1.       Das im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 55 Kreisordnung NRW von der StädteRegion Aachen am 05. August 2019 zur Verfügung gestellte Eckdatenpapier zum städteregionalen Haushaltsentwurf 2020 (Anlagen I A-C) sowie die im weiteren Planungsverlauf nochmals modifizierte Haushalts- und Finanzplanung 2020 - 2023 (Anlage II B) werden zur Kenntnis genommen.

 

2.       Den Ausführungen zur Gestaltung des Haushaltsentwurfes der StädteRegion Aachen für das Haushaltsjahr 2020, der kritischen Bewertung der Eckdaten sowie den daraus hergeleiteten Handlungsfeldern für die StädteRegion Aachen wird zugestimmt.

 

3.       Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen stellt die Stadt Eschweiler das Benehmen für die Allgemeine Städteregionsumlage 2020 her. Zugleich wird die StädteRegion Aachen aufgefordert,

 

  1. die Zahllast der regionsangehörigen Kommunen (Altkreis) für die Allgemeine Regionsumlage 2020 auf 200 Mio. € zu begrenzen und den darüber hinaus zum Haushaltsausgleich benötigten Bedarf (rd. 1,47 Mio. €) über eine zusätzliche Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu decken;

 

  1. weitere, sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2020 gegenüber den Eckdaten verlässlich ergebende, positive Entwicklungen bei den Haushaltsdaten, hier insbesondere ein geringerer Zuschussbedarf bei den Sozialleistungen sowie eine Reduzierung der Umlagezahlungen an den LVR – Landschaftsverband Rheinland, für das kommende Jahr gleichermaßen regionsumlagesenkend zu berücksichtigen. Sich ggf. gegenüber dem Eckdatenpapier für den Haushalt 2020 ergebende Verschlechterungen sind über entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen, hier insbesondere durch Aufwandsreduzierungen, zu kompensieren;

 

  1. mit Blick auf die mit der Haushaltsplanung 2020 sowie mit der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2023 einhergehenden Risiken aus der konjunkturellen Entwicklung sowie auf mögliche Veränderungen am Zinsmarkt, den fortschreitenden (freiwilligen) Aufgabenzuwachs und den damit verbundenen stetigen Anstieg der Personal- und Sachkosten zu beenden;

 

  1. die Verhandlungen mit der Stadt Aachen über deren bislang nicht erfolgte Beteiligung am Aufwand für weitere gemeinschaftlich wahrgenommene Aufgaben sowie die daraus folgende Berücksichtigung bei der differenzierten Regionsumlage zügig fortzuführen und den regionsangehörigen Kommunen für ihre Gremien hierzu schnellstmöglich eine beschlussfähige Vereinbarung zu unterbreiten;

 

4.       Das Benehmen zur Festsetzung der Regionsumlage „Mehrbelastung ÖPNV“ wird auf Basis des Umlagevolumens in Höhe von 15.069.875 € hergestellt.

 

5.       Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Benehmensverfahrens zur Festsetzung der Regionsumlagen 2020 gemäß § 55 Kreisordnung NRW eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der StädteRegion Aachen abzugeben und den Rat der Stadt Eschweiler über den weiteren Prozess zur Festsetzung der Regionsumlagen fortlaufend zu informieren.

 

 

Datum

Unterschrift Bürgermeister o.V.i.A.

Unterschrift Ratsmitglied

 

16.09.2019

 

gez. Bertram

gez. Bündgens

 


 

Gemäß § 55 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) erfolgt die Festsetzung der Regionsumlage im Benehmen mit den regionsangehörigen Gemeinden. Das Benehmen ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten. Stellungnahmen der regionsangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden dem Städteregionstag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Städteregionstag in öffentlicher Sitzung. Die StädteRegion Aachen teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.

 

Mit diesem Verfahren soll erreicht werden, dass die betroffenen städteregionsangehörigen Kommunen in einem frühen Stadium vor Aufstellung des Entwurfes des Städteregionshaushaltes in den politischen Prozess der Festsetzung der Regionsumlage involviert werden und somit die Möglichkeit erhalten, in erweitertem Umfang auf die kommunalpolitischen Bewertungen des Städteregionstages Einfluss nehmen zu können.

