Betreff
9. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Eschweiler
Vorlage
258/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die als Anlage beigefügte „9. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Eschweiler“

 


Der Rat der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 19.06.2019 aufgrund der Vorlage 162/19 der 9. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt zugestimmt. Infolge eines Versehens ist im Bekanntmachungsverfahren ein Fehler unterlaufen, der letztlich bewirkt hat, dass eine rechtskonforme Veröffentlichung nicht mehr erfolgen konnte. Es bedarf daher insoweit einer erneuten Beschlussfassung.

 

Aus Gründen der Vereinfachung werden die seinerzeitigen Ausführungen zum Sachverhalt in der Sitzungsvorlage 162/19 nachfolgend nochmals dargestellt:

 

In seiner Sitzung am 11.04.2018 hat der Rat der Stadt Eschweiler aufgrund Vorlage 094/18 die achte Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Eschweiler beschlossen. Diese Änderung ist am 01.05.2018 in Kraft getreten. Die Gebühr wurde danach bei den Krankentransporten auf 195,00 EUR und bei den Rettungstransporten auf 303,00 EUR festgesetzt.

 

Als Anlage 1 legt die Verwaltung die inzwischen abgeschlossene Betriebsabrechnung für das Jahr 2017 und die darauf basierende Kalkulation für das Jahr 2019 vor.

 

Im Ergebnis ist festzustellen und wird hiermit als neunte Änderung der Gebührensatzung  (s. Anlage 2) vorgeschlagen, dass der Grundbetrag für einen Krankentransport von 195,00 EUR auf 205,00 EUR und der  Grundbetrag für einen Rettungstransport von  303,00 EUR auf 309,00 EUR erhöht wird.

Die Erhöhung der jeweiligen Grundbeträge ist Folge gestiegener Personal- und Sachkosten und wird als moderat bewertet.

 

Die Landesverbände der Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen e.V. Nordrhein wurden nach § 14 Abs. 2 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW – RettG) am Verfahren beteiligt und haben ihre Zustimmung zum vorgelegten Entwurf einer Gebührensatzung mit den geplanten Gebührenerhöhungen erteilt.

 

 


Erträge aus Gebühren für Rettungs- und Krankentransporte werden im Produkt 021271701 – Kranken- und Rettungstransportdienst wie folgt vereinnahmt:

                                            

Sachkonto: 43210600 Gebühren Krankentransporte  -  Ansatz 2019:   765.000,00 EUR

Sachkonto: 43210700 Gebühren Rettungstransporte - Ansatz 2019: 1.800.000,00 EUR

 

Der Gebührenhaushalt ist gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz grundsätzlich kostendeckend zu führen, was erwartungsgemäß mit den vorgeschlagenen, neuen Gebührensätzen zu erzielen sein wird.

 

 


keine