Betreff
Bebauungsplan 304 - Kindergarten Peilsgasse -;
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung
Vorlage
170/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

I.                              Die Aufstellung des Bebauungsplans 304 - Kindergarten Peilsgasse - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 

II.                           Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung (Anlagen 2 und 3) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 304 - Kindergarten Peilsgasse - umfasst ein ca. 1500 m² großes Gebiet im Zentrum der Stadt Eschweiler an der Dürener Straße Ecke Peilsgasse; nordöstlich des Rathauses.

 

Nach Abriss eines ehemaligen Kaufhauses (Hertie- bzw. Karstadt-Filiale) und angrenzender Ladenlokale soll das Areal nördlich des Rathauses mit dem Projekt Rathaus-Quartier eine Folgenutzung in Form von Einzelhandel, Dienstleistung und Wohnen erhalten. Ergänzend hierzu ist die Errichtung eines Kindergartens vorgesehen, um den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder auch in diesem Teil der Innenstadt zu decken.

 

Zur Umsetzung des Vorhabens ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Als planungsrechtliche Vorbereitung des Kindergartenneubaus soll hier eine Fläche für den Gemeinbedarf (Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen mit der Zweckbestimmung Kindergarten) festgesetzt werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, als ersten Verfahrensschritt die Aufstellung des Bebauungsplans 304 - Kindergarten Peilsgasse – gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) mit dem beigefügten Geltungsbereich (Anlage 1) zu beschließen. Gleichzeitig soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an dieser Bauleitplanung auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfs sowie der Begründung zu diesem Bebauungsplan (Anlagen 2 und 3) beschlossen werden.

 


Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens müssen ggf. externe Gutachten vergeben werden. Die Notwendigkeit ergibt sich erst aus den Stellungnahmen der Fachbehörden im weiteren Aufstellungsverfahren. Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem im Produkt 095110101 - Räumliche Planung und Entwicklung - geführten Sachkonto 52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - zur Verfügung.

 


Die Aufstellung des o.g. Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.