1. Vorberatung:

 

Der Planungsausschuss stimmt der Planung zur Kanalsanierung und Straßenerneuerung zu.

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

 

  1. Beschlussfassung:

 

Den im Sachverhalt unter „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten über- bzw. außerplanmäßigen Mittelverschiebungen stimmt der Stadtrat gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bzw. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 8 der Haushaltssatzung 2019 zu.

 

 


 

Der seinerzeitige Planungsstand zur Kanalsanierung und Straßenerneuerung der „Antoniusstraße“ und „Auf dem Höfchen“ wurde dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 20.02.2019 (Vorlage 042/19) zur Kenntnisnahme und Beschlussfassung vorgelegt (siehe Anlage 1).

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, im Rahmen einer Informationsveranstaltung den Anliegern und Interessierten die Planung vorzustellen.

 

Die in der Anlage 2-6 beigefügte Planung für den Kanal- und Straßenbau in der „Antoniusstraße/Auf dem Höfchen“ entspricht dem Planungsstand der Entwurfsplanung, der den Teilnehmern der Bürgerversammlung am 09.05.2019 vorgestellt wurde. Bei der Bürgerversammlung wurden keine planungsrelevanten Änderungen vorgebracht. Die Ergebnis-Niederschrift über die Bürgerversammlung ist in der Anlage 7 beigefügt.

 

Neben dem bereits vor der Bürgerinformationsveranstaltung vorliegenden Antrag auf eine Grundstückszufahrt für das Haus mit der Nr. 29 wurde im Nachgang noch ein zweiter Antrag auf eine Grundstückszufahrt für das Haus mit der Nr. 27 gestellt. Bei entsprechender Genehmigung entfallen bis zu drei geplante Parkstände im öffentlichen Verkehrsraum, die jedoch durch ein Plus an Stellplätzen auf den Privatgrundstücken ausgeglichen werden. Aufgrund der vorgesehenen Senkrechtaufstellung der Fahrzeuge auf den Privatgrundstücken können hier ca. 6 Stellplätze für die Mieter bzw. Eigentümer der Mehrfamilienhäuser geschaffen werden. Einzelheiten sind mit den Eigentümern noch abzustimmen.

 

Aufgrund der derzeit „überhitzten Marktlage“ und der überhöhten Preise im Straßenbau schlägt die Verwaltung vor, abweichend von der üblichen Vorgehensweise, die Straßenerneuerung nicht gemeinsam mit den dringend sofort durchzuführenden Kanalsanierungsarbeiten, sondern erst gemeinsam mit der für 2020/21 geplanten Kanalsanierung und Straßenerneuerung „Wilhelmstraße“ auszuführen.

 

Die jetzt vorgeschlagene Vorgehensweise steht nicht im Einklang mit dem geltenden Beschluss des Bauausschusses vom 07.01.1999 „straßenbauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Kanalsanierungsmaßnahmen“ auszuführen. In dem hier vorliegenden Fall erhofft man sich jedoch wirtschaftliche Vorteile durch die zeitliche Verschiebung und die Zusammenlegung der Straßenbaumaßnahme „Antoniusstraße/Auf dem Höfchen“ mit der geplanten Kanal- und Straßenbaumaßnahme „Wilhelmstraße“, die im Anschluss an die Kanalsanierung „Antoniusstraße“ in Angriff genommen werden soll

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Einnahmen

 

Anliegerbeiträge

 

Für die Straßenbaumaßnahme wie auch für die Sanierung der Beleuchtungsanlagen in der „Antoniusstraße“ und „Auf dem Höfchen“ sind die Voraussetzungen zur Erhebung von Anliegerbeiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW gegeben. Die Berechnung der Anliegerbeiträge erfolgt gemäß der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz -KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler“. Die entsprechende Einnahme in Höhe von 500.000,00 € wurde im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2021 angemeldet.

 

Ausgaben

 

Straßenbau

 

Die Kosten für die Straßenerneuerung einschließlich Beleuchtung und Planung belaufen sich nach der derzeitig vorliegenden Kostenschätzung auf rd. 1.460.000,00 €.

 

Wie bereits oben erwähnt, werden diese Kosten jedoch erst im Zuge des geplanten Ausbaus der „Wilhelmstraße“ in den Jahren 2020 und 2021 haushaltsrelevant.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erneuerung der „Antoniusstraße/Auf dem Höfchen“ werden unter Berücksichtigung der bestehenden Ermächtigungsübertragung bei Produkt 12 541 01 01 - Gemeindestraßen -, Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV16AIB012 - Antoniusstraße für den Haushalt 2020 und 2021 angemeldet.

 

Kanalbau

 

Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für die Kanalsanierung auf rd. 1.000.000,00 € sowie für die Kanalhausanschlüsse auf rd. 180.000,00 €.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erneuerung der Kanäle stehen bei Produkt 11 538 02 01 – Entwässe-rung und Abwasserbeseitigung -, Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV17AIB007 - Kanal Antoniusstraße“ – in 2019 in Höhe von 282.894,76 € zur Verfügung. Der fehlende Betrag in Höhe von 717.105,24 € wird durch eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gedeckt. Hierfür werden die bei Produkt 125410101, Sachkonto 09110002, IV15AIB004 (Friedhofsweg in Höhe von 660.500,00 €) und IV18AIB010 (Wilhelminenstraße in Höhe von 56.605,24 €) bestehenden Verpflichtungsermächtigungen zur Deckung herangezogen. Diese beiden –zur Deckung herangezogenen- Maßnahmen verschieben sich zeitlich. Aus diesem Grunde werden die entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen in 2019 nicht mehr benötigt und werden in den Folgejahren neu angemeldet.

 

Die erforderlichen Mittel für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse wurden beim Haushaltsansatz bei dem bei Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung - geführten Sachkonto 52350100 – Kosten-erstattung Kanalhausanschlüsse – in den jeweiligen Jahren entsprechend berücksichtigt.

 


 

Die Ingenieurleistungen zur Kanalsanierung und Straßenerneuerung Antoniusstraße wurden an die Ingenieurgesellschaft Dr. Ing. Nacken mbH in Aachen vergeben.

Für die Oberbauleitung und Koordination der Kanal- und Straßenbauarbeiten wird Arbeitskraft bei 660 und 661 gebunden.