Betreff
Integration neuzugewanderter Schülerinnen und Schüler an den Städtischen Schulen
Vorlage
086/19
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.


 

Der Schulausschuss wurde zuletzt mit der Verwaltungsvorlage 089/18 über die Auswirkung der Beschulung von neuzugewanderten Schülerinnen und Schülern an den weiterführenden Schulen in Eschweiler informiert, davor in seiner Sitzung am 30.5.2018 mit der Verwaltungsvorlage 032/18.

 

Aktueller Stand an Grundschulen:

 

Das Schulamt für die StädteRegion Aachen hat vor Jahren bereits für Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Schuljahre einen Deutschintensivkurs (DIKU) an der Barbaraschule - Teilstandort Röthgen - eingerichtet, der von Schülerinnen und Schülern aller Eschweiler Grundschulen an 2-3 Tagen in der Woche besucht werden kann. Auf die Ausführungen dazu in der VV 032/18 wird verwiesen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Verwaltungsvorlage besuchen insgesamt 18 Kinder zwei Kurse (2 x 9). Die Zuweisung der Kinder auf die DIKU-Gruppen in der Grundschule in Eschweiler - Röthgen erfolgt durch das Kommunale Integrationszentrum (KI). Wie bereits in bisherigen Verwaltungsvorlagen berichtet, müssen die Kinder dazu bestimmte Parameter erfüllen, wie z.B. kurze Verweildauer in Deutschland, Schüler der 3. oder 4.Klasse sein, pp. Aktuell gibt es keine Warteliste und auch genügend freie Plätze für die nach den von der StädteRegion erarbeiteten Parametern infrage kommenden Kinder.  Für die Kinder in den ersten und zweiten Schuljahren bzw. Kinder, die nicht die festgelegten Kriterien erfüllen, hat die Stadt Eschweiler alternative Angebote in den von den Kindern besuchten Grundschulen geschaffen. Diese wurden bereits in den o.a. Verwaltungsvorlagen beschrieben. Im Schuljahr 2018/19 werden über den Belastungsausgleich (Landesmittel zur Förderung der Inklusion) aktuell 228 Grundschülerinnen und      –schüler gefördert mit einem Aufwand von 9.120 Euro im Schuljahr. Die Zuordnung der geförderten Schülerinnen und Schüler ist nachfolgend schulscharf dargestellt:

 

Barbaraschule:              40 Kinder

Don Bosco-Schule:       58 Kinder

EGS:                           50 Kinder

Eduard-Mörike:             37 Kinder

Kinzweiler:                   10 Kinder

KGS Dürwiß:                15 Kinder

KGS Bergrath:              18 Kinder

 

Übergang Primar- in die Sekundarstufe

 

Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungs-/Fluchterfahrung in das Bildungssystem zu integrieren, ist eine Herausforderung, die nur durch eine gute Zusammenarbeit aller Akteure gelingen kann. Nachdem inzwischen viele Schüler/innen in unser Schulsystem angekommen sind, gilt es nun, gemeinsame Vorgehensweisen zu entwickeln, um den wachsenden Herausforderungen im Hinblick auf die Folgebeschulung Rechnung zu tragen.

 

Um den Übergang in das Regelsystem für alle Kinder und Jugendlichen begabungsgerecht gestalten zu können, fand am 8.11.2018 in Kooperation mit dem Bildungsbüro und dem Kommunalen Integrationszentrum der StädteRegion Aachen ein Austauschtermin zum Thema „Gestaltung der Übergänge“ auf Einladung des für Migration zuständigen Schulrates mit allen Vertretern der Schulträgerkommunen in der StädteRegion statt.

 

In der o.g. Konferenz wurde von Seiten des Schulamtes darüber berichtet, dass zum Ende des vergangenen Schuljahres die Erfahrung gemacht werden musste, dass es vereinzelt Kinder am Ende des 4. Schuljahres gibt, für die es nahezu unmöglich ist, eine Schulformempfehlung abzugeben. Dies liegt z.T. an ihren geringen Deutschkenntnissen oder auch daran, dass sie als Neuzugewanderte nicht die Gelegenheit hatten, vier Jahre lang eine Grundschule zu besuchen und daher Defizite in mehreren Bereichen aufweisen. Diese Kinder wurden dann i.d.R. an einer Gesamtschule, an der Hauptschule oder der Realschule in Eschweiler angemeldet und im Klassenverband integrativ weiterbeschult. Das Sprach- oder Lernstandsdefizit konnte aber letztlich nicht aufgearbeitet werden. Parallel dazu bestehen an weiterführenden Schulen die Sprachfördergruppen (auch IFK = Internationale Förderklassen genannt), in denen jahrgangsübergreifend Seiteneinsteiger ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen beschult werden.