 

Der in § 55 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW verwendete Begriff „im Benehmen“ weist auf eine Beteiligungsform hin, deren Qualität über eine „schlichte Anhörung“ deutlich hinausgehen soll. Allerdings reicht sie nicht so weit wie ein vorgeschriebenes „Einvernehmen“, d.h. die Erklärung des Einverständnisses. Die im Zuge des Benehmensherstellungsverfahrens seitens der Gemeinde abzugebende Stellungnahme muss aber durch den Städteregionstag wenigstens zur Kenntnis genommen und in die Entscheidungsfindung zur Festsetzung der Regionsumlage einbezogen werden. Insgesamt ist an die StädteRegion Aachen die Erwartung einer gesteigerten Rücksichtnahme gegenüber den umlagepflichtigen Kommunen zu richten, die sich im Verfahren durch ein ernsthaftes Bemühen um die Herstellung eines Einvernehmens widerspiegeln soll.

 

Die gestärkten Beteiligungs- und Verfahrensrechte der städteregionsangehörigen Gemeinden führen jedoch nicht zu einer Verlagerung der Entscheidungszuständigkeit. Diese bleibt beim Städteregionstag, der nach eigenem politischen Ermessen und frei darin, die von gemeindlicher Seite gegebenen Hinweise und vorgebrachten Einwendungen zu berücksichtigen oder diese zu verwerfen, über seine Haushaltssatzung und damit über die Festsetzung der Regionsumlage beschließt. Obwohl die Benehmensherstellung den Städteregionstag rechtlich nicht bindet, so unterliegt er bei seinem Handeln hierbei dennoch den Geboten der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Kräfte der regionsangehörigen Kommunen.

 

Die Frage, ob es sich bei der im Rahmen des Benehmensherstellungsverfahrens nach § 55 KrO NRW abzugebenden Stellungnahme um ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ handelt, das nach § 41 Absatz 3 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in die Zuständigkeit des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeisters) fällt, oder die Zuständigkeit des Stadtrates gegeben ist, ist bisher rechtlich nicht abschließend geklärt, kann aber nach bisher geübter Praxis auch offen bleiben. Zum einen hätte der Stadtrat gemäß § 41 Absatz 3 Satz 2 GO NRW die Möglichkeit, die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich zu ziehen. Zum anderen vertritt die Verwaltung ohnehin die Auffassung, dass mit Blick auf die grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit und die aus der Festsetzung der Regionsumlage resultierenden, enormen finanziellen Konsequenzen für den städtischen Haushalt 2020 ff. eine Beratung und Beschlussfassung durch den Stadtrat auf jeden Fall angezeigt ist.

 

Am 05. August 2019 hat die StädteRegion Aachen das Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2020 per E-Mail an die regionsangehörigen Kommunen übersandt und mit Wirkung vom gleichen Tag das Benehmensverfahren gemäß § 55 KrO NRW zur Festsetzung

 

           der Allgemeinen Regionsumlage

           der Regionsumlage Mehrbelastung Jugendhilfe (für die Stadt Eschweiler nicht relevant)

           der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV

 

eingeleitet. Die seitens der StädteRegion Aachen zur Benehmensherstellung übersandten Unterlagen wurden den Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen mit E-Mail vom 06. August 2019 zur Verfügung gestellt, sie sind als Anlagen I A bis I C dieser Verwaltungsvorlage beigefügt.

 

Der zunächst bis zum 13. September 2019 befristete Zeitraum zur Abgabe der kommunalen Stellungnahmen wurde aufgrund verschiedener Anfragen/Anträge aus den regionsangehörigen Kommunen seitens der Städteregion bis zum 20. September 2019 verlängert.

 

Die Eckdaten zum städteregionalen Haushaltsentwurf 2020 wurden am 27. August 2019 von der Arbeitsgemeinschaft der Kämmerer aus den regionsangehörigen Kommunen umfassend erörtert und bewertet. Die in diesem Gremium einhellig diskutierten Aspekte der Haushaltsplanung finden ihren Niederschlag in den im Beschlussentwurf formulierten Forderungen gegenüber der Städteregion.

