Betreff
Orchester Freiwillige Feuerwehr Stadt Eschweiler e,V.;
hier: Antrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen
Vorlage
289/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Alternative A)

 

Dem Antrag des Orchesters Freiwillige Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V. vom 30.08.2019 auf Gewährung eines städt. Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung nach Ziffer 6.1 für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen in Höhe von 469,71 € wird nicht zugestimmt.

 

Alternative B)

 

Dem Orchester Freiwillige Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V. wird ein Zuschuss in Höhe von 410,00 € nach Ziffer 10.3 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ gewährt.

 


Mit Schreiben vom 30.08.2019 hat das Orchester der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Jonas Nobis einen Zuschuss für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen für das Jahr 2019 beantragt (Anlage).

 

Der vorgenannte Zuschussantrag ist auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Eschweiler am 18.12.2018 beschlossenen „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ zu prüfen.

 

Das Orchester der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V. ist in die Liste der Kulturvereine der Stadt Eschweiler aufgenommen, sodass es grundsätzlich berechtigt ist, kulturelle Zuschüsse im Rahmen der o.g. Richtlinien zu erhalten.

 

Die Anschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen ist als Förderung gemäß Ziffer 6 der Richtlinien anzusehen.

 

Hiernach fördert die Stadt Eschweiler die Beschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen mit einem Anschaffungswert von mindestens 410,00 € (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer). Hierzu gehören z.B. Möbel, Instrumente und technische Anlagen, wie z.B. Musik-Anlagen und Computer.

 

Nach den „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ werden auch solche Geräte bezuschusst, die im Einzelnen einen Anschaffungswert von weniger als 410,00 € ohne Mehrwertsteuer haben, in der Gesamtheit diesen Betrag jedoch übersteigen. Es muss sich in diesem Fall um eine Sachgesamtheit im Sinne der haushaltsrechtlichen Bestimmungen handeln. Eine Sachgesamtheit liegt dann vor, wenn die Geräte derart technisch oder wirtschaftlich miteinander verbunden sind, dass sie nur in der gemeinsamen Verbindung genutzt werden. Die Geräte müssen nach ihrer Nutzung und Zweckbestimmung in einem engen Sachzusammenhang stehen. Dabei ist in der Regel nicht nach Erst-, Ersatz- oder Ergänzungsbeschaffung zu unterscheiden. Wenn der Gegenstand zur Erstausstattung oder Aufstockung des Bestandes beschafft wird und die Ausgaben insgesamt mehr als 410,00 € betragen, handelt es sich ebenfalls um eine förderfähige Ausgabe. Bezuschusst werden nur Geräte und Ausrüstungsgegenstände, die für die Ausübung der Vereinsarbeit erforderlich sind.

 

Gemäß den Anlagen zum Antrag des Orchesters Freiwillige Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V. hat dieser im Jahr 2019 Ausrüstungsgegenstände mit einem Gesamtwert von 1.367,35 € netto beschafft. Es wird darauf hingewiesen, dass auf dem Antrag der Gesamtwert in brutto angegeben wurde und nicht der Gesamtwert in netto, wodurch der vorgenannte Preis zu dem Preis auf dem Antrag abweicht und nichtlinienkonform ermittelt wurde. Zu den Anschaffungen zählten u.a. diverse Noten zu einem netto Gesamtwert von 521,29 €. Ebenfalls wurden neue Pultleuchten zu einem netto Gesamtwert von 215,20 € und LED Flexlights zu einem netto Gesamtwert von 262,94 € angeschafft. Außerdem sind Reifen für den Anhänger zu einem netto Gesamtwert von 269,16 €. Zudem wurde ein Ersatzteil für die Pauke zu einem netto Gesamtwert von 77,31 € und Zubehör für eine Trommel zu einem netto Gesamtwert 28,82 € angeschafft. Da es sich nicht bei allen Anschaffungen um Geräte und Ausrüstungsgegenstände handelt oder keines der angeschafften Ausrüstungsgegenstände mindestens einen Wert von 410,00 € hat und auch keine Sachgesamtheit gebildet werden kann, handelt es sich hierbei nicht um förderfähige Ausgaben.

 

Das Orchester Freiwillige Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V. erhielt in den Jahren 2009, 2017 und 2018 bereits Zuschüsse für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenstände sowie Erwachsenen- und Jugendförderung nach Ziffer 4.1 a) und b) der Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung und beschaffte nach eigenen Angaben jedoch vieles auch in erheblicher Eigenleistung. Der Verein begleitet in jedem Jahr den Trauermarsch am Volkstrauertag vom Rathaus zur Gedenkstätte im Eschweiler Stadtpark. Darüber hinaus stellt das Orchester Freiwillige Feuerwehr ein wichtiges Aushängeschild der freiwilligen Feuerwehr und der Stadt Eschweiler dar.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag des Orchester Freiwillige Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V. auf der Grundlage von Ziffer 10.3 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ einen Zuschussbetrag in Höhe von 410,00 € zu bewilligen. Der vorgeschlagene Zuschussbetrag wurde in analoger Anwendung von Ziffer 6 errechnet.

 

Die gemäß Ziffer 9.1 beizufügenden Unterlagen – letzter Freistellungsbescheid sowie aktueller Auszug aus dem Vereinsregister des Amtsgerichtes – liegen vor.

 

Laut Ziffer 2 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ handelt es sich jedoch bei Zuschüssen im Rahmen der Kulturförderung um freiwillige Leistungen der Stadt Eschweiler, die nur im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden dürfen (siehe finanzielle Auswirkungen). Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.

 


Im Haushalt 2019 sind bei Produkt 042810101 – Kulturveranstaltungen und –förderung, Sachkonto 53118100 (Zuschüsse an Vereine und Orchester) Mittel in Höhe von insgesamt 2.500,00 € bereitgestellt worden.

Entsprechende Mittel stehen zur Verfügung. 

 


Keine personellen Auswirkungen