hier: Antrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen
Alternative A)
Dem Antrag des
Orchesters Freiwillige Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V. vom 30.08.2019 auf
Gewährung eines städt. Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung nach Ziffer 6.1
für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen in Höhe von 469,71
€ wird nicht zugestimmt.
Alternative B)
Dem Orchester
Freiwillige Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V. wird ein Zuschuss in Höhe von
410,00 € nach Ziffer 10.3 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die
Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ gewährt.
Mit Schreiben vom
30.08.2019 hat das Orchester der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V.,
vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Jonas Nobis einen Zuschuss für die
Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen für das Jahr 2019 beantragt
(Anlage).
Der vorgenannte
Zuschussantrag ist auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Eschweiler am
18.12.2018 beschlossenen „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung
von Zuschüssen zur Kulturförderung“ zu prüfen.
Das Orchester der
Freiwilligen Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V. ist in die Liste der Kulturvereine
der Stadt Eschweiler aufgenommen, sodass es grundsätzlich berechtigt ist,
kulturelle Zuschüsse im Rahmen der o.g. Richtlinien zu erhalten.
Die Anschaffung von
Geräten und Ausstattungsgegenständen ist als Förderung gemäß Ziffer 6 der
Richtlinien anzusehen.
Hiernach fördert die
Stadt Eschweiler die Beschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen mit
einem Anschaffungswert von mindestens 410,00 € (ohne gesetzliche
Mehrwertsteuer). Hierzu gehören z.B. Möbel, Instrumente und technische Anlagen,
wie z.B. Musik-Anlagen und Computer.
Nach den
„Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur
Kulturförderung“ werden auch solche Geräte bezuschusst, die im Einzelnen einen Anschaffungswert
von weniger als 410,00 € ohne Mehrwertsteuer haben, in der Gesamtheit diesen
Betrag jedoch übersteigen. Es muss sich in diesem Fall um eine Sachgesamtheit
im Sinne der haushaltsrechtlichen Bestimmungen handeln. Eine Sachgesamtheit
liegt dann vor, wenn die Geräte derart technisch oder wirtschaftlich
miteinander verbunden sind, dass sie nur in der gemeinsamen Verbindung genutzt
werden. Die Geräte müssen nach ihrer Nutzung und Zweckbestimmung in einem engen
Sachzusammenhang stehen. Dabei ist in der Regel nicht nach Erst-, Ersatz- oder
Ergänzungsbeschaffung zu unterscheiden. Wenn der Gegenstand zur Erstausstattung
oder Aufstockung des Bestandes beschafft wird und die Ausgaben insgesamt mehr
als 410,00 € betragen, handelt es sich ebenfalls um eine förderfähige Ausgabe.
Bezuschusst werden nur Geräte und Ausrüstungsgegenstände, die für die Ausübung
der Vereinsarbeit erforderlich sind.
Gemäß den Anlagen
zum Antrag des Orchesters Freiwillige Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V. hat
dieser im Jahr 2019 Ausrüstungsgegenstände mit einem Gesamtwert von 1.367,35 €
netto beschafft. Es wird darauf hingewiesen, dass auf dem Antrag der Gesamtwert
in brutto angegeben wurde und nicht der Gesamtwert in netto, wodurch der
vorgenannte Preis zu dem Preis auf dem Antrag abweicht und nichtlinienkonform
ermittelt wurde. Zu den Anschaffungen zählten u.a. diverse Noten zu einem netto
Gesamtwert von 521,29 €. Ebenfalls wurden neue Pultleuchten zu einem netto
Gesamtwert von 215,20 € und LED Flexlights zu einem netto Gesamtwert von 262,94
€ angeschafft. Außerdem sind Reifen für den Anhänger zu einem netto Gesamtwert
von 269,16 €. Zudem wurde ein Ersatzteil für die Pauke zu einem netto
Gesamtwert von 77,31 € und Zubehör für eine Trommel zu einem netto Gesamtwert
28,82 € angeschafft. Da es sich nicht bei allen Anschaffungen um Geräte und
Ausrüstungsgegenstände handelt oder keines der angeschafften
Ausrüstungsgegenstände mindestens einen Wert von 410,00 € hat und auch keine
Sachgesamtheit gebildet werden kann, handelt es sich hierbei nicht um
förderfähige Ausgaben.
Das Orchester
Freiwillige Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V. erhielt in den Jahren 2009, 2017
und 2018 bereits Zuschüsse für die Anschaffung von Geräten und
Ausrüstungsgegenstände sowie Erwachsenen- und Jugendförderung nach Ziffer 4.1
a) und b) der Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von
Zuschüssen zur Kulturförderung und beschaffte nach eigenen Angaben jedoch
vieles auch in erheblicher Eigenleistung. Der Verein begleitet in jedem Jahr
den Trauermarsch am Volkstrauertag vom Rathaus zur Gedenkstätte im Eschweiler
Stadtpark. Darüber hinaus stellt das Orchester Freiwillige Feuerwehr ein
wichtiges Aushängeschild der freiwilligen Feuerwehr und der Stadt Eschweiler
dar.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, den Antrag des Orchester Freiwillige Feuerwehr Stadt
Eschweiler e.V. auf der Grundlage von Ziffer 10.3 der „Richtlinien der Stadt
Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ einen
Zuschussbetrag in Höhe von 410,00 € zu bewilligen. Der vorgeschlagene
Zuschussbetrag wurde in analoger Anwendung von Ziffer 6 errechnet.
Die gemäß Ziffer 9.1
beizufügenden Unterlagen – letzter Freistellungsbescheid sowie aktueller Auszug
aus dem Vereinsregister des Amtsgerichtes – liegen vor.
Laut Ziffer 2 der
„Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur
Kulturförderung“ handelt es sich jedoch bei Zuschüssen im Rahmen der
Kulturförderung um freiwillige Leistungen der Stadt Eschweiler, die nur im
Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden
dürfen (siehe finanzielle Auswirkungen). Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung
von Zuschüssen besteht nicht.
Im Haushalt 2019 sind bei Produkt 042810101 – Kulturveranstaltungen und –förderung, Sachkonto 53118100 (Zuschüsse an Vereine und Orchester) Mittel in Höhe von insgesamt 2.500,00 € bereitgestellt worden.
Entsprechende Mittel stehen zur Verfügung.
Keine personellen
Auswirkungen