Betreff
Partnerschaftsverein Eschweiler
Hier: Änderung der Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung
Vorlage
120/19
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Die Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung werden unter Ziffer 5.4 hinsichtlich der neugegründeten Städtepartnerschaft dergestalt geändert, dass der jährliche Zuschuss an den Partnerschaftsverein ab dem Haushaltsjahr 2020 von 5.100 Euro auf 7.000 Euro jährlich erhöht wird.

 

Das Rahmenprogramm, das anlässlich des Besuchs der Gäste aus der Partnerstadt Sulzbach-Rosenberg zum Festakt am 15.6.2019 geplant ist, wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Der Rat der Stadt Eschweiler beschloss am 18.12.2018, mit der Stadt Sulzbach-Rosenberg ab dem 01.03.2019 eine Städtepartnerschaft zu begründen. Inhaltlich wird auf die Ausführungen im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage 294/18 verwiesen.

 

Ausweislich des Sachverhalts dieser Verwaltungsvorlage sind Ziele dieser Partnerschaft u.a. die Kontaktpflege sowie regelmäßige Begegnungen von Bürgerinnen und Bürgern, die ehrenamtlich im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements tätig sind, der kulturellen Einrichtungen, der Schulen und Vereine. Weiterhin wurde im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage 294/18 explizit ausgeführt, dass die Verwaltung  anstrebt, die Pflege der partnerschaftlichen Beziehungen dem Partnerschaftsverein zu übertragen.

 

In Ziffer 5.5 der aktuellen „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ ist geregelt, dass der Partnerschaftsverein einen Zuschuss in Höhe von 5.100,00 € erhält. Die Auszahlung erfolgt nach Ziffer 5.7 nach Bestandskraft des Haushalts für das jeweils laufende Jahr.

 

Durch die neu gegründete Städtepartnerschaft entstehen dem Partnerschaftsverein zusätzliche Kosten, die durch die bisher gewährte Bezuschussung nicht gedeckt werden können.

 

Im Jahr 2020 möchte der Partnerschaftsverein beispielsweise für die interessierten Bürgerinnen und Bürger Eschweilers eine Reise zum Altstadtfest in Sulzbach-Rosenberg anbieten. Bereits die Buskosten hierfür betragen 2.500 Euro.

 

Der Verein bittet zunächst nur um eine moderate Erhöhung des städtischen Zuschusses um 1.900 Euro jährlich gemäß der mündlich bei der Verwaltung vorgetragenen Beantragung durch den Partnerschaftsvereinsvorsitzenden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Wunsch des Partnerschaftsvereins zu entsprechen, zumal der Partnerschaftsverein für die Stadt mit der Umsetzung der partnerschaftlichen Beziehungen beauftragt ist und regelmäßig Fahrten in die Partnerstädte durchführt. Dies bedingt allerdings eine Änderung der Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung. Die als Anlage beigefügte neue Fassung der Richtlinien berücksichtigt unter Ziffer 5.4 die vorgeschlagene Erhöhung von 5.100 Euro auf 7.000 Euro mit Wirkung zum 01.01.2020.

 

Am 15. Juni 2019 soll der Festakt zur Gründung der Städtepartnerschaft in Eschweiler stattfinden. Das rund um den Festakt angedachte Rahmenprogramm ist zudem als Anlage dieser Vorlage zur Kenntnis beigefügt.

 


 

Für das Haushaltsjahr 2019 ist ein Zuschuss in Höhe von 10.100,00 € bei Sachkonto 53118010 („Zuschüsse anlässlich Städtepartnerschaften“) bei Produkt 042810101 (Kulturveranstaltungen und -förderungen) veranschlagt. Grundlage hierfür war die Pauschalförderung gemäß Richtlinie von 5.100,00 € zuzüglich 5.000,00 € für den im Rahmen der Neugründung der Städtepartnerschaft mit Sulzbach-Rosenberg geplanten einmaligen zusätzlichen Aufwand. Bei entsprechender Beschlussfassung wäre dieser Ansatz ab 2020 auf jährlich 7.000,00 € zu beziffern.

 


 

Keine personellen Auswirkungen.