 

Darüber hinaus wurden die Eckdaten des Haushaltes 2020 der StädteRegion Aachen unter Beteiligung des Städteregionsrates und weiterer Vertreter der StädteRegion Aachen in der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister der StädteRegion Aachen am 29. August 2019 nochmals vorgestellt und diskutiert. Seitens der Städteregion wurde zu dieser Sitzung eine modifizierte Haushalts-/Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2023 vorgelegt (Anlage II B), die die Auswirkungen aus zwischenzeitlich veränderten Orientierungsdaten und deren Auswirkungen auf die Umlagegrundlagen in den Jahren 2021 bis 2023 berücksichtigt (u.a. bisher nicht geplante Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in den Jahren 2021 und 2022). Die bei der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister vorgestellten/ausgehändigten Unterlagen wurden mit E-Mail vom 02. September 2019 an die Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen übersandt, sie sind als Anlagen II A bis II C ebenfalls dieser Verwaltungsvorlage beigefügt.

 

Die Zeitplanung für das weitere Verfahren bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2020 sieht demnach wie folgt aus:

 

  • Feststellung des Haushaltsentwurfs                                          16. September 2019
  • Öffentliche Bekanntmachung                                                    04. Oktober 2019
  •             Auslegung des Haushaltsentwurfs                                                        11. Oktober - 11. Dezember 2019
  • Einbringung des Haushaltsentwurfs in den Städteregionstag                   11. Oktober 2019
  •             1. Beratung im Städteregionsausschuss                                    14. November 2019
  • 2. Beratung im Städteregionsausschuss                                    28. November 2019
  • Beschlussfassung im Städteregionstag                                     13. Dezember 2019

 

Zusammenfassung der wesentlichen Eckpunkte:

 

1.         Der Jahresabschluss 2018 der StädteRegion Aachen schließt mit einem Überschuss in Höhe von rund 2,4 Mio. € ab, dies bedeutet gegenüber dem geplanten Ergebnis von - 4,4 Mio. € und der geplanten Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zum Haushaltsausgleich in gleicher Höhe eine Verbesserung um 6,8 Mio. €. Der Ausgleichsrücklage können so rund 2,4 Mio. € zugeführt werden. Die Entwicklung der Ausgleichsrücklage seit 2017 stellt sich wie folgt dar:

 

JA 2017 - Überschuss (positives Jahresergebnis)                         + 12,8 Mio. €

./. Deckung Fehlbetrag aus 2016 (Verzicht Sonderumlage)               - 3,4 Mio. €

                                                                                                  ------------------

= Zuführung zur Ausgleichsrücklage                                                 9,4 Mio. €

                                                                                                  ------------------

./. geplante Inanspruchnahme AR zum HH-Ausgleich 2018              - 4,4 Mio. €

+ Überschuss gemäß Entwurf JA 2018                                          + 6,8 Mio. €

./. geplante Inanspruchnahme AR zum HH-Ausgleich 2019              - 5,1 Mio. €

                                                                                                  ------------------

Bestand Ausgleichsrücklage zum Haushaltsjahr 2020                        6,7 Mio. €

./. geplante Inanspruchnahme AR zum HH-Ausgleich 2020              - 4,1 Mio. €

                                                                                                   -----------------

Ausgleichsrücklage unter Berücksichtigung HH-Planung 2020            2,6 Mio. €

                                                                                                   -----------------

 

2.         Bei der Bewirtschaftung des Haushaltes 2019 zeichnet sich nach dem Stand des 1. Budgetberichtes  zum 31. März  2019 bereits eine Haushaltsverbesserung in einer prognostizierten Größenordnung von ca. 0,6 Mio. € gegenüber dem veranschlagten und durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu deckenden Fehlbetrag von rund 5,1 Mio. € ab. Die vollständige Auswertung des 2. Budgetberichts zum 30. Juni 2019 liegt noch nicht vor, der positive Trend aus der 1. Berichterstattung scheint sich aber zu bestätigen.

 

3.         Bei der Landschaftsverbandsumlage 2020 ff. berücksichtigt die Städteregion die im bereits abgeschlossenen Benehmensverfahren des LVR für den zwischenzeitlich eingebrachten Doppelhaushalt 2020/2021 vorgesehenen Umlagesätze für die Landschaftsumlage von 15,20 % für das kommende Jahr sowie 15,70 % für das Jahr 2021. Auf Basis der aktuellen Umlagegrundlagen der StädteRegion Aachen für 2020 in Höhe von rund 1,031 Mrd. € wäre demnach eine Landschaftsumlage von rund 156,7 Mio. € zu zahlen. Dies würde einen Mehraufwand gegenüber der LVR-Umlage 2019 von rund 14 Mio. € bedeuten, im Verhältnis zu der von der Städteregion in ihrer eigenen Mittelfristplanung für 2020 bereits kalkulierten LVR-Umlage (rund 164 Mio. €) entstünde jedoch ein erheblicher Wenigeraufwand von rund 7,3 Mio. €.

 

4.         Die Schlüsselzuweisungen an die Städteregion steigen von rund 41,46 Mio. € im laufenden Haushaltsjahr um rund 3,37 Mio. € (= 8,1 %) auf rund 44,93 Mio. € im Jahr 2020 an. Gegenüber der eigenen Mittelfristplanung aus 2019 für 2020 (geplante SZ für 2020: 43.884.665 €) kommt es ebenfalls zu einer Verbesserung von rund 1,15 Mio. €.

 

5.         Der Ansatz der Brutto-Personal-/Versorgungsaufwendungen der Städteregion, d.h. unter Berücksichtigung der entsprechenden Aufwendungen beim Jobcenter, bei den Tageseinrichtungen für Kinder sowie für die Geschäftsführung Energeticon, steigt im Planjahr 2020 gegenüber dem prognostizierten Ergebnis 2019 um 5.885.593 € (= 4,83 %). Gegenüber dem Haushaltsansatz 2019 bedeutet dies eine Aufwandssteigerung um 6.477.734 € (= 5,34 %), im Verhältnis zum Jahresergebnis 2018 (113,8 Mio. €) sogar um 12,25 %. Ohne die vorgenannten Bereiche steigen die veranschlagten Personalaufwendungen gegenüber dem Haushaltsansatz 2019 um 1.339.768 € (= 1,8 %). Der Entwurf des Stellenplans 2020 sieht eine Ausdehnung um insgesamt 60,51 Stellen (davon 38,87 unbefristet) vor. In den unbefristeten Stellen sind 15 Stellen für neue Kindergartengruppen, 2,7 Stellen für andere Aufgaben im Bereich des Jugendamtes, 8,5 Stellen im Bereich des Ausländeramtes sowie 3 Stellen im Bereich Schulsozialarbeit und Integrationshilfen enthalten.

 

6.         Im Bereich der Sozialleistungen ist für das Haushaltsjahr 2020 mit einem Zuschussbedarf von rund 153,1 Mio. € zu rechnen. Im Verhältnis zum geplanten Zuschussbedarf 2019 ergibt sich eine Verbesserung von rund 6,8 Mio. €. Begründet wird diese durch eine deutliche Verringerung des Zuschussbedarfs nach dem SGB XII und APG NRW sowie durch eine Verringerung des Zuschussbedarfs nach dem SGB II. Nach § 46 Abs. 5 SGB II beteiligt sich der Bund zweckgebunden an den Leistungen für Unterkunft und Heizung mit insgesamt 27,6 %. Hinzu kommt die auch für das kommende Jahr  2020 eingeplante Übernahme der KdU – Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber mit einer zu erwartenden Bundesbeteiligung von ca. 9,4 Mio. €. Diese gesetzlich bisher bis 2019 befristeten Mittel wurden in der Erwartung, dass auch nach 2021 entsprechende Zuweisungen zur Verfügung gestellt werden, für 2022 ff. weiter eingeplant.

