Betreff
Einführung und Verpflichtung von Herrn Abdelhamid Hamidi
Vorlage
122/19
Art
Einführung und Verpflichtung

Herr Abdelhamid Hamidi wird von der Integrationsratsvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtungsformel lautet:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“

 

Der Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten bekräftigen:

„Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“

 

Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.

 


Von der Liste „Internationales Team“ soll Herr Abdelhamid Hamidi für den Vertretungsfall verpflichtet werden. 

 

Gesetzliche Grundlage für die Einführung und Verpflichtung in Ausschüssen ist § 67 Abs. 3 i.V.m.
§ 58 Abs. 2 GO NRW, wonach die Ausschussmitglieder eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet werden.

Soweit nicht durch die Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt Eschweiler besondere Regelungen getroffen werden, finden die für den Rat und die Ausschüsse geltenden Regelungen auf den Integrationsrat analoge Anwendung.

 


keine

 


keine