Betreff
Schulentwicklunsplan der Stadt Eschweiler für die Schuljahre 2015/16 bis 2021/22 - Fortschreibung 2016 - 2. Aktualisierung der Schülerzahlen 2018/19 -
Vorlage
132/19
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Der Schulausschuss beschloss am 9.11.2016 den Schulentwicklungsplan (SEP) der Stadt Eschweiler für die Schuljahre 2015/16 bis 2021/22 – Fortschreibung 2016 nebst einiger schulorganisatorischer Maßnahmen (vgl. dazu VV 307/16).

 

Regelmäßig hat die Verwaltung aufgrund des aktuellen Anmeldeverhaltens und der jeweiligen Ergebnisse der aktuellen amtlichen Schulstatistik eine jährliche Fortschreibung der Schülerzahlen vorgenommen, die als Anlage beigefügt ist.

 

Die wesentlichen Ergebnisse sind wie folgt zusammengefasst:

 

  1. Grundschulen

 

Nach der aktuellen Entwicklung der Geburtenzahlen und Bevölkerungsprognosen ist für den Prognosezeitraum 2018/19 bis 2023/24 mit einem stetigen Anstieg der Schülerzahlen im Grundschulbereich zu rechnen von aktuell 468 Erstklässlern in 20 Klassen auf 590 Erstklässlern in 26 Klassen im Schuljahr 2023/24.

 

Dieser Schülerzahlenanstieg in den Eingangsklassen um 26 % zieht neben dem reinen damit verbundenen Mehrbedarf im Rahmen des regulären Unterrichts auch Mehrbedarf im Bereich des Ganztags mit sich.

 

Die Prognose der Grundschülerentwicklung wurde – wie bisher – auf der Grundlage der Geburtenentwicklung in den ehemaligen Grundschulbezirken unter Berücksichtigung von Bevölkerungszuwächsen durch die Entstehung neuer Baugebiete vorgenommen. Dabei wurden Wanderungsbewegungen auf der Grundlage bisheriger Erfahrungswerte berücksichtigt.

 

Rechtlich besteht der Anspruch auf den Besuch der wohnortnächsten Grundschule, der die gewählte Vorgehensweise stützt. Allerdings haben Eltern grundsätzlich das Recht auf freie Schulwahl im Rahmen der bestehenden Kapazitäten. Zudem sind weder die Quote der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf noch die Höhe der jährlich ausgesprochenen Rückstellungen prognostizierbar, so dass alle Prognosen einem schon dadurch begründeten Risiko unterliegen.

 

Die vor diesem Hintergrund zu bewertenden Prognosen sind nachfolgend konkret dargestellt:

 

a)       Keine Auswirkung auf Zügigkeiten stellen sich dar für die Schulen

-          EGS (immer knapp bei 2 x 24); Das aktuelle OGS-bedingte Raumproblem wird durch den derzeit geschaffenen Anbau gelöst. Aus dem derzeit laufenden OGS-Qualitätsprozess in der EGS könnten sich allerdings Umbaubedarfe im bestehenden Raumbestand ergeben. Ebenso werden Veränderungen der Nutzungen im Außenbereich thematisiert mit Gestaltungswünschen, die finanziellen Aufwand auslösen.

-          Bohl:  Aufgrund steigender OGS- Nachfrage bestehen hier allerdings seit geraumer Zeit Raumprobleme. 

-          Dürwiß (im letzten Prognosejahr: Punktlandung auf Maximalaufnahmezahl): aufgrund des in 2018 erfolgten Umbaus der ehemaligen GHS, die in Teilen der Grundschule nun zur Nutzung zur Verfügung steht, wurde räumlich eine deutliche Entspannung erzielt. Bei der letzten Begehung im April 2019 wurde allerdings offensichtlich, dass es eines Umbaus zur Erweiterung des Essensbereichs und kindgerechteren Gestaltung der Betreuungsräume bedarf.

-          Kinzweiler: wenngleich kein Schülerzahlenanstieg prognostiziert wird, bestehen aufgrund der steigenden OGS-Nachfrage aktuell Raumprobleme. Ein Erweiterungsbau ist in Planung. Auf die diesbezügliche VV 51/2019 wird verwiesen.

-          Röhe (nur aktuell mussten für das Schuljahr 2019/20 Abweisungen ausgesprochen werden), für den Prognosezeitraum ist der Standort gesichert und Raumprobleme sind nicht zu erwarten.