 

7.         Im Haushaltsjahr 2019 erzielte die StädteRegion Aachen auf Basis der Umlagegrundlagen 2018 und einem Umlagesatz in Höhe von 40,3862 % einen Ertrag bei der Allg. Regionsumlage (differenzierte Umlage) in Höhe von insgesamt rund 194 Mio. €. Insbesondere auf Basis der unter 3. bis 6. dargestellten Planungsgrundlagen beabsichtigt die Städteregion, den Hebesatz der Allg. Regionsumlage im kommenden Haushaltsjahr 2020 unverändert zu belassen. Unter Berücksichtigung der Umlagegrundlagen in Höhe von 498.857.009 € gemäß vorläufiger „Arbeitskreis-Rechnung GFG“ der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände vom 29. Juli 2019 zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2020 steigt der Aufwand der regionsangehörigen Kommunen für die Allg. Regionsumlage von bisher rund 194 Mio. € um ca. 7,5 Mio. € auf rund 201,5 Mio. € (= 4,18 %) an. Hinsichtlich der weiteren Grundlagen zur Berechnung des Umlagebedarfes 2020 wird auf das als Anlage I A beigefügte Eckpunktepapier der Städteregion verwiesen.

 

8.         Der den städteregionsangehörigen Kommunen (ohne Stadt Aachen) entstehende Aufwand für die Regions-umlage Mehrbelastung ÖPNV beträgt, ohne Berücksichtigung der noch zu erfolgenden Aktualisierung der Verteilungsschlüssel, im kommenden Jahr 15,070  Mio. €.

 

9.         Für die mittelfristige Finanzplanung in den Jahren 2021 bis 2023 gibt die Städteregion in ihrer gegenüber dem Eckpunktepapier modifizierten Haushalts- und Finanzplanung mit Stand 28. August 2019 (Anlage II B) eine verhalten optimistische Einschätzung hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Umlagesatzes für die Allgemeine Regionsumlage ab. Für 2021 rechnet die Städteregion - unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von rund 740.000 € - mit einem gegenüber dem Jahr 2020 gleichbleibenden Umlagesatz von 40,3862 %, im Jahr 2022 von 39,5490 % (Inanspruchnahme Ausgleichsrücklage in Höhe von rund 1,5 Mio. €) und für 2023 mit 39,0023 %. Die Umlagesätze sind jedoch nicht isoliert, sondern in Relation zu den Umlagegrundlagen zu betrachten, die seitens der Städteregion im vorgenannten Zeitraum ebenso progressiv geplant werden, so dass es auch bei gleichbleibenden bzw. sogar bei sinkenden Umlagesätzen dennoch zu weiter ansteigenden Umlagezahlungen der regionsangehörigen Kommunen kommt (im Jahr 2023 rund + 14 Mio. €. mehr gegenüber dem Jahr 2020).

 

 

Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Eschweiler auf das Haushaltsjahr 2020:

 

Die gemeindliche Haushaltsplanung für 2020 stützt sich in diesem Jahr wiederum auf eine gemeinsame „Arbeitskreis-Rechnung GFG (Gemeindefinanzierungsgesetz NRW)“ von Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden auf Basis der vom Kabinett beschlossenen Daten zu den Eckpunkten des GFG-Entwurfs 2020. Das Eckpunktepapier der StädteRegion Aachen zum Haushalt 2020 stellt ebenfalls auf die Daten und Werte aus dieser vorläufigen Arbeitskreis-Rechnung vom 29. Juli 2019 ab.

 

Bei gemeindlichen Umlagegrundlagen auf Basis der vorläufigen Arbeitskreisrechnung für das GFG 2020 (Steuerkraftmesszahl + Schlüsselzuweisung = 99.129.229  €) und dem von der Städteregion für das Haushaltsjahr 2020 geplant unveränderten Umlagesatz von 40,3862 % wäre durch die Stadt Eschweiler eine Allgemeine Regionsumlage in Höhe von 40.034.529 € abzuführen. Dies bedeutet gegenüber dem Jahr 2019 eine Mehrbelastung/Aufwandssteigerung von 1.606.360 € (= + 4,18 %).

