Betreff
Kanalbaumaßnahme Filzengraben, Dr.-Gilles-Straße und Klinkgasse;
Kanalbaumaßnahme Königsberger Straße;
Kanalbaumaßnahme Von-Hatzfeld-Straße
Vorlage
104/19
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Kanalbaumaßnahme Filzengraben, Dr.-Gilles-Straße und Klinkgasse:

Bei der vorhandenen und zu erneuernden Kanalisation in den Straßen Filzengraben, Dr. Gilles-Straße und Klinkgasse handelt es sich um ein „unechtes Trennsystem“, d.h. das Abwasser wird in getrennten Kanälen für Schmutz- und Regenwasser gesammelt, dann aber als Mischwassersystem weiter geführt. Es handelt sich um Trennwasserkanäle aus den Jahren 1955 bis 1965, Länge ca. 870 m mit den Nennweiten DN 250 bis DN 500.

Kanalbaumaßnahme Königsberger Straße:

Bei der vorhandenen und zu erneuernden Kanalisation in der Königsberger Straße handelt es sich um einen Mischwasserkanal aus dem Jahre 1965, Länge ca. 270 m mit den Nennweiten Eiprofil 600/900 B bis 500/750 B.

Kanalbaumaßnahme Von-Hatzfeld-Straße:

Bei der vorhandenen und zu erneuernden Kanalisation in der Von-Hatzfeld-Straße handelt es sich um ein unechtes Trennsystem aus dem Jahre 1960, Länge ca. 620 m mit der Nennweite DN 250.

Veranlassung:

Kanalbaumaßnahme Filzengraben, Dr. Gilles-Straße und Klinkgasse:

Auf Grundlage der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) wurde im Jahr 2014 in Eschweiler der Stadtteil Weisweiler per Kanal-TV untersucht. Es wurden gravierende bauliche Mängel in Form von mittelstarken bis starken Schäden festgestellt.

Es ergab sich die Möglichkeit, ein Trennsystem eines in sich geschlossenen Bereiches, rund um die Burg Weisweiler, zu reaktivieren und somit das Mischwasser-System zu entlasten und das Niederschlagswasser dem natürlichen Wasserkreislauf zuzuführen.

Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Stadt Eschweiler (6. Fortschreibung), welches in der Sitzung des Stadtrates am 05.07.2017 beschlossen wurde, sieht eine Erneuerung der Kanalisation Filzengraben, Dr.-Gilles-Straße und Klinkgasse mit der Ordnungsnummer 1.XI 132 für das Jahr 2018 vor. Aufgrund der Reaktivierung des Trennsystems und der damit einhergehenden Genehmigungen bei den übergeordneten Behörden hat sich die Maßnahme verschoben. Das Gebiet wird als echtes Trennsystem mit Einleitung des Regenwassers in den Köttelbach hergestellt.

Der Kanal muss in einem offenen Graben erneuert werden. Aufgrund der breiten Kanaltrasse, des schlechten Straßenzustands (Risse und Absackungen) und des nicht fachgerechten Aufbaus, muss die Fahrbahnoberfläche nach Abschluss der Kanalbauarbeiten auf gesamter Straßenbreite erneuert werden. Die Nebenanlagen (Gehwege) werden nicht erneuert, es sei denn, einzelne Bereiche wurden durch Benutzung im Rahmen der Baumaßnahme beschädigt.

Kanalbaumaßnahme Königsberger Straße:

Der zwischen Garten- und Allensteiner Straße liegende Mischwasserkanal in der Königsberger Straße soll erneuert werden. Die Erneuerung erfolgt aufgrund baulicher Mängel und nicht ausreichender hydraulischer Leistungsfähigkeit. In der jüngeren Vergangenheit wurden mehrfach Maßnahmen zur Beseitigung akuter Straßenschäden u.a. in Folge der maroden Kanalisation erforderlich.

Das ABK der Stadt Eschweiler (6. Fortschreibung) welches in der Sitzung des Stadtrates am 05.07.2017 beschlossen wurde, sieht eine Erneuerung der Kanalisation Königsberger Straße mit der Ordnungsnummer 1.VI.118 für das Jahr 2022 vor. Bei einer Kanal-TV-Befahrung im Jahre 2015 wurden jedoch weitere überwiegend mittelstarke bis starke Schäden festgestellt, die eine kurzfristige Erneuerung erforderlich machen. Das Mischwassersystem soll hierbei weiter bestehen bleiben. Aufgrund der o.g. Schadensbilder wurde die Baumaßnahme gegenüber den Zeitangaben des ABK vorgezogen. Darüber hinaus sind auf Grundlage des Generalentwässerungsplans (GEP) aus dem Jahr 2011 in mehreren Haltungen Dimensionsvergrößerungen erforderlich, um die hydraulische Überlastungen zu verringern.

Der Kanal muss in einem offenen Graben erneuert werden. Aufgrund des Schadensbildes des vorhandenen Straßenaufbaus in der Königsberger Straße im Abschnitt zwischen Gartenstraße und Allensteiner Straße (Risse und Absackungen insbesondere im Bereich der Bushaltestelle) erfolgen außerhalb der Kanaltrasse zusätzliche bauliche Maßnahmen zur Instandsetzung der Fahrbahnoberfläche. Die vorhandenen Schwarzdecken werden aufgenommen und entsorgt, dafür wird eine neue Asphalttragschicht und Asphaltdeckschicht eingebaut. Die Nebenanlagen (Gehwege) werden nicht erneuert, es sei denn, einzelne Bereiche wurden durch Benutzung im Rahmen der Baumaßnahme beschädigt.

 

 

Kanalbaumaßnahme Von-Hatzfeld-Straße:

Das Kanalsystem in der Von-Hatzfeld-Straße soll teilweise erneuert werden. Die Erneuerung erfolgt aufgrund baulicher Mängel. Ein Teil des Kanalsystems unterquert den Friedhof Weisweiler. Aufgrund des starken Baumbestandes ist hier ein starker Wurzeleinwuchs zu verzeichnen. Die Wurzeln mussten in der Vergangenheit aufwendig entfernt werden.

Das ABK der Stadt Eschweiler (6. Fortschreibung), welches in der Sitzung des Stadtrates am 05.07.2017 beschlossen wurde, sah deswegen bereits im Jahr 2016 eine Erneuerung der Kanalisation in der Von-Hatzfeld-Straße mit der Ordnungsnummer 51.XI.2 vor. Zu zeitlichen Verzögerungen bei der Projektabwicklung hat u.a. die Untersuchung geführt, ob eine Verlegung der Trasse aus dem Friedhofgelände heraus realisierbar ist. Das unechte Trennsystem in der Von-Hatzfeld-Straße wird aufgegeben und durch einen Mischwasserkanal ersetzt.

Aufgrund der breiten Kanaltrasse, des schlechten Straßenzustands (Risse und Absackungen) und des nicht fachgerechten Straßenaufbaus, muss die Fahrbahnoberfläche nach Abschluss der Kanalbauarbeiten auf gesamter Straßenbreite erneuert werden. Die Nebenanlagen (Gehwege) werden nicht erneuert, es sei denn, einzelne Bereiche wurden durch Benutzung im Rahmen der Baumaßnahme beschädigt.

Planung Entwässerung:

Kanalbaumaßnahme Filzengraben, Dr. Gilles-Straße und Klinkgasse:

Die Entwässerung erfolgt im gesamten Bereich als Trennsystem. Insgesamt werden rund 870 m Kanal in den Nennweiten von DN 250 bis DN 500 erneuert. Hierbei wird die vorhandene Leitungstrasse im mittleren Straßenbereich größtenteils beibehalten.

Es ist vorgesehen, mit der baulichen Umsetzung im dritten Quartal 2019 zu beginnen.

Kanalbaumaßnahme Königsberger Straße:

Die Entwässerung erfolgt im gesamten Bereich als Mischwassersystem. Insgesamt werden rund 330 m Kanal in den Nennweiten von DN 400 bis DN 1000 erneuert. Hierbei wird die vorhandene Leitungstrasse im mittleren Straßenbereich größtenteils beibehalten.

Es ist vorgesehen, mit der baulichen Umsetzung im vierten Quartal 2019 zu beginnen.

Kanalbaumaßnahme Von-Hatzfeld-Straße:

Die Erneuerung des Hauptkanals erfolgt teilweise im offenen und teilweise in grabenlosen Verfahren.

Dabei werden ca. 230 m unechtes Trennsystem in der Dimension DN 250 durch ca. 120 m Mischwasserkanal in der Dimension DN 300 im offenen Verfahren ersetzt.

Die Erneuerung des Hauptkanals im Bereich des Friedhofs Weisweiler auf eine Länge von ca. 120 m erfolgt überwiegend im geschlossenen Verfahren, d.h. mittels Inliner. Das unechte Trennsystem wird in diesem Bereich beibehalten.

Es ist vorgesehen, mit der baulichen Umsetzung im vierten Quartal 2019 zu beginnen.


 

Kanalbaumaßnahme Filzengraben, Dr. Gilles-Straße und Klinkgasse:

 

Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die anfallenden Projektkosten für die Erneuerung auf rd. 1.060.000,00 €. Hierin enthalten ist ein Anteil für die Straßeninstandsetzung nach der Kanalbaumaßnahme in Höhe von 100.000,00 €.

