Betreff
Neubau Regenrückhaltebecken (RRB) IGP
Vorlage
221/19
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

In der Hermann-Hollerith-Straße ist im Mischwasserkanal aus hydraulischen Gründen der Neubau eines Regenrückhaltebeckens erforderlich. Das Becken soll in Form eines Stauraumkanals mit einem Durchmesser von 2,00 m und einer Länge von ca. 220 m hergestellt werden. Der in diesem Bereich 1995 im Zuge der Erschließung des Industrie- und Gewerbeparks (IGP) verlegte Betonkanal mit der Nennweite DN 900 [mm] wird im Rahmen der Baumaßnahme zurückgebaut.

 

Veranlassung:

 

Gemäß den Berechnungen des Generalentwässerungsplans (GEP) für die Teilbereiche Industrie- und Gewerbepark (IGP), Fronhoven/Neu-Lohn, Hücheln aus dem Jahr 2018 kommt es durch die Erschließung der Prognoseflächen (u.a. südlich des heutigen IGP) im Hauptsammler zwischen dem IGP und der Straße „Zum Hagelkreuz“ zu hydraulischen Überlastungen mit erheblichen Überstauungen. Um dies zu vermeiden, sieht die Sanierungsplanung des GEP im in Ost-West-Richtung verlaufenden Abschnitt der Hermann-Hollerith-Straße den Neubau eines Stauraumkanals DN 2000 [mm] auf einer Länge von ca. 250 m vor.

 

Das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Eschweiler (6. Fortschreibung), welches in der Sitzung des Stadtrates am 05.07.2017 beschlossen wurde, sieht den Bau des RRB mit der Ordnungsnummer 1.XIV.137 für das Jahr 2018 vor. Aufgrund umfangreicher Vorarbeiten in der Planungsphase hat sich der Baubeginn verschoben.

 

Planung Entwässerung:

 

Um die Einschränkungen für den Verkehr während der Bauphase und der regelmäßig durchzuführenden Unterhaltungsarbeiten zu minimieren, wird das Becken entgegen der Angaben des GEP gemäß aktueller Planung in dem in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Ast der Hermann-Hollerith-Straße platziert. Auf Grund der aktuellen entwässerungstechnischen Grundlagen kann die Länge des Stauraumkanals DN 2000 [mm] gegenüber dem GEP auf 220 m reduziert werden.

Im nördlichen Abschnitt liegt der geplante Stauraumkanal in der Trasse des alten Kanals, so dass dieser abgebrochen wird. Im südlichen Bereich werden die Anschlüsse vom alten Kanal auf den neuen Kanal umgebunden, danach der Altkanal mit Dämmer verfüllt und die Schachtoberteile abgebrochen.

 

Es ist vorgesehen, die Ausschreibung Anfang 2020 vorzunehmen und mit der baulichen Umsetzung im zweiten Quartal 2020, koordiniert mit der Renovierung des oberhalb und unterhalb angrenzenden Mischwasserkanals (siehe Vorlage 198/19), zu beginnen.


 

Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf rd. 1.377.000,00 €. Hiervon wurden in 2018 und 2019 bereits Zahlungen in Höhe von 36.224,42 € geleistet. Der Ansatz für 2019 beträgt 360.000,00 €. Hinzu kommt eine Ermächtigungsübertragung in Höhe von 651.412,10 €. Abzüglich einer außerplanmäßigen Deckung für das Sachkonto IV00MUA003 bei Produkt 011110603 in Höhe von 50.000 € verbleibt eine Gesamtermächtigung von 961.412,10 €. Es ist vorgesehen, die verbleibenden Mittel aus 2019 in das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen. Der Differenzbetrag wurde für das Haushaltsjahr 2020 angemeldet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Buchung:

 

Produkt:                                   115380201

Bezeichnung:                Entwässerung und Abwasserbeseitigung

 

Sachkonto:                   09110002

Investitionsnummer:      IV18AIB019

Bezeichnung:                Regerückhaltebecken IGP

 

Geschätzte Kosten                                          1.377.000,00 €

./. bereits geleistete Zahlungen 2018                  -   18.587,90 €

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benötigte Mittel ab 2019                                    1.358.412,10 €

 

Ansatz 2019                                                       360.000,00 €

+ Ermächtigungsübertragung                               + 651.412,10 €

./. Deckung für eine außerplanmäßige Ausgabe         -    50.000,00 €

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Gesamtermächtigung 2019                                   961.412,10 €

 

Von dieser Gesamtermächtigung wurden in 2019 bereits Zahlungen in Höhe von 17.636,52 € geleistet; weiterhin ist ein Betrag in Höhe von 70.354,28 € für bereits erteilte Aufträge vorgemerkt. Beide Summen sind allerdings in den o.a. Gesamtschätzkosten bereits eingerechnet.

 

Es ist vorgesehen, die Restmittel aus 2019 in das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen.

Für das Haushaltsjahr 2020 wurde der Restbetrag in Höhe von 397.000,00 € (1.358.412,10 € ./. 961.412,10 €) angemeldet.

 

Die Kosten der Maßnahme werden im Rahmen der Gebührenkalkulation für den Bereich Abwasser über den Zeitraum der gesetzlich vorgegebenen Nutzungsdauer refinanziert.


 

Die Ingenieurleistungen zum Neubau des Regenrückhaltebeckens IGP wurden an das Ingenieurbüro Tuttahs & Meyer aus Aachen vergeben.

Für die Projektsteuerung und sonstige Abwicklung der Kanalbaumaßnahme wird Arbeitskraft bei 661 gebunden.