 

Durch die Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV entsteht für die Stadt Eschweiler (unter Berücksichtigung der fortgeschriebenen Umlagegrundlagen) im Jahr 2020 ein Umlageaufwand in Höhe von 2.711.346 €, was einer Mehrbelastung/Aufwandssteigerung von 240.826 € entspricht. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei der Berechnung der ÖPNV-Umlage seitens der Städteregion noch keine aktualisierten Verteilungsschlüssel (Linienzeit und Wagennutzungskilometer/Woche) angewendet worden sind und sich demzufolge noch Veränderungen beim Umlageaufwand ergeben können.

 

Bewertung und Stellungnahme:

 

Auch unter Berücksichtigung eines unveränderten Umlagesatzes für die Allg. Regionsumlage 2020 steigen für die regionsangehörigen Kommunen (Altkreis) die tatsächlich zu leistenden Umlagezahlungen im kommenden Jahr erneut an (+ 7,49 Mio. € = + 3,86 %). Damit setzt sich die seit dem Jahr 2003 festzustellende Entwicklung, die, mit Ausnahme einer einmaligen, sowohl relativen, als auch absoluten Umlagesenkung für das Jahr 2018, durch jährlich und stetig steigenden Umlageaufwand gekennzeichnet ist, leider fort. Der aus dem Zugewinn an eigener Steuerkraft bzw. aus Schlüsselzuweisungen der Stadt Eschweiler zufließende Mehrertrag zur weitergehenden Konsolidierung des städtischen Haushaltes wird durch die stetig steigenden Umlagezahlungen erheblich abgeschöpft.

 

Inwieweit das Strukturkonzeptes 2015 - 2025 der StädteRegion Aachen, welches in seiner bisherigen Wirkung und den bislang erzielten finanziellen Effekten hinter den gesteckten Zielen und geweckten Erwartungen zurückblieb, überhaupt noch Ansätze für eine positivere Entwicklung aufzuzeigen vermag, kann derzeit aufgrund der noch fehlenden Aktualisierung nicht beurteilt werden. Die Forderungen aus den vorangegangenen Benehmensherstellungen nach einer konsequenteren Umsetzung des Strukturkonzeptes und hieraus nach einer schnelleren Generierung von positiven finanziellen Ergebnissen, die auch auf die Regionsumlagen wirken, bleiben daher bestehen.

 

Der Ansatz der Brutto-Personal-/Versorgungsaufwendungen der Städteregion, d.h. unter Berücksichtigung der entsprechenden Aufwendungen beim Jobcenter, bei den Tageseinrichtungen für Kinder sowie für die Geschäftsführung Energeticon, steigt im Planjahr 2020 gegenüber dem prognostizierten Ergebnis 2019 um 5.885.593 € (= 4,83 %). Gegenüber dem Haushaltsansatz 2019 bedeutet dies eine Aufwandssteigerung um 6.477.734 € (= 5,34 %), im Verhältnis zum Jahresergebnis 2018 (113,8 Mio. €) sogar um 12,25 %. Ohne die vorgenannten Bereiche steigen die veranschlagten Personalaufwendungen gegenüber dem Haushaltsansatz 2019 um 1.339.768 € (= 1,8 %). Der Entwurf des Stellenplans 2020 sieht eine Ausdehnung um insgesamt 60,51 Stellen (davon 38,87 unbefristet) vor. In den unbefristeten Stellen sind 15 Stellen für neue Kindergartengruppen, 2,7 Stellen für andere Aufgaben im Bereich des Jugendamtes, 8,5 Stellen im Bereich des Ausländeramtes sowie 3 Stellen im Bereich Schulsozialarbeit und Integrationshilfen. Hinsichtlich der Bewirtschaftung des Personaletats muss die Fortschreibung des Personalbewirtschaftungskonzeptes (PBK) daher sehr restriktiv ausgelegt werden.

