konzerte beizufügen.

 

Um diesen Anliegen Rechnung zu tragen, wurden die entsprechenden Daten zusammengeführt und als Anlage I bis III beigefügt. Bei den angegebenen Einnahmen und Ausgaben ab dem Weihnachtskonzert 2019 handelt es sich um Schätzkosten. Die Einnahmen- und Ausgabenstruktur der zuletzt durchgeführten Konzerte ist zum Vergleich beigefügt.

 

Für das kommende Jahr sind ein Frühjahrskonzert und ein Weihnachtskonzert (Anlage II) geplant.

 

Der als Anlage III beigefügte Finanzierungsplan zeigt, dass die Städtische Musikgesellschaft auf die Bezuschussung der Stadt Eschweiler angewiesen ist, um weiterhin den gewohnt hohen Standard bei den Konzerten bieten zu können. Der Finanzierungsplan weist einen Gewinn von 545,00 € aus, allerdings bereits vorbehaltlich des städtischen Zuschusses von 6.500,00 €, der seit dem Haushaltsjahr 2019 erhöht wurde. Hier sind jedoch die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen sowie mögliche Spenden noch nicht berücksichtigt. Das Konto der Städtischen Musikgesellschaft weist zum 26.09.2019 einen Kontostand in Höhe von 2.546,05 € auf. Von diesem Betrag sind jeweils noch 400,00 € für die Monate September bis Dezember 2019 an die musikalische Leitung zu bezahlen, sowie die monatlichen Abrechnungen der Sparkasse Aachen. Des Weiteren folgt im Dezember das diesjährige Weihnachtskonzert, dessen Ausgaben und Einnahmen noch nicht genau erfasst werden können.

 

Um die Finanzierung zu gewährleisten, ist die Städt. Musikgesellschaft weiterhin auf die Auszahlung des Zuschusses angewiesen. Ansonsten können vorgesehene Konzerte nicht vorfinanziert und somit nicht durchgeführt werden.

 


Für das Haushaltsjahr 2020 wurde ein Zuschuss in Höhe von 6.500,00 € bei Sachkonto 53118030 (Zuschuss an „Städtische Musikgesellschaft“) bei Produkt 042810101 (Kulturveranstaltungen und –förderungen) vorgesehen.

 

Bei dem Zuschuss an die Städtische Musikgesellschaft handelt es sich um eine freiwillige Leistung.


Keine personellen Auswirkungen