 

b)       Mehrbedarf/Handlungsbedarf ergibt sich für folgende Schulen:

-          KGS Bergrath: Die Aufnahmekapazität ist bei 48 Kindern ausgeschöpft. Ab 2021/22 sind Anmeldezahlen von 59 dauerhaft prognostiziert. Insofern müsste die Zügigkeit auf 3 erhöht werden. Die Schule ist als gemischte 2-3-zügige Schule festgeschrieben. Mit der Schulleitung ist abgestimmt, dass eine vorübergehende Erhöhung auf durchgängig 3 Züge im vorhandenen Raumbestand unter Reduzierung von Fachräumen möglich ist.

 

-          KGS Barbara: Diese Schule hat zwei Standorte und  ist insgesamt auf 3 Züge festgeschrieben (Hauptstandort Stich mit 2 Zügen und Nebenstandort Röthgen mit 1 Zug). Die Aufnahmekapazität mit 24 Kindern pro Klasse erlaubt eine Aufnahme von max. 72 Schülerinnen und Schülern (SuS). Nach der prognostizierten Entwicklung der Schülerzahlen ist bereits zum Schuljahr 2020/21 mit der Bildung von 4 Zügen zu rechnen bei 84 Kindern insgesamt. Der Schülerzahlenanstieg resultiert aus der Bevölkerungsentwicklung im Stadtteil Pumpe-Stich, so dass damit zu rechnen ist, dass  für den Hauptstandort das Problem entsteht.

 

Leider ist die Verteilung der Klassenstärken auf die beiden Standorte nicht homogen und auch nicht

  trotz Verbundsystem – flexibel gestaltbar. Die weitaus meisten Eltern bevorzugen den Hauptstandort.

 

Da aber auch drei Viertel der Schüler aus dem Stadtteil Pumpe-Stich kommen, ist damit zu rechnen, dass            die Eltern die wohnortnahe Beschulung favorisieren und insofern auch das Ziel „kurze Beine, kurze Wege“ verfolgt werden sollte, insbesondere vor dem Hintergrund des bestehenden Rechtsanspruchs auf Besuch der wohnortnächsten Grundschule.

 

Laut Prognosezahlen wird die Vierzügigkeit (davon drei Züge in Stich) nachhaltig bestehen bleiben über    5 Jahre.

Für 2019/20 waren bereits 79 Kinder prognostiziert. Zur Anmeldung kamen 72. Abzüglich der  AOSF-Fälle und Rückstellungen bleiben allerdings voraussichtlich nur 64 Kinder übrig, von denen 47 am Standort Stich und 17 am Standort Röthgen verbleiben. 3 Kinder aus dem Einzugsbereich wurden bisher noch nicht angemeldet.

 

Erste Gespräche mit der erweiterten Schulleitung haben ergeben, dass bereits unabhängig von dieser Entwicklung schon jetzt Klage geführt wird über Raumnot am Standort Stich bzgl. fehlender Mehrzweckräume, fehlender Mensa und vor allem fehlender Sporthalle (dazu QA-Runde am 25.2.). Sollten noch weitere Klassen gebildet werden müssen, wäre im Bestand evt. nur eine Schaffung von zusätzlichen Unterrichtsräumen (kleiner als Normalklassen wegen der Schrägen) im DG möglich. Eine Bedarfsdeckung wird wahrscheinlich nicht erzielt werden können.

 

Der dadurch hervorgerufene OGS-bedingte Mehrbedarf ist damit noch nicht ermittelt.

 

-          KGS Don-Bosco: Diese Schule ist dreizügig. Die Aufnahmekapazität ist auf 3 x 24=72 begrenzt.

Nach der Prognose der Schülerzahlen wäre bereits ab dem kommenden Schuljahr mit einer Abweisung von 6 Schülern zu rechnen gewesen. Aufgrund von einer hohen Anzahl von Rückstellungen und Förderschulwünschen kam es aber letztlich bisher nur zu 72 Anmeldungen. Insofern kann der Bedarf für 2019/20 gedeckt werden. Ab dem Schuljahr 2020/21 ist dauerhaft für die nächsten 4 Jahre mit einer Anzahl von Schulneulingen zu rechnen, die die Bildung von insgesamt 4 Zügen erfordern.

 

Im Schulgebäude selbst ist nur noch im Keller die Bildung eines weiteren Unterrichtsraumes möglich, da der dort bisher als Bewegungsraum genutzte Raum nach Fertigstellung der Turnhalle anderweitig genutzt werden kann. Vor diesem Hintergrund hat auch die Schulleitung der vorübergehenden Bildung einer weiteren Klasse/eines weiteren Zuges für  ein Jahr vorab zugestimmt. Weitere Raumreserven stehen im Schulgebäude nicht zur Verfügung.

 

Das ehemalige Schulgebäude Hehlrather Straße wurde in den letzten Jahren zunehmend vom Ganztag eingenommen. Daher wäre auch dort nur noch die Schaffung von insgesamt 4 Klassenräumen möglich, wenn den derzeitigen Fremdnutzern (AWO, Sozialverband und Schachclub) gekündigt würde. Dies wird diesseits als einzige Option gesehen, wenn man nicht dem „Check In“ sein Domizil nehmen will.

