Betreff
Überörtliche Prüfung; Gesamtabschluss und Beteiligungen der Stadt Eschweiler im Jahr 2018
Vorlage
160/19
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 04.06.2019 beratene Prüfbericht der gpaNRW – Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen über die „Überörtliche Prüfung - Gesamtabschluss und Beteiligungen der Stadt Eschweiler im Jahr 2018“  wird zur Kenntnis genommen.

 


Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) nimmt die überörtliche Prüfung nach § 105 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Teil der allgemeinen Aufsicht des Landes NRW über die Gemeinde wahr. Hierzu zählen auch die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Beteiligung der Gemeinde in den Formen des privaten oder öffentlichen Rechts gemäß §§ 107 ff. GO NRW.

 

Zum Prüfungszeitpunkt standen die bereits örtlich geprüften Gesamtabschlüsse für die Jahre 2010 bis 2014 sowie der Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 der Stadt Eschweiler zur Verfügung. Ebenso lagen die Beteiligungsberichte 2010 bis 2015 als Bestandteile der jeweiligen Gesamtabschlüsse vor. Die Prüfung durch die gpaNRW fand im Zeitraum Juni bis September 2018 statt.

 

Die Ergebnisse sind in dem als Anlage beigefügten Prüfbericht vom 12.November 2018 zusammenfassend dargestellt und erläutert.

 

Der Unteren Kommunalaufsicht bei der StädteRegion Aachen wurde eine Ausfertigung des Prüfberichtes unmittelbar durch die gpaNRW zugeleitet. Auf der Grundlage dieses Berichtes entscheidet sie in eigener Zuständigkeit, ob und wenn ja, welche Feststellungen weiterverfolgt bzw. aufgegriffen werden. Eine diesbezügliche Initiative hierzu hat die Kommunalaufsicht (bisher) nicht ergriffen.

 

Entsprechend des Vorschriften des § 105 Abs. 6 GO NRW wurde der Prüfbericht in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 04.06.2019 beraten. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Ausweislich des Prüfberichtes hat die gpaNRW keine Feststellungen getroffen, die eine zusätzliche Stellungnahme erforderlich machen.  Ebenso kommt die gpaNRW nicht zu neuen wesentlichen Ergebnissen, welche nicht bereits auch schon Erkenntnisse aus den betreffenden Jahres- bzw. Gesamtabschlüssen der Stadt Eschweiler der Jahre 2010 bis 2014/2015 gewesen sind.

 

Der Landtag NRW hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2018 das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Nordrhein-Westfalen und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften (2. NKFWG NRW) verabschiedet. Das 2. NKFWG NRW ist, abgesehen von den in Artikel 10 genannten Ausnahmen, zum 01. Januar 2019 in Kraft getreten. Hinsichtlich der zeitlichen Anwendung ist seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW (MHKBG) mit Datum vom 15. Februar 2019 ein Erlass zur Anwendung der Vorschriften für die Haushaltsplanung 2019 sowie die Einzel- und Gesamtabschlüsse zum 31. Dezember 2018 ergangen. Nach diesem Erlass finden die neuen Regelungen grundsätzlich erstmals auf den zum 31. Dezember 2019 zu erstellenden Gesamtabschluss Anwendung.

 

Mit § 116 a GO NRW wurde den Kommunen die Möglichkeit der größenabhängigen Befreiung von der Erstellung eines Gesamtabschlusses eingeräumt. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann von dieser Befreiungsmöglichkeit erstmals im Vorfeld der Erstellung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2019  Gebrauch gemacht werden. Die Feststellung über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses sowie die Entscheidung über die Inanspruchnahme der Befreiungsoption trifft der Rat für jedes Haushaltsjahr bis zum 30. September des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Sofern eine Gemeinde von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gesamtabschlusses Gebrauch macht, ist ein Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW zu erstellen.

 

Unter  Zugrundelegung des Jahres- bzw. in Aufstellung befindlichen Gesamtabschlusses 2018 (einschließlich der vollkonsolidierten WBE GmbH) wird die Stadt Eschweiler alle in § 116 a GO NRW genannten Voraussetzungen vollumfänglich erfüllen. Insofern wird der Rat im ersten Halbjahr 2020 zu entscheiden haben, inwieweit von der Option zur Befreiung Gebrauch gemacht. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird dem Rat im kommenden Jahr unmittelbar nach der Erstellung des Jahresabschlusses 2019 zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

 


Die aufgrund der Gebührensatzung der gpaNRW für die Prüfung erhobenen Gebühren in Höhe von 6.240 Euro wurden unter Produktsachkonto 16 611 0101 / 5291 1700, Bezeichnung: Gutachten / Beratungshonorare verbucht.

 


Keine.