Betreff
Budgetbericht zum 30.04.2019
Vorlage
154/19
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Budgetbericht zum Stand 30.04.2019 wird zur Kenntnis genommen.


Der Vorjahrespraxis folgend (siehe VV Nr. 334/18) wird dem Rat der Stadt Eschweiler auch im Haushaltsjahr 2019 jeweils zu den Stichtagen 30.04. und 31.08. ein Budgetbericht zum Verlauf und Stand der unterjährigen Haushaltsbewirtschaftung zur Kenntnis gegeben. 

 

Zum Zweck der Erstellung des Budgetberichtes waren sämtliche Dienststellen aufgefordert, auf Basis des Bewirtschaftungsstandes zum 30.04.2019 mitzuteilen, ob und ggf. in welcher Höhe für ihren Verantwortungsbereich zum Stichtag 31.12.2019 Abweichungen im Rahmen der Haushaltsausführung zu erwarten sind. Der als Anlage beigefügten Aufstellung können die wesentlichen, ergebniswirksamen Abweichungen in Höhe von mehr als +/- 50.000 Euro entnommen werden. Danach ergeben sich im Vergleich zur Planung nach den bisherigen Erkenntnissen wesentliche Abweichungen insbesondere in den nachfolgend aufgeführten Bereichen:

 

Im Produkt -Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte- (Produktnummer  05 313 0101)  ergeben sich im Vergleich zur Planung Verschlechterungen bei der Leistungspauschale bzw. Betreuungspauschale des Landes in Höhe von rd. 1,925 Mio. Euro. Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG NRW) endet die Zahlungsverpflichtung des Landes für die pauschalierte Landeszuweisung spätestens drei Monate nach Eintritt der Status Duldung bzw. vollziehbare Ausreisepflicht. Insoweit sind die Aufwendungen für den überwiegenden Teil der Personen (rund 2/3 der Leistungsempfänger), die in Eschweiler im Leistungsbezug gemäß Asylbewerberleistungsgesetz stehen, nicht mehr erstattungsfähig und vollumfänglich aus dem städt. Haushalt aufzubringen.

 

Im Produkt – Allgemeine Finanzwirtschaft – (Produkt Nr. 16 611 01 01) weisen die Erträge aus Gewerbesteuer zum Stichtag 30.04.2019 einen Stand in Höhe von rd. 22,5 Mio. Euro aus und liegen damit rd. 7,66 Mio. Euro unter dem Planansatz von 30,16 Mio. Euro. Mit den damit einhergehenden, unmittelbaren Auswirkungen auf die Aufwandspositionen „Gewerbesteuerumlage“ und „Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit“ würde dieser Stand aktuell eine Ergebnisverschlechterung von rd. 6,66 Mio. Euro bedeuten. Ursächlich für diese Entwicklung sind größere Gewerbesteuersollabgänge für zurückliegende Wirtschaftsjahre bzw. die entsprechenden Anpassungen der Gewerbesteuervorauszahlungen. Dieses nicht abschließende Ergebnis wird sich im Laufe des Haushaltsjahres durch Zu- bzw. Abflüsse sicher noch verändern.

 

Die Entwicklung der Haushaltsausführung unterliegt weiter der intensiven Beobachtung.

 

Sollten sich die beschriebenen Abweichungen nachhaltig verfestigen, sind weitergehende Schritte und Möglichkeiten für eine restriktive Bewirtschaftung bis hin zu einer Haushaltssperre zu prüfen und ggf. anzuwenden.

 

Insgesamt würde sich das geplante Jahresergebnis von +1.137.750 Euro unter Berücksichtigung der mitgeteilten Abweichungen zum Stichtag um  8,8 Mio. Euro verschlechtern.

 

 

 


Siehe Sachverhalt.

 


Keine.