Betreff
Stiftung Nachhaltigkeit Eschweiler
Vorlage
255/19
Art
Beschlussfassung nichtöffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler stimmt der Gründung der unselbstständigen Stiftung mit dem Namen „Stiftung Nachhaltigkeit Eschweiler“ und der Stiftungssatzung in der vorliegenden Fassung zu.

 

 

 


Für das Jahr 2019 wurde die Stadt Eschweiler mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis für Städte mittlerer Größe ausgezeichnet. Einher mit der Auszeichnung ging ein Preisgeld von 30.000,- EUR zzgl. 5.000,- EUR Zusatzprämie durch die Allianz Umweltstiftung. Die Auszahlung des Preisgeldes ist an die Bedingung geknüpft, dass das Geld für Projekte nachhaltiger Stadtentwicklung verwendet wird. Entsprechend dem Wunsch der Preisverleiher zur öffentlichen Bekanntgabe der geplanten Verwendung des Preisgeldes stellte Bürgermeister Bertram im Rahmen der feierlichen Übergabe des Deutschen Nachhaltigkeitspreises im Eschweiler Rathaus am 29.10.2018 die Idee vor, das Preisgeld zur Gründung einer Eschweiler Nachhaltigkeitsstiftung zu verwenden. Diese Idee traf bei den Preisverleihern auf großen Zuspruch.

 

Diese Idee umsetzend schlägt die Verwaltung die Gründung einer unselbstständigen Stiftung mit der als Anlage beigefügten Stiftungssatzung vor.

 

Die Stiftung Nachhaltigkeit Eschweiler hat zum Ziel, die nachhaltige Entwicklung in Eschweiler zu fördern und zu stärken. Eschweiler Akteure sollen in ihrem Engagement im Bereich der Förderschwerpunkte der Stiftung unterstützt werden. Im Einzelnen handelt es sich bei den Förderschwerpunkten um die Bereiche „Soziale Teilhabe“, „Umwelt, Klima und Natur“, „Bildung“, „Völkerverständigung“ und „Globale Verantwortung“.

Die Erfüllung des Stiftungszwecks ist durch eingeworbene, nicht dem Stiftungsvermögen zuwachsende Zuwendungen sowie durch Erträge des Stiftungsvermögens zu realisieren.

 

Die Stiftung verfügt über die zwei Organe Vorstand und Kuratorium.

 

Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern. Diese sind (1) der/die Bürgermeister/in, (2) der/die Beigeordnete und Stadtkämmerer/in, (3) der/die Technische Beigeordnete, (4) der/die Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses sowie (5) der/die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses. Der/die amtierende Bürgermeister/in hat den Vorstandsvorsitz inne. Ein/e Stellvertreter/in wird von den fünf Mitgliedern aus der Mitte des Vorstands gewählt. Die Amtszeit im Vorstand endet mit dem Ende der jeweiligen Amtszeit eines Mitglieds.

 

Des Weiteren wird ein Kuratorium einberufen. Das Kuratorium der Stiftung hat beratende Funktion und besteht aus höchstens acht Personen, von denen mindestens vier Organisationen vertreten müssen, die in den genannten Förderbereichen tätig sind. Dabei sollen mindestens vier Förderbereiche abgedeckt sein. Der/die Vorsitzende des Kuratoriums sowie der/die stellvertretende Vorsitzende wird vom Kuratorium aus seiner Mitte gewählt.

 

Nach Gründung der Stiftung ist die Satzung bei der Kommunalaufsicht der StädteRegion Aachen anzuzeigen.

 


Das Preisgeld aus der Preisverleihung mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis für Städte mittlerer Größe in Höhe von 30.000 € sowie die Zusatzprämie in Höhe von 5.000 € dient als Stiftungsvermögen der Stiftung "Nachhaltigkeit Eschweiler".

 

Bei Zahlungseingang des Preisgeldes ist dieses unter Produkt 17 700 01 01 Stiftungen, Sachkonto 2391 0002 Bez.: Zugang sonstige Sonderposten zu vereinnahmen. Bei Gründung der Stiftung (ertragsbringende Anlage) ist das Stiftungsvermögen unter Sachkonto 1801 3002, Bez.: Zugang Stiftungsvermögen zu bilanzieren.

 

Nach Gründung der Stiftung "Nachhaltigkeit Eschweiler" ist beabsichtigt, Prozesse dahingehend einzuleiten, dass die bei der Stadt Eschweiler geführten rechtlich unselbständigen Stiftungen "Johanna-Neuman", "Peter-Lersch" und "Peter-Liesen" unter Erhaltung ihres jeweiligen Stiftungszweckes nach § 100 GO NRW als Zustiftung dem Stiftungsvermögen der Stiftung "Nachhaltigkeit Eschweiler" zugeführt werden.

 


zunächst keine