Betreff
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2015
Vorlage
148/19
Art
Sitzungsvorlage RPA

Auf der Grundlage der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 und unter Einbeziehung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 13.05.2019  bestätigt der Rat der Stadt Eschweiler den geprüften Gesamtabschluss zum 31.12.2015 in der Fassung vom 07./08.05.2019.


In der Sitzung des Stadtrates vom 20.06.2018 hat die Verwaltung den prüffähigen Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 zum Bilanzstichtag 31.12.2015 eingebracht. Der Stadtrat hat den Entwurf des Gesamtabschlusses zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW n.F. ist der Gesamtabschluss und der Gesamtlagebericht durch den Rechnungsprüfungsausschuss unter Einbezug des Prüfungsberichtes zu prüfen. Der Prüfungsbericht wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung am 13.05.2019 erstellt und endet mit der Abgabe eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes. Dem Prüfbericht sind die Bilanz, die Gesamtergebnisrechnung, die Kapitalflussrechnung, der Gesamtanhang und der Gesamtlagebericht beigefügt. 

 

Auf eine erneute Beifügung der Auflistung gem. § 116 Abs. 4 GO NRW a.F. (Mitglieder des Verwaltungsvorstands sowie der Ratsmitglieder) sowie des Beteiligungsberichtes wurde verzichtet, da diese gegenüber der mit dem Entwurf eingebrachten Auflistung sowie den im festgestellten Jahresabschluss 2015 beigefügten Anlagen keine Änderung erfahren haben.

 

Gegenüber dem am 20.06.2018 eingebrachten Entwurf ergaben sich infolge der Prüfung u.a. folgende Änderungen:

 

Bilanz: Ausweisung der Korrekturbuchung der bei der WBE aufgedeckten  „Stillen Reserven“ in Höhe von 23.415,00 € vom „Passivischen Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ zur „Allgemeinen Rücklage“.

 

Zuordnung einer Steuerrückstellung in Höhe von 16.900,-- € von der Position „Sonstige Rückstellungen“ nach „Steuerrückstellungen“.

 

Gesamtergebnisrechnung: Ausweisung eines Betrages von 4.190,52 € von „Versorgungsaufwendungen“ nach „Personalaufwendungen“ sowie eines Betrages von 31.824,02 € von „Bilanzielle Abschreibungen“ nach „Sonstige ordentliche Aufwendungen“.

 

Kapitalflussrechnung:  Durch die Neuzuordnung von Konten zu den zutreffenden Positionen stellt sich die Kapitalflussrechnung grundlegend geändert dar. Insofern wird auf die beigefügte Neufassung verwiesen. Diese „Neuzuordnung der Konten“ wirkt sich auch auf die bereits vorliegenden Abschlüsse der Jahre 2016 und 2017 aus. Die Verschiebungen innerhalb der einzelnen Positionen der Kapitalflussrechnung veränderten jedoch nicht das Endergebnis, den „Finanzmittelfonds am Ende der Periode“, welches gleichzeitig auch als „Liquide Mittel“ in der Gesamtbilanz ausgewiesen wurde.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Gesamtabschluss 2015 in seiner Sitzung am 04.06.2019 geprüft. Die Prüfung endete mit dem Ergebnis, dass Einwendungen nicht erhoben und der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2015 in der Fassung vom 07./08.05.2019 gebilligt wird. Diesbezüglich wird auf die als Anlage beigefügte schriftliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses verwiesen.

 

Eine Entlastung des Bürgermeisters, wie sie bei den Bestätigungen der Gesamtabschlüsse bis zum Haushaltsjahr 2014 vorgenommen wurde, sieht die Neufassung der Gemeindeordnung nicht mehr vor.

 


keine

 


Die Prüfung erfolgte durch Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes