Betreff
K33 - Jülicher Straße; OD Dürwiß
hier: Ergebnis der Bürgerbeteiligung 14.03.2019
Vorlage
109/19
Art
Beschlussfassung öffentlich
  1. Vorberatung:

 

Der Ausschuss stimmt der geänderten Planung zu und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.


Die Planung zum Kanal- und Straßenbau in der K33 - Jülicher Straße zwischen Heinrich-Heine-Straße und Fronhovener Straße wurde dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 22.11.2018 vorgestellt (Vorlagen Nummer 185/18). Der Ausschuss nahm den Planungsstand zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, im Rahmen einer Bürgerbeteiligung die Planung der Straße und des Kanals den Anliegern und Interessierten vorzustellen. Unter Berücksichtigung der in der Bürgerversammlung vorgetragenen Anregungen sollte die erneute Vorstellung der Planung erfolgen.

 

Neben den Anregungen aus der Bürgerbeteiligung vom 14.03.2019, die im Protokoll der Veranstaltung (Anlage 2) dokumentiert sind, erreichten die Stadt verschiedene Schreiben und E-Mails. Eine Vielzahl von Telefonaten und Gesprächen im Rathaus wurden ebenfalls geführt. Der besseren Übersichtlichkeit wegen, wurden die Anregungen zur Planung in einer Synopse zusammengefasst (Anlage 3). Der Abwägung der verschiedenen Punkte folgend, werden die Änderungen in der anstehenden Aufstellung der Ausführungsplanung vollzogen.

 

Für den Kanalbau haben sich zur Vorlage 185/18 keine Änderungen ergeben.


Einnahmen

 

Anliegerbeiträge

 

Für die Straßenbaumaßnahme K33-Jülicher Straße sind in den Abschnitten zwischen Heinrich-Heine-Straße und Grünstraße sowie zwischen Lindenstraße und Lohner Straße die Voraussetzungen zur Erhebung von Anliegerbeiträgen gemäß § 8 KAG gegeben. Die Berechnung der Anliegerbeiträge erfolgt gemäß Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG. Von der Beitragserhebung sind die Straßeneinrichtungen: Längsparkstreifen, Schräg- und Senkrechtparkstreifen, Gehweg, und Beleuchtung betroffen. Fahrbahn und Radverkehrsanlage befinden sich in der Baulast der StädteRegion Aachen, die hierfür Kostenträger ist. Für den angesprochenen Streckenabschnitt entfallen zu Lasten der Stadt Eschweiler Baukosten in Höhe von geschätzt 915.602 €. Unter Berücksichtigung von nicht zuwendungsfähigen Bautätigkeiten (z. B. Provisorien und Verkehrszeichen etc.) werden die Einnahmen aus KAG mit 50 %, sprich 457.801 € angenommen.

 

Fördermittel

 

Für die Maßnahme ist mit Schreiben vom 01.08.2016 bei der Bezirksregierung Köln ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung in Höhe von ca. 438.000,- € (entspricht 65 % der zuwendungsfähigen städtischen Gesamtausgaben i.H.v. 1.084.823 € Stand Juli 2016) nach dem Entflechtgesetz gestellt worden. Zwischenzeitlich wurde die Förderquote auf 70 % angehoben. Der städtische Antrag wurde entsprechend geändert und der Bezirksregierung erneut zugesandt. Ein Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor. In Abhängigkeit von den im ausstehenden Bescheid gemachten Zusagen, sind die bisher angemeldeten Haushaltsmittel unter dem Produkt 125420101, Sachkonto 38100002, Investitionsnummer 10AIB034 für die HHJ 2022 + 2023 eingeplant.

Zwischenzeitlich wurde eine Baupreisanpassung vollzogen, die die Steigerung des Baupreisindex (+13,1 %), gestiegene Kubatur und Kostensteigerungen aufgrund neuerer Erkenntnisse aus der Bodenanalyse berücksichtigt. Eine Kostenänderungsanzeige, die nach aktueller Kostenschätzung die Einnahme von Fördermitteln i. H. v. 541.547,30 € vorsieht, wird mit Posteingang des ersten Bewilligungsbescheids gestellt.

 

 

Ausgaben

 

Straßenbau K 33 - Jülicher Straße (OD Dürwiß)

Die Gesamtbaukosten für den Straßenausbau - für Stadt und StädteRegion zusammen -  belaufen sich gemäß aktueller Kostenschätzung (Feb. 2019) auf ca. 3,365 Mio. € (brutto). Hiervon entfällt auf die Stadt Eschweiler ein Anteil von ca. 1,231 Mio. € [brutto]. Unter Berücksichtigung der Einnahmen aus KAG und EntflechtG-Förderung verbleibt ein Eigenanteil i. H. v. 232.091,70 €.

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1.231.000,00 € stehen bei dem Produkt 12 542 01 01 - Kreisstraßen -, geführten Sachkonto 09110002, IV10AIB034 - „Jülicher Straße OD Dürwiß“ – im fortgeschriebenen Haushaltsansatz mit 302.291,00 € bzw. als Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 785.000,00 € zur Verfügung. Der fehlende Betrag in Höhe von 143.709,00 € wird durch eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gedeckt. Hierfür wird ein Teilbetrag der bei Produkt 125410101, Sachkonto 09110002, IV13AIB003 (Steinstraße) vorhandenen Verpflichtungsermächtigung zur Deckung herangezogen. Diese –zur Deckung herangezogene- Maßnahme verschiebt sich zeitlich. Aus diesem Grunde wird die entsprechende Verpflichtungsermächtigung in 2019 nicht mehr benötigt und die Maßnahme im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 neu angemeldet.

 

 

Kanalbau K 33 - Jülicher Straße (OD Dürwiß)

Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die ab 2019 anfallenden Kosten für die Erneuerung des Hauptsammlers auf rd. 1.822.000 € (hiervon sind bereits 88.102,00 € verausgabt) sowie für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse auf rd. 197.000 €. Im Haushaltsplan 2019 stehen bei dem bei Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung –geführten Sachkonto 09110002 – Kanal Jülicher Straße-, IV15AIB013, für 2019 323.552,26 € zur Verfügung. Der fehlende Betrag in Höhe von rd. 1.410.350,00 € wird durch eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gedeckt. Hierfür werden die bei Produkt 125410101, Sachkonto 09110002, IV13AIB003 (Steinstraße in Höhe von 448.265,00 €) und IV18AIB010 (Wilhelminenstraße in Höhe von 962.085,00 €) vorhandenen Verpflichtungsermächtigungen zur Deckung herangezogen. Diese beiden –zur Deckung herangezogenen- Maßnahmen verschieben sich zeitlich. Aus diesem Grunde werden die entsprechenden Mittel in 2019 nicht mehr benötigt und werden in den Folgejahren neu angemeldet.   

 

Die erforderlichen Mittel für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse wurden beim Haushaltsansatz bei dem bei  Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung – geführten Sachkonto 52350100 – Kostenerstattung Kanalhausanschlüsse – in den jeweiligen Jahren entsprechend berücksichtigt.

 

 


Die Maßnahme wird durch externe Ingenieurbüros betreut; die Begleitung erfolgt mit dem vorhandenen Personal der Fachdienststellen.