Betreff
Flüchtlinge in Eschweiler; hier: Bericht zur aktuellen Situation
Vorlage
125/19
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Mit Stand 28.04.2019 werden der Stadt Eschweiler 223 Personen als anrechenbare Asylbewerber gemäß dem Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG NRW)

anerkannt (= 95,88 % der Aufnahmequote, 10 Asylbewerber unter 100%).

 

421 mit einem Schutzstatus durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgestattete Personen

(Asylberechtigte, durch die Genfer Flüchtlingskonvention Geschützte, Subsidiär Geschützte, durch Abschiebeverbot Geschützte) wurden zur Wohnsitzauflage (§ 12a des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet - AufenthG) in Eschweiler verpflichtet (SGB II-Bezug = 117 Personen bis zum Erreichen von 100%; 78,30 % der Aufnahmequote gemäß der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung NRW - AWoV NRW - Stand 28.04.2019).

 

Im Jahr 2018 erfolgten unter Anwendung des „Königsteiner Schlüssels“ (Verteilungsmaßstab, der sich zu zwei

Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl zusammensetzt) 99 Zuweisungen von Asylbewerbern nach Eschweiler (Stand 31.12.2018). Seit dem 01.01.2019 wurden bisher 33 Asylbewerber nach Eschweiler zugewiesen (Stand 24.04.2019) .

 

492 Personen stehen mit Erhebungsstand zum 01.03.2019 im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), für 170 Personen (Stand 01.03.2019: 217 meldefähige Personen abzüglich 45 Personen nicht im Leistungsbezug AsylblG und 2 unbegleitete minderjährige Ausländer - umA) erhält die Stadt Eschweiler über die sogenannte FlüAG-Kostenpauschale (= 866 €/Person/Monat) eine Erstattung durch das Land NRW.

 

322 Leistungsberechtigte im AsylblG können nicht über die o.a. Erstattungsregelung mit dem Land abgerechnet

werden. Für sie sind auch die ansonsten erstattungsfähigen Aufwendungen (= 278.852 € im Monat Februar 2019) vollumfänglich aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren.

 

342 Personen (Flüchtlinge) sind zurzeit (Stand 29.04.2019) in städtischen Unterkünften untergebracht (aus dem

Rechtskreis AsylbLG = 249 Personen; aus dem Rechtskreis SGB II = 93 Personen), d.h. von den in Eschweiler

quantifizierbar feststellbaren Flüchtlingen (492 aus dem AsylbLG + 421 mit Wohnsitzauflage = insgesamt 913 Personen) sind deutlich mehr als die Hälfte auf dem freien Wohnungsmarkt untergebracht.

 


Bei den Leistungen für Asylbewerber sind im Produkt 053130101 „Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“ folgende Sachkonten angesprochen:

 

Erträge:

 

44810100 - Erstattung vom Land Landespauschale FlüAG

44810500 - Erstattung Land Betreuungspauschale

44810600 - Erstattung Land Betreuungspauschale FlüAG

 

Aufwendungen:

 

53380100 - Laufende Leistungen gem. § 2 AsylblG

53380200 - Einmalige Leistungen gem. § 2 AsylblG

53380400 - Sach- und Geldleistungen gem. § 3 AsylblG

53380500 - Krankenhilfe gem. § 4 AsylbLG / § 264 SGB V

53380600 - Schaffung Arbeitsangelegenheiten / Hilfe zur Arbeit

53380700 - Einmalige Leistungen gem. § 6 AsylblG


Keine