Kanalbaumaßnahme Königsberger Straße;
Kanalbaumaßnahme Von-Hatzfeld-Straße
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Kanalbaumaßnahme Filzengraben,
Dr.-Gilles-Straße und Klinkgasse:
Bei der vorhandenen und zu erneuernden
Kanalisation in den Straßen Filzengraben, Dr. Gilles-Straße und Klinkgasse handelt es sich um ein „unechtes
Trennsystem“, d.h. das Abwasser wird in getrennten Kanälen für Schmutz- und
Regenwasser gesammelt, dann aber als Mischwassersystem weiter geführt. Es
handelt sich um Trennwasserkanäle aus den Jahren 1955 bis 1965, Länge ca. 870 m
mit den Nennweiten DN 250 bis DN 500.
Kanalbaumaßnahme Königsberger Straße:
Bei der vorhandenen und zu erneuernden
Kanalisation in der Königsberger Straße handelt es sich um einen Mischwasserkanal
aus dem Jahre 1965, Länge ca. 270 m mit den Nennweiten Eiprofil 600/900 B bis
500/750 B.
Kanalbaumaßnahme Von-Hatzfeld-Straße:
Bei
der vorhandenen und zu erneuernden Kanalisation in der Von-Hatzfeld-Straße handelt es sich um
ein unechtes Trennsystem aus dem Jahre 1960, Länge ca. 620 m mit der Nennweite
DN 250.
Veranlassung:
Kanalbaumaßnahme Filzengraben, Dr. Gilles-Straße und
Klinkgasse:
Auf
Grundlage der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) wurde im Jahr
2014 in Eschweiler der Stadtteil Weisweiler per Kanal-TV untersucht. Es wurden
gravierende bauliche Mängel in Form von mittelstarken bis starken Schäden
festgestellt.
Es
ergab sich die Möglichkeit, ein Trennsystem eines in sich geschlossenen
Bereiches, rund um die Burg Weisweiler, zu reaktivieren und somit das
Mischwasser-System zu entlasten und das Niederschlagswasser dem natürlichen
Wasserkreislauf zuzuführen.
Das
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Stadt Eschweiler (6. Fortschreibung),
welches in der Sitzung des Stadtrates am 05.07.2017 beschlossen wurde, sieht
eine Erneuerung der Kanalisation Filzengraben, Dr.-Gilles-Straße und Klinkgasse
mit der Ordnungsnummer 1.XI 132 für das Jahr 2018 vor. Aufgrund der
Reaktivierung des Trennsystems
und der damit einhergehenden Genehmigungen bei den übergeordneten Behörden hat
sich die Maßnahme verschoben. Das Gebiet wird
als echtes Trennsystem mit Einleitung des Regenwassers in den Köttelbach
hergestellt.
Der Kanal muss in einem offenen Graben
erneuert werden. Aufgrund der breiten Kanaltrasse, des schlechten Straßenzustands
(Risse und Absackungen) und des nicht fachgerechten Aufbaus, muss die
Fahrbahnoberfläche nach Abschluss der Kanalbauarbeiten auf gesamter
Straßenbreite erneuert werden. Die Nebenanlagen (Gehwege) werden nicht
erneuert, es sei denn, einzelne Bereiche wurden durch Benutzung im Rahmen der
Baumaßnahme beschädigt.
Kanalbaumaßnahme Königsberger Straße:
Der zwischen Garten- und Allensteiner Straße liegende Mischwasserkanal in
der Königsberger Straße soll erneuert werden. Die Erneuerung erfolgt aufgrund
baulicher Mängel und nicht ausreichender hydraulischer Leistungsfähigkeit. In
der jüngeren Vergangenheit wurden mehrfach Maßnahmen zur Beseitigung akuter
Straßenschäden u.a. in Folge der maroden Kanalisation erforderlich.
Das ABK
der Stadt Eschweiler (6. Fortschreibung) welches in der Sitzung des Stadtrates
am 05.07.2017 beschlossen wurde, sieht eine Erneuerung der Kanalisation
Königsberger Straße mit der Ordnungsnummer 1.VI.118 für das Jahr 2022 vor. Bei einer Kanal-TV-Befahrung im Jahre 2015 wurden
jedoch weitere überwiegend mittelstarke bis starke Schäden festgestellt, die
eine kurzfristige Erneuerung erforderlich machen. Das Mischwassersystem soll hierbei weiter bestehen bleiben.
Aufgrund der o.g. Schadensbilder wurde die Baumaßnahme gegenüber den Zeitangaben
des ABK vorgezogen. Darüber
hinaus sind auf Grundlage des Generalentwässerungsplans (GEP) aus dem Jahr 2011
in mehreren Haltungen Dimensionsvergrößerungen erforderlich, um die
hydraulische Überlastungen zu verringern.