 

Der OGS-bedingte Mehrbedarf ist noch nicht berücksichtigt.

 

-          KGS Eduard-Mörike: Die Schule ist zweizügig und in der Aufnahmekapazität begrenzt auf 2 x 24= 48 SuS. Bereits für das kommende Schuljahr 2019/20 war eine Schülerzahl von 53 prognostiziert. Tatsächlich sind bisher nur 43 Kinder angemeldet worden. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Verwaltungsvorlage war davon auszugehen, dass noch weitere Kinder, die an der KGS Bergrath aus Kapazitätsgründen abgelehnt werden müssen oder die an einer Nicht-GL-Schule angemeldet wurden, aber aufgrund ihres sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs und des Wunschs nach GL nur an einer GL-Schule beschult werden können, zur Anmeldung gelangen werden. Mit mehr als 48 Kindern insgesamt ist allerdings nicht zu rechnen, so dass der Jahrgang zweizügig bleiben wird.

 

Dennoch klagt die Schule bereits jetzt über Raumnot für den OGS-Bedarf, da die OGS sich dort großer Nachfrage erfreut. Daher wurde die Verwaltung von der Schule bereits gebeten, in Planungen für einen Erweiterungsbau einzutreten. Ab Sommer 2019 wird die ehemalige Hausmeisterwohnung, die unmittelbar an die Schule grenzt von der bisherigen Mieterin aufgegeben. Seitens der Verwaltung besteht der Wunsch, die dann frei werdenden Räume schulisch zu nutzen.

Ab 2023 ist durchgängig mit einer Dreizügigkeit zu rechnen, die im vorhandenen Gebäude wahrscheinlich nicht unterzubringen ist.

 

-          GGS Weisweiler: Die Schule ist als gemischte zwei- bis dreizügige Grundschule festgeschrieben; die Aufnahmekapazität wurde auf 27 Erstklässler pro Klasse begrenzt. Da die Raumsituation aufgrund der historischen Entwicklung (Übernahme Hauptschulgebäude) sehr großzügig ist, wäre auch eine durchgängige Dreizügigkeit im vorhandenen Bestand möglich.  Die Schülerzahlen sind leicht steigend und würden bereits ab kommendem Schuljahr dauerhaft zu einer gemischten Zwei- bis Dreizügigkeit führen.  Tatsächlich wurden von den prognostizierten 60 Kindern für 2019/20 bisher 54 (Kappungsgrenze) angemeldet. Ein sprunghafter Anstieg der Schülerzahlen wird in Weisweiler allerdings zum Schuljahr 2022/23 erwartet (auf 70). Hier ist die Bildung eines dritten Zuges sehr wahrscheinlich und räumlich unproblematisch.

 

Entwicklung der OGS-Zahlen:

 

Jahr

2008

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

OGS-Schülerzahl

319

431

474

571

596

755

789

864

909

973

Schülerzahl insgesamt

2.133

2.055

1.999

1.985

1.937

1.929

1.947

1.986

2.009

1.992

Quote in %

14,95

21

24

28,7

30,7

39

40,5

43,5

45,2

48,8

 

 

Prognose der OGS-Zahlen-Entwicklung bei zurückhaltender Steigerungsrate von 2 % jährlich:

 

Jahr

2019

2020

2021

2022

2023

OGS-Schülerzahl

1.037

1.122

1.180

1.285

1.360

Schülerzahl insgesamt

2033

2117

2145

2255

2305

Quote in %

51

53

55

57

59

 

 

FAZIT zum Grundschulbereich

 

Nicht nur die gestiegenen Schülerzahlen, sondern auch die damit verbundene und nicht proportional damit einhergehende steigende OGS-Nachfrage stellt den Schul- und Jugendhilfeträger vor große Herausforderungen. Erst Recht mit Blick auf die für 2025 vorgesehene Einräumung des Rechts auf einen offenen Ganztagsplatz sind schon jetzt Vorkehrungen zu treffen, diesem Bedarf gerecht zu werden.

 

Bisher wird an nahezu allen Grundschulen Unterricht und OGS als additives System gelebt, so dass jeder OGS-Gruppe von rund 25 Kindern ein eigener Gruppenraum zugeordnet ist. Wenn man dieses System bei steigender OGS-Nachfrage fortführen würde, müssten alle Grundschulen baulich deutlich erweitert werden. Andererseits ist festzustellen, dass eine Vielzahl von Klassen- und Fachunterrichtsräumen nachmittags nicht genutzt werden oder klassische OGS-Räume vormittags nicht genutzt werden. Um hier zu einer ganzheitlichen Nutzung und damit verbunden einer besseren Verzahnung von Unterricht und Ganztag zu kommen, wurde mit den Schulen vereinbart, pädagogische Konzepte zu erstellen, die letztlich auch zu Raumkonzepten führen, so dass das bisherige additive System aufgegeben werden kann. Hiervon erhofft sich die Verwaltung einerseits eine erhebliche Einschränkung von baulichem Erweiterungsbedarf, geht aber andererseits davon aus, dass hiermit erhebliche Investitionen in räumlicher mobiler Ausstattung erforderlich werden.

