Betreff
Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten in der Gemarkung Weisweiler, Flur 22 Nrn. 264, 297 und 299 – nördlich abzweigend von „Dürener Straße", östlich vom „Elektrowerk", Lage „Aufm Pesch" -; hier: Erlass einer Satzung
Vorlage
155/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Erlass einer Satzung über die Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten in der Gemarkung Weisweiler, Flur 22 Nrn. 264, 297 und 299 (alt 51 und 52) - nördlich abzweigend von „Dürener Straße“, östlich vom „Elektrowerk“, Lage „Aufm Pesch“ -, wird beschlossen.

 

Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten (GemAnG) vom 09.04.1956 (GV. NRW. 1956 S. 134/SGV NW 7815) in der derzeit gültigen Fassung ist die Zustimmung zum Erlass der Satzung bei der Aufsichtsbehörde einzuholen.


Der Rat der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 (VV 063/19) beschlossen, die öffentliche Bekanntmachung der Absicht auf Aufhebung der auf den Wegeparzellen Gemarkung Weisweiler, Flur 22 Nrn. 264, 297 und 299 (alt 51 und 52) - nördlich abzweigend von „Dürener Straße“, östlich vom „Elektrowerk“, Lage „Aufm Pesch“ -, ruhenden Festsetzungen für den derzeit berechtigten Personenkreis durch Erlass einer Satzung gemäß § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GV NW 1956 S. 134/SGV NW 7815) in der derzeit gültigen Fassung zu veranlassen.

 

Die Parzellen Gemarkung Weisweiler, Flur 22 Nrn. 264, 297 und 299 sind im Rezess über die Umlegungssache  W 70  aus dem Jahre 1925 entstanden und wie folgt ausgewiesen:

Flurstück 264                Wirtschaftsweg und Anschlussbahn

Flurstück 297                Wirtschaftsweg (Fußweg)

Flurstück 299                Anschlussbahn

 

Die vorgenannten Parzellen sollen zum Verkauf an einen Nachbareigentümer verwendet werden.

 

Die Absicht der Einziehung wurde aufgrund des Ratsbeschlusses vom 27.03.2019 im Amtsblatt der Stadt Eschweiler Nr. 7 vom 02.04.2019 öffentlich bekannt gemacht, um vor dem Erlass der Aufhebungssatzung (Satzungsentwurf siehe Anlage 1) den Beteiligten aus dem o. a. Auseinandersetzungsverfahren  - und deren Rechtsnachfolgern - Gelegenheit zu geben, sich zu der beabsichtigten Rechtsänderung zu äußern.

 

Weiter wurden die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen -Kreisstelle Aachen- sowie die Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Aachen, Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - um Stellungnahme zu der beabsichtigten Einziehung gebeten.

Die Bezirksregierung Köln teilte hierzu mit Schreiben vom 08.04.2019 mit, dass aus den von dort zu vertretenden Belangen der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung gegen die beabsichtigte Wegeeinziehung keine Bedenken vorgebracht werden.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Aachen, teilte mit Schreiben vom 20.05.2019 mit, dass aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht grundsätzlich keine Bedenken bestehen.

 

Die Einwendungsfrist endete am 03.06.2019. Innerhalb dieser Frist wurden Einwendungen nicht erhoben.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den Erlass der Satzung in der Fassung des als Anlage 1) beigefügten Entwurfes zu beschließen.

 


Keine finanziellen Auswirkungen. 

 


Keine personellen Auswirkungen.