Betreff
Barrierefreier Zugang zur Katholischen Kirche und zum Friedhof in Weisweiler
Vorlage
127/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Verwaltung wird ermächtigt im Zusammenhang mit den Planungen für einen barrierefreien Zugang zur Kirche und zum Friedhof in Weisweiler die Kostenbeteiligung und die Verkehrssicherungspflicht mit der katholischen Kirchengemeinde zu regeln. 


Mit Schreiben vom 25.04.2019 beantragt die Fraktion DIE LINKE zu prüfen, ob über einen Durchbruch in der Friedhofsmauer (am Parkplatz der ehemaligen Schule) eine barrierefreie Zuwegung zur Kirche geschaffen werden kann (Anlage 1). Das gleiche Anliegen hatte Herr Pfarrer Weishaupt von der Kirchengemeinde in Weisweiler vor wenigen Wochen ebenfalls in der Verwaltung bereits vorgetragen.

 

Im Zusammenhang mit dem jetzt vorliegenden Antrag auf barrierefreie Zuwegung zur Kirche darf nicht verkannt werden, dass der „obere“ Teil des städtischen Friedhofes zwar barrierefrei, aber für Gehbehinderte erst über einen größeren Umweg erreicht werden kann. Insofern hätte ein Mauerdurchbruch bzw. eine barrierefreie Zuwegung zur Kirche durchaus auch Vorteile für die Friedhofsbesucher.

 

Die grundsätzlich zu begrüßende barrierefreie Zuwegung sowohl zur Kirche als auch zum Friedhof war bereits im Jahr 2009 Gegenstand von Prüfungen und Gesprächen unter anderem auch mit der Kirchengemeinde. Insofern wird auf das als Anlage 2 beigefügte Schreiben vom 27.10.2009 verwiesen. Seinerzeit konnte die sinnvolle Maßnahme jedoch nicht weiter verfolgt werden, weil die Kirche jedwede Beteiligung ausgeschlossen hat.

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre eine barrierefreie Zuwegung sowohl zur Kirche als auch zum Friedhof wünschenswert, jedoch auch davon abhängig, ob und inwieweit sich die Kirchgemeinde an den Kosten beteiligt und sich bereit erklärt den Winterdienst durchzuführen. Letzteres könnte die Stadt  bzw. der Baubetriebshof zum Beispiel bei Sonntag- und/oder Abendmessen nicht leisten.

 

Zwischenzeitich hat die Kirchengemeinde gegenüber der Verwaltung signalisiert, dass sie nunmehr bereit ist, die hälftigen Kosten für die Baumaßnahmen zu übernehmen und auch den Winterdienst sicherstellen kann.

 

Nach dem positiven Signal seitens der Kirchengemeinde schlägt die Verwaltung nunmehr vor, mit den Planungen für die Errichtung einer barrierefreien Zuwegung zu beginnen, die erforderlichen Mittel zum Haushalt 2020 anzumelden und parallel hierzu Regelungen mit der Kirchengemeinde bezüglich der hälftigen Kostenübernahme und bezüglich der Verkehrssicherungspflicht (insbesondere Winterdienst) zu treffen. 


Die Herstellungskosten für eine barrierefreien Zuwegung werden mit 20.000 € (max. 25.000 €) veranschlagt. Die Hälfte der Kosten übernimmt die Kirchengemeinde. Der für die Maßnahme erforderliche Eigenanteil in Höhe von 10.000 (max. 12.500 €) wird bei der Haushaltsplanaufstellung 2020 mit angemeldet.


Für die Planung, Ausschreibung und für die Bauabwicklung wird Personal in verschiedenen Ämtern gebunden.