 

Nachdem in den vergangenen Haushaltsplanungen die Zuschussbedarfe im Sozialetat, insbesondere bei den KdU - Kosten der Unterkunft, stets zu hoch kalkuliert waren, erfolgt nunmehr eine an den tatsächlichen Ergebnissen und Entwicklungen orientiertere Planung. Im Verhältnis zum geplanten Zuschussbedarf 2019 ergibt sich dadurch im Haushaltsentwurf 2020 eine Verbesserung von rund 6,8 Mio. €. Diese Verbesserung ist mit einer deutlichen Verringerung des Zuschussbedarfs nach dem SGB XII und APG NRW sowie durch eine Verringerung des Zuschussbedarfs nach dem SGB II nachvollziehbar begründet. Nach § 46 Abs. 5 SGB II beteiligt sich der Bund zweckgebunden an den Leistungen für Unterkunft und Heizung mit insgesamt 27,6 %. Hinzu kommt die auch für das kommende Jahr 2020 berücksichtigte Übernahme der KdU – Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber mit einer zu erwartenden Bundesbeteiligung von ca. 9,4 Mio. €. Diese gesetzlich bisher bis 2019 befristeten Mittel wurden in der Erwartung, dass auch nach 2021 entsprechende Zuweisungen zur Verfügung gestellt werden, für 2022 ff. weiter eingeplant.

 

Wie vorgenannt dargestellt, weist der aufgestellte Jahresabschluss 2018 der Städteregion, gegenüber einem  ursprünglichen geplanten und aus der Ausgleichsrücklage zu deckenden Fehlbetrag in Höhe von 4,4 Mio. €, einen Überschuss von rund 2,4 Mio. € aus, der der Ausgleichsrücklage zugeführt werden kann. In der Planung des laufenden Haushaltes 2019 ist ebenfalls zum Haushaltsausgleich die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in einer Größenordnung von 5,1 Mio. € vorgesehen. Ausweislich der unterjährigen Haushaltsentwicklung 2019 (Budgetberichte zum 31.03. und 30.06.2019) ist davon auszugehen, dass die notwendige Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage deutlich geringer ausfällt und ihr Restbestand zum Haushaltsjahr 2020 daher spürbar höher sein wird als die zzt. geplanten 2,6 Mio. €. Daher ist es absolut vertretbar, die Städteregion aufzufordern, die Zahllast aus der Allgemeinen Regionsumlage 2020 für alle regionsangehörigen Kommunen auf den Betrag von 200 Mio. € zu begrenzen und den hierfür erforderlichen Kompensationsbetrag von rund 1,47 Mio. € über eine zusätzliche Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu generieren. Die modifizierte Haushalts-/Finanzplanung 2020 bis 2023 (Anlage II B), die in den Jahren 2021 und 2022 zum Haushaltsausgleich wiederum die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage (in 2021 rund 740 T€, in 2022 rund 1,5 Mio. €) vorsieht, würde hierdurch nicht gefährdet.

 

Bei der Landschaftsumlage 2020 wendet die Städteregion bei Umlagegrundlagen in Höhe von rund 1,031 Mrd. € gemäß vorläufiger Arbeitskreisrechnung zum GFG 2020 den vom LVR für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehenen Umlagesatz von 15,20 % an. Hieraus resultiert dann für die städteregionale Haushaltsplanung 2020 eine zu zahlende Landschaftsumlage von rund 156,7 Mio. €. Dies würde einen Mehraufwand gegenüber der LVR-Umlage 2019 von rund 14 Mio. € bedeuten, im Verhältnis zu der von der Städteregion in ihrer eigenen Mittelfristplanung für 2020 bereits kalkulierten LVR-Umlage (rund 164 Mio. €) entstünde jedoch ein erheblicher Wenigeraufwand von rund 7,3 Mio. €. Die Planung des LVR konnte aufgrund der zeitlichen Abläufe noch nicht die Ergebnisse der „Arbeitskreis-Rechnung GFG“ vom 29.07.2019 berücksichtigen, mit der Folge, dass aus den  - gegenüber der LVR-Planung - angestiegenen Umlagegrundlagen der umlagepflichtigen Kreise und kreisfreien Städte beim LVR Mehrerträge von rund 59 Mio. € entstehen. Auch unter Berücksichtigung von Planungsrisiken beim Landschaftsverband, hier u.a. die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen des BTHG sowie des AG-BTHG, erscheint eine Senkung der LVR-Umlage umsetzbar. Im Rahmen der Benehmensherstellung zu den LVR-Umlagen 2020/2021 hat die StädteRegion Aachen in ihrer Stellungnahme vom 06.08.2019 gefordert, die Umlagesätze um jeweils 0,2 %-Punkte auf 15,0 für 2020 und 15,5 % für 2021 abzusenken. Die Städteregion ist deshalb aufgerufen, weitere, sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2020 gegenüber den Eckdaten verlässlich ergebende, positive Entwicklungen bei den Haushaltsdaten, hier insbesondere eine Reduzierung der Umlagezahlungen an den LVR – Landschaftsverband Rheinland sowie einen geringeren Zuschussbedarf bei den Sozialleistungen, für das kommende Jahr gleichermaßen regionsumlagesenkend zu berücksichtigen. Sich ggf. gegenüber dem Eckdatenpapier für den Haushalt 2020 ergebende Verschlechterungen sind über entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen, hier insbesondere durch Aufwandsreduzierungen, zu kompensieren.