Im Haushaltsplan 2019 stehen bei dem im Produkt 115380201 -Entwässerung und Abwasserbeseitigung- geführten Sachkonto 09110002 -Filzengraben, Dr.-Gilles-Straße und Klinkgasse-, IV17AIB014, insgesamt 1.319.839,03 € zur Verfügung.

Die für den Anteil der Straßeninstandsetzung benötigten Mittel werden bei Produkt 115380201, Sachkonto 09110002, IV00AIB006 bereitgestellt.

 

Die erforderlichen Mittel für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse wurden beim Haushaltsansatz bei dem bei Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung – geführten Sachkonto 52350100 –Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse – in den jeweiligen Jahren entsprechend berücksichtigt.

 

 

 

 

Kanalbaumaßnahme Königsberger Straße:

Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die anfallenden Projektkosten für die Erneuerung auf rd. 936.000,00 €. Hierin enthalten ist ein Anteil für die Straßeninstandsetzung nach der Kanalbaumaßnahme in Höhe von 140.000,00 €.

Im Haushaltsplan 2019 stehen bei dem im Produkt 115380201 -Entwässerung und Abwasserbeseitigung- geführten Sachkonto 09110002 -Kanal Königsberger Straße-, IV19AIB015, insgesamt 676.000,00 € zur Verfügung.

Die Mehrkosten in Höhe von 260.000,00 € resultieren aus zusätzlichen Straßenbauarbeiten über den eigentlichen Kanalbau hinaus und den gestiegenen Baukosten.

 

Die für den Anteil der Straßeninstandsetzung benötigten Mittel werden bei Produkt 115380201, Sachkonto 09110002, IV00AIB006 bereitgestellt.

 

Die fehlenden Mittel bei Sachkonto IV19AIB015 werden durch Minderausgaben beim Sachkonto IV18AIB015

-Sanierung Indesammler- gedeckt.

 

Die erforderlichen Mittel für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse wurden beim Haushaltsansatz bei dem bei
Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung – geführten Sachkonto 52350100 –Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse – in den jeweiligen Jahren entsprechend berücksichtigt.

 

Kanalbaumaßnahme Von-Hatzfeld-Straße:

Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die anfallenden Projektkosten für die Erneuerung auf rd. 590.000,00 €. Hierin enthalten ist ein Anteil für die Straßeninstandsetzung nach der Kanalbaumaßnahme in Höhe von 70.000,00 €.

Im Haushaltsplan 2019 stehen bei dem im Produkt 115380201 -Entwässerung und Abwasserbeseitigung- geführten Sachkonto 09110002 -Kanal Von-Hatzfeld-Straße-, IV15AIB012,  insgesamt übertragene Mittel in Höhe von  235.899,33 € zur Verfügung.

Die Mehrkosten in Höhe von rd. 354.000,00 € resultieren aus zusätzlichen Straßenbauarbeiten über den eigentlichen Kanalbau hinaus, ein den örtlichen Gegebenheiten angepasstes aufwendigeres grabenloses Verfahren und den gestiegenen Baukosten.

 

Die für den Anteil der Straßeninstandsetzung benötigten Mittel werden bei Produkt 115380201, Sachkonto 09110002, IV00AIB006 bereitgestellt.

 

Die fehlenden Mittel bei Sachkonto IV15AIB012 werden durch Minderausgaben beim Sachkonto IV17AIB017

-Sammler IGP- gedeckt.

 

Die erforderlichen Mittel für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse wurden beim Haushaltsansatz bei dem bei Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung – geführten Sachkonto 52350100 –Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse – in den jeweiligen Jahren entsprechend berücksichtigt.


 

Kanalbaumaßnahme Filzengraben, Dr. Gilles-Straße und Klinkgasse:

Die Ingenieurleistungen zur Kanalbaumaßnahme Filzengraben, Dr. Gilles-Straße und Klinkgasse wurden an das Ingenieurbüro Achten und Jansen aus Aachen vergeben.

Für die Projektsteuerung und sonstige Abwicklung der Kanalbaumaßnahme wird Arbeitskraft bei 661 gebunden.

Kanalbaumaßnahme Königsberger Straße:

Die Ingenieurleistungen zur Kanalbaumaßnahme Königsberger Straße wurden an das Ingenieurbüro GEHA aus Aachen vergeben.

Für die Projektsteuerung und sonstige Abwicklung der Kanalbaumaßnahme wird Arbeitskraft bei 661 gebunden.

Kanalbaumaßnahme Von-Hatzfeld-Straße:

Die Ingenieurleistungen zur Kanalbaumaßnahme Von-Hatzfeld-Straße wurden an das Ingenieurbüro GEHA aus Aachen vergeben.

Für die Projektsteuerung und sonstige Abwicklung der Kanalbaumaßnahme wird Arbeitskraft bei 661 gebunden.