Der Ausschuss
beschließt die ÖPNV-Anbindung des neuen Gewerbegebietes „Am Grachtweg“, wie
dargestellt, einzurichten.
Anfang März 2019
haben die im Gewerbegebiet „Am Grachtweg“ ansässigen Firmen (Hammer GmbH &
Co. KG –Advanced Logistics und QCG Computer GmbH) ihren Betrieb aufgenommen. Da
beide Firmen bisher in Aachen bzw. in der StädteRegion angesiedelt waren, haben
viele der Mitarbeiter ihren Wohnsitz in Aachen und müssen von dort aus das neue
Gewerbegebiet erreichen. Damit die Mitarbeiter rechtzeitig zum Arbeitsbeginn um
6.00 Uhr bzw. um 7.00 Uhr ihren Arbeitsplatz erreichen können, sind hierfür
seit dem 06.03.2019 zusätzliche Fahrten von Eschweiler Bushof bzw. Weisweiler
aus in das bisher nicht an das ÖPNV-Netz angebundene neue Gewerbegebiet
eingerichtet worden. In diesem Zusammenhang wird als Zubringerfahrt von Aachen
aus eine neue Frühfahrt auf der Linie 52 um 5.02 Uhr ab Aachen Bushof bis
Eschweiler angeboten. Entsprechende Rückfahrten vom Gewerbegebiet „Am Grachtweg“
finden um 14.04 Uhr bzw. 15.34 Uhr statt. Im Gewerbegebiet sind zunächst
provisorisch die neuen Haltestellen „Am Grachtweg“ und „Indelandstraße“
eingerichtet worden.
Zum Fahrplanwechsel
am 09.06.2019 wird in Absprache mit den beiden Firmen das Fahrtenangebot zum
Arbeitsende noch einmal angepasst und um eine zusätzliche Rückfahrtmöglichkeit
um 16.44 Uhr ergänzt. Abgesehen davon werden die bisher als Linie „E“
bezeichneten Fahrten ab Fahrplanwechsel zwischen Eschweiler Bushof und Gewerbegebiet
mit der neuen Liniennummer 98 verkehren, um das Fahrtenangebot zu den beiden
Gewerbegebieten „IGP“ und „Am Grachtweg“ für die Fahrgäste insgesamt und zur
besseren Abgrenzung zu den Fahrten der Linie 28 nach Weisweiler-Hücheln etwas
einfacher und transparenter darstellen zu können.
Die provisorisch
eingerichtete Haltestelle „Grachtweg“ wurde zwischenzeitlich barrierefrei
ausgebaut, am endgültigen Standort der Haltestelle „Indelandstraße“ (in der
Stichstraße) erfolgte ebenso der barrierefreie Ausbau. Diese Haltestelle wird
nach erfolgter Abnahme der Tiefbauarbeiten bedient, zz. ist die Stichstraße
noch nicht für den Verkehr freigegeben.
Die Maßnahme erfordert – gemäß den Angaben der ASEAG - eine Mehrleistung von 17.900 Nutzwagen-km/Jahr sowie 26.857 Linienminuten/Jahr. Die daraus resultierende monetäre Belastung für die Stadt Eschweiler beläuft sich auf rd. 25.600 €/Jahr.
Zur Herleitung des Wertes wurde die Systematik des differenzierten Umlageschlüssels zur Abschätzung der Auswirkungen der Maßnahme auf die ÖPNV-Umlage der StädteRegion Aachen verwendet. Dieser Umlageschlüssel wird zu 70 % aus den Linienzeiten und zu 30 % aus den Wege-Nutz-km in den jeweiligen Kommunen gebildet.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Abschätzung um eine fiktive isolierte Betrachtung der Maßnahmen handelt. Das reale Ergebnis für das Jahr 2019 wird durch zahlreiche weitere Einflüsse und Wechselwirkungen durch weitere Maßnahmen geprägt sein und kann daher von den genannten Werten abweichen. Die vorgenannte Modellrechnung beruht auf den Fahrplandaten für das Jahr 2018 und einer vereinfachten Abschätzung des Aufwandes und der Erlöse für die Maßnahmen. So basiert die Schätzung des Ausgleichsbetrages – in Abstimmung mit der ASEAG – auf dem aktuellen mittleren auszugleichenden Fehlbetrag je Nutzwagen-km der ASEAG entsprechend des Verbundetats 2019, wobei vereinfachend unterstellt wird, dass dieser sich durch die Umsetzung der o.g. Maßnahmen nicht verändert. Die Modellrechnung ist daher mit Unsicherheiten behaftet. Das Realergebnis kann infolge der allgemeinen Kosten- und Erlösentwicklung und durch spezifische Entwicklungen vom Ergebnis der Modellrechnung abweichen.
Die Bearbeitung
erfolgt mit eigenem Personal.