 

Vor diesem Hintergrund kann auch im Rahmen dieser Verwaltungsvorlage noch keine abschließende Aussage zu den im Einzelnen pro Schule zu erwartenden baulichen Veränderungsbedarfen getroffen werden.

 

In der gemeinsamen Schul-JHA-Sitzung am 25.6.2019 wird eine weitergehende Verwaltungsvorlage konkret zur vorgesehenen Qualitätsentwicklung im offenen Ganztag vorgelegt.

  

Ziel ist, sukzessive an allen Grundschulen ein verzahntes pädagogisches Konzept und Raumkonzept zu erhalten, das nachhaltig die Beschulung aller auf der Grundlage der laut SEP-Fortschreibung zu erwartenden Schülerzahlen mit Blick auf eine 100%-ige OGS-Auslastung ermöglicht und optimiert.

 

  1. Weiterführende Schulen

 

a)       Adam-Ries-Schule – Gemeinschaftshauptschule

Die Schülerzahlen sind im Prognosezeitraum stabil. Die Schule bleibt gemischt zwei- bis dreizügig.

 

b)       Waldschule – Städtische Gesamtschule

  

Die Gesamtschule wurde konzipiert für eine fünfzügige Sekundarstufe I und eine dreizügige Sekundarstufe II. Zum Schuljahr 2013/14 hat der Rat der Stadt Eschweiler die Schule auf durchgängig vierzügig festgelegt. Hintergrund für diese Entscheidung war, dass die Nachbarstadt Stolberg, aus der bis dahin relativ viele Kinder an der  Waldschule angemeldet wurden, selbst eine Gesamtschule errichtet hat und davon ausgegangen werden musste, dass die bisher in Höhe von rund 44 % aus Stolberg rekrutierten Schüler künftig die Gesamtschule in ihrer Heimatstadt besuchen werden.

 

Inzwischen gibt es in den Nachbarstädten nahezu ausschließlich Gymnasien und Gesamtschulen im Angebot im Bereich der weiterführenden Schulen und dennoch ist die Nachfrage nach Gesamtschulplätzen in Eschweiler steigend.

 

Mussten zum Schuljahr 2018/19 noch 32 Kinder, die zum 5. Schuljahr angemeldet wurden, abgelehnt werden, so waren es zum Schuljahr 2019/20 bereits 75, das sind 3 Klassen. Dieser Anmeldeboom war nicht vorhersehbar, zumal die Stadt Stolberg noch eine zweite Gesamtschule errichtet hat.

 

Sollte sich die hohe Nachfrage im nächsten Jahr verstetigen, ist unter Beachtung der Zusammensetzung der Leistungsgruppen bei den angemeldeten SuS ggf. über die Änderung der Zügigkeit – zumindest in der Sek. I – erneut nachzudenken.  Seitens der Verwaltung ist beabsichtigt, dem Schulausschuss in der letzten Sitzung des Jahres 2019 dazu einen Vorschlag zu unterbreiten, der noch mit der Schulleitung abgestimmt werden muss. Ferner sollten bis dahin Aussagen dazu getroffen werden können, wie viele Eschweiler Kinder in den benachbarten Städten an Gesamtschulen angemeldet wurden. Ggf. wäre zumindest ein Vorratsbeschluss zum Ende des Jahres zu fassen, im Fall einer verstetigten hohen Nachfrage die Einrichtung eines 5. Zuges in der Sek. I vornehmen zu können.

 

c)       Realschule Patternhof

            Im Vergleich zur Vorjahresprognose erfreut sich die Realschule steigender Schülerzahlen. Die     Fünfzügigkeit ist gesichert, eine gemischte Fünf-bis Sechszügigkeit ist sogar zu erwarten.

 

d)       Städt. Gymnasium

            Erfreulicherweise sind die Schülerzahlen am Gymnasium als stabil zu bezeichnen. Eine gemischte Drei- bis Vierzügigkeit wird erwartet.

 

e)       Willi-Fährmann-Schule

Für die Förderschule ist wie bisher keine Prognose vorgenommen worden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen sind aus dem Schulentwicklungsplan zunächst nicht zu erwarten.


Personelle Auswirkungen bestehen nicht.