Der Rat der Stadt
Eschweiler beschließt die als Anlage beigefügte „9. Änderungssatzung zur
Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Eschweiler“
In seiner Sitzung am 11.04.2018 hat der Rat der Stadt Eschweiler aufgrund
Vorlage 094/18 die achte Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst
der Stadt Eschweiler beschlossen. Diese Änderung ist am 01.05.2018 in Kraft
getreten. Die Gebühr wurde danach bei den Krankentransporten auf 195,00 EUR und
bei den Rettungstransporten auf 303,00 EUR festgesetzt.
Als Anlage 1 legt die Verwaltung die inzwischen abgeschlossene
Betriebsabrechnung für das Jahr 2017 und die darauf basierende Kalkulation für
das Jahr 2019 vor.
Im Ergebnis ist festzustellen und wird hiermit als neunte Änderung der
Gebührensatzung (s. Anlage 2) vorgeschlagen,
dass der Grundbetrag für einen Krankentransport von 195,00 EUR auf 205,00 EUR
und der Grundbetrag für einen
Rettungstransport von 303,00 EUR auf
309,00 EUR erhöht wird.
Die Erhöhung der jeweiligen Grundbeträge ist Folge gestiegener Personal-
und Sachkosten und wird als moderat bewertet.
Die Landesverbände der Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen
e.V. Nordrhein wurden nach § 14 Abs. 2 des Gesetzes über den Rettungsdienst
sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen
(Rettungsgesetz NRW – RettG) am Verfahren beteiligt und haben ihre Zustimmung
zum vorgelegten Entwurf einer Gebührensatzung mit den geplanten
Gebührenerhöhungen erteilt.
Erträge aus Gebühren für Rettungs- und Krankentransporte werden im Produkt 021271701 – Kranken- und Rettungstransportdienst wie folgt vereinnahmt:
Sachkonto: 43210600 Gebühren Krankentransporte - Ansatz 2019: 765.000,00 EUR
Sachkonto: 43210700 Gebühren Rettungstransporte - Ansatz 2019: 1.800.000,00 EUR
Der Gebührenhaushalt ist gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz grundsätzlich kostendeckend zu führen, was erwartungsgemäß mit den vorgeschlagenen, neuen Gebührensätzen zu erzielen sein wird.
keine