Betreff
Rolle der Tagebauanrainer im Strukturwandel
Vorlage
261/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt das Positionspapier der Tagebauanrainer und Kraftwerksstandorte vom 13.05.2019 zur Kenntnis. Er beschließt die darin formulierten Forderungen, um aus Hauptbetroffenen auch Hauptbeteiligte zu machen und schließt sich insbesondere der Forderung an, nach der die Anrainerkommunen zu wesentlichen Gesellschaftern der ZRR werden sollen.


Der bevorstehende Ausstieg aus der Braunkohleverstromung stellt das gesamte Rheinische Revier vor enorme Herausforderungen. Insbesondere gilt dies für die 19 direkten Tagebauanrainer und Kraftwerksstandorte, in denen rd. 1/3 der Bevölkerung des gesamten Rheinischen Reviers beheimatet ist, aber rd. 3/4 aller Strukturwandellasten anfallen werden. Trotz dieser konzentrierten Betroffenheit der Anrainerkommunen sind diese bisher weder ausreichend in die Strukturen und Entwicklungen einbezogen, noch durch Projekte im so genannten Starterprogramm oder im Entwurf des Strukturstärkungsgesetzes angemessen vertreten.

 

Vor dem Hintergrund dieses Missverhältnisses zwischen Lasten und Chancen haben sich die Bürgermeister der Anrainerkommunen zu einer Konferenz zusammengeschlossen, die sich bisher zu vier Terminen zusammengefunden hat.  Diese Konferenz hat ein Redaktionsteam benannt, ein gemeinsames Positionspapier mit dezidierten Forderungen (s. Anlage) erarbeitet und erste Gespräche mit zuständigen Stellen geführt.

 

Ziel der Anrainerkonferenz ist es, die gemeinsamen Interessen der Anrainer zu vertreten und dafür einzutreten, dass die Förderinstrumente von Bund und Land dort wirken, wo die Lasten des Braunkohleausstiegs entstehen, also im Kernrevier. Eine zentrale Voraussetzung für die Erreichung dieses Ziels ist es, dass die Anrainer zukünftig auch unmittelbar in der federführenden Gesellschaft für den Strukturwandel als Gesellschafter vertreten sind.

 

Um im bevorstehenden Strukturwandel über eine eigenen, belastbare Organisationsstruktur zu verfügen, werden die Verwaltungen der Anrainerkommunen im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung das Redaktionsteam formell mandatieren, einen oder mehrere Sprecher bestimmen und eine Geschäftsstelle unterhalten. Die hierdurch entstehende Aufwand wird gedeckt durch einen Kostenbeitrag von 5.000,- € pro Kommune und Jahr für vorerst 2 Jahre. 


Die Aufwendungen in Höhe von 5.000,- € pro Jahr werden im Haushalt 2020/21 unter Produkt 166110101 Allg. Finanzwirtschaft, Sachkonto 54990200 Mitgliedsbeiträge eingestellt.