Der Kanal muss in einem offenen Graben
erneuert werden. Aufgrund des Schadensbildes des vorhandenen Straßenaufbaus in
der Königsberger Straße im Abschnitt zwischen Gartenstraße und Allensteiner
Straße (Risse und Absackungen insbesondere im Bereich der Bushaltestelle)
erfolgen außerhalb der Kanaltrasse zusätzliche bauliche Maßnahmen zur
Instandsetzung der Fahrbahnoberfläche. Die vorhandenen Schwarzdecken werden
aufgenommen und entsorgt, dafür wird eine neue Asphalttragschicht und
Asphaltdeckschicht eingebaut. Die Nebenanlagen (Gehwege) werden nicht erneuert,
es sei denn, einzelne Bereiche wurden durch Benutzung im Rahmen der Baumaßnahme
beschädigt.
Kanalbaumaßnahme Von-Hatzfeld-Straße:
Das Kanalsystem in der Von-Hatzfeld-Straße soll teilweise erneuert
werden. Die Erneuerung erfolgt aufgrund baulicher Mängel. Ein Teil des
Kanalsystems unterquert den Friedhof Weisweiler. Aufgrund des starken
Baumbestandes ist hier ein starker Wurzeleinwuchs zu verzeichnen. Die Wurzeln
mussten in der Vergangenheit aufwendig entfernt werden.
Das ABK
der Stadt Eschweiler (6. Fortschreibung), welches in der Sitzung des Stadtrates
am 05.07.2017 beschlossen wurde, sah deswegen bereits im Jahr 2016 eine
Erneuerung der Kanalisation in der Von-Hatzfeld-Straße mit der Ordnungsnummer
51.XI.2 vor. Zu zeitlichen Verzögerungen bei der Projektabwicklung hat u.a. die
Untersuchung geführt, ob eine Verlegung der Trasse aus dem Friedhofgelände
heraus realisierbar ist. Das unechte Trennsystem in der Von-Hatzfeld-Straße
wird aufgegeben und durch einen Mischwasserkanal ersetzt.
Aufgrund
der breiten Kanaltrasse, des schlechten Straßenzustands (Risse und Absackungen)
und des nicht fachgerechten Straßenaufbaus, muss die Fahrbahnoberfläche nach
Abschluss der Kanalbauarbeiten auf gesamter Straßenbreite erneuert werden. Die
Nebenanlagen (Gehwege) werden nicht erneuert, es sei denn, einzelne Bereiche
wurden durch Benutzung im Rahmen der Baumaßnahme beschädigt.
Planung Entwässerung:
Kanalbaumaßnahme Filzengraben, Dr.
Gilles-Straße und Klinkgasse:
Die Entwässerung erfolgt im gesamten Bereich als Trennsystem. Insgesamt
werden rund 870 m Kanal in den Nennweiten von DN 250 bis DN 500 erneuert.
Hierbei wird die vorhandene Leitungstrasse im mittleren Straßenbereich
größtenteils beibehalten.
Es ist vorgesehen, mit der baulichen
Umsetzung im dritten Quartal 2019 zu beginnen.
Kanalbaumaßnahme Königsberger Straße:
Die Entwässerung erfolgt im gesamten Bereich als Mischwassersystem.
Insgesamt werden rund 330 m Kanal in den Nennweiten von DN 400 bis DN 1000
erneuert. Hierbei wird die vorhandene Leitungstrasse im mittleren Straßenbereich
größtenteils beibehalten.
Es ist vorgesehen, mit der baulichen
Umsetzung im vierten Quartal 2019 zu beginnen.
Kanalbaumaßnahme Von-Hatzfeld-Straße:
Die Erneuerung des Hauptkanals erfolgt teilweise im offenen und teilweise
in grabenlosen Verfahren.
Dabei werden ca. 230 m unechtes Trennsystem in der Dimension DN 250 durch
ca. 120 m Mischwasserkanal in der Dimension DN 300 im offenen Verfahren
ersetzt.
Die Erneuerung des Hauptkanals im Bereich des Friedhofs Weisweiler auf
eine Länge von ca. 120 m erfolgt überwiegend im geschlossenen Verfahren, d.h.
mittels Inliner. Das unechte Trennsystem wird in diesem Bereich beibehalten.
Es ist vorgesehen, mit der baulichen Umsetzung im vierten Quartal 2019 zu beginnen.
Kanalbaumaßnahme Filzengraben, Dr. Gilles-Straße und
Klinkgasse:
Nach
derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die anfallenden Projektkosten für die
Erneuerung auf rd. 1.060.000,00 €.
Hierin enthalten ist ein Anteil für die Straßeninstandsetzung nach der
Kanalbaumaßnahme in Höhe von 100.000,00 €.
