Betreff
Barrierefreier Zugang zur katholischen Kirche und zum Friedhof Weisweiler
Vorlage
291/19
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Mit Verwaltungsvorlage 127/19 wurden im Mai 2019 der Behindertenbeirat und der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss darüber informiert, dass bezüglich des Wunsches zur Realisierung einer barrierefreien Zuwegung zur Kirche und zum Friedhof in Weisweiler zwischenzeitlich von der Kirchengemeinde St. Severin eine hälftige Kostenbeteiligung und eine Übernahme des Winterdienstes zugesagt wurde. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund dieser positiven Signale wurde die Verwaltung nach unisono befürwortender Diskussion beauftragt, mit den Planungen zu beginnen und diese im Jahr 2020 umzusetzen.

 

Ein Höhenaufmaß des Friedhofes und des benachbarten ehemaligen Schulhofes liegt aktuell noch nicht vor.  Da der zu überwindende Höhenunterschied und somit auch die Länge der Rampe noch nicht bekannt ist, kann zum heutigen Zeitpunkt auch noch keine hinreichend belastbare Kostenermittlung vorgelegt werden.

 

Losgelöst von einer Kostenermittlung soll aber schon jetzt der erste Entwurf einer Planung vorgestellt werden (siehe Anlage, Entwurfsskizze).

 

Demnach beginnt die Rampe ungefähr auf Höhe der Auffahrt zum Schulhof und führt Richtung Friedhof/Friedhofsmauer, bevor Sie dann vor der vorhandenen Treppe abknickt und auf das fast ebene und asphaltierte Schulhofgelände führt. Der weitere Weg führt dann an den drei vorhandenen Bäumen vorbei (aufgrund starker und oberflächennaher Wurzeln ist ein Mauerdurchbruch hier nicht möglich) ungefähr 20 m auf das Schulhofgelände, bevor im Bereich einer Gräberlücke der Durchgang gebrochen werden kann. Von da aus kann der vorhandene Friedhofsweg (der im Abstand von 3 m parallel zur Friedhofsmauer läuft) Richtung Kirche bzw. auf das Friedhofsgelände genommen werden. Kurz vor der Kirche muss allerdings noch eine vorhandene, ca. 20 cm hohe Treppenstufe „überwunden“ werden. Ob dies durch eine Absenkung des Weges oder durch eine etwas andere Wegeführung geschieht, ist abhängig vom Höhennivellement, welches jetzt im Oktober durchgeführt wird.

 

Auf drei Punkte im Zusammenhang mit der barrierefreien Zuwegung wird bereits jetzt hingewiesen:

 

  1. Die Friedhofsmauer steht unter Denkmalschutz, sodass das Benehmen mit der Denkmalbehörde hergestellt werden muss.
  2. Entlang des Weges ist sowohl auf dem Schulhofgelände als auch im weiteren Verlauf auf dem Friedhof eine Beleuchtung erforderlich.
  3. Die Rampe (Breite mind. 1,2 m) sollte alleine schon aus Kostengründen vor der niedrigen Mauer verlaufen, welche den Parkplatz vom Schulhofgelände trennt. Hierdurch wird die Parkfläche eingeengt bzw. es fallen Parkflächen weg.

 


Eine Kostenermittlung kann erst nach Vorliegen eines Höhennivellements vorgelegt werden. Die katholische Kirchengemeinde St. Severin hat eine hälftige Kostenübernahme zugesagt.


Im Rahmen der Planung und der Bauausführung wird Personal beim Hochbauamt gebunden.