Der Rat der Stadt
Eschweiler stimmt der Gründung der unselbstständigen Stiftung mit dem Namen
„Stiftung Nachhaltigkeit Eschweiler“ und der Stiftungssatzung in der
vorliegenden Fassung zu.
Für das Jahr 2019 wurde die Stadt Eschweiler mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis für Städte mittlerer Größe ausgezeichnet. Einher mit der Auszeichnung ging ein Preisgeld von 30.000,- EUR zzgl. 5.000,- EUR Zusatzprämie durch die Allianz Umweltstiftung. Die Auszahlung des Preisgeldes ist an die Bedingung geknüpft, dass das Geld für Projekte nachhaltiger Stadtentwicklung verwendet wird. Entsprechend dem Wunsch der Preisverleiher zur öffentlichen Bekanntgabe der geplanten Verwendung des Preisgeldes stellte Bürgermeister Bertram im Rahmen der feierlichen Übergabe des Deutschen Nachhaltigkeitspreises im Eschweiler Rathaus am 29.10.2018 die Idee vor, das Preisgeld zur Gründung einer Eschweiler Nachhaltigkeitsstiftung zu verwenden. Diese Idee traf bei den Preisverleihern auf großen Zuspruch.
Diese Idee umsetzend schlägt die
Verwaltung die Gründung einer unselbstständigen Stiftung mit der als Anlage
beigefügten Stiftungssatzung vor.
Die Stiftung Nachhaltigkeit
Eschweiler hat zum Ziel, die nachhaltige Entwicklung in Eschweiler zu fördern
und zu stärken. Eschweiler Akteure sollen in ihrem Engagement im Bereich der
Förderschwerpunkte der Stiftung unterstützt werden. Im Einzelnen handelt es
sich bei den Förderschwerpunkten um die Bereiche „Soziale Teilhabe“, „Umwelt,
Klima und Natur“, „Bildung“, „Völkerverständigung“ und „Globale Verantwortung“.
Die Erfüllung des Stiftungszwecks ist durch eingeworbene, nicht dem Stiftungsvermögen zuwachsende Zuwendungen sowie durch Erträge des Stiftungsvermögens zu realisieren.
Die Stiftung verfügt über die
zwei Organe Vorstand und Kuratorium.
Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern. Diese sind (1) der/die
Bürgermeister/in, (2) der/die Beigeordnete und Stadtkämmerer/in, (3) der/die
Technische Beigeordnete, (4) der/die Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
sowie (5) der/die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses. Der/die amtierende
Bürgermeister/in hat den Vorstandsvorsitz inne. Ein/e Stellvertreter/in wird
von den fünf Mitgliedern aus der Mitte des Vorstands gewählt. Die Amtszeit im
Vorstand endet mit dem Ende der jeweiligen Amtszeit eines Mitglieds.
Des Weiteren wird ein Kuratorium einberufen. Das Kuratorium
der Stiftung hat beratende Funktion und besteht aus höchstens acht Personen,
von denen mindestens vier Organisationen vertreten müssen, die in den genannten
Förderbereichen tätig sind. Dabei sollen mindestens vier Förderbereiche
abgedeckt sein. Der/die Vorsitzende des Kuratoriums sowie der/die
stellvertretende Vorsitzende wird vom Kuratorium aus seiner Mitte gewählt.
Nach Gründung der Stiftung ist
die Satzung bei der Kommunalaufsicht der StädteRegion Aachen anzuzeigen.
Das Preisgeld aus der Preisverleihung mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis für Städte mittlerer Größe in Höhe von 30.000 € sowie die Zusatzprämie in Höhe von 5.000 € dient als Stiftungsvermögen der Stiftung "Nachhaltigkeit Eschweiler".
Bei Zahlungseingang des
Preisgeldes ist dieses unter Produkt 17 700 01 01 Stiftungen, Sachkonto 2391
0002 Bez.: Zugang sonstige Sonderposten zu vereinnahmen. Bei Gründung der
Stiftung (ertragsbringende Anlage) ist das Stiftungsvermögen unter Sachkonto
1801 3002, Bez.: Zugang Stiftungsvermögen zu bilanzieren.
Nach Gründung der Stiftung
"Nachhaltigkeit Eschweiler" ist beabsichtigt, Prozesse dahingehend
einzuleiten, dass die bei der Stadt Eschweiler geführten rechtlich
unselbständigen Stiftungen "Johanna-Neuman", "Peter-Lersch"
und "Peter-Liesen" unter Erhaltung ihres jeweiligen Stiftungszweckes
nach § 100 GO NRW als Zustiftung dem Stiftungsvermögen der Stiftung
"Nachhaltigkeit Eschweiler" zugeführt werden.
zunächst keine