Herr Abdelhamid Hamidi wird von der Integrationsratsvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtungsformel lautet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“
Der Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten bekräftigen:
„Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“
Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.
Von der Liste „Internationales Team“ soll Herr Abdelhamid Hamidi für
den Vertretungsfall verpflichtet werden.
Gesetzliche Grundlage für die Einführung und Verpflichtung in
Ausschüssen ist § 67 Abs. 3 i.V.m.
§ 58 Abs. 2 GO NRW, wonach die Ausschussmitglieder eingeführt und in
feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer
Aufgaben verpflichtet werden.
Soweit nicht durch die Geschäftsordnung für den Integrationsrat der
Stadt Eschweiler besondere Regelungen getroffen werden, finden die für den Rat
und die Ausschüsse geltenden Regelungen auf den Integrationsrat analoge Anwendung.
keine
keine