Betreff
Fortbestand der Willi-Fährmann-Schule
Vorlage
176/15
Aktenzeichen
40
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der als Anlage beigefügten Fassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Eschweiler und der Stadt Stolberg wird zugestimmt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die dem Rat in seiner Sitzung am 16.12.2014 vorgelegte Entwurfsfassung seitens der Bezirksregierung nicht genehmigt und wie im Sachverhalt dargestellt, geändert wurde.

 


Der Verwaltungsvorlage Nr. 467/14, die dem Rat am 16.12.2014 zur Beschlussfassung nach Vorberatung im Schulausschuss am 10.12.2014 vorgelegt wurde, war als Anlage ein Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beigefügt, dem der Rat zugestimmt hat. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Genehmigung der Bezirksregierung hierzu einzuholen und die Vereinbarung vorbehaltlich der erteilten Genehmigung mit Wirkung zum 1.8.2015 mit der Stadt Stolberg abzuschließen.

 

Wie bereits in der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und Schulausschusses am 05.05.2015 seitens der Verwaltung mündlich ausgeführt wurde, hat die Bezirksregierung mit Schreiben vom 08.04.2015 den Beschluss des Rates vom 16.12.2014 gemäß § 81 Abs. 3 SchulG insoweit genehmigt, als dass

 

  1. die Willi-Fährmann-Schule, Förderschule im Verbund mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung der Stadt Eschweiler – Schulnummer 155329 – zum 01.08.2015 einen Teilstandort nach Maßgabe des § 83 Abs. 6 und 7 SchulG an der zum 31.7.2015 aufgelösten Förderschule der Stadt Stolberg, Talstraße bildet und
  2. die Willi-Fährmann-Schule zum 01.08.2015 um den Förderschwerpunkt Sprache erweitert und ein einheitliches pädagogisches Gesamtkonzept für beide Standorte entwickelt wird.

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Eschweiler und Stolberg über die Bildung und den Betrieb des Teilstandortes wurde allerdings zunächst nicht genehmigt. Von der Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung wurde der Passus in § 6 Abs. 1 Satz 1 a.F. beanstandet, in dem es hieß: „Kommunalpolitische Beschlüsse der Stadt Eschweiler, die die Stadt Eschweiler in ihrer Eigenschaft als Schulträger fasst und unmittelbare Auswirkungen auf die Stadt Stolberg …haben, bedürfen der Zustimmung der Stadt Stolberg.“

 

Wie bereits in der letzten o.g. Verwaltungsvorlage im Sachverhalt ausgeführt, war gerade diese Passage von der Stadt Stolberg gewünscht worden. Dieser Passus sei aber unzulässig, da diese Formulierung den Schulträger Eschweiler in der Umsetzung schulfachlicher Beschlüsse behindere, da diese ggfs. von einer Zustimmung durch Stolberg abhängig gemacht werden. Regelungen einer delegierenden Vereinbarung dürften den Einfluss des „abgebenden“ Vereinbarungspartners nicht so weit greifen lassen, dass er die Beschlüsse des alleinigen Schulträgers durch Verweigerung einer Zustimmung blockieren könne. Der Schulträger allein sei entscheidungsbefugt, der anderen Kommune könne maximal ein Anhörungsrecht eingeräumt werden.

 

Die Vereinbarung war daher in der vorliegenden und beschlossenen Form nicht genehmigungsfähig und bedurfte der Überarbeitung.

 

Daher wurde in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Stolberg nun folgende Formulierung unter § 6 Abs. 1 Satz 1 n.F. gewählt: „ Vor der Fassung kommunalpolitischer Beschlüsse der Stadt Eschweiler, die die Stadt Eschweiler in ihrer Eigenschaft als Schulträgerin fasst und unmittelbare Auswirkungen auf die Stadt Stolberg oder den dortigen Standort haben, ist die Stadt Stolberg anzuhören.“

 

Darüber hinaus bedurfte die Vereinbarung nach Auffassung der Bezirksregierung in § 3 Abs. 4 Satz 1 einer Überarbeitung. Dort war nach a.F. folgende Formulierung getroffen worden: „ Jede Kommune übernimmt die Organisation und Umsetzung des „offenen Ganztags“ im Primarbereich an ihrem Standort auf der Grundlage der vor Ort geltenden Gebührensatzung bzw. Regelung.“

 

Da ausschließlich die Stadt Eschweiler als Schulträger Antragsteller der OGS-Fördermaßnahmen sei, regele sie federführend die Betreuungsmaßnahmen im Rahmen des offenen Ganztags an der Willi-Fährmann-Schule in Eschweiler sowie am Teilstandort Stolberg, selbstverständlich in Absprache mit Stolberg. Aus kommunalrechtlicher Sicht sei die Regelung wonach jeweils „die vor Ort geltende Gebührensatzung bzw. Regelung“ zu Grunde zu legen sei, falsch, zumal es hierfür für Stolberg keine Rechtsgrundlage geben würde.

 

Auf Anregung der Bezirksregierung wurde daher folgende Formulierung gewählt: „Die Organisation und Umsetzung des offenen Ganztags im Primarbereich an den beiden Standorten wird federführend von der Stadt Eschweiler als Schulträger in Absprache mit der Stadt Stolberg übernommen.“

 

Die insoweit geänderte Fassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt und bedarf nun erneut der Zustimmung des Rates und wird nach Zustimmung des Rates der Bezirksregierung zur Genehmigung zugeleitet.

Vor dem Hintergrund, dass die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Einrichtungen zum offenen Ganztagsbetrieb an Grundschulen der Stadt Eschweiler mit Wirkung zum Schuljahr 2016/17 geändert werden soll und in Stolberg noch keine Satzung besteht, müssten die Eltern der Förderschüler in Stolberg innerhalb eines Jahres u.U. zweimal mit Beitragsänderungen konfrontiert werden, wenn die OGS-Organisation analog zu den Grundschulen in Eschweiler bereits zum 1.8.2015 von der Verwaltung übernommen würde. Bisher wird sowohl das Beitragswesen als auch die Essensversorgung im OGS-Bereich in Stolberg von den beauftragten Trägern autark geregelt. Sie erhalten von der Stadt Stolberg nur die Landeszuschüsse und nehmen selbst Elternbeiträge ein.

Die Verwaltung steht daher zurzeit mit dem Träger des offenen Ganztagsbetriebs in Stolberg – dem Sozialdienst kath. Frauen (SKF) - in Kontakt, um eine geeignete Übergangslösung zu finden, die für das kommende Schuljahr zunächst noch keine spürbaren Änderungen für die Eltern zur Folge haben würde.

 

Für den Standort Eschweiler besteht für das kommende Schuljahr noch kein Bedarf an OGS-Betreuung, so dass für das kommende Schuljahr dort auch nur der gebundene Ganztag fortgeführt und um ein weiteres Schuljahr erweitert wird.

 

In Abstimmung mit der Bezirksregierung wird der gebundene Ganztag in Stolberg zum kommenden Schuljahr noch nicht eingeführt. 

 


keine 

 


  keine