Im
Haushaltsplan 2019 stehen bei dem im Produkt 115380201 -Entwässerung und
Abwasserbeseitigung- geführten Sachkonto 09110002 -Filzengraben,
Dr.-Gilles-Straße und Klinkgasse-, IV17AIB014, insgesamt 1.319.839,03 € zur
Verfügung.
Die für
den Anteil der Straßeninstandsetzung benötigten Mittel werden bei Produkt
115380201, Sachkonto 09110002, IV00AIB006 bereitgestellt.
Die erforderlichen Mittel für die Erneuerung
der Kanalhausanschlüsse wurden beim Haushaltsansatz bei dem bei Produkt 11 538
02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung – geführten Sachkonto 52350100
–Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse – in den jeweiligen Jahren
entsprechend berücksichtigt.
Kanalbaumaßnahme Königsberger Straße:
Nach
derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die anfallenden Projektkosten für die
Erneuerung auf rd. 936.000,00 €. Hierin enthalten ist ein Anteil für die Straßeninstandsetzung
nach der Kanalbaumaßnahme in Höhe von 140.000,00 €.
Im
Haushaltsplan 2019 stehen bei dem im Produkt 115380201 -Entwässerung und
Abwasserbeseitigung- geführten Sachkonto 09110002 -Kanal Königsberger Straße-,
IV19AIB015, insgesamt 676.000,00 € zur Verfügung.
Die
Mehrkosten in Höhe von 260.000,00 € resultieren aus zusätzlichen
Straßenbauarbeiten über den eigentlichen Kanalbau hinaus und den gestiegenen
Baukosten.
Die für
den Anteil der Straßeninstandsetzung benötigten Mittel werden bei Produkt
115380201, Sachkonto 09110002, IV00AIB006 bereitgestellt.
Die
fehlenden Mittel bei Sachkonto IV19AIB015 werden durch Minderausgaben beim
Sachkonto IV18AIB015
-Sanierung
Indesammler- gedeckt.
Die erforderlichen Mittel für die Erneuerung
der Kanalhausanschlüsse wurden beim Haushaltsansatz bei dem bei
Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung – geführten
Sachkonto 52350100 –Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse – in den
jeweiligen Jahren entsprechend berücksichtigt.
Kanalbaumaßnahme Von-Hatzfeld-Straße:
Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die anfallenden
Projektkosten für die Erneuerung auf rd. 590.000,00 €. Hierin enthalten ist ein Anteil für die
Straßeninstandsetzung nach der Kanalbaumaßnahme in Höhe von 70.000,00 €.
Im
Haushaltsplan 2019 stehen bei dem im Produkt 115380201 -Entwässerung und
Abwasserbeseitigung- geführten Sachkonto 09110002 -Kanal Von-Hatzfeld-Straße-,
IV15AIB012, insgesamt übertragene Mittel
in Höhe von 235.899,33 €
zur Verfügung.
Die
Mehrkosten in Höhe von rd. 354.000,00 € resultieren aus zusätzlichen
Straßenbauarbeiten über den eigentlichen Kanalbau hinaus, ein den örtlichen
Gegebenheiten angepasstes aufwendigeres grabenloses Verfahren und den
gestiegenen Baukosten.
Die für
den Anteil der Straßeninstandsetzung benötigten Mittel werden bei Produkt
115380201, Sachkonto 09110002, IV00AIB006 bereitgestellt.
Die
fehlenden Mittel bei Sachkonto IV15AIB012 werden durch Minderausgaben beim
Sachkonto IV17AIB017
-Sammler
IGP- gedeckt.
Die erforderlichen Mittel für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse wurden beim Haushaltsansatz bei dem bei Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung – geführten Sachkonto 52350100 –Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse – in den jeweiligen Jahren entsprechend berücksichtigt.
Kanalbaumaßnahme Filzengraben, Dr. Gilles-Straße und
Klinkgasse:
Die
Ingenieurleistungen zur Kanalbaumaßnahme Filzengraben,
Dr. Gilles-Straße und Klinkgasse
wurden an das Ingenieurbüro Achten und Jansen aus Aachen vergeben.
Für die Projektsteuerung und sonstige
Abwicklung der Kanalbaumaßnahme wird Arbeitskraft bei 661 gebunden.
Kanalbaumaßnahme Königsberger Straße:
Die
Ingenieurleistungen zur Kanalbaumaßnahme Königsberger Straße wurden an das
Ingenieurbüro GEHA aus Aachen vergeben.
Für die Projektsteuerung und sonstige
Abwicklung der Kanalbaumaßnahme wird Arbeitskraft bei 661 gebunden.
Kanalbaumaßnahme Von-Hatzfeld-Straße:
Die
Ingenieurleistungen zur Kanalbaumaßnahme Von-Hatzfeld-Straße wurden an das
Ingenieurbüro GEHA aus Aachen vergeben.
Für die Projektsteuerung und sonstige Abwicklung der Kanalbaumaßnahme wird Arbeitskraft bei 661 gebunden.