 

Seit dem Jahr 2019 erfolgt die Abrechnung der Erträge und Aufwendungen der nach dem Aachen-Gesetz von der Stadt Aachen auf die Städteregion übertragenen Aufgaben im Rahmen einer differenzierten Umlage nach § 56 Abs. 4 KrO NRW. Der Arbeitskreis der Kämmerer der regionsangehörigen Kommunen, der Stadt Aachen und der Städteregion hat die Abrechnungsschlüssel für die Abrechnung der maßgeblichen Produkte des Städteregionshaushaltes geprüft und fortgeschrieben. Darüber hinaus sind die Verhandlungen mit der Stadt Aachen über deren bislang nicht erfolgte Beteiligung am Aufwand für weitere gemeinschaftlich wahrgenommene Aufgaben, insgesamt ist hierfür ein Aufgabenportfolio mit einem Aufwand von rund 12,8 Mio. € identifiziert worden, sowie die daraus folgende Berücksichtigung bei der differenzierten Regionsumlage zügig fortzuführen mit dem Ziel, den regionsangehörigen Kommunen für ihre Gremien hierzu schnellstmöglich eine beschlussfähige Vereinbarung zu unterbreiten.

 

Die Verwaltungen der regionsangehörigen Kommunen sehen darüber hinaus für die Haushaltsplanung 2020 sowie für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis 2023 durchaus zu betrachtende Einflussfaktoren aus einer sich abkühlenden konjunkturellen Entwicklung sowie aus Veränderungen am Zinsmarkt, die sich in den kommunalen Haushalten spürbar ertragsmindernd bzw. aufwandsteigernd abbilden werden. Die StädteRegion Aachen wird daher aufgefordert, den fortschreitenden (freiwilligen) Aufgabenzuwachs und den damit verbundenen stetigen Anstieg der Personal- und Sachkosten zu beenden.

 

Zusammenfassend wird an die StädteRegion Aachen der grundsätzliche und nachdrückliche Appell gerichtet, alle sich bietenden Konsolidierungspotentiale konsequent zu verfolgen, größtmöglich auszuschöpfen und zur Senkung des Umlagebedarfs einzusetzen. Ziel muss die deutliche und dauerhafte Absenkung der Steigerungsraten bei den Regionsumlagen, sowohl bei den Umlagesätzen, als auch bei den tatsächlich zu leistenden Umlagezahlungen sein.

 

Mit Blick auf die vorgenommene Bewertung der mit dem Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2020 der StädteRegion Aachen vorgestellten Haushaltsplanung und unter Berücksichtigung der daraus abgeleiteten und aufgezeigten Handlungsfelder schlägt die Verwaltung vor, das Benehmen zur Festsetzung der Regionsumlagen 2020 grundsätzlich herzustellen, das Benehmen zur Festsetzung der Allg. Regionsumlage 2020 allerdings nur unter den im Beschlussentwurf formulierten Forderungen.

 


 

Gemäß den Ausführungen im Sachverhalt.

 


 

Keine.