Betreff
Sachstandsbericht Luftreinhalteplan
Vorlage
194/19
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Im letzten Planungs-, Umwelt- und Bauausschuß am 23.05.2019 wurden mit der Verwaltungsvorlage 123/19 die Ergebnisse der Luftqualitätsmessungen aus dem Jahr 2018 vorgestellt und mitgeteilt, dass erstmalig seit Beginn der Messungen die Stickstoffdioxidkonzentrationen in Eschweiler im Jahr 2018 gestiegen sind (Jahresmittelwert: 42 µg/m³; Grenzwert: 40 µg/m³). Dieses Thema war in der 24. und 25. Kalenderwoche mehrfach Gegenstand von Presseberichterstattungen in den lokalen, aber auch in den überregionalen Medien.

 

Bevor das Thema Luftqualität in den letzten Wochen durch die Presse aufgegriffen wurde, hatte sich wegen der insgesamt verwunderlichen Entwicklung in Eschweiler auch die Fachbehörden (u.a. Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW) mit diesem Thema beschäftigt und einen Sachstandsbericht bei der Bezirksregierung Köln angefordert. Der Bericht der Bezirksregierung Köln vom 29.05.2019 zur Situation in Eschweiler ist zur Kenntnisnahme als Anlage 1 beigefügt.

 

Sofern in diesem Bericht der Bezirksregierung Köln darüber spekuliert wird, ob die Großbaustelle City-Center etwas mit der Verschlechterung der Luftqualität in Eschweiler zu tun haben könnte, wird angemerkt, dass die Abrissmaßnahmen am City-Center bereits im April/Mai 2018 eingestellt wurden und genau während dieser Zeit im ersten Quartal 2018 die niedrigsten Monatswerte für Stickstoffdioxid gemessen wurden. Insofern wird hier der Abriss des City-Centers als Grund für die Verschlechterung der Luftqualität ausgeschlossen.

 

In der letzten Sitzung des Planung-, Umwelt- und Bauausschusses wurde zu diesem Tagesordnungspunkt auch berichtet, dass die Verschlechterung der Luftqualität hier nicht erklärt werden kann und die Verwaltung deshalb zur Ursachenermittlung anstatt der Passivsammlermessung kontinuierliche Messungen beantragt hat. Hierauf antwortete das LANUV NRW am 08.05.2019, dass der Antrag auf Einrichtung einer kontinuierlichen Meßstelle mit in die Meßplanung für das kommende Jahr mit aufgenommen wird (s. Anlage 2).


keine


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