Betreff
Schwimmen in Eschweiler - heute und morgen; Antrag der UWG-Fraktion vom 22.05.2019
Vorlage
178/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

Dem Vorschlag der UWG-Fraktion, die Kosten für eine Einhausung und eine ganzjährige Nutzung des (Frei-) Bades Dürwiß (Bau, Technik, Personal) zu ermitteln,

 

a)       wird nicht zugestimmt

 

b)       wird zugestimmt. Für eine Machbarkeitsstudie werden ca. 5.000,00 € bisher nicht veranschlagte

Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.

 


Mit dem als Anlage I beigefügten Schreiben vom 22.05.2019 beantragte die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler die Prüfung, ob die vor Jahren nicht weiter verfolgte Einhausung des Freibads Dürwiß nunmehr doch realisiert werden könnte.

 

Begründet wird der Antrag mit der steigenden Einwohnerzahl Eschweilers und dem ganzjährigen Nutzen für Schwimmer, Schulen und Vereine.

 

Die UWG führt weiterhin aus, dass die Betriebsdauer des Hallenbads Jahnstraße endlich sei und sich zeitig konkrete Gedanken über Alternativen gemacht werden müsse.

 

Die Gremien des Rates haben sich bereits mehrfach mit der Sanierung bzw. Umgestaltung des Freibades beschäftigt (Verwaltungsvorlagen 075/07, 161/07, 041/08 und 336/08). In der Verwaltungsvorlage 161/07 wurden die Kosten für eine Einhausung des Freibades auf 1,1 Millionen Euro geschätzt. Weiterhin wurden damals jährliche Mehrkosten durch zusätzlich notwendige Betriebskosten in Höhe von ca. 60.000 € kalkuliert. In der Ratssitzung am 27.02.2008 (als Anlage II beigefügte Verwaltungsvorlage 041/08) beschloss der Rat auf eine Einhausung zu verzichten und eine reine Sanierung des bestehenden Schwimmerbeckens durchzuführen.

 

Aufgrund der Tatsache, dass das Hallenbad Jahnstraße laufend gewartet wird und jährlich entsprechende Hochbaumaßnahmen zur Sanierung bzw. Werteerhalt ergriffen werden, ist die Verwaltung der Meinung, dass auf die Einhausung des Freibades verzichtet werden sollte.

 

Demzufolge wäre eine Machbarkeitsstudie zur Ermittlung der Kosten für eine Einhausung ebenfalls verzichtbar.


Falls dem Beschlussentwurf unter b) zugestimmt wird, entstehen zusätzliche, bisher nicht veranschlagte Kosten in Höhe von ca. 5.000 €, die im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2020 berücksichtigt werden müssten.


Keine personellen Auswirkungen.