hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung
I.
Die Aufstellung des Bebauungsplans 304 - Kindergarten Peilsgasse - gemäß §
2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der
Innenentwicklung) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1
dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.
II.
Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung (Anlagen 2 und 3) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung
über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplans 304 - Kindergarten Peilsgasse - umfasst ein ca. 1500 m² großes
Gebiet im Zentrum der Stadt Eschweiler an der Dürener Straße Ecke Peilsgasse;
nordöstlich des Rathauses.
Nach Abriss eines ehemaligen
Kaufhauses (Hertie- bzw. Karstadt-Filiale) und angrenzender Ladenlokale soll
das Areal nördlich des Rathauses mit dem Projekt Rathaus-Quartier eine
Folgenutzung in Form von Einzelhandel, Dienstleistung und Wohnen erhalten.
Ergänzend hierzu ist die Errichtung eines Kindergartens vorgesehen, um den
Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder auch in diesem Teil der Innenstadt zu
decken.
Zur Umsetzung des Vorhabens
ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Als planungsrechtliche
Vorbereitung des Kindergartenneubaus soll hier eine Fläche für den Gemeinbedarf
(Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen mit der Zweckbestimmung
Kindergarten) festgesetzt werden.
Die Verwaltung empfiehlt, als ersten
Verfahrensschritt die Aufstellung des Bebauungsplans 304 - Kindergarten
Peilsgasse – gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) mit dem
beigefügten Geltungsbereich (Anlage 1) zu beschließen. Gleichzeitig soll
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an dieser
Bauleitplanung auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfs sowie der Begründung zu
diesem Bebauungsplan (Anlagen 2 und 3) beschlossen werden.
Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens müssen ggf. externe Gutachten vergeben werden. Die
Notwendigkeit ergibt sich erst aus den Stellungnahmen der Fachbehörden im
weiteren Aufstellungsverfahren. Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem im
Produkt 095110101 - Räumliche Planung und Entwicklung - geführten Sachkonto
52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - zur Verfügung.
Die Aufstellung des o.g. Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.