 

Vor diesem Hintergrund wurde nunmehr vereinbart, in der StädteRegion Aachen das „Bonner Modell“ DIKU 5 neu einzuführen. Dabei geht es darum, den in Frage kommenden o.g. Schülerinnen und Schülern nach Beendigung der Grundschule noch ein Jahr lang eine intensive Deutschförderung in einem DIKU 5-Kurs an einer weiterführenden Schule zu ermöglichen, in dem mindestens 5 und höchstens 17 Kinder intensiv gefördert werden. Sie nehmen – wie die übrigen Kinder der bisher bereits jahrgangsübergreifend eingerichteten Sprachfördergruppen –  in weniger sprachlastigen Fächern am Regelunterricht der Schule teil bzw. werden auch in anderen Fächern unterrichtet. Dieser DIKU-Kurs könnte theoretisch an jeder weiterführenden Schule ungeachtet der Schulform eingerichtet werden. Die DIKU-Schüler/innen zählen zwar für dieses eine Jahr als Fünftklässler dieser Schule, können aber nach dem einen Jahr ggf. zu einer anderen Schulform entsprechend ihres dann abzuschätzenden Leistungsstandes wechseln, so dass sie danach evtl. die 5. Jahrgangsstufe an einer anderen Schulform wiederholen oder aber an der Schule verbleiben können. Dadurch verschiebt sich die Schulformempfehlung um ein Jahr. In DIKU 5 ist, anders als in den bestehenden Sprachfördergruppen, keine unterjährige Aufnahme möglich. Zielgruppe sind Seiteneinsteiger/innen der 4. Klasse, für die noch kein Zeugnis ausgestellt werden kann. Es soll ein Curriculum entwickelt werden, das sich an dem Unterrichtsstoff der 4. und 5. Klassen orientiert. Das grundsätzliche Problem der fehlenden schulischen Vorbildung kann aber erfahrungsgemäß auch durch das Modell nicht gänzlich aufgelöst werden.

 

Das Schulamt für die StädteRegion Aachen führte dazu  Anfang des Jahres 2019 eine Bedarfserhebung an allen Grundschulen durch. Folgende Voraussetzungen mussten für die Teilnahme an DIKU 5 gegeben sein:

 

-          kurze Verweildauer in Deutschland

-          keine Alphabetisierung im lateinischen Schriftsystem

-          geringe oder keine schulische Vorbildung

-          zu hohes Alter, um die Klasse 4 wiederholen zu können

-          geringer Lernzuwachs durch Traumatisierung

-          belastende häusliche Situation, bildungsferne Familie

 

Als Ergebnis dieser Bedarfserhebung wurde für Eschweiler im Vergleich zu den übrigen städteregionsangehörigen Kommunen von den Grundschulen der höchste Bedarf gemeldet, und zwar insgesamt 13 Kinder. Hiervon erfüllten zunächst nur 8 Kinder die o.g., von der StädteRegion Aachen aufgestellten Kriterien, so dass seitens der StädteRegion zunächst vorgeschlagen wurde, einen DIKU 5-Kurs für die Städte Eschweiler, Alsdorf (mit 1 Kind) und Stolberg (mit 3 Kindern) zusammen an einer Schule in der Region einzurichten. Darüber hinaus wurde in Aachen ein DIKU 5- Kurs eingerichtet, der auch Kindern aus Herzogenrath und Würselen offen stehen  soll.

 

Mit Blick auf die angedachte zahlenmäßige Zusammensetzung des Intensivkurses für den Ost-/Südkreis wurde seitens der Schulverwaltung in Eschweiler angeboten, den Kurs an der Adam-Ries-Schule in Eschweiler einzurichten, verbunden mit dem Wunsch, das Teilnahmeangebot nicht nur den o.g. 8 Kindern, sondern allen 13 von den Grundschulen ausgesuchten Kindern anzubieten. Nach Auffassung der Verwaltung sollte der Förder- bzw. Unterstützungsbedarf der Kinder im Vordergrund stehen und nicht die „kurze“ Verweildauer in Deutschland oder sonstige Kriterien, an denen die Zulassung zum DIKU-Kurs gebunden sein soll. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Maximalteilnehmeranzahl von 17 Kindern selbst bei Aufnahme aller 8 Kinder aus Eschweiler nicht erreicht würde, wurde diese Option seitens der Verwaltung für sinnvoll und im Sinne der Kinder als gute Lösung erachtet.

