Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt das Positionspapier der Tagebauanrainer und Kraftwerksstandorte vom 13.05.2019 zur Kenntnis. Er beschließt die darin formulierten Forderungen, um aus Hauptbetroffenen auch Hauptbeteiligte zu machen und schließt sich insbesondere der Forderung an, nach der die Anrainerkommunen zu wesentlichen Gesellschaftern der ZRR werden sollen.
Der bevorstehende
Ausstieg aus der Braunkohleverstromung stellt das gesamte Rheinische Revier vor
enorme Herausforderungen. Insbesondere gilt dies für die 19 direkten
Tagebauanrainer und Kraftwerksstandorte, in denen rd. 1/3 der Bevölkerung des
gesamten Rheinischen Reviers beheimatet ist, aber rd. 3/4 aller
Strukturwandellasten anfallen werden. Trotz dieser konzentrierten Betroffenheit
der Anrainerkommunen sind diese bisher weder ausreichend in die Strukturen und
Entwicklungen einbezogen, noch durch Projekte im so genannten Starterprogramm
oder im Entwurf des Strukturstärkungsgesetzes angemessen vertreten.
Vor dem Hintergrund
dieses Missverhältnisses zwischen Lasten und Chancen haben sich die
Bürgermeister der Anrainerkommunen zu einer Konferenz zusammengeschlossen, die
sich bisher zu vier Terminen zusammengefunden hat. Diese Konferenz hat ein Redaktionsteam
benannt, ein gemeinsames Positionspapier mit dezidierten Forderungen (s.
Anlage) erarbeitet und erste Gespräche mit zuständigen Stellen geführt.
Ziel der
Anrainerkonferenz ist es, die gemeinsamen Interessen der Anrainer zu vertreten
und dafür einzutreten, dass die Förderinstrumente von Bund und Land dort
wirken, wo die Lasten des Braunkohleausstiegs entstehen, also im Kernrevier.
Eine zentrale Voraussetzung für die Erreichung dieses Ziels ist es, dass die
Anrainer zukünftig auch unmittelbar in der federführenden Gesellschaft für den
Strukturwandel als Gesellschafter vertreten sind.
Um im bevorstehenden Strukturwandel über eine eigenen, belastbare Organisationsstruktur zu verfügen, werden die Verwaltungen der Anrainerkommunen im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung das Redaktionsteam formell mandatieren, einen oder mehrere Sprecher bestimmen und eine Geschäftsstelle unterhalten. Die hierdurch entstehende Aufwand wird gedeckt durch einen Kostenbeitrag von 5.000,- € pro Kommune und Jahr für vorerst 2 Jahre.
Die Aufwendungen in Höhe von 5.000,- € pro
Jahr werden im Haushalt 2020/21 unter Produkt 166110101 Allg. Finanzwirtschaft,
Sachkonto 54990200 Mitgliedsbeiträge eingestellt.