Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Von IT.NRW wurden für das Land Nordrhein-Westfalen Werte über die Bruttoausgaben für die Sozialhilfe im Jahr 2018 (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage) und Angaben über die Zahl der Empfänger von Mindestsicherungsleistungen (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage) veröffentlicht. Weiter wird Bezug auf die Verwaltungsvorlage 424/18 genommen, in der die Zahlen für die Stadt Eschweiler für das Jahr 2018 mitgeteilt wurden. Es ist zu beachten, dass in der Verwaltungsvorlage 424/18 Fallzahlen genannt und die Daten von IT.NRW auf Grundlage der Anzahl an Personen erstellt wurden.

 

Ausgaben im Bereich der Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt

 

Im Bereich des Landes NRW sind die Gesamtausgaben für Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII (Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt) um 2,5 % gesunken. Auf städteregionaler Ebene sind die Ausgaben für die Leistungen nach dem 3. Kapitel im Jahr 2018 um 0,8 % von 7.355.007 Euro auf 7.298.502 Euro gesunken. Demgegenüber sind im Bereich der Stadt Eschweiler die Ausgaben im Jahr 2018 um 3,3 % von 839.892,45 Euro auf 867.712,31 Euro gestiegen.

 

Grafik 1: Vergleich der Ausgaben 2017 und 2018 für Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII

 

Grafik 2: Veränderung 2017 zu 2018 bei den Ausgaben für Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII

 

Für Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) wurden keine Angaben in der Statistik gemacht. Diese Leistungen werden in vollem Umfang durch den Bund erstattet. Es wird auf die Angaben zu den finanziellen Auswirkungen verwiesen.

 

Zahl der Empfänger von Mindestsicherungsleistungen

 

Im Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der Personen, die Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII erhalten, im Vergleich von 2017 zu 2018 um 2.382 Personen gesunken. Dies ist eine Verringerung um 6,6 %. Im Vergleich hierzu ist im Bereich der StädteRegion Aachen die Zahl der Personen um 49,3 % (341 Personen) und im Bereich der Stadt Eschweiler um 117,8 % (86 Personen) gestiegen.

 

Einer der Gründe für die Steigerung der Personen, die Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII in Eschweiler beziehen, ist unter anderem, dass insbesondere mehr Kinder einen Anspruch auf Leistungen geltend gemacht haben. Es wird auf die Verwaltungsvorlage 424/18 und die Beratungen in den Ausschüssen verwiesen.

 

Die Anzahl an Personen, die Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII erhalten, ist im Vergleich hierzu auf Landesebene von 2017 zu 2018 um 5.893 Personen (2,1 % ) gestiegen. Im Bereich der StädteRegion Aachen erhöhte sich die Zahl der Personen, die Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII erhielten, um 469 Personen (5,5 %) und im Bereich der Stadt Eschweiler um 79 Personen (9,2 %).

 

Es zeigt sich, dass die Zahl der Personen, die Leistungen nach dem SGB XII erhalten, entgegen dem Landestrend in Eschweiler zunimmt. Im Vergleich hierzu sind die Zahlen in den städteregionsangehörigen Kommunen mit den Zahlen in Eschweiler vergleichbar.

 

Grafik 3: Vergleich der Zahl der Empfänger von grundsichernden Leistungen nach dem SGB XII

 

Grafik 4: der Zahl der Empfänger von grundsichernden Leistungen nach dem SGB XII

 


Die hiesigen Ausgaben und Einnahmen der Leistungen nach dem SGB XII werden in einer monatlichen Spitzabrechnung mit der StädteRegion Aachen als örtlichem Träger der Sozialhilfe abgerechnet. Seit dem 01.01.2014 trägt der Bund die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII zu 100 %, sodass diese der StädteRegion erstattet werden.

 

 


Nach § 6 SGB XII werden bei der Durchführung der Aufgaben nach dem SGB XII Personen beschäftigt, die sich hierfür nach ihrer Persönlichkeit eignen und in der Regel entweder eine ihren Aufgaben entsprechende Ausbildung erhalten haben oder über vergleichbare Erfahrungen verfügen. Die Träger der Sozialhilfe gewährleisten für die Erfüllung der Aufgaben eine angemessene fachliche Fortbildung ihrer Fachkräfte. Diese umfasst auch die Durchführung von Dienstleistungen, insbesondere Beratung und Unterstützung.