Betreff
ÖPNV-Maßnahmen im Stadtgebiet Eschweiler zum Fahrplanwechsel Juni 2019
Vorlage
131/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Ausschuss beschließt die ÖPNV-Anbindung des neuen Gewerbegebietes „Am Grachtweg“, wie dargestellt, einzurichten.

 


Anfang März 2019 haben die im Gewerbegebiet „Am Grachtweg“ ansässigen Firmen (Hammer GmbH & Co. KG –Advanced Logistics und QCG Computer GmbH) ihren Betrieb aufgenommen. Da beide Firmen bisher in Aachen bzw. in der StädteRegion angesiedelt waren, haben viele der Mitarbeiter ihren Wohnsitz in Aachen und müssen von dort aus das neue Gewerbegebiet erreichen. Damit die Mitarbeiter rechtzeitig zum Arbeitsbeginn um 6.00 Uhr bzw. um 7.00 Uhr ihren Arbeitsplatz erreichen können, sind hierfür seit dem 06.03.2019 zusätzliche Fahrten von Eschweiler Bushof bzw. Weisweiler aus in das bisher nicht an das ÖPNV-Netz angebundene neue Gewerbegebiet eingerichtet worden. In diesem Zusammenhang wird als Zubringerfahrt von Aachen aus eine neue Frühfahrt auf der Linie 52 um 5.02 Uhr ab Aachen Bushof bis Eschweiler angeboten. Entsprechende Rückfahrten vom Gewerbegebiet „Am Grachtweg“ finden um 14.04 Uhr bzw. 15.34 Uhr statt. Im Gewerbegebiet sind zunächst provisorisch die neuen Haltestellen „Am Grachtweg“ und „Indelandstraße“ eingerichtet worden.

 

Zum Fahrplanwechsel am 09.06.2019 wird in Absprache mit den beiden Firmen das Fahrtenangebot zum Arbeitsende noch einmal angepasst und um eine zusätzliche Rückfahrtmöglichkeit um 16.44 Uhr ergänzt. Abgesehen davon werden die bisher als Linie „E“ bezeichneten Fahrten ab Fahrplanwechsel zwischen Eschweiler Bushof und Gewerbegebiet mit der neuen Liniennummer 98 verkehren, um das Fahrtenangebot zu den beiden Gewerbegebieten „IGP“ und „Am Grachtweg“ für die Fahrgäste insgesamt und zur besseren Abgrenzung zu den Fahrten der Linie 28 nach Weisweiler-Hücheln etwas einfacher und transparenter darstellen zu können.

Die provisorisch eingerichtete Haltestelle „Grachtweg“ wurde zwischenzeitlich barrierefrei ausgebaut, am endgültigen Standort der Haltestelle „Indelandstraße“ (in der Stichstraße) erfolgte ebenso der barrierefreie Ausbau. Diese Haltestelle wird nach erfolgter Abnahme der Tiefbauarbeiten bedient, zz. ist die Stichstraße noch nicht für den Verkehr freigegeben.

 


Die Maßnahme erfordert – gemäß den Angaben der ASEAG - eine Mehrleistung von 17.900 Nutzwagen-km/Jahr sowie 26.857 Linienminuten/Jahr. Die daraus resultierende monetäre Belastung für die Stadt Eschweiler beläuft sich auf rd. 25.600 €/Jahr.

 

Zur Herleitung des Wertes wurde die Systematik des differenzierten Umlageschlüssels zur Abschätzung der Auswirkungen der Maßnahme auf die ÖPNV-Umlage der StädteRegion Aachen verwendet. Dieser Umlageschlüssel wird zu 70 % aus den Linienzeiten und zu 30 % aus den Wege-Nutz-km in den jeweiligen Kommunen gebildet.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Abschätzung um eine fiktive isolierte Betrachtung der Maßnahmen handelt. Das reale Ergebnis für das Jahr 2019 wird durch zahlreiche weitere Einflüsse und Wechselwirkungen durch weitere Maßnahmen geprägt sein und kann daher von den genannten Werten abweichen. Die vorgenannte Modellrechnung beruht auf den Fahrplandaten für das Jahr 2018 und einer vereinfachten Abschätzung des Aufwandes und der Erlöse für die Maßnahmen. So basiert die Schätzung des Ausgleichsbetrages – in Abstimmung mit der ASEAG – auf dem aktuellen mittleren auszugleichenden Fehlbetrag je Nutzwagen-km der ASEAG entsprechend des Verbundetats 2019, wobei vereinfachend unterstellt wird, dass dieser sich durch die Umsetzung der o.g. Maßnahmen nicht verändert. Die Modellrechnung ist daher mit Unsicherheiten behaftet. Das Realergebnis kann infolge der allgemeinen Kosten- und Erlösentwicklung und durch spezifische Entwicklungen vom Ergebnis der Modellrechnung abweichen.

 


Die Bearbeitung erfolgt mit eigenem Personal.