 

Das Angebot wird den Eltern der in Frage kommenden Schülerinnen und Schülern nun über die Grundschulen unterbreitet. Die Teilnahme am DIKU 5 ist freiwillig. Alternativ können die Kinder selbstverständlich auch an jeder Regelschule der Sekundarstufe I angemeldet werden. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung war das Anmeldeverfahren noch nicht abgeschlossen.

 

Förderung von Seiteneinsteigern in der Sekundarstufe I und II

 

Parallel zu diesem Förderangebot bestehen weiterhin Sprachfördergruppen an allen weiterführenden Schulen in Eschweiler, die zum Stichtag 01.02.2019 insgesamt von 136 Schülerinnen und Schülern (davon 7 an der Waldschule, 16 an der Bischöflichen Liebfrauenschule, 59 an der Hauptschule, 20 an der Realschule und 34 am Städtischen Gymnasium) besucht werden. Bis zum 010.8.2019 wird noch mit einem Verbleib von insgesamt 118 Schülerinnen und Schülern (davon 7 an der Waldschule, 11 an der Bischöflichen Liebfrauenschule, 61 an der Hauptschule, 17 an der Realschule und 22 am Städt. Gymnasium) gerechnet. Zum 01.02.2019 wechseln voraussichtlich nur 4 Kinder die Schulform, zum 01.08.2019 dagegen voraussichtlich 21. Die Schulleitungen der betroffenen Schulen kommunizieren die Schulformwechsel untereinander. Im Gegensatz zu anderen Städten gibt es in Eschweiler kein Unterbringungsproblem. Die Folgebeschulung ist in jedem Fall gesichert. 

 

Insgesamt hat der Handlungsdruck, Seiteneinsteigerkinder mit Flüchtlingshintergrund im Laufe des Schuljahres zu beschulen, deutlich nachgelassen, so dass die neu zugezogenen Schülerinnen und Schüler aktuell auch in kürzester Zeit über das Kommunale Integrationszentrum (bei den weiterführenden Schulen) und über die Verwaltung (bei Grundschulen) an geeignete Schulen vermittelt werden können.

 

Entwicklung der Seiteneinsteigerberatung beim Kommunalen Integrationszentrum (KI)

 

In den letzten 3 (Schul-)jahren ist ein stetiges Sinken der Anzahl an Seiteneinsteigern bzw. neuzugewanderten Familien zu verzeichnen. Die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen werden – wie in den bisherigen Verwaltungsvorlagen ausführlich dargestellt – nach ihrer Ankunft in der StädteRegion Aachen zunächst vom KI beraten. Auf der Grundlage dieser Beratung, die mit der Einstufungsempfehlung in eine bestimmte Schulform und – stufe endet, werden die Grundschüler/innen im Anschluss von der Stadt Eschweiler weitervermittelt. Für Schüler/innen der Sekundarstufe I und II erfolgt die Vermittlung direkt über das KI.

 

In der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der erfolgten Seiteneinsteigerberatungen von den letzten 3 Jahren dargestellt:

 

Schuljahr

2016/17

2017/18

2018/19 (bis März 2019)

Grundschulen

75

31

9

Förderschulen

2

2

-

Sek.I-Schulen

79

35

19

Sek. II-Schulen

25

11

5

insgesamt

181

79

33

Davon vor allem aus

14 Afghanistan

55 Syrien

26 Rumänien

20 Irak

15 Syrien

12 Irak

 

5 Syrien

4 Pakistan

4 Rumänien

Alphabetisierungsstatus

alphabetisiert in anderer Schrift

alphabetisiert in latein. Schrift

nicht alphabetisiert

teilweise alphabetisiert in lat.S.

 

28

87

56

10

 

9

44

21

5

 

2

27

3

1

 

 


Die Landeszuschüsse aus dem Belastungsausgleich werden verbucht im Produkt 032430101, dabei vereinnahmt im  Sachkonto 4141000. Dem steht ein Aufwand im Sachkonto 52810800 in gleicher Höhe gegenüber.


Personelle Auswirkungen ergeben sich nicht.