Betreff
Vereinbarung über die Meldepflicht und die Zusammenarbeit bei der Gefahrenabwehr zwischen der Stadt Eschweiler und der RWE Power AG
Vorlage
173/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die als Anlage beigefügte Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Meldepflicht und die Zusammenarbeit bei der Gefahrenabwehr mit der RWE Power AG abzuschließen.

 


Das RWE unterhält im Kraftwerk Weisweiler eine – von der Bezirksregierung angeordnete – Werkfeuerwehr mit haupt- und nebenberuflichen Kräften. Diese sind zuständig für den Brandschutz und die technische Hilfeleistung in folgenden Bereichen:

 

a)       Kraftwerksgelände

 

b)       Müllverbrennungsanlage

 

c)       AWA – Verwaltungsgelände

 

d)       Fa. Gascade

 

Der Rettungsdienst in den o.a. Bereichen wird seit einigen Jahren bereits durch die Feuerwehr Eschweiler sowie die Städteregion Aachen sichergestellt.

 

In der Anordnung der Bezirksregierung Köln werden der Werkfeuerwehr RWE u.a. verbindliche personelle Stärken für das haupt- und ehrenamtliche Personal vorgeschrieben. Während die Stärke des hauptamtlichen Personals dem Anordnungsbescheid entspricht, zeigen sich bei der Verfügbarkeit des ehrenamtlichen Personals im Kraftwerk Defizite. Aus diesem Grund strebt das RWE den Abschluss dieser Vereinbarung an, durch die festgelegt wird, dass die Feuerwehr Eschweiler, bei bestimmten Einsatzlagen sofort mit mindestens 9 Feuerwehrkräften die Kraftwerkfeuerwehr unterstützt. Hierdurch soll das eventuelle Personaldefizit der Kraftwerksfeuerwehr kompensiert werden. Die Bezirksregierung Köln hatte bei einer Überprüfung der RWE Feuerwehr im letzten Jahr angeregt, diese Vereinbarung mit der Stadt Eschweiler zu schließen, um die Leistungsfähigkeit der Werkfeuerwehr jederzeit zu gewährleisten. Weiterhin werden durch diese Vereinbarung Grundsätze der Zusammenarbeit von RWE Werkfeuerwehr und der Feuerwehr Eschweiler sowie die erforderlichen Meldepflichten – gem. BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz) – geregelt.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Beschlussvorschlag zu folgen.


  keine

 


keine