Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Mit
Stand 28.04.2019 werden der Stadt Eschweiler 223 Personen als anrechenbare
Asylbewerber gemäß dem Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge
(Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG NRW)
anerkannt
(= 95,88 % der Aufnahmequote, 10 Asylbewerber unter 100%).
421 mit
einem Schutzstatus durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
ausgestattete Personen
(Asylberechtigte,
durch die Genfer Flüchtlingskonvention Geschützte, Subsidiär Geschützte, durch
Abschiebeverbot Geschützte) wurden zur Wohnsitzauflage (§ 12a des Gesetzes über
den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
- AufenthG) in Eschweiler verpflichtet (SGB II-Bezug = 117 Personen bis zum
Erreichen von 100%; 78,30 % der Aufnahmequote gemäß der
Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung NRW - AWoV NRW - Stand 28.04.2019).
Im Jahr
2018 erfolgten unter Anwendung des „Königsteiner Schlüssels“
(Verteilungsmaßstab, der sich zu zwei
Dritteln
aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl
zusammensetzt) 99 Zuweisungen von Asylbewerbern nach Eschweiler (Stand
31.12.2018). Seit dem 01.01.2019 wurden bisher 33 Asylbewerber nach Eschweiler
zugewiesen (Stand 24.04.2019) .
492
Personen stehen mit Erhebungsstand zum 01.03.2019 im Leistungsbezug nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), für 170 Personen (Stand 01.03.2019: 217
meldefähige Personen abzüglich 45 Personen nicht im Leistungsbezug AsylblG und
2 unbegleitete minderjährige Ausländer - umA) erhält die Stadt Eschweiler über
die sogenannte FlüAG-Kostenpauschale (= 866 €/Person/Monat) eine Erstattung
durch das Land NRW.
322
Leistungsberechtigte im AsylblG können nicht über die o.a. Erstattungsregelung
mit dem Land abgerechnet
werden.
Für sie sind auch die ansonsten erstattungsfähigen Aufwendungen (= 278.852 € im
Monat Februar 2019) vollumfänglich aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren.
342
Personen (Flüchtlinge) sind zurzeit (Stand 29.04.2019) in städtischen
Unterkünften untergebracht (aus dem
Rechtskreis
AsylbLG = 249 Personen; aus dem Rechtskreis SGB II = 93 Personen), d.h. von den
in Eschweiler
quantifizierbar feststellbaren Flüchtlingen (492 aus dem AsylbLG + 421 mit Wohnsitzauflage = insgesamt 913 Personen) sind deutlich mehr als die Hälfte auf dem freien Wohnungsmarkt untergebracht.
Bei den
Leistungen für Asylbewerber sind im Produkt 053130101 „Integration von Menschen
mit Zuwanderungsgeschichte“ folgende Sachkonten angesprochen:
Erträge:
44810100 - Erstattung vom Land
Landespauschale FlüAG
44810500 - Erstattung Land
Betreuungspauschale
44810600 - Erstattung Land
Betreuungspauschale FlüAG
Aufwendungen:
53380100 - Laufende Leistungen gem.
§ 2 AsylblG
53380200 - Einmalige Leistungen
gem. § 2 AsylblG
53380400 - Sach- und Geldleistungen
gem. § 3 AsylblG
53380500 - Krankenhilfe gem. § 4
AsylbLG / § 264 SGB V
53380600 - Schaffung
Arbeitsangelegenheiten / Hilfe zur Arbeit
53380700 - Einmalige Leistungen gem. § 6 AsylblG
Keine