Hier: Änderung der Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung
Die Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen
zur Kulturförderung werden unter Ziffer 5.4 hinsichtlich der neugegründeten
Städtepartnerschaft dergestalt geändert, dass der jährliche Zuschuss an den
Partnerschaftsverein ab dem Haushaltsjahr 2020 von 5.100 Euro auf 7.000 Euro
jährlich erhöht wird.
Das Rahmenprogramm, das anlässlich des Besuchs der Gäste aus der Partnerstadt
Sulzbach-Rosenberg zum Festakt am 15.6.2019 geplant ist, wird zur Kenntnis
genommen.
Der Rat der Stadt Eschweiler beschloss am 18.12.2018, mit der Stadt
Sulzbach-Rosenberg ab dem 01.03.2019 eine Städtepartnerschaft zu begründen.
Inhaltlich wird auf die Ausführungen im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage
294/18 verwiesen.
Ausweislich des Sachverhalts dieser Verwaltungsvorlage sind Ziele dieser
Partnerschaft u.a. die Kontaktpflege sowie regelmäßige Begegnungen von
Bürgerinnen und Bürgern, die ehrenamtlich im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements
tätig sind, der kulturellen Einrichtungen, der Schulen und Vereine. Weiterhin
wurde im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage 294/18 explizit ausgeführt, dass
die Verwaltung anstrebt, die Pflege der
partnerschaftlichen Beziehungen dem Partnerschaftsverein zu übertragen.
In Ziffer 5.5 der aktuellen „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die
Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ ist geregelt, dass der
Partnerschaftsverein einen Zuschuss in Höhe von 5.100,00 € erhält. Die
Auszahlung erfolgt nach Ziffer 5.7 nach Bestandskraft des Haushalts für das
jeweils laufende Jahr.
Durch die neu gegründete Städtepartnerschaft entstehen dem
Partnerschaftsverein zusätzliche Kosten, die durch die bisher gewährte
Bezuschussung nicht gedeckt werden können.
Im Jahr 2020 möchte der Partnerschaftsverein beispielsweise für die
interessierten Bürgerinnen und Bürger Eschweilers eine Reise zum Altstadtfest
in Sulzbach-Rosenberg anbieten. Bereits die Buskosten hierfür betragen 2.500
Euro.
Der Verein bittet zunächst nur um eine moderate Erhöhung des städtischen
Zuschusses um 1.900 Euro jährlich gemäß der mündlich bei der Verwaltung
vorgetragenen Beantragung durch den Partnerschaftsvereinsvorsitzenden.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Wunsch des Partnerschaftsvereins zu
entsprechen, zumal der Partnerschaftsverein für die Stadt mit der Umsetzung der
partnerschaftlichen Beziehungen beauftragt ist und regelmäßig Fahrten in die
Partnerstädte durchführt. Dies bedingt allerdings eine Änderung der Richtlinien
der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung. Die
als Anlage beigefügte neue Fassung der Richtlinien berücksichtigt unter Ziffer
5.4 die vorgeschlagene Erhöhung von 5.100 Euro auf 7.000 Euro mit Wirkung zum
01.01.2020.
Am 15. Juni 2019 soll der Festakt zur Gründung der Städtepartnerschaft in
Eschweiler stattfinden. Das rund um den Festakt angedachte Rahmenprogramm ist
zudem als Anlage dieser Vorlage zur Kenntnis beigefügt.
Für das Haushaltsjahr 2019 ist ein Zuschuss in Höhe von 10.100,00 € bei Sachkonto 53118010 („Zuschüsse anlässlich Städtepartnerschaften“) bei Produkt 042810101 (Kulturveranstaltungen und -förderungen) veranschlagt. Grundlage hierfür war die Pauschalförderung gemäß Richtlinie von 5.100,00 € zuzüglich 5.000,00 € für den im Rahmen der Neugründung der Städtepartnerschaft mit Sulzbach-Rosenberg geplanten einmaligen zusätzlichen Aufwand. Bei entsprechender Beschlussfassung wäre dieser Ansatz ab 2020 auf jährlich 7.000,00 € zu beziffern.
Keine personellen Auswirkungen.